Wer zahlt: Balken in der Wand  -  gefertigtes Fenster passt nicht mehr.
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Wer zahlt: Balken in der Wand  -  gefertigtes Fenster passt nicht mehr.

Guten Tag.

Ich habe einen Tischler beauftragt, ein neues größeres Fenster in meinen Dachgiebel einzubauen. Der Tischler war vor Ort und hat daraufhin einen Maurer beauftragt und das Fenster bestellt. Danach waren beide nochmals vor Ort und haben Einzelheiten besprochen. Der Maurer fragte mich nach dem Wandmaterial. Ich sagte ihm, dass es mutmaßlich Porenbetron sei, ich über den genauen Aufbau aber nichts wüsste. Nach Bauzeichnungen u.ä. wurde nicht gefragt.

Nun hat der Maurer angefangen die Wand aufzustämmen und zum Vorschein kam ein Balken, der die Giebelsparren zusammenhält und nicht, oder nur mit hohem Aufwand versetzt werden könnte (ein Zimmermann müsste hinzugezogen werden). Das bereits gelieferte Fenster passt also nicht in den herstellbaren Wandausschnitt und wird nun geändert. Dass wird natürlich Geld kosten, wenn auch vielleicht nicht so viel, wie den Balken zu wechseln.

Die Frage ist: Wer darf den Mehraufwand für die Änderung des Fensters bezahlen?

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.

Gruß, Katja

  • Name:
  • Katja
  1. na SIE!

    denn wenn Sie etwas in Auftrag geben, was nicht funktioniert, dann zahlen Sie trotzdem den Aufwand, den die Handwerker bis dahin hatten.
    So ist das eben, wenn man sich weder im Bauamt die eigenen Hauspläne beschafft noch einen Fachmann (Architekt oder Bauingenieur) mit der Bauleitung beauftragt (weil es ja Geld kostet).
    Wenn Sie also die Bauleitung selber machen, dann haften Sie auch selbst für die Bauleitungsfehler.
    So sollte es zumindest sein.
    Wenn Sie nicht zahlen würden, weil ja das Fenster gar nicht so eingebaut werden könnte, könnte der Maurer und der Tischler ja noch einen Zimmermann hinzu holen und das halbe Dachtragwerk ändern bis das Fenster reinpasst. war JA SCHLIESSLICH IHR AUFTRAG  -  das Fenster einzubauen!  -  und sie müssten auch noch die Mehrkosten des Zimmermanns zahlen.
    Nun zahlen SIE ein verhältnismäßig geringes Lehrgeld, für den Geiz vorher keinen Statiker gefragt zu haben.
  2. solche Beiträge ...

    schreibt normalerweise der Ralf ;-)

    Wenn der Tischler (? , warum nicht gleich der Hausarzt?!) Planungs- und Koordinierungsleistungen übernimmt, dürfte er dafür auch geradestehen müssen.
    Zu Ändern ist an dem Fenster sicher nichts ... das gibt ein neues.

  3. Danke ...

    Danke für die "nette" Hilfe SIE mit der ersten Antwort. Da habe ich doch als Hausbesitzer tatsächlich versäumt, ein Bauingenieur-Studium zu absolvieren und geglaubt, wenn ich einen Fensterbauer (@ Bernhard Furch: Bei uns werden Fenster eigentlich nur von Tischlereien angeboten) und einen Maurer beauftrage, ein schlichtes Fenster (Nettowert 570,00 €) in eine Wand zu setzen, ich hätte Fachleute vor Ort, die mich zumindest derart beraten, dass man dazu noch einen Statiker braucht, oder mich nach der  -  übrigens vorhandenen  -  Bauzeichnung fragen, auf der dieser Balken aber leider auch nicht zu sehen ist.

    Wenn diese Annahme falsch war und ich das Risiko zu tragen habe, dann ist das eben so. Herrn Furchs Beitrag entnehme ich, dass es aber auch anders sein könnte. Ich wollte es schlicht und einfach nur wissen. Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass man damit derart schlechte Laune auslösen kann.

    Herr Furch, das Fenster kann in der Tat umgebaut werden. Besser gesagt, es muss nur zum Teil neu gefertigt werden. Es hat unten einen festen Teil, der kürzer gefertigt wird. Der Fensterflügel mit allen Beschlägen kann bleiben.

