Garage Grenzbebauung Terrasse
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Garage Grenzbebauung Terrasse

Hallo,

Letztes Jahr wurde auf dem Grundstück unter uns (Hanglage) ein neues Haus gebaut. Unser neuer Nachbarn hat eine genehmigungsfreie Garage in Grenzbebauung errichtet. Durch die Hanglage wurde sein Grundstück ca. 1,80 m unter dem gewachsenen Gelände abgegraben. Die Garage ragt jetzt nur ca. 1 m über unserem Grundstück. Allerdings möchte er jetzt eine 2 m hohe Mauer auf der Garage errichten und diese als Terrasse nutzen. Ist das richtig so, dass er das darf? Die Terrasse ist dann in Höhe unseres Schlafzimmer. Wir wohnen in Hessen.

Für eine Antwort würde ich mich freuen, liebe Grüße

  • Name:
  • S. k.
  1. genehmigungsfreie Terrassen in Hessen

    Terrassen sind in Hessen bis 1 Meter Höhe an der Grundstücksgrenze genehmigungsfrei. Bei Hanglage wird Hochpunkt und Tiefpunkt gemittelt. Wenn die Garage also an ihrer Grenze 1 Meter hoch über Gelände steht und am Tiefpunkt (Einfahrt) 2,5 Meter, dann ist die Höhe 1+2,5 = 3,5 halbe, also 1,75 Meter. Das ist nicht genehmigungsfrei. Wenn ein Grenzzaun 1,5 Meter hoch sein darf und die Garage schon 1 Meter hoch ist, so verbleiben 0,5 Meter für dis Mauer: geht also auch nicht. Bleiben sie ruhig, das Bauamt wird das nicht genehmigen. Baut er schwarz, so ist ein Abriss der ultimative Reichsparteitag.
  2. Vielen Dank, sie haben mir sehr geholfen

    Vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen
  3. Nachtrag ... Unser Nachbar hat schon angefangen zu ...

    Nachtrag ... Unser Nachbar hat schon angefangen zu Nachtrag ...

    Unser Nachbar hat schon angefangen zu mauern und beruft sich auf seinen Architekten. Angeblich darf er die Garage noch um 2 m erhöhen, da seine Garage nur 1 m über unserem Gelände ragt.

  4. Bauantragspflichtig

    Die Maßnahme ist bauantragspflichtig, das Bauamt hätte sie benachrichtigt und ihre Zustimmung verlang, was sie aber verweigert hätten. Auch ein Architekt hätte vorher mit ihnen gesprochen. Ergo: eine schnelle Lüge in der Hoffnung, sie fallen darauf rein. Rufen sie doch den Architekten an, sie werden den doch kennen.

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