habe kürzlich bei der Stadt Köln einen Antrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung bzw. zur Errichtung genehmigungsfreier Bauvorhaben gem. § 67 ... gestellt.
Im Rahmen dieser Baumaßnahme müssten 4 kleine Pfahlfundamente 80 cm tief (frostfrei) erstellt werden.
In der Eingangsbestätigung fordert man nun, für den Fall dass Arbeiten im Boden anstehen, eine konkrete Klärung eines Kampfmittelverdachtes vorab vornehmen lassen zu müssen.
Da das ganze Gelände bei der Besiedlung vor 20 Jahren großflächig ausgekoffert, mit Kies verfüllt, verdichtet, dann erst die Kellersole gesetzt, dann der Bereich Terrasse nochmals mindestens 2,5 m mit Kies aufgefüllt wurde, ist mit absoluter Sicherheit "nicht" von einem Kampfmittelvorkommen auszugehen.
Meine Fragen nun:
- Ist der Eingriff der 4 kleinen Fundamente 80 cm tief schon ein "Arbeiten "im" Boden", im Sinne der Verordnung?
- Mit welchem Aufwand ist zu rechnen, den geforderten bürokratischen Akt hier durchziehen zu lassen.
- Gibt es in solchen Fällen auch einen gesunden Menschenverstand, den man entscheiden lassen könnte?