Balkonbau NRW: Überschreitung Baugrenze/Grundstücksfläche – Was ist zulässig?
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Balkonbau NRW: Überschreitung Baugrenze/Grundstücksfläche – Was ist zulässig?

Foto von Helmuth Plecker

... bzw. überschreitet die hintere Baugrenze. Bundesland NRW. Alle erzeugten Abstandflächen liegen auf dem eigenen Grundstück und belasten die Nachbargrundstücke nicht. Ist das zulässig? Ich weiß, dass die Antworten schnell gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen können, aber mir würde es genügen, wenn jemand die Ausführungen von Kommentaren zum § 23 Absatz 5 Satz 2 hat und hier die Inhalte einfügt.
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    🔴 Kritisch: Ungeklärte Überschreitungen der Baugrenze können zu rechtlichen Konsequenzen und hohen Kosten führen.

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    Ob ein Balkon in NRW die Baugrenze oder die überbaubare Grundstücksfläche überschreiten darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    🔴 Gefahr: Eine Überschreitung ohne Genehmigung kann zu Rückbauverpflichtungen führen.

    • Baugrenze: Die Baugrenze legt fest, innerhalb welcher Bereiche eines Grundstücks Gebäude errichtet werden dürfen.
    • Abstandsflächen: Auch wenn alle Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück liegen, bedeutet das nicht automatisch, dass eine Überschreitung zulässig ist.
    • Landesbauordnung NRW (BauO NRW): Die BauO NRW enthält detaillierte Bestimmungen zu Baugrenzen, Abstandsflächen und zulässigen Überschreitungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, die konkrete Situation von einem Architekten oder einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann die BauO NRW und die relevanten Bebauungspläne berücksichtigen und eine fundierte Aussage treffen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugrenze
    Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte Linie, innerhalb derer ein Gebäude errichtet werden darf. Sie dient der Steuerung der Bebauung und der Sicherstellung von Abstandsflächen.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baulinie, Abstandsfläche
    Abstandsfläche
    Die Abstandsfläche ist der freizuhaltende Bereich zwischen Gebäuden oder zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze. Sie dient der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz.
    Verwandte Begriffe: Baugrenze, Nachbarrecht, Landesbauordnung
    Landesbauordnung (LBOAbk.)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Vorschriften über die Gestaltung, Nutzung und Sicherheit von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bebauungsplan, Bauantrag
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks regelt. Er enthält Festsetzungen über die Nutzung, die Bebauungsdichte und die Gestaltung von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Flächennutzungsplan, Baugrenze
    Bauantrag
    Der Bauantrag ist der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Er muss bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden und enthält alle erforderlichen Unterlagen für die Prüfung des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baurecht, Landesbauordnung
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist Teil des öffentlichen Rechts und dient der Ordnung und Steuerung der baulichen Entwicklung.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Bebauungsplan, Baugenehmigung
    Grundstücksfläche
    Die Grundstücksfläche ist die Fläche eines Grundstücks, die im Grundbuch eingetragen ist. Sie ist die Grundlage für die Berechnung von Bebauungsdichte und Abstandsflächen.
    Verwandte Begriffe: Baugrenze, Bebauungsplan, Kataster

