Brennholzschuppen direkt an Nachbargrenze (BaWü)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Brennholzschuppen direkt an Nachbargrenze (BaWü)
Hallo Zusammen,
ich möchte gerne hinter meiner Garage ein Brennholzschuppen mit 3,4 m x 3,2 m Grundfläche und Firsthöhe von ca. 2,5 m und Dachneigung von 22 ° errichten. Der Nachbar stimmt dem zu, da er an dieser Stelle eine 2,5 m hohe Hecke hat und den Schuppen nicht sieht.
Nun habe ich beim örtlichen Bauamt angefragt. Die Bearbeiterin hat meine Anfrage an das Bauamt im Landratsamt weitergeleitet, da ich die Grenzabstände nicht einhalten würde (Hinweis auf § 6 LBOAbk. BW). Sie hofft auf eine Sondergenehmigung.
Leider rennt mir die Zeit weg, das Holz muss untergebracht werden und das gute Wetter zum Bauen ist auch nicht mehr lange.
Nun habe ich mal die LBO Baden-Württemberg studiert.
Hier steht im § 6
"In den Abstandsflächen baulicher Anlagen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig: " ... "3. bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, soweit sie nicht höher als 2,5 m sind oder ihre Wandfläche nicht mehr als 25 m² beträgt"
Nun kann ich mir unter "bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind" nichts vorstellen ... Wenn mein Schuppen nur ein Dach aber keine Wände hat wären die Voraussetzungen dafür gegeben?
Vielen herzlichen Dank für alle Antworten,
Timo E.
ich möchte gerne hinter meiner Garage ein Brennholzschuppen mit 3,4 m x 3,2 m Grundfläche und Firsthöhe von ca. 2,5 m und Dachneigung von 22 ° errichten. Der Nachbar stimmt dem zu, da er an dieser Stelle eine 2,5 m hohe Hecke hat und den Schuppen nicht sieht.
Nun habe ich beim örtlichen Bauamt angefragt. Die Bearbeiterin hat meine Anfrage an das Bauamt im Landratsamt weitergeleitet, da ich die Grenzabstände nicht einhalten würde (Hinweis auf § 6 LBOAbk. BW). Sie hofft auf eine Sondergenehmigung.
Leider rennt mir die Zeit weg, das Holz muss untergebracht werden und das gute Wetter zum Bauen ist auch nicht mehr lange.
Nun habe ich mal die LBO Baden-Württemberg studiert.
Hier steht im § 6
"In den Abstandsflächen baulicher Anlagen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind zulässig: " ... "3. bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, soweit sie nicht höher als 2,5 m sind oder ihre Wandfläche nicht mehr als 25 m² beträgt"
Nun kann ich mir unter "bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind" nichts vorstellen ... Wenn mein Schuppen nur ein Dach aber keine Wände hat wären die Voraussetzungen dafür gegeben?
Vielen herzlichen Dank für alle Antworten,
Timo E.