Änderung der BayBO Abstandsfläche 0,4H Tektur
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Änderung der BayBO Abstandsfläche 0,4H Tektur

Hallo,

Die Abstandsflächen in Bayern werden zu einer hohen Wahrscheinlichkeit von 0,5H auf 0,4H reduziert.

Ich habe einen Bauplan, den ich jetzt einreichen werde. In diesem Bauplan werden die Abstandsflächen mit 0,5 h eingehalten.

Über eine Tektur würde ich gerne die Dach die Dachneigung von 45 Grad auf 70 Grad erhöhen. Die Tektur würde ich dann einreichen, wenn die neue Gesetzesvorlage vom Landtag beschlossen wurde. Die Abstandsflächen von 0,4H werden mit der Tektur eingehalten.

Ist das rechtlich möglich? Oder bezieht sich eine Tektur auf das Baurecht, das bei Einreichung des Bauplans galt?

  • Name:
  • Paul
  1. bestehender Antrag

    Eine Tektur bezieht sich auf einen bestehenden Antrag. Mit neuer Gesetzeslage ist ein neuer Antrag notwendig. Somit muss mit dem bestehenden Antrag nach Genehmigung gebaut werden. Ändert sich das Gesetz, so kann mit einem neuem Antrag das Gebäude umgebaut werden. Hier hat das Amt keinen Ermessensspielraum. Gehen Sie davon aus, dass kein neues Gesetz beschlossen wird. Folglich kann auf ein imaginäres Gesetz auch keine Baugenehmigung erfolgen. Es gilt das Datum der Gesetzesänderung.

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