Diebstahl im Neubau vor Abnahme: Wer haftet für gestohlene Fenstergriffe?
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Bei Diebstahl vor der Bauabnahme liegt die Haftung primär beim Bauträger. Die Bauwesenversicherung kann den Schaden decken, wobei die Selbstbeteiligung zu berücksichtigen ist. Ein frühzeitiger Austausch des Schließzylinders wird empfohlen, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Diebstahl im Neubau vor Abnahme: Wer haftet für gestohlene Fenstergriffe?
ich habe leider in der Suchfunktion nichts passendes gefunden.
Ich habe bei einem Bauträger ein Haus erworben. (Kaufvertrag/Bauträgervereinbarung) und für einige Gewerke Zusatzleistungen bestellt und bezahlt. Unter anderem wurden statt der Kunststoffgriffe für die Fenster Alugriffe verbaut.
Diese wurden auch vom Fensterbauer eingebaut und sind im Keller innerhalb von 14 Tagen wieder verschwunden. Ich habe gedacht der Bauträger hat diese - warum auch immer wieder abgebaut.
Jetzt hatten wir Abnahme das Hause und hier wurde von mir bemängelt das die Fenstergriffe im Keller fehlen und auch protokolliert.
Der Fensterbauer hat jetzt wieder die Griffe eingebaut und mir eine erneute Rechnung geschickt.
Irgendwie sehe ich nicht ein für ein ungeklärtes Verschwinden (ich hatte noch nicht einmal einen Schlüssel für das Haus, den gab es erst nacj der Abnahme) die Griffe 2 mal zu bezahlen.
Kann mir jemand einen Tipp geben wie ich mich hier am Besten verhalte?
Das Bundesland ist Rheinland-Pfalz (wobei ich aber glaube das dies unerheblich ist 😉
Vielen Dank im Voraus
Peter
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Sofortige schriftliche Dokumentation des Diebstahls (Fotos, Polizeianzeige) und unverzügliche schriftliche Benachrichtigung des Bauträgers – ohne dies droht Verwirkung von Schadensersatzansprüchen.
🔴 KRITISCH: Keine Zahlung an Fensterbauer oder Bauträger vor Klärung der Haftung – doppelte Bezahlung für dieselbe Leistung ist unwirksam und kann weder gesetzlich noch vertraglich erzwungen werden.
⚠️ WICHTIG: Prüfung des Bauträgervertrags auf spezifische Regelungen zur Gefahrtragung, Baustellensicherung und Versicherungspflicht vor Abnahme – insbesondere auf Klauseln zur „vorzeitigen Übergabe“ oder „Obhut“.
⚠️ WICHTIG: Der Bauträger ist verpflichtet, die Baustelle bis zur Abnahme wirksam zu sichern – fehlende Zugangskontrolle (z. B. unverschlossene Kellerzugänge) stellt eine Verletzung seiner Obhutspflicht gemäß § 823 BGBAbk. dar.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie einen Diebstahl von Alugriffen an Ihren Fenstern im Neubau vor der Abnahme festgestellt haben. Dies ist eine ärgerliche Situation, die rechtliche Fragen aufwirft.
Grundsätzlich trägt der Bauträger bis zur Abnahme die Verantwortung für das Bauwerk und somit auch für die verbauten Materialien. Das bedeutet, dass er für Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus haftet. 🔴 Es ist wichtig, den Diebstahl unverzüglich dem Bauträger schriftlich zu melden und ihn aufzufordern, die gestohlenen Griffe zu ersetzen.
Prüfen Sie Ihren Bauvertrag und die Bauträgervereinbarung auf Klauseln, die den Diebstahl oder Vandalismus vor der Abnahme regeln. Eventuell ist der Bauträger verpflichtet, eine Bauwesenversicherung abzuschließen, die solche Schäden abdeckt. Klären Sie mit dem Bauträger, ob eine solche Versicherung besteht und ob der Schaden dort gemeldet wurde.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Diebstahl (Fotos, Anzeige bei der Polizei) und fordern Sie den Bauträger schriftlich zum Ersatz der Griffe auf. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft einen Diebstahl von Sonderausstattung (Alu-Fenstergriffe) in einem Neubau vor der offiziellen Abnahme des Hauses durch den Käufer. Der Käufer hatte die Griffe bereits im Rahmen von Zusatzleistungen bezahlt, der Fensterbauer sie eingebaut, und sie wurden dann im Keller entwendet. Der Bauträger hat die Abnahme durchgeführt, die fehlenden Griffe wurden bemängelt, und der Fensterbauer hat nun neue Griffe eingebaut und eine erneute Rechnung gestellt.
✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Haltung des Käufers, die Kosten für die zweite Montage nicht tragen zu wollen, ist aus rechtlicher Sicht nachvollziehbar. Da der Käufer vor der Abnahme keinen Schlüssel hatte, hatte er keine tatsächliche Sachherrschaft über das Haus und damit auch keine Möglichkeit, den Diebstahl zu verhindern. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Kaufsache geht in der Regel erst mit der Übergabe auf den Käufer über, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, der Bauträger habe die Griffe abgebaut, ist spekulativ. Entscheidend ist die vertragliche Risikoverteilung. In Bauträgerverträgen ist oft die Abnahme als Gefahrübergang definiert. Da der Diebstahl vor der Abnahme stattfand, liegt das Risiko grundsätzlich beim Bauträger, es sei denn, der Käufer hätte bereits vorher den Besitz oder die Obhut über die Baustelle übernommen, was hier nicht der Fall war.
➕ Ergänzung: Der Käufer sollte prüfen, ob in der Bauträgervereinbarung eine Klausel zur Gefahrtragung oder zur Sicherung der Baustelle enthalten ist. Zudem ist zu klären, ob der Fensterbauer die Griffe nach dem Einbau ordnungsgemäß gesichert hat. Der Bauträger ist als Bauherr und Verantwortlicher für die Baustelle in der Regel verpflichtet, für ausreichenden Schutz vor Diebstahl zu sorgen, bis die Übergabe an den Käufer erfolgt ist.
👉 Handlungsempfehlung: Der Käufer sollte die Rechnung des Fensterbauers nicht bezahlen, sondern diese an den Bauträger weiterleiten. Er sollte dem Bauträger schriftlich mitteilen, dass der Diebstahl vor der Abnahme und ohne seine Einwirkungsmöglichkeit stattfand, und daher der Bauträger für den Schaden aufkommen muss. Sollte der Bauträger die Zahlung verweigern, empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht, um die vertraglichen Pflichten und die Haftungsfrage gerichtlich klären zu lassen.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt einen Diebstahl von Alugriffen im noch nicht abgenommenen Neubau, bei dem der Käufer weder Zugang noch Schlüssel zum Objekt hatte und die Griffe bereits eingebaut, aber später im Keller verschwunden waren.
🔴 Gefahr: Die fehlende Zugangskontrolle und Sicherung des Bauobjekts vor Abnahme stellt ein erhebliches Sicherheits- und Haftungsrisiko dar – insbesondere bei hochwertigen, leicht entwendbaren Bauteilen wie Alugriffen, die ohne Werkzeug abmontierbar sind.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, der Bauträger habe die Griffe eigenmächtig entfernt, ist rechtlich nicht stichhaltig; vielmehr liegt hier ein klarer Fall von Fremdverursachung (Diebstahl) vor, der die Verantwortung für die Baustellensicherung betrifft – nicht die des Erwerbers.
➕ Ergänzung: Gemäß § 640 BGB haftet der Unternehmer (hier: Fensterbauer) bis zur Abnahme für die Erhaltung der Bauleistung; der Bauträger als Gesamtverantwortlicher trägt zudem die Obhutspflicht für das Bauobjekt gemäß § 823 BGB und baurechtlicher Sorgfaltspflichten.
✅ Zustimmung: Ihre Weigerung, die Griffe erneut zu bezahlen, ist sachlich und rechtlich begründet – eine doppelte Bezahlung für dieselbe Leistung widerspricht dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit und verstößt gegen § 315 BGB (Billigkeitskontrolle bei Vertragsauslegung).
❌ Widerspruch: Die Behauptung, die Rechnung des Fensterbauers sei ohne Weiteres zu begleichen, ist falsch: Da die Griffe bereits einmal eingebaut und danach gestohlen wurden, liegt kein neuer Leistungsgegenstand vor – die Wiederherstellung ist Teil der Mängelbeseitigungspflicht des Bauträgers bzw. seines Subunternehmers.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich vom Bauträger die unverzügliche Klärung der Diebstahlsituation, die Vorlage einer Polizeianzeige sowie die Übernahme der Kosten für die erneute Montage – unter Hinweis auf Ihre Rechte aus § 633, § 634 und § 640 BGB; bei Weigerung ist die Einschaltung eines auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalts oder eines zertifizierten Sachverständigen für Baurecht dringend geboten.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass der Bauträger bis zur Abnahme die Gefahr, Obhut und Haftung für die Baustelle trägt.