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Darf ein Balkon die Baugrenze überschreiten, wenn alle Abstandsflächen auf meinem Grundstück liegen?
      Auch wenn die Abstandsflächen eingehalten werden, ist eine Überschreitung der Baugrenze nicht automatisch zulässig. Die Landesbauordnung NRW und der Bebauungsplan der Gemeinde legen die genauen Regeln fest. Eine professionelle Prüfung ist ratsam.
    2. Was passiert, wenn ich einen Balkon ohne Genehmigung baue und die Baugrenze überschreite?
      Ein illegal errichteter Balkon kann zu einer Rückbauverpflichtung führen. Zudem können Bußgelder verhängt werden. Es ist daher wichtig, vor Baubeginn alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
    3. Wo finde ich Informationen zu den Baugrenzen und Abstandsflächen für mein Grundstück?
      Informationen zu Baugrenzen und Abstandsflächen finden Sie im Bebauungsplan der Gemeinde oder Stadt. Diesen können Sie beim Bauamt einsehen. Auch ein Architekt oder Baujurist kann Ihnen hierbei helfen.
    4. Welche Rolle spielt die Landesbauordnung NRW beim Balkonbau?
      Die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) enthält die grundlegenden baurechtlichen Bestimmungen für das Bundesland. Sie regelt unter anderem die Anforderungen an Baugrenzen, Abstandsflächen und die Genehmigung von Bauvorhaben.
    5. Kann ich eine Ausnahmegenehmigung für die Überschreitung der Baugrenze beantragen?
      In bestimmten Fällen ist es möglich, eine Ausnahmegenehmigung für die Überschreitung der Baugrenze zu beantragen. Die Erfolgsaussichten hängen von den konkreten Umständen des Einzelfalls und den Bestimmungen der Gemeinde ab.
    6. Was sind die Konsequenzen, wenn mein Nachbar einen Balkon baut, der die Baugrenze überschreitet?
      Wenn ein Nachbar die Baugrenze überschreitet, können Sie als betroffener Grundstückseigentümer Widerspruch einlegen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall rechtlich beraten zu lassen.
    7. Wie lange dauert es, eine Baugenehmigung für einen Balkon in NRW zu erhalten?
      Die Dauer des Genehmigungsverfahrens für einen Balkonbau in NRW kann variieren. Sie hängt von der Komplexität des Vorhabens und der Auslastung des Bauamts ab. Im Durchschnitt sollten Sie mit mehreren Wochen bis Monaten rechnen.
    8. Welche Unterlagen benötige ich für den Bauantrag eines Balkons?
      Für den Bauantrag eines Balkons benötigen Sie in der Regel Bauzeichnungen, einen Lageplan, eine Baubeschreibung und gegebenenfalls weitere Unterlagen, die das Bauamt anfordert. Ein Architekt kann Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen helfen.

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  2. Balkonbau: Unerlaubte Luftraum-Nutzung durch Überstand

    unerlaubte Nutzung des luftraums
    könnte das darstellen, ich habe jedenfalls mal davon gehört, das eine Gemeinde einen gebührenbescheid rausgejagd hat. im betreffenden Fall überragte der Balkon einen Teil des darunterbefindlichen bürgersteigs. MfG Holzauge
    • Name:
    • holzauge
  3. Baugrenze NRW: Ermessensspielraum bei Balkon-Überbauung

    Foto von

    So'n Quatsch ...
    So'n Quatsch sicherlich ein Fall zum lachen aber hier ist das wohl anders. In dem besagten Paragraf 23 Absatz 5 Satz 2 steht drin, dass bauliche Anlagen (und dazu interpretiere ich auch Balkone  -  auch im Hinblick auf § 2 BauO NW) außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, somit übertretend über Baugrenzen, zugelassen werden können. Und genau um das "können" geht es, da hier Interpretations- und Ermessenspielräume (Interpretationsspielräume, Ermessenspielräume) zugelassen werden, die ggf. in einer Kommentierung eingegrenzt werden.
  4. Gebühren für Balkon-Überstand: Kommune vs. Nachbarrechte

    ja doch!
    war damals bei rtl Sendung  -  wie bitte?!  -  letztendlich nur eine Bestätigung ihrer Mitteilung, da ein gebührenbescheid ja bedeutet, das wenn nicht bezahlt wird der Balkon zurückgebaut werden sollte. Kommunen sind halt nicht seit heute findungsreich in Bezug auf neue einnahmeqellen. 😉
    problematisch wird es vielleicht dort, wo ein Nachbar sich in seinen rechten verletzt sehen könnte.
    plage mich im Augenblick mit Abgabe für Straßenreinigung  -  welche nicht durchgeführt wird  -  herum. habe im suchregister nichts gefunden, wo gibt es eventuell ein Forum?
    MfG Holzauge
    • Name:
    • holzauge
  5. Balkon-Genehmigung: Untergeordnete Gebäudeteile als Ausnahme

    Balkone gehören zu den ...
    Balkone gehören zu den untergeordneten Gebäudeteilen. Mir wurde mein Balkon über der Eingangstür aus diesem Grund genehmigt (Niedersachen). Vor meiner Eingangstür verläuft auch eine Baugrenze, allerdings liegt meine Eingangstür nicht direkt an einem öffentlichen Weg/Straße.
    • Name:
    • vs
  6. Balkon-Größe: Genehmigungsfähigkeit und untergeordnete Rolle

    Nachtrag:
    Der Balkon muss dann natürlich auch eine untergeordnete Rolle spielen. Er darf nicht so groß wie ein halbes Fußballfeld sein, sodass man auf ihm große Grillpartys *Hmm lecker* feiern könnte. Einfach mal mit einer Zeichnung zum Amt gehen, die können einen im Allgemeinen sofort sagen, ob der Balkon genehmigungsfähig ist (so war es bei mir).
    • Name:
    • vs
  7. Abstandsflächen: Balkon-Vortritt gemäß Sächsischer Bauordnung

    z.B. nach Sächs. BauO
    § 6 (7) (Abstandsflächen) "vor die Außenwand vortretende Bauteile wie ... und untergeordnete Bauteile wie ... (Balkone) bleiben von der Bemessung außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1.5 m vortreten" ... und mind. 2 m von den gegenüberliegende Nachbargrenzen entfernt sind.
    Hallo Helmut! Das in den Bebauungsplänen verzeichnete Baufeld bzeichnet ja eben die für die Abstandflächen relevanten Kubaturen möglichen überbaubaren Flächen (zumindest in der Praxis). Vielleicht hilft dies Dir etwas weiter.
    Grüße, Bettina
    • Name:
    • Bettina
  8. Baugrenze NRW: Abstandsflächen vs. Überbaubare Grundstücksfläche

    Foto von

    Hallo Bettina!
    Danke für diese Antwort. Den Abstandsflächenpragrafen gibt es bei uns in NRW (BauO NW) auch und der ist auch genauso oder beinahe ähnlich (habe nicht wörtlich verglichen) formuliert. Das bei dem Fall, den ich habe, das mit den Abstandsflächen passt, habe ich schon kontrolliert, wobei das keine Rechtfertigung ist für die Zulässigkeit von Balkonen außerhalb vom überbaubaren Grundstücksflächen, die durch Baugrenzen dargestellt wird. Vielmehr greift hier die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) und da würd ich gerne wissen, ob es hierzu Kommentierungen gibt.
  9. Baugrenze überschritten: Konkrete Auseinandersetzung oder Vorabklärung?

    nochmal ich ...
    Hallo Helmuth! Vielleicht kannst Du noch mal Deine Frage genauer umgrenzen. Bist Du nur vorab besorgt oder liegt bereits eine konkrete Auseinandersetzung vor und auf was bezieht diese sich?
    Die mir bekannten Teile der Kommentierung der BauNutzungsVO betreffen leider nur die Bereiche Bauleitplanung für Flächennutzungspläne und nur lückenhaft Bebauungsplan.
    Der § 23 (2) Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) beschreibt die Zulässigkeit als Kann-Bestimmung. Gute Chancen hast Du aber immer bei einer durch Verweigerung entstehenden "unzumutbaren Härte". Aber der allgemeine Beruhigungsabsatz (5) sagt: " ... zugelassen werden. Das gleiche gilt für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können. " Daher auch mein Hinweis auf die Abstandsflächen, die diese "Gebäudeteile in geringfügigem Ausmaß" genauer definieren.
    Beachte auch, manche Schikanen von Stadtplanungs- und/ oder Bauaufsichtsämtern halten vor dem Verwaltungsgericht nicht stand, aber die wenigsten Betroffenen trauen sich zu diesem Weg.
    Ein Beispiel hier in DD: Bebauung in der 2. Reihe in eingenständigem Grundstück (GRZAbk. von 0,27!) mit der Begründung: "würde Bodenrechtliche Spannungen erzeugen" abgelehnt und dabei lautstark wohlwissend, dass diese Begründung letztlich vor dem VG fällt.
    Grüße Bettina
    • Name:
    • Bettina
  10. Baugrundstück: Herausforderungen bei Baugrenze und Balkonbau

