Eine Voranfrage (untechnisch gemeint, wir haben nur mal beim Bauaufsichtsamt nachgefragt) ) ergab, dass es einen wohl einen generellen Baustopp (?) für dieses Gebiet gibt, und man sogar überlegt dort vorhandenen Betrieben, Auflagen zu machen, bzw. den Betrieb zu untersagen, da die Löschwasserversorgung unzureichend sei.
Dazu ergeben sich folgende Fragen:
1) welche Rechtsnatur hat so etwas?
2) kann diese Begründung auch zu einer Ablehnung führen, wenn im Umkreis von 2 km keinerlei Gebäude stehen?
3) könnte man durch Bau einer Löschwasserzisterne das Problem umgehen? (Lt. Aussage des Brandschutzbeauftragten der Feuerwehr ist so etwas durchaus denkbar ...)
4) wie sind generell die Chancen, gegen das bauaufsichtsamt vorzugehen?
Freue mich über jeden Hinweis und Tipp
Jörg