Wen muss ich bei Dachausbau-Bauantrag wie befragen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Wen muss ich bei Dachausbau-Bauantrag wie befragen?

Hallo! Ich möchte meinen Dachausbau genehmigen lassen, also einen Bauantrag stellen. Für den Bereich habe ich bereits das Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung. (Niedersachsen)

Nun muss ich ja für den Bauantrag die Nachbarn um Zustimmung bitten. So weit ist mir alles klar.

Jetzt die Fragen:

  • Wie muss ich meine WEGAbk. informieren bzw. fragen für den Ausbau? Das Treppenhaus soll auf neuste Brandschutzbedingungen gebracht werden.
  • Meine WEG umschließt auch das Nebenhaus. Zählen die Eigentümer dort damit noch als Nachbarn (muss also um Zustimmung gefragt werden) oder werden sie wie die in meinem eigenen Haus behandelt?

Vielen Dank für Hilfe!

  • Name:
  • Anke
  1. das wird kompliziert

    Sondernutzungsrecht bedeutet erst mal, die Fläche dürfen nur sie nutzen und könnte ein sogenannter "Dachboden" sein. Eine separate Wohnung kann das nicht werden. Sie müssen den Umbau planen lassen mit den Gauben oder Dacihflächenfenstern, Wasser, Elektro, Abwasser. Ich gehe davon aus, dass die darunterliegende Wohnung ihr Sondereigentum ist. Wenn der Dachboden zum Wohnraum wird, so ist mit dem Bauantrag eine Umnutzung zu beantragen. Hoffentlich sind mit Versorgungsleitungen kein Fremdeigentum betroffen. Bedenklich stimmt mich, wenn das Treppenhaus brandschutzmäßig ertüchtigt werden muss. Wenn das wegen einer anderen Gebäudeklasse erfolgen muss (wenn das Dachgeschoss zum Daueraufenthalt genutzt wird und über 7 m über dem Boden liegt) wird das teuer. Nachdem eine komplette Planung mit allen Kostenpunkten vorliegt muss das in der WEGAbk. (alle!) zur Abstimmung gestellt werden und die Zustimmung muss einstimmig sein. Der Verwalter prüft ob sie was vergessen haben. Danach geht der Antrag zum Bauamt und zusätzlich muss die Teilungserklärung notariell geändert werden. So wie WEG"s ticken wird das zerredet und abgelehnt, also werden sie Geld verbrennen. Sie müssen damit rechnen, dass sich andere Eigentümer die Behinderungen beim Umbau vergüten lassen, Verschmutzungen werden sie ebenfalls beseitigen müssen. Meine Vorhersage ist: in einer WEG ist das Vorhaben unmöglich!
  2. Danke

    Danke für die schnelle Antwort! Die Wohnung ist schon im Dach vorhanden, von daher hoffe ich auf einen guten Verlauf ... Habe ich das richtig verstanden, die Nachbarn im Nebenhaus (gemeinsame WEGAbk.) zählen nicht als Nachbarn, sondern müssen nur in der Wegversammlung befragt werden? Muss nur der TreppenhausUmbau in die Abstimmung oder alles? Danke schon mal!
    • Name:
    • Anke
  3. unverständlich

    Die Wohnung ist vorhanden? Dann ist die Wohnung in der Teilungserklärung und in den Aufteilungsplänen enthalten. Damit ist doch alles legal und genehmigt. Wieso wollen sie etwas genehmigen lassen? Soll umgebaut werden? Sie sollten erst den Status der Wohnung feststellen und auf keinen Fall etwas beantragen was schon genehmigt ist. Eventuell ist es ein Problem des Verwalters oder des Verkäufers. Es könnte ein Problem vorliegen wenn der Baugenehmigungsplan von den Plänen der WEGAbk. abweichen. Das sollten sie abklären und berichten. Überlassen sie jegliche Tätigkeiten im Außenverhältnis der WEG dem gewählten Verwalter der dann auch haftet. Es besteht die Gefahr, dass sie falsch handeln und die WEG in der Gesamtheit schädigen. Damit entfällt für sie auch jegliches sinnieren über Nachbarn oder andere Sondereigentümer.

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