Gelände imGrenzabstand an Nachbargelände anpassen!?
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Gelände imGrenzabstand an Nachbargelände anpassen!?

Bei der Baugenehmigung ist eine Auflage dabei die wie folgt lautet:
Gegebenenfalls notwendige Geländeveränderungen sind so auszuführen, dass im Grenzabstand das Gelände angepasst wird. Die Grundstücksverhältnisse der Angrenzer sind zu berücksichtigen.
Kann dazu jemand einen Kommentar abgeben wie das gemeint ist?
Vielen Dank mit freundlichen Grüßen Roller
Baurecht BW
  • Name:
  • Roller
  1. Gemeint ist wohl ...

    Gemeint ist wohl dass Sie nicht auf der Grenze eine Böschungsmauer oder ähnliches anlegen oder abgraben dürfen, sondern dass eben das Gelände in sanftem Übergang an das des Nachbarn angepasst werden muss.
    Das bewilligende Amt wird Ihnen auf Nachfrage sicher gerne erläutern, was genau gemeint ist.

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