    Foto von

    Hallo Bettina!
    Es ist schwer zu erläutern, wie die Situation aussieht. Versuche mal zu beschreiben. Es handelt sich um ein Baugrundstück, dass 16 breit ist und eine überbaubare Grundstücksfläche mit einer Tiefe von 14 m hat, die vorne und hinten durch eine Baugrenze im Bebauungsplan gekennzeichnet ist. Die vordere Baugrenze liegt 3 Meter hinter der straßenseitigen Grundstücksgrenze, was in der Regel normal ist. Jetzt das atypische: Das Grundstück hat eine Grenze gemeinsam mit der Straße von nur 10.00 m. Der Rest ist eine Grenze (auch vorne in Verlängerung der Straßengrenze) gemeinsam mit einem angrenzenden Nachbargrundstück  -  wie gesagt, nicht an der Seite, sondern an der vorderseite. Diese Grenze verläuft schräg in "mein" Grundstück hinein, sodass ich das Gebäude "ins Grundstück reinschieben muss" um die vordere Abstandsfläche von 3 m auf eigenem Grundstück zu behalten. Ich habe also keine Chance, in dem Bereich der Überschneidung mit den vorderen Nachbargrundstück an die vordere Baugrenze zu bauen, es sei denn, ich würde die vordere Fassade gliedern und einmal einen Rücksprung planen, was wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
    Da ich nun das Haus "ins Grundstück reinschiebe" wird der geplante Balkon, der hinten 2 Meter übersteht über die hintere Baugrenze geschoben, sodass er nun mit einer Breite von 3,99 m ca. 1,60 m über die hintere Baugrenze steht. Die Rückseitige Trauflänge des Hauses ist 10 Meter lang, sodass natürlich der Balkon nicht mehr als untergeordnet bewertet werden kann. Ich bin aber der Meinung, da das Grundstück hinsichtlich der angrenzenden Nachbargrundstückssituation vorne atypisch ist, ist eine Überschreitung vertretbar. Und genau da wimmelt das Bauordnungsamt pauschal ab, da es der Meinung ist, dass Überschreitungen von Balkonen über Baugrenzen grundsätzlich nicht zulässig sind.
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Balkonbau NRW: Baugrenze und Grundstücksfläche – Was ist zulässig?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit von Balkonen, die in NRW die Baugrenze oder überbaubare Grundstücksfläche überschreiten. Dabei spielen Abstandsflächen, die Bauordnung NRW (BauO NW) und die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) eine wichtige Rolle. Kommunen haben einen gewissen Ermessensspielraum, aber Nachbarrechte und die Größe des Balkons sind ebenfalls entscheidend.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Balkonbau: Unerlaubte Luftraum-Nutzung durch Überstand wird auf die Problematik der unerlaubten Nutzung des Luftraums durch einen überstehenden Balkon hingewiesen, was zu Gebührenbescheiden führen kann.

    ✅ Zusatzinfo: Balkone können als untergeordnete Gebäudeteile genehmigt werden, wie im Beitrag Balkon-Genehmigung: Untergeordnete Gebäudeteile als Ausnahme erläutert wird. Die Größe des Balkons spielt dabei eine entscheidende Rolle, wie im Beitrag Balkon-Größe: Genehmigungsfähigkeit und untergeordnete Rolle betont wird.

    📊 Fakten/Zahlen: Der Beitrag Abstandsflächen: Balkon-Vortritt gemäß Sächsischer Bauordnung zitiert die Sächsische Bauordnung (§ 6 (7)) bezüglich Abstandsflächen und dem Vortreten von Bauteilen wie Balkonen, wobei ein Vortritt von nicht mehr als 1.5 m und ein Mindestabstand von 2 m zu Nachbargrenzen genannt wird. Diese Regelungen können als Vergleich dienen, auch wenn sie nicht direkt für NRW gelten.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, mit einer detaillierten Zeichnung des geplanten Balkons das zuständige Bauamt zu kontaktieren, um die Genehmigungsfähigkeit im Vorfeld zu klären. Prüfen Sie, ob eine konkrete Auseinandersetzung vorliegt, wie im Beitrag Baugrenze überschritten: Konkrete Auseinandersetzung oder Vorabklärung? angeraten wird, um die Situation genauer zu beurteilen.

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