    Insofern gehe ich davon aus, dass dieses Lehrgeld weniger sein wird, als das Honorar für einen Statiker/Bauleiter, der vermutlich auch unter den Putz hätte schauen müssen, was der Tischler selbst als sein eigenes Versäumnis eingeräumt hat.

    Beste Grüße, Katja

    • Name:
    • Katja
  4. na dann haben Sie doch Glück, wenn es wenig Lehrgeld ist, für eine große Erkenntnis

    Tja, so unterschiedlich sind die Rechtsauffassungen ...
    Natürlich können wir vom Tischler erhoffen, dass er sich Gedanken macht, ob das Fenster in die Wand einbaubar ist. Hat er ja wohl auch, denn er hat ja gefragt nach dem Baumaterial der Wand, womit er seiner handwerklichen Prüf- und Hinweispflicht (Prüfpflicht, Hinweispflicht) bzgl. planerischer Vorgaben des Bauherrn sicher erstmal Genüge getan hat.
    Sollten sich Aufgrund fehlender Grundlagenermittlung (weil kein Architekt vorhanden und Bauherr nicht vom Fach) später herausstellen, dass umgeplant werden muss, so gibt es bestimmt das ein oder andere Gericht, was hier entscheiden würde, dass die Umplanung auf Kosten des Bauherren geht. Kann ich mir als juristischer Laie jedenfalls so vorstellen.

    Bin immer wieder enttäuscht darüber dass man so oft die Planer außen vor lässt und dann dem Handwerker die Schuld gibt, wenn Aufgrund fehlender Grundlagenermittlung/Planung Fehler oder Schwierigkeiten auftreten.
    Bauherrenausrede: Habe ich nicht gewusst, zieht in diesem Zusammenhang leider bei so manchem Gericht und dem Handwerker wird hinterher abverlangt, dass er ohne Planung nicht hätte ausführen dürfen. Die wirtschaftliche Realität zwingt ihn jedoch dazu. Das ändert sich erst, wenn die Auftraggeberseite für die Notwendigkeit eines Planers sensibilisiert wird.

    Beispiel:
    Wille wollte mal eben so das Auto tiefer legen lassen. Der Schrauber um die Ecke erfüllt jeden Wunsch. Nur sollte Wille sich im Klaren sein, dass letztlich der TÜV sagt, obs straßentauglich zugelassen wird und nicht der Schrauber.

    Warum nur glauben so viele Menschen, dass an einem Haus jeder rumfummeln kann. Auch dort sind Sicherheitsrisiken zu berücksichtigen, über die nicht jeder Fensterbauer (egal ob aus dem Tischlergewerk oder aus dem Metallbau stammend) und auch nicht jeder Maurer immer hinreichend beraten kann.

    DESHALB mein Rat: Statiker fragen und nicht den Handwerker, wenn man an die tragende Substanz geht (und Fenster vergrößern gehört eben schon dazu).

  5. Ja, da habe ich wirklich Glück gehabt ...

    Ja, da habe ich wirklich Glück gehabt und mit Ihrem fachmännischen, sachlichen Rat, werde ich beim nächsten Fenster anders vorgehen.

    Herzlichen Dank, Katja

    • Name:
    • Katja
  6. Noch mehr Glück gehabt.

    Für den Fall, dass es hier den einen oder anderen interessiert, wie es ausgegangen ist: Der Maurer konnte einen Konstruktionsbalken nicht von einem Brett, welches in diesem Fall als Fenstersturz diente, unterscheiden. Das habe sogar ich, als unstudierte Häuslebesitzerin, auf den ersten Blick erkennen können, als ich zwecks provisorischer Isolierung des Lochs die Plane entfernt hatte. Der Tischler und der Chef vom Maurer eilten heran und kamen zum gleichen Ergebnis. Der Auftrag für das geänderte Fenster konnte noch gestoppt werden und der Maurer hat einen halben Tag Arbeit dranhängen dürfen, um den Wandausschnitt richtig zu machen.

    Im nächsten Leben wollte ich ja eigentlich Möbelrestauratorin werden, aber vielleicht sollte ich es mal mit Baugutachterin versuchen ;-)

    Gruß, Katja

  7. Willkommen im Club

    aufmerksam genug scheinen Sie zu sein, das hilf in dem Job auf jeden Fall ;-)
    Viel Erfolg beim weiteren Umbau.

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