Umwehrungen und Absturzhöhen
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Umwehrungen und Absturzhöhen

Hallo zusammen!
wir bauen gerade in Baden-Württemberg. ein älteres Haus um.
im OGAbk. würden wir aus den alten kleinen Fenstern gerne franz. Balkone machen.
nach § 4 Umwehrungen (Zu § 16 Abs. 1 LBOAbk.) sind diese natürlich mir Umwehrungen zu versehen.
diese sind wie gewöhnlich Geländer mir irgendwelchen Füllungen.
mir sind aber schon oft solche franz. Balkone aufgefallen, welche nur einen oder zwei horizonale Geländer haben aufgefallen.
mal vom eigenen Risiko abgesehen, sind diese denn überhaupt zulässig? habe keine rechtl. aussagen dazu gefunden ...
danke und Gruß
d. yarkin
  • Name:
  • D. Yarkin
  1. Natürlich!

    Es gibt klare Regeln, wie Geländer und Umwehrungen auszusehen haben.
    1. Mindesthöhen laut Landesbauordnung
    2. bei Sprossung  -  kein Leitereffekt
    3. maximal zulässiger Sprossenabstand 12 cm
    etc.
  2. Hallo und danke für die rasche Antwort! das ...

    Hallo und danke für die rasche Antwort!
    das war mir schon bekannt.
    ich habe mich nur gefragt, auf welcher rechtsgrundlage diese "Geländer-light" genehmigt werden.
    ... das konnte ich nicht nachvollziehen ...
    danke und Gruß
    d. yarkin
    • Name:
    • D. Yarkin
  3. Hallo und danke für die rasche Antwort! das ...

    Hallo und danke für die rasche Antwort!
    das war mir schon bekannt.
    ich habe mich nur gefragt, auf welcher rechtsgrundlage diese "Geländer-light" genehmigt werden.
    ... das konnte ich nicht nachvollziehen ...
    danke und Gruß
    d. yarkin
    • Name:
    • D. Yarkin
  4. Einzelfall

    Glaub nicht, dass es für die von Ihnen beschriebenen Abweichungen tatsächlich eine Genehmigung gibt. Vielleicht sind es illegale Änderungen, kommt auf die Prüfung des jeweiligen Falls an, dürfte aber kaum als Vergleichsobjekt für eine eigene neue Ausführung taugen.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN