Bauplaner verzögert Neubau: Was tun bei Planungsfehlern, Honorarstreit & Bauabnahme?
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Bauplaner verzögert Neubau: Was tun bei Planungsfehlern, Honorarstreit & Bauabnahme?

Hallo,
wir haben im Mai 2006 mit einem "Bau-Planer" (kein Architekt) einen Vertrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen abgeschlossen. Genauer gesagt haben wir den Vertrag mit einer GmbH abgeschlossen, die Ihren Leistungen (Planung/Ausschreibung/Bauleitung) an eine GbR vergibt. Ansprechpartner ist in beiden Fällen der "Bau-Planer"  -  nennen wir ihn mal BP. Die GmbH und der BP geben vor auf Passivhaus-Technik spezialisiert zu sein. Und ein Passivhaus wollen wir auch bauen. Das Honorar haben wir in monatliche Raten unterteilt.
In der Anfangszeit war, bis auf einige terminliche Differenzen, noch alles Friede, Freude, Eierkuchen. Doch je mehr wir in die entscheidenden Phasen zur Werkplanung, Ausschreibung und zu den technische Details beim Passivhaus kamen, häuften sich die Probleme. Mal wurden Änderungen von Besprechungen nicht in den Bauplan übernommen, dann wurden wieder Termine beim Bauamt versäumt oder die PHPP (Wärmebedarfsberechnung für Passivhäuser) hatte einige Fehler in sich  -  um nur einige zu nennen. Die Kompetenz in Sachen Passivhaustechnik lässt zu wünschen übrig.
Glücklicherweise steht nun der Rohbau. Die Baufirma hat super gearbeitet  -  genau nach Plan  -  sowas hat unser BP bisher selten erlebt. Doch leider ist in einigen Dingen der Werkplan falsch. Da gibt es Balkonfundamente die direkt vor den Fenstern stehen und obendrein noch zu hoch sind. Und Fensterbrüstungen die nicht mit den Ansichtsplänen übereinstimmen. Bei den Fensterbrüstungen könnten wir uns ja noch überlegen, ob wir diese nicht so lassen, meinte unser BP. Wir willigten ein, und verblieben so, dass wir uns das noch überlegen werden. Doch die Balkonfundament sind so an der richtigen Stelle, nur etwas zu hoch, sagte er uns mehrmals. "Da kommt ein Querträger drüber und dann kann man die Balkonstützen dahinstellen wo man will. " Hierzu wollten wir eine Detailplanung oder zumindest eine Skizze. Diese haben wir bis heute nicht erhalten.
Jetzt kommen ein paar rechtliche Dinge:
Ein paar Tage nach der Bauabnahme, wollten wir von der GmbH eine schriftliche Zusage der Mehrkosten durch die Umbaumaßnahmen der Fensterbrüstungen und auch für den Träger der Balkonfundamente. Weiterhin stellten wir, auf anraten unseres Anwalts, einige Fristen zur Erstellung der Ausschreibungen und Erstellung der noch ausstehenden Pläne (z.B. Garagen/Lüftung). Auf unseren Brief an die GmbH, antwortete der BP wieder an die GmbH: Er widerspreche in allen Punkten, lehnt jegliche Kostenzusagen ab und die Fristen seinen aus diversen Gründen nicht einzuhalten (eine Kopie dieses Schreibens ging an uns per Fax und E-Mail). Die GmbH hat sich bislang nicht bei uns gemeldet.
Jetzt unsere Fragen bzw. was wir wollen:

1) Wir haben bis Dez 2006 brav unsere Rechnungen bezahlt (jetzt sind 2 ausstehend). Wir wollen mit der Bezahlung warten bis er die Kostenzusagen, und ausstehenden Pläne gemacht hat. Können wir das?

2) Was passiert, wenn sich der BP bzw. die GmbH nicht an die gesetzten Fristen hält (wir haben ihm 4 Wochen für die Ausschreibungen und Pläne gegeben, 2 Wochen für die Kostenzusagen)?

3) Am liebsten würden wir das Vertragsverhältnis beenden und das zu viel bezahlte Geld zurückbekommen. Ist das realistisch?
Ups  -  das ist ja ein halber Roman geworden. Wir sind ziemlich verzweifelt und hoffen hier auf hilfreiche Hinweise.
Schönen Dank schon mal im Voraus.
Robert & Monika aus Bayern

  • Name:
  • Robert
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    ? Kritisch: Fehlerhafte Planung von Balkonfundamenten kann die Statik des Gebäudes gefährden. Unbedingt von einem Statiker prüfen lassen.

