Abstand einer Zufahrt zur Grundstücksgrenze
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Abstand einer Zufahrt zur Grundstücksgrenze
Abstand einer Zufahrt zur Grundstücksgrenze
Hallo, folgender Beispielfall wäre denkbar:
Hallo, folgender Beispielfall wäre denkbar:
- A kauft eine bisher unbebaute Baulücke in Schleswig-Holstein (15 m breit / 50 m lang) und möchte dieses mit zwei Einfamilienhäusern hintereinander bebauen.
- B ist ein direkter Nachbar mit seiner Grundstücksgrenze an der bisherigen Baulücke.
- A will ein Haus vorne an der Straße bauen sowie das zweite Haus in einer Linie ca. 20 m weiter hinten auf dem Grundstück.
- Um zu dem hinteren Haus zu kommen wird natürlich eine mind. 20 m lange Zufahrt benötigt welche an der Grundstücksgrenze von B entlang verläuft.
Wie viel Abstand muss eine Zufahrt zu der Grundstücksgrenze von B haben?
Vielen Dank und beste Grüße
Tobias
-
keine
oder gibt es irgendwelche Ortssatzungen? Schließlich dürften Sie auch eine Garage oder Carport grenzbündig stellen und deren Zufahrt wäre dann auch entlang des Zaunes.
Netterweise kann man ja einen streifen freilassen, den man mit einer Hecke bepflanzt, wenn der Nachbar keinem Hecke am Zaun hat. -
Baurechtlich evtl. OK, aber zivilrechtliche Abwehransprüche?
Die Zufahrt könnte baurechtlich so schon möglich sein, wenn das Haus in 2. Reihe denn grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Aber ein niedersächsisches Bauamt hat mich mal im Zuge eines Garagenbauantrags darauf hingewiesen, dass es ein Urteil gibt, wonach eine übermäßig lange Zufahrt (mehr als 10 m) entlang der Grenze den Nachbarn übermäßig beeinträchtigt. Daher riet mir das Bauamt in jenem Fall, bzw. bestand sogar darauf, dass der Nachbar der überlangen Zufahrt zustimmt.