- Alle drei weisen einhellig darauf hin, dass der Käufer – ohne Schlüssel, Zugang oder Sachherrschaft – keine Verantwortung für den Diebstahl trägt.
- Alle drei fordern schriftliche Dokumentation (Fotos, Polizeianzeige) und formelle schriftliche Aufforderung an den Bauträger zur Mängelbeseitigung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont stärker die Vertragsprüfung auf Bauwesenversicherung, während DeepSeek und Qwen die Obhutspflicht des Bauträgers gemäß § 823 BGB sowie die Verantwortung des Fensterbauers gemäß § 640 BGB detaillierter ausführen.
- Qwen bezieht explizit § 315 BGB (Billigkeitskontrolle) zur Unwirksamkeit einer zweiten Bezahlung ein – ein Aspekt, der bei GoogleAI und DeepSeek nicht genannt wird.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt die vertragliche und gesetzliche Haftung des Fensterbauers (§ 640 BGB) als Unternehmer – eine Differenzierung, die GoogleAI und DeepSeek nicht vornehmen.
- DeepSeek betont die fehlende tatsächliche Sachherrschaft des Käufers besonders klar, um den Zeitpunkt des Gefahrübergangs zu untermauern – ein argumentativer Fokus, der bei den anderen weniger prominent ist.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI bleibt unklar zur Frage der „zweiten Rechnung“ – vermeidet die Aussage, ob diese bezahlt werden muss; DeepSeek und Qwen widersprechen sich hier nicht, sondern stimmten überein: Qwen formuliert den Widerspruch explizit („❌ Widerspruch: Die Behauptung, die Rechnung sei ohne Weiteres zu begleichen, ist falsch“), DeepSeek formuliert es als „nicht bezahlen“, GoogleAI bleibt neutral. Die sicherere, rechtlich abgesicherte Position („nicht bezahlen“) wird von DeepSeek und Qwen geteilt → Vorsichtsprinzip: Keine Zahlung.
👉 Empfehlung:
- Stützen Sie Ihre Position auf die gemeinsame Rechtsgrundlage: § 640 BGB (Haftung des Unternehmers bis zur Abnahme) und § 823 BGB (Obhutspflicht des Bauträgers). Nutzen Sie Qwens Verweis auf § 315 BGB gezielt zur Ablehnung einer „unangemessenen“ zweiten Leistungserbringung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Gefahrübergang ✅ Konsens Die Gefahr für die Bauleistung geht erst mit der Abnahme auf den Käufer über – Diebstahl vorher liegt im Risiko des Bauträgers. Haftung des Bauträgers ✅ Konsens Der Bauträger trägt als Bauherr die Obhutspflicht für das Bauobjekt bis zur Abnahme gemäß § 823 BGB und vertraglicher Vereinbarung. Haftung des Fensterbauers ⚠️ Abwägung Qwen nennt § 640 BGB als Haftungsgrundlage für den Unternehmer; GoogleAI und DeepSeek erwähnen diese Rechtsgrundlage nicht – sie fokussieren auf die Gesamtverantwortung des Bauträgers. Zahlungspflicht des Käufers ✅ Konsens Der Käufer ist nicht verpflichtet, die gestohlenen Griffe erneut zu bezahlen – eine zweite Rechnung ist unzulässig und widerspricht Leistungs- und Billigkeitsgrundsätzen. Dokumentationspflicht ✅ Konsens Schriftliche Dokumentation (Fotos, Polizeianzeige) und formelle schriftliche Aufforderung an den Bauträger sind zwingend erforderlich, um Ansprüche durchzusetzen. 👉 Handlungsempfehlung: Gehen Sie schriftlich und unter Berufung auf § 640, § 634 und § 823 BGB gegen den Bauträger vor – verweigern Sie jede Zahlung bis zur vollständigen, kostenfreien Wiederherstellung der ursprünglichen Ausstattung.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Verwirkung von Schadensersatzansprüchen durch fehlende schriftliche Dokumentation Keine rechtliche Durchsetzbarkeit – Bauträger kann sich auf Verjährung oder Verwirkung berufen. 🔴 Risiko Unzureichende Baustellensicherung (offene Zugänge, fehlende Überwachung) Erhöhte Wahrscheinlichkeit weiterer Diebstähle oder Sabotage – Verzögerung der Abnahme und zusätzliche Kosten. 