    ? Kritisch: Eine fehlerhafte Wärmebedarfsberechnung kann zu Schimmelbildung führen. Regelmäßige Kontrolle der Luftfeuchtigkeit ist ratsam.

    GoogleAI-Analyse

    Es scheint, dass Sie erhebliche Probleme mit Ihrem Bauplaner haben, die von Verzögerungen und Planungsfehlern bis hin zu Honorarstreitigkeiten reichen. Da der Vertrag mit einer GmbH geschlossen wurde, die Leistungen an eine GbR vergibt, ist die Rechtslage komplex.

    ? Gefahr: Planungsfehler, insbesondere im Bereich der Passivhaustechnik, können zu erheblichen Bauschäden und erhöhten Energiekosten führen.

    • Werkplanung und Ausschreibung: Die wiederholten Probleme in diesen Phasen deuten auf mangelhafte Koordination und Kompetenz hin.
    • Balkonfundamente und Fensterbrüstungen: Die Notwendigkeit von Umplanungen und Detailklärungen kurz vor der Bauabnahme ist ein Zeichen für unzureichende Vorbereitung.
    • Kostenzusagen und Rechnungen: Unklare Kostenzusagen und verzögerte Rechnungen sind ein Warnsignal für mögliche finanzielle Unstimmigkeiten.

    ? Gefahr: Wenn die Wärmebedarfsberechnung für das Passivhaus fehlerhaft ist, kann dies zu einem ineffizienten Heizsystem und Schimmelbildung führen.

    ? Handlungsempfehlung: Lassen Sie die bisherigen Planungen und Berechnungen von einem unabhängigen Architekten oder Bausachverständigen überprüfen. Dokumentieren Sie alle Mängel und Versäumnisse schriftlich. Setzen Sie dem Bauplaner eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel. Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Werkplanung
    Die Werkplanung ist die detaillierte Ausarbeitung der Entwurfsplanung und Bauantragsplanung. Sie enthält alle notwendigen Informationen für die Ausführung des Bauvorhabens, einschließlich detaillierter Zeichnungen, Berechnungen und Materialangaben.
    Verwandte Begriffe: Ausführungsplanung, Detailplanung, Bauplanung.
    Ausschreibung
    Eine Ausschreibung ist die öffentliche oder nicht-öffentliche Aufforderung an Unternehmen, Angebote für die Erbringung von Bauleistungen oder Lieferungen abzugeben. Ziel ist es, den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln.
    Verwandte Begriffe: Submission, Angebotsanfrage, Vergabe.
    Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn nach Fertigstellung. Sie dokumentiert den Zustand des Bauwerks und setzt den Beginn der Gewährleistungsfrist in Gang.
    Verwandte Begriffe: Übergabe, Fertigstellung, Mängelprotokoll.
    Passivhaus
    Ein Passivhaus ist ein Gebäude, das ohne konventionelle Heizungs- und Klimaanlagensysteme auskommt. Es zeichnet sich durch eine sehr gute Wärmedämmung, eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung und eine hohe Energieeffizienz aus.
    Verwandte Begriffe: Niedrigenergiehaus, Energieeffizienzhaus, Nullenergiehaus.
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Die Höhe des Honorars richtet sich in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).
    Verwandte Begriffe: Vergütung, Entgelt, Gebühr.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel am Bauwerk einzustehen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Bauabnahme auftreten.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmängelhaftung.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Sachkunde auf dem Gebiet des Bauwesens. Er wird zur Begutachtung von Bauschäden, zur Bewertung von Immobilien oder zur Klärung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachter.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Welche Rechte habe ich, wenn der Bauplaner seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, Minderung des Honorars oder Schadenersatz. Bei schwerwiegenden Mängeln oder Verzug können Sie vom Vertrag zurücktreten. Dokumentieren Sie alle Mängel und setzen Sie dem Planer eine Frist zur Behebung.
    2. Frage: Was kann ich tun, wenn der Bauplaner Planungsfehler macht?
      Lassen Sie die Planungsfehler von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten. Fordern Sie den Planer zur Nachbesserung auf und setzen Sie ihm eine Frist. Bei erheblichen Mängeln können Sie Schadenersatzansprüche geltend machen.
    3. Frage: Wie gehe ich vor, wenn es zu einem Honorarstreit mit dem Bauplaner kommt?
      Prüfen Sie die Honorarforderung des Planers genau. Vergleichen Sie die erbrachten Leistungen mit den vertraglich vereinbarten Leistungen. Holen Sie sich gegebenenfalls eine Zweitmeinung von einem anderen Planer oder einem Anwalt für Baurecht ein.
    4. Frage: Was ist bei der Bauabnahme zu beachten?
      Nehmen Sie die Bauabnahme nicht ohne vorherige Prüfung durch einen Sachverständigen vor. Dokumentieren Sie alle Mängel im Abnahmeprotokoll. Setzen Sie dem Bauunternehmer eine Frist zur Beseitigung der Mängel. Verweigern Sie die Abnahme, wenn wesentliche Mängel vorliegen.
    5. Frage: Kann ich den Vertrag mit dem Bauplaner kündigen?
      Eine Kündigung des Vertrags ist nur aus wichtigem Grund möglich, beispielsweise bei schwerwiegenden Planungsfehlern oder Verzug. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, bevor Sie den Vertrag kündigen.
    6. Frage: Was bedeutet Gewährleistung im Baurecht?
      Die Gewährleistung im Baurecht sichert Bauherren gegen Mängel am Bauwerk ab. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab der Bauabnahme. Während dieser Zeit hat der Bauunternehmer die Pflicht, Mängel zu beseitigen, die auf seine Leistung zurückzuführen sind.
    7. Frage: Welche Rolle spielt die Werkplanung beim Neubau?
      Die Werkplanung ist die detaillierte Ausarbeitung der Bauplanung. Sie enthält alle notwendigen Informationen für die Ausführung des Bauvorhabens, wie z.B. Maße, Materialien und Konstruktionsdetails. Eine sorgfältige Werkplanung ist entscheidend für den Erfolg des Bauprojekts.
    8. Frage: Was ist eine Ausschreibung und wozu dient sie?
      Eine Ausschreibung ist die Aufforderung an verschiedene Bauunternehmen, Angebote für ein Bauvorhaben abzugeben. Sie dient dazu, den günstigsten Anbieter zu finden und die Kosten des Bauprojekts zu kontrollieren.

