Garage an Grundstücksgrenze setzen  -  auf Bauplan verlassen oder selber nachmessen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Garage an Grundstücksgrenze setzen  -  auf Bauplan verlassen oder selber nachmessen?

Hallo
Wir haben eine neuwertige Doppelhaushälfte in BaWü erstanden. Am Haus ist eine Fertiggarage genehmigt, die die Vorbesitzer nicht gebaut haben. Im Bebauungsplan ist die Garage auch drin.
Wir wollen nun die Garage erstellen und haben auch schon herausgefunden, welcher Typ/Hersteller unsprünglich geplant war.
Die Garage steht genau zwischen Haus (Kontakt an Hausmauer) und Grundstücksgrenze. D.h. sie ist "eingepasst". Das Nachbargrundstück ist eine Wiese, also unbebaut.
jetzt ist folgende Situation:
Angeblich ist das Grundstück vermessen. Es befindet sich auch ein Vermessungspunkt an der Straße, aber leider hilft der nicht bei der Suche der Grundstücksgrenze. (Grenzpunkt definiert einen zum Grundstück gehorenden Stellplatz) Die Vorbesitzer haben bereits nach den Grenzsteinen gebuddelt und nichts entdeckt, war aber auch nicht so tragisch, da der Grenzbereich nur Rasenfläche war. Für die Garage wäre es jetzt was anderes.
Folgende Frage:
Können wir einfach die Garage setzen lassen wie im Plan und uns darauf berufen dass es so genehmigt ist.
Oder muss ich zuerst sicher stellen, wo die Grenze verläuft, falls das Haus nicht maßhaltig ist, zu viel Putz oder Isolierung o.ä. und die Garage deshalb über die Grundstücksgrenze steht?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß,
Ingo
  • Name:
  • ogni
  1. Es

    kostet zwar Geld, aber ich würde einen Vermesser holen, der mir den Grenzverlauf kennzeichnet, denn wenn die GA zu breit wird und ihr die Grenze überbaut, kann sein, dass ihr die GA wieder weg nehmt. Es gibt im Nachbarrecht den § "Überbau" und "Überbaurente", ist aber alles Risiko.
    Klare Verhältnisse schaffen, dann klappt es auch mit dem Nachbarn!
  2. Hallo, " ... Können wir einfach ...

    Hallo, " ... Können wir einfach Hallo,
    " ... Können wir einfach die Garage setzen lassen wie im Plan und uns darauf berufen dass es so genehmigt ist ... "
    Sie sollten sich zuerst noch davon überzeugen, dass die Genehmigung noch gültig ist. Die Gültigkeit beläuft sich in der Regel auf drei Jahre, falls sie nicht entsprechend schriftlich verlängert wurde. Des Weiteren sollten Sie der Bauaufsicht den Wechsel der Bauherrschaft schriftlich mitteilen. Einen Vermesser einzuschalten ist noch das Mindeste. Schließlich muss auch die Garage entsprechend abgesteckt werden, oder ist schon ein Fundament dafür hergestellt?
    Auch wenn es sich "nur" um eine Garage handelt sind doch gewisse Formalien einzuhalten. Näheres erklärt Ihnen sicher gerne die zuständige Bauaufsicht. Ebenso was und durch wen an Unterlagen ggf. noch beizubringen wäre.
    M. Nau
  3. Hallo, Danke erstmal für die Antworten ...

    Hallo, Danke erstmal für die Antworten Hallo,
    Danke erstmal für die Antworten.
    Ein Fundament gibt es noch nicht.
    Genehmigung für die Garage wurde vor 5 Jahren erteilt. Anfrage bei der Stadt ergab, dass eine erneute Genehmigung nicht notwendig sei.
    Wir haben einen Lageplan (Zeichnung) vom Liegenschaftsamt, der dem Bauantrag damals wohl beilag, wo die Garage mit Maßen eingezeichnet ist.
    Was ist denn der richtige Weg?
    Ein Vermesser, oder kann man auch die Grenzsteine ausbuddeln und sich danach richten?
    Gruß,
    Ingo
  4. Ich kenne es so

    Der Bauunternehmer bereitet das Schnurgerüst vor, schnürt auch den Baukörper schon mal grob ab.
    Dann kommt der Vermesser, prüft das Schnurgerüst, korrigiert ggf. die Lage der Schnüre und "schneidet" diese ein, d.h. sie werden unmissverständlich markiert.

    Darüber fertigt der Vermesser dann noch ein Protokoll mit Absteckungsplan an.
    Für Sie als Bauherren ist das die sicherste Methode, einen Grenzüberbau zu verhindern, oder falls das Einschneiden fehlerhaft sein sollte, haben Sie einen Verantwortlichen.
    Andere Vorgänge, dass der Bauunternehmer oder Bauherr durch Suchen von Grenzsteinen und Spannen von Schnüren den Baukörper selbst abwinkeln, kommen auch vor. Nicht immer verlangt das Bauamt die Beteiligung von Vermessungsingenieuren. Zu empfehlen ist es aber, insbesondere wenn Grenzzeichen fehlen.

  5. Alles klar  -  vielen Dank für ...

    Alles klar  -  vielen Dank für die Hilfe!
    • Name:
    • ogni
  6. bei uns wurde das Haus eingemessen, ...

    bei uns wurde das Haus eingemessen, d.h. es kam nach Fertigstellung noch einmal der Vermesser und hat die Maße überprüft. Dabei wurde auch der Abstand der Hauswand zur Grenze (bei uns parallel) noch einmal genau bestimmt, es waren 6,10 Meter. Damit war dann auch die Positionierung der Garage einfach möglich (Fertiggarage). Vielleicht gibt es ja in den Bauunterlagen bei Ihnen auch so ein Einmessprotokoll.

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