Bauantrag abgelehnt: Was tun? Strategien, Alternativen & Kosten in Schleswig-Holstein
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauantrag abgelehnt: Was tun? Strategien, Alternativen & Kosten in Schleswig-Holstein
der von unserem Architekt erstellte Bauantrag ist abgelehnt worden.
:-(
Begründung:
"Das von Ihnen geplante Wohngebäude hat jedoch zwei Vollgeschosse und widerspricht somit den Festsetzungen des Bebauungsplanes. "
Im Bebauungsplan ist als Höchstmaß ein Vollgeschoss vorgeschrieben.
Wir wollten eigentlich nächste Woche mit den Erdarbeiten anfangen und nun das ...
Wie geht es jetzt weiter? Was müssen wir tun?
Und ganz wichtig: Müssen wir im Falle eines neuen Antrages wieder volle 4 Wochen warten, bis wir beginnen können oder findet jetzt ein gekürztes Prüfverfahren statt? Brauchen wir überhaupt einen komplett neuen Bauantrag?
Leider ist der jetzige Architekt nicht wirklich in der Lage uns zu sagen, was wir tun müssen, um die Vollgeschossigkeitsauflage einzuhalten außer, dass wir auf eine Gaube verzichten müssen.
Wir planen ein Einfamilienhaus mit Friesengieben und Gaube auf der Rückseite. Auf diese wollen wir aber nicht verzichten. Es wird hoffentlich noch andere Möglichkeiten geben ...
Bundesland: Schleswig-Holstein
Vielen vielen Dank für ganz viele Antworten.
Grüße
Karsten
-
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Es ist ärgerlich, wenn ein Bauantrag abgelehnt wird. Im vorliegenden Fall liegt der Grund in der Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Geschosszahl (Vollgeschoss).
Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:
- Prüfung des Bebauungsplans: Analysieren Sie den Bebauungsplan genau. Gibt es Interpretationsspielräume bezüglich der Vollgeschossigkeit, z.B. bei Gauben oder Friesengiebeln?
- Gespräch mit der Baubehörde: Suchen Sie das Gespräch mit der zuständigen Baubehörde. Klären Sie, ob es Möglichkeiten gibt, das Bauvorhaben anzupassen, um den Vorgaben des Bebauungsplans zu entsprechen.
- Alternativen prüfen: Gibt es alternative Bauweisen oder Änderungen am Entwurf, die die Geschossigkeit reduzieren (z.B. Dachausbau statt Vollgeschoss)?
- Rechtlichen Rat einholen: Ein Fachanwalt für Baurecht kann die Ablehnung prüfen und Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten (z.B. Widerspruch) beraten.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie zeitnah Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht auf, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs zu prüfen und die nächsten Schritte zu planen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken festlegt. Er wird von der Gemeinde aufgestellt und enthält detaillierte Festsetzungen über die Bebauung.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan - Vollgeschoss
- Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss eines Gebäudes, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als eine bestimmte Höhe über der Geländeoberfläche liegt und das eine bestimmte Mindesthöhe aufweist. Die genauen Definitionen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt.
Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Geschossigkeit, Dachgeschoss - Bauantrag
- Ein Bauantrag ist der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. Er muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, um die Übereinstimmung des Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu prüfen.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvorlageberechtigung, Bauordnung - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Bauen regeln. Es gliedert sich in öffentliches und privates Baurecht.
Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Landesbauordnung, Baugenehmigung - Friesengiebel
- Ein Friesengiebel ist eine besondere Form des Giebels, die typisch für die norddeutsche Architektur ist. Er zeichnet sich durch einen horizontalen Abschluss mit einem Fries aus.
Verwandte Begriffe: Giebel, Dachform, Architektur - Gaube
- Eine Gaube ist ein Dachaufbau, der dazu dient, den Dachraum zu belichten und zu belüften. Sie kann unterschiedliche Formen haben und wird in der Regel nachträglich in das Dach eingebaut.
Verwandte Begriffe: Dachfenster, Dachaufbau, Dachform - Landesbauordnung
- Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Vorschriften über die Gestaltung, die Nutzung und die Sicherheit von Gebäuden.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Baugenehmigung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet Vollgeschossigkeit im Baurecht?
Die Vollgeschossigkeit wird durch die Landesbauordnung definiert. Entscheidend sind die lichte Höhe des Geschosses, die Lage des Fußbodens über dem Gelände und die Größe der Geschossfläche. - Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird und die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er enthält Festsetzungen über u.a. die überbaubare Grundstücksfläche, die Geschosszahl und die Dachform. - Kann man gegen eine Ablehnung des Bauantrags vorgehen?
Ja, gegen eine Ablehnung des Bauantrags kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist für den Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des Ablehnungsbescheids. - Welche Rolle spielt der Architekt bei einem abgelehnten Bauantrag?
Der Architekt ist für die Erstellung des Bauantrags verantwortlich und sollte Sie bei der Überprüfung der Ablehnungsgründe und der Entwicklung von Lösungsvorschlägen unterstützen. - Was kostet ein Widerspruch gegen einen Bauantrag?
Die Kosten für einen Widerspruch gegen einen Bauantrag setzen sich aus den Anwaltskosten und den Gebühren der Behörde zusammen. Die Höhe der Kosten hängt vom Streitwert und dem Umfang der Tätigkeit ab. - Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wird?
Wird der Widerspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. - Welche Alternativen gibt es, wenn der Bebauungsplan ein Vollgeschoss vorschreibt?
Mögliche Alternativen sind die Anpassung des Bauentwurfs (z.B. Reduzierung der Geschossfläche, Dachausbau statt Vollgeschoss) oder die Beantragung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. - Wie lange dauert ein Prüfverfahren für einen Bauantrag?
Die Dauer des Prüfverfahrens für einen Bauantrag ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Schleswig-Holstein dauert es in der Regel mehrere Wochen bis Monate.
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Informationen zum Verfahren zur Änderung eines Bebauungsplans. - Befreiung von Bebauungsplan
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Wie man gegen eine erteilte Baugenehmigung vorgehen kann. - Anwalt für Baurecht
Die Aufgaben und Kompetenzen eines Anwalts für Baurecht. - Baugenehmigung Schleswig-Holstein
Informationen zum Baugenehmigungsverfahren in Schleswig-Holstein.
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Architektenvertrag: Genehmigungsfähiger Entwurf vs. Mängel
Grundlagen klären
Hallo,
vorab ist wichtig: Was für einen Vertrag haben sie mit dem Architekt? Einen normalen Architektenvertrag nach HOAIAbk.🔴 Oder ist es ein Architekt vom Bauträger/Generalunternehmer? Der Architekt schuldet Ihnen ein mängelfreies Werk, also einen genehmigungsfähigen Entwurf. Wenn es aber schon bei solch einfachen Dingen wieder Anzahl der Vollgeschosse hapert und er nicht weiter weiß, dann würde ich mal ein grundsätzliches Gespräch mit dem Mann suchen. Was sagt er zu den Angaben des Bauamtes? Am besten Termin beim Bauamt MIT Architekt vereinbaren und darüber reden, was geht, was nicht geht? Kommt der Architekt evtl. aus einem anderen Bundesland?
Ob der Bauantrag komplett neu sein muss, oder ob eine Tektur (kleinere Änderung) ausreichend ist, wird das Gespräch auf dem Bauamt ergeben. Alles Laienmeinung
PS: 4 Wochen sind gar nichts auf dem Bau! -
Bauamt Schleswig-Holstein: Gespräch zur Vollgeschossigkeit sinnvoll?
Gespräch beim Bauamt wirklich erforderlich?
Vielen dAnk für die schnelle Antwort.
Bisher haben wir nur eine mündliche Vereinbarung. Der Architekt ist ein freier Architekt und nicht von einem Generalunternehmer.
Problem ist auch, dass der Architekt keine entsprechende Software besitzt, mit der man das mal kurz durchspielen könnte, was für Änderungen erforderlich wären, um auflagen zu erfüllen.
Die Personen vom Bauamt lassen sicher nicht mit sich reden ... und wenn doch, dann sicher nicht mit dem Architekten ...
nein, der Architekt kommt auch aus Schleswig-Holstein.
es gibt ja genaue Richtlinien, ab wann ein Dachgeschoss zum Vollgeschoss wird. das muss doch irgendwie machbar werden ...
4 Wochen sind für uns eine ganze Menge, da wir dieses Jahr noch einziehen müssen! und eh schon sehr viel Zeit mit dem Architekt verloren haben ...
Grüße
Karsten -
Bauantrag: Architekt soll Bebauungsplan & Bauordnung prüfen!
klagen
dauert länger als reden! Also lieber reden, erstmal mit dem Architekt, ihm ganz klar sagen: Schluss mit lustig, wir müssen das jeztzt packen. Er soll Fakten sammeln, sich die Häuser in der Nachbarschaft ansehen und nochmal Bauordnungen und Bebauungsplan lesen. dann zum Bauamt und mit den Leuten da (freundlich!) klären, woran es hakt, was nie noch durchgehen lasen würden usw. Dazu sollte der Architekt mitkommen (oder ist der da schon unangenehm aufgefallen?), denn die reden gerne mit Leuten, die vom Fach sind. Sie als BH sollten auch dabei sein um das zu erreichen, w as SIE wollen und sich nicht später wieder von 3. irgendwas erzählen zu lassen. Ziel des Gespräches: Kuh vom Eis holen.
Das dürfte IMHO am schnellsten gehen. Oder fürchten Sie die Kosten: Der Architekt schuldet ihnen ein mängelfreies Werk. Wenn er dazu jetzt einmal mit ihnen zum Bauamt kommen muss, ist das sein Bier und kostet sie nichts extra!
Wenn sie jetzt schon irgendwie sauer auf den Architekt sind, sollten sie das auch jetzt einmal klärend ansprechen. alles was ihnen nicht passt usw. Dann auch einen schriftlichen Vertrag machen, sonst gibt's hinterher im Streitfall noch mehr ärger. Bauzeitplan vom Architekt machen lassen usw. Der Mann ist da auch in der Pflicht! Machen Sie freundlich aber bestimmt Druck.
Allerdings schreiben Sie "Leider ist der jetzige Architekt nicht wirklich in der Lage uns zu sagen, was wir tun müssen" und "und wenn doch, dann sicher nicht mit dem Architekten ... " Das klingt für mich so, als ob sie schon innerlich mit ihm abgeschlossen haben? Wollen Sie einen anderen Architekt beauftragen? Oder woaruf soll es hinaus laufen? Was wollen sie mit dem Mann noch durchziehen? Den ganzen Bau? Machen sie ihm klar, dass er ein mängelfreies Werk abzuliefern hat, setzen sie eine angemessene Frist. Wenn sie sich von ihm trennen wollen, schnellsten zum RA, damit es so kostengünstig wie möglich für sie läuft. Einfach sagen "das war es, bekommst kein Geld mehr" wird nicht laufen ...
PS: Ne Software, wo man ancklickt "Schleswig-Holstein" und dann kommt nen genehmigungsfähiger Plan raus, gibt's glaube ich nicht! 😉 Das hat nichts mit Software zu tun, sondern mit dem Kopf des Architekten! Oder was meinen die Architekten hier im Forum? sitzen die alle vor RTL und gucken Formel 1? -
LBO Schleswig-Holstein: Architekt muss Geschossigkeit beherrschen!
Geschossigkeit ...
Werter Fragesteller
ist in der LBOAbk. geregelt. Und die sollte Ihr Architekt eigentlich beherrschen! .
Verzicht auf Gaube ist doch schon mal ein Vorschlag, wenn auch vielleicht nicht der optimalste.
Die Software gibt es wirklich nicht (OT Christian: Das Rennen hat noch nicht angefangen und den Tüdelü vorweg hält doch eh keiner aus 😉.
Aber was mir merkwürdig erscheint, ist die plumpe Ablehnung des Antrags. Ich kenne es eigentlich so, dass die Bauordner vorher höflich anklopfen und die Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Jetzt geht nur noch ein neuer Antrag.
Treten Sie Ihren Architekt mal höhlich, aber kräftig in sein Sitzfleisch Ihnen schnellstens MEHRERE Alternativen vorzulegen, was geht und was nicht. Die Gaube KANN NICHT die einzige Möglichkeit sein.
Sein Sie mir nicht böse, aber Baubeginn im Juni und Einzug zu Weihnachten ist illusorisch, selbste bei guter Koordination und zügiger Arbeit - jedenfalls bei Mauerwerk - und danach klingt Friesengiebel für mich. -
Bauantrag Ablehnung: Architekt oder Vollgeschossigkeit Problem?
Ablehnung Bauantrag oder Verzögerung?
Hallo und vielen Dank erst einmal für die Antworten.
Ein grundsätzliches Gespräch mit dem Architekt werden wir ganz sicher führen, wenn es auch vielleicht nichts bringen wird.
Der Architekt kommt aus Schleswig-Holstein und weiß noch nichts von der Ablehnung, da wir das erst am Sa. in der Post hatten.
Wir werden uns einen anderen Architekt zu Rate ziehen und den mal das Ganze rechnen lassen; mit dem Ergebnis gehen wir zu unserem jetzigen Architekt und teilen ihm mit, wie genau er zeichnen soll, damit rein rechnerisch die Vollgeschossigkeit im DGAbk. nicht erreicht wird. eine andere Möglichkeit sehe ich zurzeit nicht, auch wenn das beim neuen Architekt wieder zusätzliches Geld kostet.
Die plumpe Ablehnung ...
hm ... also ich wusste bisher gar nicht, dass es da noch Unterschiede gibt.
Der genaue Wortlaut zu Begin lautet: Untersagung des Baubeginns und der Bauausführung.
1. hiermit untersage ich Ihnen mit dem o.a. Bauvorhaben zu beginnen bzw. die Bauausführung fortzusetzen.
2. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung ordne ich an.
Wie erkennt ich das genau bzw. sind die vom Amt verpflichtet, erst einmal nachzufragen und Nachbesserung anzubieten?
Das Programm, das ich ansprach ...
... sollte dafür dienen, die genauen Hausmasse laut Zeichnungen einzugeben und somit eine Unterstützung zur Berechnung der Flächen zu erhalten, um somit die Kriterien der Vollgeschossigkeit einzuhalten => also damit wollte ich quasi selber ermitteln, wo ich welche Masse ändern kann und wie sich das auf die Vollgeschossigkeit verhält ...
Grüße
Karsten -
Architekt Vertrauen: Bauamt-Gespräch statt Taktieren!
Wir werden uns einen anderen Architekt zu Rate ziehen und den mal das Ganze rechnen lassen ...
"Wir werden uns einen anderen Architekt zu Rate ziehen und den mal das Ganze rechnen lassen; mit dem Ergebnis gehen wir zu unserem jetzigen Architekt und teilen ihm mit, wie genau er zeichnen soll, "
🔴 Was soll das denn? das ist doch auch kontraprosuktiv. Trauen sie Ihrem Architekt denn gar nichts zu? Was hindert sie daran es mit ihm zu klären und mit ihm zum Bauamt zu gehen. So wird der bestimmt sauer und sie zahlen auch noch doppelt. Ich versteh es nicht, vermute eher, da ist noch was ganz anderes im Busche und wir haben hier nur die halbe Wahrheit gelesen ... Mit solchen Taktierereien sitzen sie Weihnachten nicht im Eigenheim..
Massen haben nichts mit Vollgeschossigkeit zu tun! Also auch das mit der Software ist Quatsch. Ihr Architekt muss wissen was ein Vollgeschoss ist, nicht wieviel m³ Steine er braucht! -
Bauverzögerung: Architekt Nachbesserung & Realistische Planung
es war sicherlich
nicht Masse, sondern Maße gemeint. das Programm gibt es. wenn die Zeichnung komplett eingegeben ist - reicht in der Tat ein tastendruck für alle möglichen relevanten Berechnungen - aber eben wenn alles eingezeichnet ist. Karsten - dein Architekt sollte erstmal das recht erhalten nachzubessern. übrigens - mit Verzögerungen am bau sollte man IMMER rechnen. es sind Menschen beteiligt - und - Menschen machen nun mal Fehler,
MfG
jens -
Architekt-Vertrauen verloren: Alternativen & Nachbesserung prüfen
@christian: wir sind jetzt schon seit ca. 3 ...
@christian:
wir sind jetzt schon seit ca. 3 Monaten mit unserem Architekten Zugange ... ich habe nunmehr das vertrauen in ihn verloren ... weil ... ich ihm die Zeichnungen unter visio erstellt habe (als Laie), weil er Termine nicht hält, weil er sehr viel redet und wenig passiert.
und wie soll ich ihm gegenüber sonst argumentieren auf Nachbesserung wenn ich nicht weiß, was möglich ist?
natürlich bekommt er die Chance auf Nachbesserung, ich werde ihn sogar in die Pflicht nehmen ... aber ... ich kann so ein kostenintensives Projekt nicht nur in die Hand einer Person legen und gut glauben, dass es schon wird; dazu ist das vertrauen halt einfach nicht mehr da.
vertrauen ist gut, Kontrolle ist in diesem Fall sicher besser!
und wenn ich unwissend mit ihm zum Bauamt gehe und ER aus Unwissenheit nicht die vollen Möglichkeiten ausschöpft und ich wiederum darunter im nachhinein auf eine Gaube verzichten muss ... dafür baut man in der Regel nur einmal im leben ... und dann bitteschön richtig ...
und bevor er mir erzählt, das geht nicht und die Gaube muss weg oder oder oder werde ich wenigstens von einem zweiten Architekt wissen, was geht und was nicht und mir dann mein urteil bilden können.
@Jens:
es war in der Tat Maße gemeint, nicht Masse ...
was wäre das für ein Programm, rein Interesse halber?
haben Architekten normalerweise nicht so ein Programm?
wenn ich mir vorstelle, dass sie jedesmal neu zeichnen müssten, um die Vollgeschossigkeit zu ermitteln, dann sitzen wir noch 2007 am reissbrett ...
und noch einmal deutlich:
unser Architekt bekommt die Möglichkeit, nachzubessern
viele Grüße
Karsten -
Freistellungsverfahren: Änderungsantrag & Baubeginn Fristen
Freistellung
Erstmal sieht das Ganze nach einem Freistellungs- / Kenntnisgabeverfahren aus. (Text der "Ablehnung" / 4-Wochen Frist usw.)
Im Freistellungsverfahren gelten für Änderungsanträge (Tekturen) die gleichen Fristen ... z.T. (je nach Bundesland) kann die Behörde einen früheren Baubeginn zulassen. -
Baustopp: Bauanzeige vs. Bauantrag – Was gilt?
1., 2., 3 ...
1.
Es gibt keine Pflicht der Bauordner zur Nachfrage. Dies ist Höflichkeit.
2.
Der zitierte Text klingt für mich nach einem Baustopp. Haben Sie mit dem Bau trotz noch laufendem Verfahren schon begonnen?
Das könnte auch die Reaktion der Bauordner erklären
3.
Bei Bauanzeige sähe die Lage noch wieder anders aus. Was war's denn? Bauantrag oder Bauanzeige? -
Architekt Unfähigkeit: Fristen setzen & Zweitmeinung einholen!
so sieht's natürlich
schon etwas anders aus. Wenn nur noch so wenig vetrauen da ist, dann ist härteres Handeln angesagt, und die 2. Meinung schadet auch nicht, aber das kostet Zeit! Ihrem Architekt würde ich ganz klar Fristen setzen und mich um einen schriftlichen Vertrag bemühen.
Wenn er wirklich so unfähig istm wie das aus ihrer Beschreibung jetzt zu lesen ist, würde ich mir für die Bauüberwachung evtl. einen anderen Suchen. Dazu müssten Sie schon klären, wie die derzeitige Vertragskonstellation aussieht und welche Kündigungschancen Sie haben.
Das mit der Vollgeschossigkeit ist m.E. auch keine Frage von wochenlang neu zeichnen, sondern sich mal ein paar Stunden (<5) auf den Hosenboden setzen und rechnen. Das muss der Mann "von heute auf morgen" schaffen ansonsten ist er wohl mehr auf dem Golfplatz als im Büro. Sagen sie ihm rugig er soll seine Arbeit machen und sie würden sie von anderen kontrollieren lassen. Machen sie ihm klar, dass er sie jetzt nicht mehr an der Nase herum führen kann ... -
Bauanzeige: 1,38 m² Vollgeschoss – Riesen Theater?
Es war eine Bauanzeige ...
Es war eine Bauanzeige wie ich jetzt nach genauerem Hinsehen entdeckt habe.
und zwar "im Rahmen der Baufreistellung nach § 74 LBOAbk..
wir waren heute bei einem anderen Architekt ... der hat anhand der Zeichnungen die Vollgeschossigkeit ermittelt. demnach liegen wir nur 1,38 m² über dem zulässigen höchstwert.
wegen 1,38 m² so ein riesen Theater ...
er hat tatsächlich mit Erklärung nur 0,5 h gebraucht ... dann war das Thema vom Tisch.
hier erkennt man halt den Fachmann ...
warum kann das unser Architekt nicht? der hat wahrscheinlich nie nachgerechnet ...