    ? Verwandte Themen

    • Bauzeitverzögerung
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    • Mängel am Bau
      Erkennung, Dokumentation und Beseitigung von Baumängeln.
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      Tipps zur Konfliktlösung und rechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.
    • Baufinanzierung
      Informationen zur Finanzierung von Bauvorhaben und Fördermöglichkeiten.
    • Architektenvertrag
      Inhalte, Rechte und Pflichten im Architektenvertrag.
  2. Baurecht: Fachanwalt für Planungsfehler & Neubau-Mängel

    Wenn Ihr mit Eurem Anwalt gut könnt ...
    Wenn Ihr mit Eurem Anwalt gut könnt lasst Euch von ihm die Adresse eines versierten Fachanwalts für Baurecht geben.
    Wenn nicht  -  sucht Euch einen.
    Hier stinkt's  -  aber gewaltig.
  3. Sachverständiger: Bewertung von Planungsfehlern beim Neubau

    Ich möchte Herrn Kugel beipflichten
    und ergänzen, dass neben einem guten Fachanwalt für Baurecht ohnedies ein Sachverständiger (SV) für Architekten- (Bauplanungs-) Leistungen hinzuzuziehen wäre, da Ihr Bauplanungspartner Ihnen ja in allen Punkten, nach Ihren Angaben, widersprechen soll.
    Nur ein SV kann feststellen, ob Ihre Einwände bzgl. der Planung und der Mängel, und inwieweit diese berechtigt sind.
    M.E. unerlässlich ist jedoch, dass Sie neben der (m.E. etwas kurzen Frist für die Erstellung der Pläne und ggf. Ausschreibung) gesetzten Frist, nochmals die Fehlleistungen, Mängel und ausstehenden Planungen, etc. explizit aufführen und nach fruchtlosem Ablauf der ersten Frist eine auch kurze NachFrist setzen.
    M.E. zulässig ist Ihr Einbehalt der zwei ausstehenden Raten, wenn diese in einem angemessenen (dies ist auslegungsfähig) Verhältnis zu den noch zu erbringenden Leistungen stehen.
    Vielleicht liest Herr Peters den Beitrag und kann ggf. noch weitere hilfreiche Tipps geben.
    MfG
    R. Kaiser
  4. Passivhaus Neubau: Lüftungsplanung für PHPP-Zertifizierung

