Schmalseitenprivileg NRW: Voraussetzungen, Anwendung & Berechnung für Ihr Grundstück?
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Schmalseitenprivileg NRW: Voraussetzungen, Anwendung & Berechnung für Ihr Grundstück?

Hallo,
ich habe folgende Frage zur Anwendung des Schmalseitenprivilegs in NRW und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand dazu eine Antwort geben könnte.
Folgendes Problem: Das zu bebauende Grundstück ist 85 m lang und 14 m breit. Erlaubte Bauweise: 2.5 Geschosse.
Gebaut werden sollen 2 Mietwohnungen und eine große Wohnung für den Eigentümer.
Wenn das Gebäude nun länger als 16 m wird, kann man bis zu 16 m Länge das Schmalseitenprivileg anwenden, dann das Gebäude schmaller werden lassen und dann auf der restlichen Länge die Abstandsflächen normal berechnen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
  • Name:
  • Snowy
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    Ich beurteile die Frage zur Anwendung des Schmalseitenprivilegs in NRW wie folgt: Das Schmalseitenprivileg ist im Wesentlichen eine Ausnahme von den üblichen Abstandsflächenregelungen. Es ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen, die Abstandsflächen zu reduzieren oder ganz auf sie zu verzichten.

    Voraussetzungen für die Anwendung:

    • Grundstücksbreite: Das Grundstück muss eine geringe Breite aufweisen. Die genaue Definition variiert je nach Bundesland und Kommune.
    • Gebäudelänge: Die Gebäudelänge darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten.
    • Bauweise: Die zulässige Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise) kann eine Rolle spielen.
    • Landesbauordnung: Die jeweilige Landesbauordnung (in diesem Fall die Bauordnung NRW) ist maßgeblich.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, die genauen Voraussetzungen und Anwendungsbedingungen des Schmalseitenprivilegs in der Bauordnung NRW (BauO NRW) zu prüfen und gegebenenfalls das zuständige Bauamt zu kontaktieren. Ein Architekt oder Baujurist kann ebenfalls bei der Beurteilung helfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schmalseitenprivileg
    Eine baurechtliche Ausnahme, die bei schmalen Grundstücken die Abstandsflächen reduziert oder aufhebt, um eine Bebauung zu ermöglichen. Es ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt.
    Verwandte Begriffe: Abstandsflächen, Baurecht, Landesbauordnung.
    Abstandsflächen
    Flächen, die zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen freizuhalten sind, um Belichtung, Belüftung und Brandschutz zu gewährleisten. Die Größe der Abstandsflächen richtet sich nach der Gebäudehöhe und den jeweiligen Bauvorschriften.
    Verwandte Begriffe: Baulinie, Baugrenze, Bebauungsplan.
    Bauordnung NRW (BauO NRW)
    Das Landesgesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen regelt. Es enthält Vorschriften über die Bebauung von Grundstücken, die Gestaltung von Gebäuden und die Einhaltung von Sicherheitsstandards.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Baurecht, Bebauungsplan.
    Bebauungsplan
    Ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, der die Art und Weise der Bebauung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen über die Nutzung, die Bauweise und die Größe der Gebäude.
    Verwandte Begriffe: Baulinie, Baugrenze, Flächennutzungsplan.
    Grundstücksbreite
    Die Breite eines Grundstücks, gemessen an der schmalsten Stelle. Sie ist ein wichtiges Kriterium bei der Anwendung des Schmalseitenprivilegs.
    Verwandte Begriffe: Grundstücksfläche, Grundstückszuschnitt, Parzelle.
    Bauweise
    Die Art und Weise, wie Gebäude auf einem Grundstück angeordnet werden. Man unterscheidet zwischen offener und geschlossener Bauweise, wobei die Bauweise im Bebauungsplan festgelegt wird.
    Verwandte Begriffe: Offene Bauweise, Geschlossene Bauweise, Bebauungsplan.
    Mietwohnung
    Eine Wohnung, die gegen Entgelt (Miete) zum Wohnen überlassen wird. Die Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter sind im Mietrecht geregelt.
    Verwandte Begriffe: Eigentumswohnung, Wohnraummietrecht, Mietvertrag.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist das Schmalseitenprivileg?
      Das Schmalseitenprivileg ist eine baurechtliche Regelung, die es unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, bei schmalen Grundstücken von den üblichen Abstandsflächenregelungen abzuweichen. Dies kann die Bebauung solcher Grundstücke erleichtern.
    2. Wo finde ich die genauen Bestimmungen zum Schmalseitenprivileg in NRW?
      Die genauen Bestimmungen finden sich in der Bauordnung NRW (BauO NRW) sowie in den jeweiligen Bebauungsplänen der Kommune. Es ist ratsam, diese Dokumente sorgfältig zu prüfen.
    3. Welche Rolle spielt die Grundstücksbreite bei der Anwendung des Schmalseitenprivilegs?
      Die Grundstücksbreite ist ein entscheidendes Kriterium. Das Grundstück muss als "schmal" gelten, wobei die genaue Definition von der Bauordnung und den kommunalen Regelungen abhängt.
    4. Kann das Schmalseitenprivileg auch bei Mehrfamilienhäusern angewendet werden?
      Ja, das Schmalseitenprivileg kann grundsätzlich auch bei Mehrfamilienhäusern angewendet werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Wohneinheiten spielt dabei keine direkte Rolle.
    5. Was passiert, wenn die Voraussetzungen für das Schmalseitenprivileg nicht erfüllt sind?
      Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gelten die regulären Abstandsflächenregelungen. Dies kann bedeuten, dass das geplante Bauvorhaben nicht in der gewünschten Form realisiert werden kann.
    6. Benötige ich einen Architekten, um das Schmalseitenprivileg zu beantragen?
      Es ist empfehlenswert, einen Architekten hinzuzuziehen, da dieser die baurechtlichen Bestimmungen kennt und bei der Planung und Antragstellung unterstützen kann.
    7. Wie wirkt sich das Schmalseitenprivileg auf die Abstandsflächen aus?
      Das Schmalseitenprivileg kann dazu führen, dass die Abstandsflächen reduziert oder ganz aufgehoben werden, wodurch mehr Fläche für die Bebauung zur Verfügung steht.
    8. Gibt es Unterschiede bei der Anwendung des Schmalseitenprivilegs in verschiedenen Kommunen in NRW?
      Ja, es kann Unterschiede geben, da die Kommunen gewisse Spielräume bei der Auslegung und Anwendung der Bauordnung haben. Daher ist es wichtig, sich bei der zuständigen Baubehörde zu informieren.

