Uns gehört ein Grundstück (Gartneland) im Außenbereich, neben unserem - ebenfalls dem Außenbereich zugehörigen bebauten Grundstück. Da wir das Grundstück ggf. verkaufen möchten - am liebsten natürlich als Bauland - war ich heute beim Amt und habe mich mal erkundigt. Der wirklich sehr freundliche Herr teilte mir mit, dass - wie zu erwarten - er den dafür erforderlichen Antrag ablehnen müsse, mit Verweis auf die Regelungen für Bauen im Außenbereich. Er sagte mir aber auch, dass ich Aufgrund der Lage und Bebauung gute Chancen auf eine erfolgreiche Klage beim Verwaltungsgericht hätte. Das Grundstück stellt eine einzige Baulücke im besiedelten Außenbereich dar, Kanal usw. in der Straße vorhanden.
Mir wurde empfohlen, zusammen mit einem Architekten einen gut durchdachten Bauantrag zu stellen. Nur: Ich will ja gar nichts konkretes dort bauen, sondern nur eine "grundsätzliche" Genehmigung für den Bau eines 1 1/2 geschossigen Einfamilienhaus bekommen. Ich weiß leider nicht, wie genau sich sowas schimpft, oder ob ein so ungenau formulierter Antrag überhaupt eine Chance hat. Es gibt für das Gebiet keinen Bebauungsplan, die Siedlung besteht aber ebenfalls aus 1 1/2 geschossigen Einfamilienhaus.
Kann mir hier jemand sagen, wie der Antrag / Die Genehmigung heißt, den/die ich suche/brauche?
