Baustand: Rohbauphase, zurzeit wird die Decke über dem OGAbk.. ausgeführt.
Die Geschossdecken bestehen aus Filigrandeckenelementen, die vor Ort mit Beton ausgegossen werden.
An der Deckenunterseite im EGAbk. (angrenzend zum Treppendurchbruch) ist zwischen zwei benachbarten Filigrandeckenelementen ein Höhenversatz von fast 2 cm (ca. 18 mm) sichtbar. An den provisorischen Holzträgern und Stützen auf denen die Deckenelemente noch gelagert sind kann man erkennen, dass ein Deckenelement an einem Eck etwas höher liegt/lag als die Decke ausgegossen wurde.
An den Decken ist kein Innenputz geplant, sondern nur eine Ausgleichsspachtelung im Fugenbereich.
Der Bauleiter meinte, dass der Höhenversatz "mit einer Spachtelung ausgeglichen" wird.
Fragen:
- Ist das ein Mangel?
- Greift hier Zeile 5 der Tabelle 4 - Ebenheitstoleranzen der DINAbk. 18202?
- Wenn an dieser Stelle auch die Deckenstärke um 2 cm geringer ist (können z. Zeit nicht messen) greift dann Zeile 1 der Tabelle 2 - Querschnittsmaße der DIN 18203-1?
Bei einer Nachbesserung mit einer Ausgleichsspachtelung würden wir vielleicht nichts mehr vom Versatz sehen ... aber wir sind gespannt wie die 18 mm mit einer Spachtelung ausgeglichen werden können ohne dabei die Ebenheitstoleranzen nach Zeile 6 der Tabelle 4 überschritten zu werden.
- Kann die Statik darunter leiden? z.B. wenn die Deckenstärke geringer als geplant ausgeführt wurde? Wie erfahre ich ob die Statik i.O. ist?
- Kann für diesen Mangel eine Abfindung gefordert werden (uns stört das schon ... man möchte ja das perfekte Haus kaufen)? Oder wird es in der Branche eher als Bagatelle-Fall eingestuft?
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Rat.
Freundliche Grüße
A. V.