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Wertminderung durch Baulast
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Wertminderung durch Baulast

Hallo,
wir möchten ein Grundstück mit Haus kaufen, auf dem eine Baulast liegt. Dabei geht es um die Abstandsfläche, die voll zu unseren Ungunsten geht. Es handelt sich dabei um eine Fläche von 27 m² (9x3 m). An dem Haus planen wir keine baulichen Veränderungen. Trotzdem bedeutet die Baulast eine Wertminderung. Wie hoch ist diese anzusetzen? Der Grundstückspreis liegt bei 265 €/m².
  • Name:
  • Kathrin Goldberg
  1. Die genaue Minderung ...

    kann Ihnen nur ein Gutachter sagen, der Haus und Grundstück besichtigt und klärt, was da ohne die Baulast noch gebaut werden könnte.
    Die Minderung kann 100,- aber auch 10.000,- € betragen.
  2. Gutachter wegen Wertminderung

    Hallo,
    vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich fürchte nur, ein Gutachter würde mehr kosten, als die Wertminderung Wert ist. Zumal wir am Haus ja gar nichts baulich verändern wollen.
    Gibt es nicht einen Richtwert, an dem wir uns orientieren könnten? Zum Beispiel: Halber Grundstückswert mal betroffene Fläche? Falls nein: Wo und wie könnte ich denn einen solchen Gutachter finden?
    MfG
  3. Was

    soll das überhaupt?
    Sie wollen  -  wenn ich es richtig gelesen habe  -  ein Grundstück mit aufstehendem Haus erwerben.
    Interessant ist doch nur, ob der geforderte Gesamtpreis angemessen ist.
    • Name:
    • M.P.
  4. Was ist *Ihnen* das Grundstück Wert?

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo,
    irgendwie hört sich die Frage an, als wollten Sie den Wert des Grundstücks objektiv ausrechnen ("x m² * 265 abzügl. Baulast"). Aber das funktioniert doch nur, wenn auch der Verkäufer sich drauf einlässt, oder?! Das wird er i.d.R. nicht tun, also nutzt Ihnen der quasi-objektive Wert doch nichts. Überlegen Sie doch lieber umgekehrt: Was ist *Ihnen* das Grundstück Wert?
    Zur Baulast: Sicher spielt die bei der Preisfindung eine gewisse Rolle, da sie Sie ja in der Nutzung Ihres (zukünftigen) Grundstücks beschneidet. Neben Umbauten des Hauses gilt das evtl. auch für Carport, Gartenhäuschen usw. Aber nochmal: Ein gutachterlicher Wert nutzt Ihnen doch nichts.
    Grüße
  5. Überschneidung

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Manfred,
    vollkommene Zustimmung! Hätte ich Dein Posting vor meinem gelesen, hätte ich mir meins verkneifen können.
    Grüße
  6. Keine Baulast  -  kein Problem

    klar kommt es letztendlich auf den Gesamtpreis an. Aber als Laie hat mich eben interessiert, wieviel Wert so eine Baulast hat. Schließlich wollen wir verhindern, eine Grundstück zu kaufen, das sich vielleicht später Aufgrund einer Baulast nur schwer wiederverkaufen lässt. Aber inzwischen habe ich begriffen, dass eine Baulast, zumindest in unserem Fall, uns in unserer Kaufentscheidung nicht hindern würde. Zum Glück scheint sich das Problem inzwischen sowieso in Luft aufgelöst zu haben. Habe gerade erfahren, dass die Baulast wohl aus Versehen nicht aus dem Baulastenverzeichnis gelöscht wurde. Das Gebäude wegen dem sie eingetragen war, wurde abgerissen. Trotzdem: Vielen Dank für die Ratschläge!
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