Traufhöhe bei Staffelgeschoss
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Traufhöhe bei Staffelgeschoss

Ich habe eine Frage zur Traufhöhe. Wie wird die Traufhöhe in folgendem Fall gemessen:
Unten ein Vollgeschoss, darauf ein Staffelgeschoss, das KEIN Vollgeschoss ist.
Ist die Traufhöhe:
1. die Oberkante des Vollgeschosses?
2. oder der (gedachte) Schnittpunkt zwischen
  • der Verlängerung der Außenwand des Vollgeschosses nach oben und
  • der Verlängerung des Daches des Staffelgeschosses nach schräg unten?

Hängt das auch von der Form des Daches ab (wir haben ein Satteldach, 36 ° Steigung)
Es geht hier um Baden-Württemberg, Landkreis Biberach
Wir liegen "etwas im Streit" (wir versuchen grad über Bauvoranfrage abzuklären, was genau geht ...) mit dem Bauamt, deshalb wäre es super, wenn Sie auch eine Quelle (Gesetz oder Verordnung oder was auch immer) nennen könnten, die ich dort zitieren kann.
Vielen Dank

  • Name:
  • R. Stocker
  1. mal hier lesen

    mal hier lesen

    Demnach sind die Bemessungspunkte für die Ermittlung der Traufhöhe im Bebauungsplan festzusetzen. I.d.R. ist es die Verlängerung der Außenwand => Schnittpunkt dieser Verlängerung mit Oberfläche Dachhaut.
    Das wäre in Ihrem Fall Verlängerung Außenwand Staffelgeschoss => Schnittpunkt Dachhaut Staffelgeschoss.
    Wenn nun beispielsweise Traufhöhe mit 4,50 m festgesetzt ist, kann man das Staffelgeschoss "vergessen".

  2. danke!

    Das ist zwar nicht das, was ich mir gewünscht hatte, aber trotzdem schon mal VIELEN DANK!

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