Balkontür statt Fenster: Eigentümerversammlung, Kosten & Ablauf in Regensburg?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Balkontür statt Fenster: Eigentümerversammlung, Kosten & Ablauf in Regensburg?

Hallo,
ich möchte aus einem bestehenden Fenster ein größeres
Fenster bzw. eine Balkontür machen => für franz. Balkon.
Ich war bereits beim Bauamt, beides ist nicht genehmigungspflichtig. Ich bin Eigentümerin der Wohnung und muss dies
bei der Eigentümerversammlung entscheiden lassen. Nun zu
meiner Frage: brauche ich eine absolute Mehrheit der Eigentümer (alle mit "ja") oder reicht bei einem nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben eine einfache Mehrheit der
Eigentümer?
Karin, Regensburg
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Als Eigentümerin einer Wohnung in Regensburg, die ein Fenster durch eine Balkontür (französischer Balkon) ersetzen möchte, müssen Sie die Eigentümerversammlung einbeziehen, auch wenn das Bauamt keine Genehmigungspflicht sieht.

    Wichtige Punkte für die Eigentümerversammlung:

    • Mehrheitsbeschluss: Für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum (dazu gehört die Fassade) ist in der Regel ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung erforderlich.
    • Kosten: Klären Sie, wer die Kosten für den Umbau trägt. Üblicherweise trägt der Eigentümer die Kosten für Veränderungen innerhalb seiner Wohnung. Die Kosten für die Veränderung der Fassade könnten jedoch anders geregelt sein.
    • Ablauf: Stellen Sie Ihren Antrag auf der Eigentümerversammlung vor. Erläutern Sie die Details des Vorhabens und beantworten Sie Fragen der anderen Eigentümer.

    👉 Handlungsempfehlung: Bereiten Sie Ihren Antrag für die Eigentümerversammlung sorgfältig vor und holen Sie sich gegebenenfalls rechtlichen Rat, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten eingehalten werden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Eigentümerversammlung
    Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie setzt sich aus allen Wohnungseigentümern zusammen und entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Gemeinschaft.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentümergemeinschaft, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung
    Gemeinschaftseigentum
    Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum eines einzelnen Wohnungseigentümers stehen. Dazu gehören beispielsweise das Treppenhaus, die Fassade, das Dach und der Garten.
    Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung
    Teilungserklärung
    Die Teilungserklärung ist ein notariell beurkundetes Dokument, das ein Gebäude in einzelne Wohnungs- und Teileigentume aufteilt. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und legt fest, welche Teile des Gebäudes zum Sondereigentum und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören.
    Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Gemeinschaftsordnung
    Sondereigentum
    Sondereigentum umfasst die einzelnen Wohnungen und Teileigentume, die im Eigentum eines einzelnen Wohnungseigentümers stehen. Der Wohnungseigentümer hat das Recht, sein Sondereigentum nach seinen Vorstellungen zu nutzen und zu gestalten, solange er die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beeinträchtigt.
    Verwandte Begriffe: Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung
    Bauliche Veränderung
    Eine bauliche Veränderung ist jede Veränderung am Gemeinschaftseigentum, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht. Bauliche Veränderungen bedürfen in der Regel der Zustimmung der Eigentümerversammlung.
    Verwandte Begriffe: Instandhaltung, Instandsetzung, Gemeinschaftseigentum
    Mehrheitsbeschluss
    Ein Mehrheitsbeschluss ist ein Beschluss, der von der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Wohnungseigentümer gefasst wird. Die genauen Mehrheitsverhältnisse (einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit) sind in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung geregelt.
    Verwandte Begriffe: Eigentümerversammlung, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung
    Französischer Balkon
    Ein französischer Balkon ist ein Geländer oder eine Brüstung, das direkt vor einer bodentiefen Tür oder einem Fenster angebracht ist. Er dient als Absturzsicherung und ermöglicht es, die Tür oder das Fenster weit zu öffnen.
    Verwandte Begriffe: Geländer, Brüstung, Absturzsicherung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Muss ich die Eigentümerversammlung informieren, auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist?
      Ja, bauliche Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes betreffen, bedürfen in der Regel der Zustimmung der Eigentümerversammlung, selbst wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist.
    2. Welche Mehrheit ist für die Zustimmung der Eigentümerversammlung erforderlich?
      Das hängt von der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung ab. In den meisten Fällen ist eine einfache Mehrheit ausreichend, es können aber auch qualifizierte Mehrheiten erforderlich sein.
    3. Wer trägt die Kosten für den Umbau?
      In der Regel trägt der Wohnungseigentümer die Kosten für Veränderungen innerhalb seiner Wohnung. Die Kosten für die Veränderung der Fassade (z.B. durch den Einbau einer Balkontür) können jedoch anders geregelt sein. Klären Sie dies im Vorfeld mit der Eigentümergemeinschaft.
    4. Was passiert, wenn die Eigentümerversammlung meinem Antrag nicht zustimmt?
      Wenn die Eigentümerversammlung Ihrem Antrag nicht zustimmt, dürfen Sie den Umbau nicht durchführen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Entscheidung der Eigentümerversammlung gerichtlich anzufechten, wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung unberechtigt ist.
    5. Wie bereite ich meinen Antrag für die Eigentümerversammlung am besten vor?
      Erstellen Sie eine detaillierte Beschreibung des geplanten Umbaus, inklusive Kostenvoranschlägen und ggf. Visualisierungen. Erläutern Sie die Vorteile des Umbaus und beantworten Sie mögliche Fragen der anderen Eigentümer.
    6. Kann ich den Umbau auch ohne Zustimmung der Eigentümerversammlung durchführen, wenn er keine negativen Auswirkungen auf das Gemeinschaftseigentum hat?
      Nein, grundsätzlich benötigen Sie die Zustimmung der Eigentümerversammlung für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, auch wenn diese keine negativen Auswirkungen haben.
    7. Was ist ein französischer Balkon?
      Ein französischer Balkon ist eine Art Geländer oder Brüstung, das direkt vor einer bodentiefen Tür oder einem Fenster angebracht ist. Er dient als Absturzsicherung und ermöglicht es, die Tür oder das Fenster weit zu öffnen, ohne dass man Gefahr läuft, herauszufallen.
    8. Welche Unterlagen sollte ich zur Eigentümerversammlung mitbringen?
      Bringen Sie eine detaillierte Beschreibung des geplanten Umbaus, Kostenvoranschläge, Visualisierungen (falls vorhanden) und ggf. eine Stellungnahme des Bauamts mit.