wir werden erst einmal selber beim Bauamt anrufen und fragen, woran es gescheitert ist; unserem Architekt wollen wir das lieber nicht mehr überlassen, wer weiß, was bei raus kommt. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Ablehnung eines Bauantrags aufgrund von Überschreitung der Vollgeschossigkeit im Bebauungsplan. Diskutiert werden Architektenverträge, Gespräche mit dem Bauamt Schleswig-Holstein, das Prüfen von Bauordnungen und Bebauungsplänen sowie Alternativen zur Einhaltung der Vorgaben. Ein wichtiger Punkt ist das Vertrauen in den Architekten und die Klärung der Verantwortlichkeiten.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architekt-Vertrauen verloren: Alternativen & Nachbesserung prüfen wird geraten, bei verlorenem Vertrauen in den Architekten Alternativen zu prüfen und Nachbesserungen zu fordern.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, das Gespräch mit dem Bauamt zu suchen, um die genauen Gründe für die Ablehnung zu verstehen und mögliche Lösungswege zu erörtern, wie im Beitrag Bauantrag: Architekt soll Bebauungsplan & Bauordnung prüfen! beschrieben.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Vertragssituation mit Ihrem Architekten und setzen Sie ihm klare Fristen zur Nachbesserung. Ziehen Sie bei Bedarf einen zweiten Architekten zurate, um die Vollgeschossigkeit korrekt zu berechnen und Alternativen zu prüfen. Beachten Sie die Unterschiede zwischen Bauantrag und Bauanzeige, wie im Beitrag Baustopp: Bauanzeige vs. Bauantrag – Was gilt? erläutert.
Die Diskussion zeigt, dass eine frühzeitige und umfassende Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen in Schleswig-Holstein entscheidend ist, um Ablehnungen von Bauanträgen zu vermeiden. Die Expertise eines erfahrenen Architekten im Baurecht und Bebauungsplan ist unerlässlich. Auch die Kommunikation mit dem Bauamt kann helfen, Missverständnisse auszuräumen und gemeinsam Lösungen zu finden.
Die Einhaltung der Vollgeschossigkeitsauflage ist ein zentraler Aspekt im Baurecht. Die Beiträge im Thread verdeutlichen, dass eine genaue Berechnung und die Berücksichtigung der LBOAbk. (Landesbauordnung) Schleswig-Holstein unerlässlich sind. Bei Unklarheiten sollte man sich nicht scheuen, einen zweiten Fachmann hinzuzuziehen, um eine unabhängige Einschätzung zu erhalten.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauantrag, Bebauungsplan". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Bestimmungen über Bauanträge, Baugenehmigungen, Abstandsflächen und andere baurechtliche Aspekte.Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauantrag, Baugenehmigung …
- … Verfahren für kleinere, genehmigungsfreie Bauvorhaben. Sie ist weniger aufwendig als ein Bauantrag.Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung …
- … Kosten entstehen, wenn ein Bauantrag zurückgezogen wird?Die Kosten hängen von den bereits erbrachten Leistungen des Architekten und der Handwerker ab. Prüfen Sie die Verträge und klären Sie, welche Leistungen abgerechnet werden können und ob Stornogebühren anfallen. …
- … Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Bauantrag und einer Bauanzeige?Ein Bauantrag ist ein formelles Verfahren, das …
- … Frage: Was bedeutet es, wenn ein Bauantrag abgelehnt wird?Eine Ablehnung bedeutet, dass das Bauvorhaben nicht den geltenden …
- … Frage: Welche Unterlagen sind für einen Bauantrag erforderlich?Die erforderlichen Unterlagen sind je nach Bundesland und Art des …
- … ab wann seine Anfrage Geld kostet, insbesondere dann, wenn er einen Bauantrag unterschreibt. Andererseits hätte die Holzbaufirma vorher auf die Nebenkosten aufmerksam machen …
- … Architekten hat sich die Holzbaufirma den Auftrag gesichert, denn mit dem Bauantrag wäre ein Preisvergleich nicht mehr möglich gewesen. Ihr hättet der Holzbaufirma …
- … abgeben können neben weiteren Anfragen. Weiterhin hätte ein Blick in den Bebauungsplan und eine Bauberatung auf dem Amt vorher die Art des Bauantrag …
- … Dachgeschossausbau: Streit um Architektenhonorar nach Rückzug des Bauantrags …
- … fällig wird, wenn ein Bauantrag für einen Dachgeschossausbau zurückgezogen wurde. Dabei geht es um konkludentes Verhalten, Aufklärungspflichten und die Rechtslage bei fehlendem schriftlichen Vertrag. Die Expertenmeinungen gehen auseinander, ob und in welcher Höhe ein Honoraranspruch besteht. …
- … ✅ Zusatzinfo: Konkludentes Verhalten bedeutet, dass ein Vertrag durch schlüssiges Handeln zustande kommen kann, auch ohne explizite Vereinbarung. Dies kann relevant sein, wenn Skizzen und Pläne erstellt wurden, bevor der Bauantrag zurückgezogen wurde. Im Beitrag Architektenvertrag: Konkludentes Verhalten bei Planung wird …
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