Abstandsflächen Anbau?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Abstandsflächen Anbau?

Hallo

Ich bin zwar Hochbautechniker aber jetzt habe ich eine Wissenslücke. Fakten ein Bestandshaus mit Doppelgarage, Haus: 8,0 m x 12,5 m Garage: 6,0 m x 6,5 m somit zusammen 19,0 m. Garage erzeugt keine Abstandsflächen vom Haus ist eine 8,0 m und eine 12,5 m Seite mit dem 16 m Privileg H/2 verkürzt.

Das Vorhaben wäre die Doppelgarage die auf der nicht verkürzten 8,0 m Seite des Hauses angebaut ist abzureißen und gegen einen Unterkellerten Anbau (U+E+D) zu ersetzen. Jetzt müsste ich die Abstandsflächen auch Halbieren aber dies wurde am Haus bereits gemacht.

Habe einen Tipp bekommen wenn ich UGAbk. und EGAbk. mit eine Abstand zum Bestand plane und ich das DGAbk. wieder zurück an den Bestand springen lasse werden die Abstandflächen wie von einem eigenem Gebäude berechnet und man könne sie erneut mit dem 16 m Privileg halbieren.

Nun ist meine Frage ist das Korrekt und wenn Ja wie weit muss man sich vom Bestand entfernen.

Mit freundlichen Grüßen TH

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Abstandsflächen Anbau?" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
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  • Name:
  • Torsten
  1. Abstandsflächen sind von der Wandhöhe abhängig

    Die Berechnung dafür ist in den Länder-Bauordnungen geregelt und sind für jedes Bauteil separat zu bestimmen. Sie meinen aber vermutlich eine Länge der Grenzbebauung. Entweder ein Gebäude muss auf die Grenze gebaut werden oder auch angebaut an ein Nachbarhaus, dann entfallen Abstandsflächen. Sonstige Garagen, Schuppen oder Abstellräume sind bis zu einer maximalen Länge an der Grenze genehmigungsfrei zulässig wie in den Landesbauordnungen geregelt. Eine Nutzung zum Daueraufenthalt ist unzulässig. In Indiz für einen Daueraufenthalt ist eine Beheizung oder wohnungstypische Einrichtungen wie Küche und Schlafzimmer.
  2. Kein Grenzbebau

    Hallo

    Wie Abstandsflächen nach der BayBoAbk. ermittelt werden weiß ich.

    Meine Immobilie befindet sich in Niederbayern.

    Ich habe das Problem beim Bestandsgebäude wurden bereits zwei Seiten mit dem 16 m Privileg auf H/2 verkürzt, aber damit die Abstandsflächen von dem geplanten Anbau auf meinem Grundstück bleiben müsste ich diese ebenfalls verkürzen.

    Wie schon erwähnt bekam ich einen Tipp dass der erneute Einsatz des 16 m Privileg möglich wäre wenn ich den Anbau (UGAbk.+EGAbk.) mit einem bestimmten Abstand vom bestand Planen würde und das DGAbk. wieder zurück springen lasse.

    Jetzt war meine Frage ob dieser Tipp korrekt ist und wenn Ja wie weit ich den Neubau vom Bestand entfernen muss.

    Habe die Skizze nochmals bearbeitet da das Grundstück nicht Rechteckig ist.

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