Überstundenzuschläge im Baugewerbe: BRTV § 3 Abs. 5 & 6 – Berechnung, Anspruch & Ausnahmen?
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Überstundenzuschläge im Baugewerbe: BRTV § 3 Abs. 5 & 6 – Berechnung, Anspruch & Ausnahmen?

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie die "Zuschläge § 3 Abs.6 " und "Überstunden § 3 Abs.5 " nach "BRTV  -  Bundesrahmentarifvertag für das Baugewerbe" zu verstehen sind?

Nach § 3 Abs.6 sind folgende Zuschläge zu bezahlen:

  • Überstunden 25 %
  • Nachtarbeiten 20 %
  • Sonntag 75 %
  • Feiertage 200 %

"Fallen mehrere Zuschläge an, sind alle Zuschläge nebeneinander zu zahlen."

Nach § 5 sind Überstunden welche, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehen.

Fragen:

  • Feiertags werden 10 Std. gearbeitet, also werden folgende Zuschläge fällig 200 % + 25 % Überstunden für alle 10 Stunden  -  also 225 % für jede Stunde? Oder anderes gefragt werden Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge immer mit +25 % für Überstunden berechnet?
  • Oder ist es so das in den Zuschlägen Sonntag 75 % und Feiertage 200 % die 25 % schon enthalten sind?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Viele Grüße

Vinzent

  • Name:
  • Vinzent Hardt
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe Ihre Frage zum Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) und den Zuschlägen gemäß § 3 Abs. 5 und 6.

    § 3 Abs. 6 BRTV regelt die Zuschläge für bestimmte Arbeitszeiten:

    • Überstunden: 25 %
    • Nachtarbeiten: 20 %
    • Sonntagsarbeit: 75 %
    • Feiertagsarbeit: 200 %

    § 3 Abs. 5 BRTV definiert Überstunden: Dies sind Arbeitsstunden, die über die tarifliche oder betriebsübliche Arbeitszeit hinausgehen. Die genaue Definition kann je nach Tarifvertrag variieren.

    Wichtig: Die Zuschläge werden auf den regulären Stundenlohn gezahlt. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen im BRTV zu prüfen, da es spezifische Regelungen und Ausnahmen geben kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und den BRTV genau. Bei Unklarheiten empfehle ich, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die zuständige Gewerkschaft zu wenden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bundesrahmentarifvertrag (BRTV)
    Ein Tarifvertrag, der bundesweit für das Baugewerbe gilt und Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeiten und Zuschläge regelt.
    Verwandte Begriffe: Tarifvertrag, Arbeitsrecht, Baugewerbe.
    Überstunden
    Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen.
    Verwandte Begriffe: Mehrarbeit, Arbeitszeit, Arbeitszeitgesetz.
    Zuschläge
    Zusätzliche Zahlungen zum regulären Lohn für bestimmte Arbeitszeiten oder -bedingungen, wie Nachtarbeit, Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit.
    Verwandte Begriffe: Lohn, Gehalt, Zulagen.
    Nachtarbeit
    Arbeit, die während der Nachtstunden geleistet wird. Die genaue Definition kann je nach Gesetz oder Tarifvertrag variieren.
    Verwandte Begriffe: Arbeitszeit, Schichtarbeit, Arbeitszeitgesetz.
    Sonntagsarbeit
    Arbeit, die an Sonntagen geleistet wird. In Deutschland ist Sonntagsarbeit grundsätzlich verboten, es gibt jedoch Ausnahmen.
    Verwandte Begriffe: Arbeitszeit, Feiertagsarbeit, Arbeitszeitgesetz.
    Feiertagsarbeit
    Arbeit, die an gesetzlichen Feiertagen geleistet wird. Auch hier gibt es in der Regel Zuschläge.
    Verwandte Begriffe: Arbeitszeit, Sonntagsarbeit, Arbeitszeitgesetz.
    Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
    Ein Gesetz, das die Arbeitszeiten in Deutschland regelt und unter anderem Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten festlegt.
    Verwandte Begriffe: Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Überstunden.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Arbeitszeiten gelten als Nachtarbeit im Baugewerbe?
      Die genaue Definition von Nachtarbeit kann im BRTV festgelegt sein. Üblicherweise handelt es sich um Arbeitszeiten zwischen einer bestimmten Uhrzeit am Abend und einer Uhrzeit am Morgen. Die Zuschläge für Nachtarbeit sind in § 3 Abs. 6 BRTV geregelt.
    2. Wie werden Feiertagszuschläge berechnet, wenn an einem Feiertag Überstunden geleistet werden?
      In diesem Fall werden in der Regel beide Zuschläge addiert oder es wird der höhere Zuschlag gezahlt. Die genaue Regelung sollte im BRTV oder im Arbeitsvertrag festgelegt sein.
    3. Gibt es eine Begrenzung für die Anzahl der Überstunden im Baugewerbe?
      Ja, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt Grenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Der BRTV kann zusätzliche Regelungen enthalten.
    4. Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Zuschläge nicht zahlt?
      In diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf die Zahlung der Zuschläge. Sie sollten den Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auffordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
    5. Sind die Zuschläge steuer- und sozialversicherungspflichtig?
      Ja, grundsätzlich sind Zuschläge steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Ausnahmen.
    6. Wie lange habe ich Zeit, um meine Ansprüche auf Zuschläge geltend zu machen?
      Die Verjährungsfristen im Arbeitsrecht betragen in der Regel drei Jahre. Es ist wichtig, die Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
      Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die tarifliche Arbeitszeit hinausgehen. Mehrarbeit ist die Arbeit, die über die gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht.
    8. Wo finde ich den aktuellen BRTV für das Baugewerbe?
      Den aktuellen BRTV erhalten Sie bei der zuständigen Gewerkschaft oder dem Arbeitgeberverband. Er ist oft auch online verfügbar.

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