    PHPP  -  Noch etwas ...
    Das Passivhaus-Projektierungs-Paket des Dr. Feist stellt explizite Anforderungen an das Erreichen eines Passivhausstandards. Wenn, wie Sie schreiben, die Lüftungsanlage noch nicht geplant ist, werden Sie auch kein Zertifikat gem PHPP erhalten (vgl. die großen acht Punkte als Anforderungen an ein Passivhaus).
    Meine Empfehlung daher:
    Nehmen Sie sich einen auf Passivhäuser spezialisierten Planer und lassen Sie von diesem die Komponenten und die Berechnungen Ihres Baupartners prüfen. Besonders in Anbetracht der bereits existenten Probleme.
    MfG
    R. Kaiser
  5. Planungsfehler Neubau: Gegenteilige Auslegung möglich!

    a bisserl einfach ..
    ... machen wir's uns heute schon, oder? ;-)
    aus dem initialen Beitrag könnte man auch das Gegenteil ableiten ...
  6. Planungsfehler: Konfrontation des Bauplaners vermeiden!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Moderation
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich angesichts eines Schadens, der sich  -  wenn überhaupt  -  im unteren vierstelligen Bereich bewegt, nicht wieder zusammenraufen könnte. Dass der Planer die Planungsfehler nicht einräumt und auf Konfrontation geht halte ich für ungeschickt. Im Fall einer Kündigung hat er nämlich die Fäden nicht mehr in der Hand, mit für ihn unkalkulierbaren Folgen.
    Ob es allerdings schon für eine Kündigung aus wichtigem Grund reicht, wage ich stark zu bezweifeln. Letzten Endes fehlt nur die Zusage, die Kosten für das Abändern von ein paar Brüstungen und einen Fundamentbalken zu übernehmen und es fehlt ein Bauzeitenplan, der glaubhaft darstellt, dass der Endtermin nicht gefährdet ist.
    Einfach Zwischenfristen zu setzen, die der Vertrag gar nicht hergibt, und an deren Nichteinhaltung Folgen bis zur Kündigung knüpfen zu wollen, ist sehr gewagt. Der Anwalt sollte sich besser darauf konzentrieren, einen berechtigten Einbehalt als Druckmittel darzustellen und sich als Moderator eines Gütetermins zu betätigen.
  7. Bauzeitenplan Neubau: Ausschreibung ELT, Sanitär & Lüftung

    Bauzeitenplan
    Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten!
    Wir haben einen Bauzeitenplan. Dort geht es in KWAbk. 07/07 mit den Fenstern, ELT (was auch immer das ist?), Sanitär und Lüftung weiter. Wir haben bisher für keines dieser Gewerke eine Ausschreibung, geschweige denn ein Angebot.
    Zu den Fristen: die gesetzte Frist für die Ausschreibungen läuft am 19.01.2007 ab. Angesichts des Bauzeitenplans ist das unserer Meinung nach doch nicht zu kurz. Er hätte sich doch schon lang drum kümmern müssen? Wir haben das auch schon des öfteren mündlich angesprochen  -  leider ohne Erfolg.
    Und warum er sich wegen der offensichtlichen Mängeln, quer stellt, verstehen wir auch nicht (die Fensterbrüstungen sind ja pipifax und die Fundamente werden auch nicht allzu großartig zuschlagen). Er gehört halt zu den Mitmenschen, die unter gar keinen Umständen ihre eigenen Fehler eingestehen können. Leider!  -  aber das gehört hier nicht her.
    Gruß
    Robert & Monika
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Bauplaner Verzug: Rechte bei Planungsfehlern & Honorarstreit

    💡 Kernaussagen: Bei Verzögerungen durch den Bauplaner ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Baurecht ratsam. Ein Sachverständiger kann Planungsfehler und Mängel bewerten. Für Passivhaus-Neubauten ist die frühzeitige Lüftungsplanung entscheidend für die PHPP-Zertifizierung. Die Kommunikation mit dem Bauplaner sollte konstruktiv bleiben, um Eskalationen zu vermeiden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Planungsfehler: Konfrontation des Bauplaners vermeiden! kann eine Kündigung des Vertrags für den Bauplaner unkalkulierbare Folgen haben, daher sollte eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Fachanwalt für Baurecht kann, wie in Baurecht: Fachanwalt für Planungsfehler & Neubau-Mängel empfohlen, die rechtlichen Interessen des Bauherrn vertreten und bei Honorarstreitigkeiten unterstützen.

    🔧 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den Bauzeitenplan und setzen Sie dem Bauplaner eine Frist für die Ausschreibungen, wie im Beitrag Bauzeitenplan Neubau: Ausschreibung ELT, Sanitär & Lüftung thematisiert. Bei Passivhäusern sollte ein spezialisierter Planer hinzugezogen werden, um die Anforderungen für die Zertifizierung zu erfüllen, siehe Passivhaus Neubau: Lüftungsplanung für PHPP-Zertifizierung.

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