Zugemauerte Außenwand erneut durchbrechen
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Zugemauerte Außenwand erneut durchbrechen
Guten Tag, Wir kaufen ein Haus im Saarland wo eine Glaswand von letztem Besitzer zugemauert und mit einer Fenstertür ersetzt wurde, aus beruflichen Gründen. Wir würden gern diese Wand wieder durchbrechen um eine Glaswand der gleichen Maßen wie früher zu installieren. Kann man diese Arbeit einfach beauftragen oder muss obligatorisch einen neuen Antrag zu der Bauaufsichtsbehörde zuerst gestellt werden?
Vielen Dank
G. L.
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Außenwand erneut durchbrechen
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Bauamt dafür interessiert. Aber Sie können einfach unverbindlich dort anfragen. Dazu bedarf es keines Architekten o.ä.
Möglicherweise gibt es ja noch Fotos vom früheren Zustand. Dann sollte es keine Probleme geben.
Sie sollten aber wissen, dass die früheren Glasbausteine unter heutigen Gesichtspunkten, richtige Kältebrücken waren.
Wenn die Architekten damals nachweisen konnten, dass sie derartige Glasbaustein eingeplant hatten, bekamen sie Geld von der Glasindustrie.
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i.d.R. genehmigungsfrei
Der Einbau einzelner Fenster oder Türen ist nach § 61 genehmigungsfrei, die Änderung eines größeren Wandteils / einer "ganzen" Außenwand aber nach genauem Wortlaut genehmigungspflichtig. (genehmigungsfrei ist nur die Wand innerhalb des Wohngebäudes)
Wo die Grenze zwischen Fenster und Wand liegt, ist nicht definiert. Ob die Glaswand vielleicht nur ein größeres Fenster war ...? Wenn Sie sicher gehen wollen, fragen Sie mit Fotos bei der Behörde nach.