Letztes Jahr wurde auf dem Grundstück unter uns (Hanglage) ein neues Haus gebaut. Unser neuer Nachbarn hat eine genehmigungsfreie Garage in Grenzbebauung errichtet. Durch die Hanglage wurde sein Grundstück ca. 1,80 m unter dem gewachsenen Gelände abgegraben. Die Garage ragt jetzt nur ca. 1 m über unserem Grundstück. Allerdings möchte er jetzt eine 2 m hohe Mauer auf der Garage errichten und diese als Terrasse nutzen. Ist das richtig so, dass er das darf? Die Terrasse ist dann in Höhe unseres Schlafzimmer. Wir wohnen in Hessen.
Für eine Antwort würde ich mich freuen, liebe Grüße