wechselnde Nutzungsart
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

wechselnde Nutzungsart

Die Nutzungsart eines gewerberaumes wird sehr oft durch Pächter- / Betriebswechseln geändert.
Ist jedesmals eine neue Nutzungsänderungsgenehmigung zu beantragen? Wer, Pächter oder Verpächter hat zu beantragen
  1. Rechtssicherheit

    Ein Vermieter muss dafür sorgen, dass seine Mietsache rechtssicher vermietet wird.
    Wenn er also ein Büro vermietet, so muss er sicher sein, dass die Mietsache so genutzt werden kann.
    Ändert der Mieter eines Büros die Nutzung von Büro in ein Einzelhandelsgeschäft, so bedarf das einer Nutzungsänderung.
    Da bei eine Ablehnung die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich wird, ist eine Umnutzung nur mit Zustimmung des Vermieters in Form der Beantragung und der Änderung des Mietvertrages notwendig.
    Ein Mieter kann einem Vermieter keine Umnutzung aufzwingen.
    Daraus wäre abzuleiten, dass ein Mieter keine Umnutzung beantragen kann, besonders deshalb weil ein Mieter baurechtlich als Antragsteller nicht existiert.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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