Balkon wird durch Neubauplanung des Nachbarn verbaut.
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Balkon wird durch Neubauplanung des Nachbarn verbaut.
Hallo, wir besitzen eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Hamburg (Oberstes Geschoss). Die Wohnung hat einen großen Balkon mit freier Vorder- und Seitensicht. Unser Balkon ist gemäß Flurkartenauszug wohl Bestandteil des Gebäudegrundrisses (also nicht vorgesetzt). Auf dem Nachbargrundstück soll nun ebenfalls ein Mehrfamilienhaus errichtet werden. Der Neubau ist um ein Geschoss höher als unser Gebäude. Sowohl bei unserem Gebäude als auch bei dem geplanten Nachbargebäude handelt es sich um eine Grenzbebauung. Die Planung des Nachbarn sieht vor, seine Außenwand unmittelbar neben unserem Balkon hochzuziehen, somit hätten wir keine seitliche Sicht mehr und würden hier direkt gegen seine Außenwand gucken. Ich hoffe sehr, dass dieses baurechtlich nicht zulässig ist. Vielleicht kann mir hierzu jemand nähere Infos geben bzw. Angaben machen, wo dieses baurechtlich geregelt ist. Bin über jeden Hinweis dankbar.
Gruß aus Hamburg
Sascha
Gruß aus Hamburg
Sascha
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Einsicht in die Baugenehmigung
Wenn Sie Mieter sind, können Sie gar nichts machen, wenn Sie falsche Rechte wahrnehmen, droht Ihnen Kündigung.
Wenn Sie Eigentümer sind, können Sie Einsicht in die Baugenehmigung nehmen.
Sie erfahren dabei, ob Befreiungen beantragt sind oder nach Bebauungsplan gebaut wird.
Einspruchsmöglichkeiten haben Sie nur, wenn Nachbarrechte betroffen sind.
Ein Recht auf freie Rundumsicht besteht nicht.
Sie haben jahrelang einen Vorteil nutzen können, nun werden Sie vermutlich mit "Standard" leben müssen oder wegziehen und eine neue Bleibe mit freier Sicht suchen müssen.
Gruß