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    Ja
    "Wenn das Gebäude nun länger als 16 m wird, kann man bis zu 16 m Länge das Schmalseitenprivileg anwenden, dann das Gebäude schmaller werden lassen und dann auf der restlichen Länge die Abstandsflächen normal berechnen? "
    Einfache Antwort: Ja
    Gruß
  3. Bestätigung: Schnelle Antwort zum Schmalseitenprivileg NRW

    Danke
    danke schön für die schnelle Antwort
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Schmalseitenprivileg NRW: Anwendung und Voraussetzungen im Baurecht

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Anwendung des Schmalseitenprivilegs in NRW, insbesondere bei Grundstücken mit einer speziellen Geometrie. Es wird geklärt, ob und wie das Privileg bei Gebäuden angewendet werden kann, die länger als 16 Meter sind. Die Diskussion fokussiert auf die Berechnung der Abstandsflächen und die zulässige Bebauung unter Berücksichtigung des Baurechts in NRW.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Die Anwendung des Schmalseitenprivilegs ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch wenn das Gebäude länger als 16 Meter ist. Dies ermöglicht eine flexiblere Bebauung des Grundstücks unter Einhaltung der Abstandsflächen.

    👉 Handlungsempfehlung: Für eine detaillierte Prüfung der individuellen Situation sollte ein Experte im Baurecht konsultiert werden. Die Informationen im Thread, insbesondere die Bestätigung im Beitrag Bestätigung: Schnelle Antwort zum Schmalseitenprivileg NRW, dienen als erste Orientierung.

    Das Schmalseitenprivileg in NRW ist ein wichtiger Aspekt im Baurecht, der es Eigentümern ermöglicht, ihre Grundstücke effizienter zu nutzen. Die korrekte Anwendung des Privilegs erfordert jedoch eine genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine sorgfältige Berechnung der Abstandsflächen. Die Diskussion im Forum bietet wertvolle Einblicke und praktische Hinweise für Eigentümer und Bauherren in NRW.

    Die Länge des Gebäudes und die Breite des Grundstücks spielen eine entscheidende Rolle bei der Anwendung des Schmalseitenprivilegs. Es ist wichtig, die spezifischen Vorgaben des Baurechts in NRW zu beachten, um sicherzustellen, dass die Bebauung den rechtlichen Anforderungen entspricht. Die Informationen im Thread können als Grundlage für weitere Recherchen und Beratungen dienen.

    Die Frage nach der Anwendbarkeit des Schmalseitenprivilegs bei Gebäuden über 16 Meter Länge wird im Thread beantwortet, was für viele Eigentümer von Interesse ist. Die schnelle Antwort im Beitrag Schmalseitenprivileg NRW: Anwendbarkeit bei Gebäudelänge > 16m verdeutlicht die Bedeutung einer klaren und präzisen Kommunikation in Bezug auf komplexe baurechtliche Fragestellungen.

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