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  2. Fassadenänderung: Einstimmiger WEG-Beschluss erforderlich!

    Foto von Martin G. Halbinger

    Einstimmig
    Für eine Fassadenänderung brauchen Sie einen einstimmigen WEGAbk.-Beschluss.
    Hintergrund: Sie dürfen das Eigentum eines Anderen nicht gegen seinen Willen "beschädigen". Und die Fassade ist das Eigentum aller Miteigentümer.
  3. Änderung Allgemeineigentum: Amtliche Auflage vs. WEG-Bescheinigung

    @Herr Halbinger
    Wie sieht das Ganze aus, wenn eine Änderung am Allgemeineigentum vom Amt aufgezwungen wird und das schon vor der Einrichtung der WEGAbk. bekannt war, die amtliche WEG-Bescheinigung aber den falschen "IST-Stand" enthält?
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. WEG-Verfügung: Strafe bei falschen Angaben zur Aufteilung?

    Foto von

    @klaus
    dann wird die WEGAbk. (bzw. alle Miteigentümer) per Verfügung dazu gezwungen. Evtl. ist für den, der die Aufteilung beantragt hat wegen falscher Angaben auch eine Strafe drin (wenn beweisbar und angebracht)
  5. Abgeschlossenheitsbescheinigung: Schadenersatzpflicht bei Fehlern?

    @Herr Halbinger, Zielrichtung
    Ohne Zweifel müssen die Änderungen von der WEGAbk. durchgeführt werden.
    Welchen Wert hat da noch die amtliche Abgeschlossenheitsbescheinigung als Basis für eine Teilungserklärung, Grundbucheintragung und Kaufvertrag?
    Besteht eine amtliche Schadenersatzpflicht?
    Wer trägt den Schaden, den ein unbeteiligtes WEG-Mitglied als Betroffener erleidet?
    • Name:
    • Herr Klaus
  6. Abgeschlossenheitsbescheinigung: Ablauf & Grundlage der Erteilung

    Foto von

    Ablauf Abgeschlosenheitsbesch.
    Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird anhand von Plänen erteilt, die vom Antragsteller geliefert werden. Der Antragsteller erklärt, dass die Pläne dem Bestand entsprechen.
    I.d.R. wird nur geprüft, ob die Pläne mit dem genehmigten Bestand übereinstimmen. Eine Überprüfung vor Ort findet nur bei entsprechendem Verdacht statt.
    Für die Bescheinigung wird geprüft, ob die Wohnungen abgeschlossen sind (eigener Zugang, eigene Kochgelegenheit, usw.). Wenn dies gegeben ist, wird die Abgeschlossenheit bescheinigt.
    Auf Grundlage dieser Bescheinigung, teilt dann das Grundbuchamt das Grundstück in die Teileigentumseinheiten.
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Balkontür statt Fenster: WEGAbk.-Beschluss & Ablauf in Regensburg

    💡 Kernaussagen: Für den Einbau einer Balkontür anstelle eines Fensters in Regensburg ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung notwendig. Bei einer Fassadenänderung ist Einstimmigkeit erforderlich. Die Gültigkeit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann bei fehlerhaften Angaben in Frage gestellt werden. Es besteht möglicherweise eine Schadenersatzpflicht bei Schäden durch fehlerhafte amtliche Bescheinigungen. Der Ablauf der Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung basiert auf den eingereichten Plänen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Fassadenänderung: Einstimmiger WEG-Beschluss erforderlich! ist für eine Fassadenänderung ein einstimmiger Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) notwendig, da die Fassade zum Gemeinschaftseigentum gehört und nicht gegen den Willen der Miteigentümer verändert werden darf.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für den Umbau von Fenster zu Balkontür sowie die damit verbundenen Kosten für die Eigentümerversammlung und eventuelle rechtliche Klärungen sollten im Vorfeld genau kalkuliert werden, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Die Eigentümerin in Regensburg sollte sich frühzeitig Angebote von Fachfirmen einholen.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung dient als Grundlage für die Teilungserklärung, Grundbucheintragung und Kaufverträge. Fehlerhafte Angaben können zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie im Beitrag WEG-Verfügung: Strafe bei falschen Angaben zur Aufteilung? diskutiert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor der Eigentümerversammlung sollte die Eigentümerin alle relevanten Informationen und Angebote einholen und den Miteigentümern transparent darlegen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten des Vorhabens zu prüfen und mögliche Risiken zu minimieren. Beachten Sie die Ausführungen im Beitrag Abgeschlossenheitsbescheinigung: Schadenersatzpflicht bei Fehlern? bezüglich möglicher Schadenersatzansprüche.

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