Bepflanzungsplan gefordert
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bepflanzungsplan gefordert
Laut unsere Baugenehmigung müssen wir innerhalb von 3 Monaten nach unserer Baugenehmigung einen Bepflanzungsplan einreichen. Laut Aussage der einforderden Naturschutzbehörde sollen wir auf dem Bepflanzungsplan zeigen, dass man durch mehrreihige Obstbaumbepflanzung das Haus nicht mehr so sieht.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Plänen?
Gibt es dann Fristen bis wann ich die Bäume anpflanzen muss und darf ich dann meinen Garten nie mehr verändern?
besten Dank
Norbert
Hat jemand Erfahrung mit solchen Plänen?
Gibt es dann Fristen bis wann ich die Bäume anpflanzen muss und darf ich dann meinen Garten nie mehr verändern?
besten Dank
Norbert
-
Bebauungsplan
Vermutlich ist die geforderte Bepflanzung Teil der Festsetzungen einen Bebauungsplans mit Grünordnung.
Hier wird oft eine sog. Ortsrandeingrünung oder andere Grünzüge geplant.
Diese Festsetzungen sind i.d.R. einzuhalten.
Wenn Sie nicht realisierbar sind, kann auf Teile im Rahmen eines Antrags auf Befreiung verzichtet werden. Eine schlüssige Begründung ist erforderlich.
Bei uns müssen die Freiflächenpläne i.d.R. max 3 Pflanzperioden (Frühjahr, Herbst) nach Fertigstellung umgesetzt sein. z.T. wird eine Sicherheitsleistung gefordert.
Wenn die Bepflanzung durch die Naturschutzbehörde abgenommen wurde, prüft kaum jemand. ob alle Bäume und Sträucher erhalten bleiben. Für die größeren Bäume werden aber z.T. Ersatzpflanzungen gefordert, wenn diese gefällt werden. -
kein Bebauungsplan
Für unser Grundstück existiert kein Bebauungsplan.
Der Text steht so in unserer Baugenehmigung.
Was muss eigentlich alles in dem einzureichenden Bepflanzungsplan enthalten sein. Jeder Busch?
Die bereits vorhandenen Bäume habe ich aufgenommen und werde ich auch einzeichnen. -
Ist bei uns (Bayern) bei normalen Einfamilienhaus nicht üblich die Freiflächengestaltung zu fordern.
-
Unser Bau ist im tiefsten Bayern Allerdings denke ...
Unser Bau ist im tiefsten Bayern. Allerdings denke ich das es sich hier eher um persönliche Bosheit handelt. Ich werde mal einen Einreichen und dann werde ich schon sehen. Auf Nachfrage sagte man mir nämlich auf der Naturschutzbehörde, dass es keine Vorgaben für die Form gäbe.