🔴 Risiko Keine oder unvollständige Bauwesenversicherung des Bauträgers Finanzielle Belastung des Bauträgers, mögliche Insolvenzgefahr – endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung. 🔴 Risiko Vertragsklauseln zur vorzeitigen Gefahrübernahme (z. B. „Sicherheitsvereinbarung“) Aushebelung der gesetzlichen Risikoverteilung – ungewollte Haftungsübernahme durch den Käufer. 🔴 Risiko Unklare Auftragsverhältnisse zwischen Bauträger und Fensterbauer Haftungskonflikte führen zu Schuldzuweisung statt Lösung – Verzögerung der Montage und rechtliche Blockaden. ✅ Chance Nutzung des Vorfalls zur Nachbesserung der Baustellensicherung durch den Bauträger Erhöhte Sicherheit für alle Gewerke – Vermeidung weiterer Schäden und Reputationsgewinn. ✅ Chance Frühzeitige Rechtsklärung vor Abnahme Vermeidung späterer Mängelstreitigkeiten – klarer Rechtsstand bei Übergabe. ✅ Chance Einbeziehung einer unabhängigen Baustellenüberwachung Transparenz und Vertrauensbildung – objektiver Nachweis für ordnungsgemäße Bauausführung. ✅ Chance Vertragliche Verankerung einer „Sicherheitsklausel“ für künftige Neubauten Langfristige Risikominimierung – klare Regelung zur Zugangskontrolle, Überwachung und Haftung. ✅ Chance Nutzung der Situation für eine fachliche Gutachtenerstellung (z. B. durch zertifizierten Sachverständigen) Stärkung der eigenen Position – objektives, gerichtsfähiges Dokument zur Haftungszuweisung. Orientierungshilfen
- Sofortige Dokumentation: Machen Sie Fotos aller betroffenen Fenster und des Kellerzugangs, erstatten Sie bei der Polizei Anzeige und speichern Sie die Anzeigebestätigung – dies ist Voraussetzung für alle weiteren Schritte.
- Schriftliche Aufforderung an den Bauträger: Verfassen Sie ein formelles Schreiben mit Fristsetzung (14 Tage), in dem Sie die vollständige, kostenfreie Wiederherstellung der ursprünglichen Alugriffausstattung verlangen – unter Bezugnahme auf § 634, § 640 und § 823 BGB.
- Keine Zahlung leisten: Lehnen Sie jede Rechnung des Fensterbauers oder des Bauträgers für die erneute Montage ab – begründen Sie dies schriftlich mit dem Vorliegen einer bereits erbrachten, gestohlenen Leistung.
- Vertragsprüfung initiieren: Fordern Sie vom Bauträger schriftlich die Vorlage des vollständigen Bauträgervertrags sowie der Baustellensicherungskonzeption – insbesondere auf Klauseln zu Gefahrtragung, Zugangskontrolle und Versicherung.
- Fachanwalt einschalten: Kontaktieren Sie noch vor Ablauf der 14-Tage-Frist einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – mit dem Ziel einer außergerichtlichen Klärung unter Androhung der Klage.
- Sachverständigen anfordern: Beantragen Sie beim Bauträger die Einschaltung eines zertifizierten Sachverständigen für Baurecht zur Feststellung der Obhutspflichtverletzung (z. B. durch unverschlossene Zugänge).
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauabnahme
- Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Mit der Abnahme geht die Verantwortung für das Bauwerk auf den Bauherrn über.
Verwandte Begriffe: Bauträgervertrag, Mängelrüge, Gewährleistung - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er verkauft die fertigen Immobilien an Käufer.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler - Bauwesenversicherung
- Eine Bauwesenversicherung schützt Bauherren vor Schäden am Bauwerk während der Bauzeit, z.B. durch Diebstahl, Vandalismus oder Naturgewalten.
Verwandte Begriffe: Bauherrenhaftpflichtversicherung, Feuerrohbauversicherung, Wohngebäudeversicherung - Mängelrüge
- Eine Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Bauträger über festgestellte Mängel am Bauwerk.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Schadensersatz - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, Mängel am Bauwerk innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu beheben.
Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Nachbesserung, Verjährung - Bauträgervertrag
- Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauträger und einem Käufer über den Erwerb einer Immobilie, die noch nicht fertiggestellt ist.
Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Bauabnahme, Sonderwunsch - Sonderwunsch
- Ein Sonderwunsch ist eine vom Standard abweichende Leistung, die der Bauherr zusätzlich zum Bauträgervertrag beauftragt.
Verwandte Begriffe: Bauträgervertrag, Baubeschreibung, Mehrkosten
Häufige Fragen (FAQ)
- Wer haftet für Diebstahl auf einer Baustelle vor der Abnahme?
Bis zur Abnahme trägt in der Regel der Bauträger die Verantwortung für das Bauwerk und somit auch das Risiko von Diebstahl. Er ist verpflichtet, den Schaden zu beheben oder beheben zu lassen. - Was ist, wenn der Bauträger sich weigert, den Schaden zu beheben?
In diesem Fall sollten Sie den Bauträger schriftlich in Verzug setzen und ihm eine Frist zur Schadensbehebung setzen. Bleibt er untätig, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. - Welche Versicherung deckt Diebstahl auf einer Baustelle ab?
In der Regel deckt eine Bauwesenversicherung Diebstahl und Vandalismus auf einer Baustelle ab. Ob eine solche Versicherung besteht, sollte im Bauvertrag geregelt sein. - Muss ich den Diebstahl der Polizei melden?
Ja, es ist ratsam, den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Dies dient der Beweissicherung und kann für die Geltendmachung von Versicherungsansprüchen erforderlich sein. - Was kann ich tun, um Diebstahl auf der Baustelle vorzubeugen?
Sprechen Sie mit dem Bauträger über Sicherheitsmaßnahmen wie eine Baustellenbeleuchtung, eine Alarmanlage oder die Anwesenheit von Wachpersonal. - Was passiert, wenn die gestohlenen Gegenstände Sonderanfertigungen waren?
Auch in diesem Fall ist der Bauträger verpflichtet, den Schaden zu beheben und die Sonderanfertigungen zu ersetzen. Die Kosten hierfür trägt in der Regel der Bauträger oder dessen Versicherung. - Kann ich die Abnahme verweigern, wenn der Diebstahl nicht behoben wurde?
Ja, Sie können die Abnahme verweigern, wenn wesentliche Mängel vorliegen, wie z.B. der Diebstahl und der fehlende Ersatz der Fenstergriffe. - Welche Rolle spielt die Bauabnahme bei der Haftung für Diebstahl?
Mit der Bauabnahme geht die Verantwortung für das Bauwerk und somit auch das Risiko von Diebstahl auf den Bauherrn über. Daher ist es wichtig, vor der Abnahme alle Mängel zu beseitigen.
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Eine Übersicht über die Rechte und Pflichten von Bauherren und Bauträgern im Rahmen eines Bauträgervertrags. - Bauwesenversicherung: Schutz während der Bauphase
Informationen zur Bauwesenversicherung und welche Schäden sie abdeckt. - Diebstahl auf der Baustelle: Vorbeugung und Versicherung
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Eine Erläuterung der Rechte und Ansprüche von Bauherren bei Mängeln am Neubau.
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Bauträgerhaftung: Fensterbauer-Rechnung bei Diebstahl vor Abnahme
Die Rechnung würde ich nicht bezahlen
und den Fensterbauer freundlich darauf hinweisen, dass Sie ja überhaupt kein Vertragsverhältnis mit ihm haben. Dieser muss natürlich mit dem Auftraggeber, also mit dem Bauträger abrechnen. Wenn dem die Griffe vor der Abnahme gestolen werden, ist das ganz allein seinn Problem, ihnen haben die gestohlenen Griffe ja noch gar net gehört.
MfG Ortwin -
Bauwesenversicherung: Deckt Diebstahl von Fenstergriffen?
Hallo Ortwin
Peter wird vermutlich darüber direkt vom Fensterbauer, zumindest über die Mehrkosten eine Rechnung bekommen haben.
Er hat Sie sicher auch bezahlt, nachdem er sich die Teile angeschaut (abgenommen) hat?
Er hat sie wohl aber selbst kein zweites mal bestellt.
Dafür gibt es doch eine Bauwesenversicherung.
Grüße -
Schlüsselübergabe: Verantwortlichkeit bei Diebstahl vor Abnahme
keinen Schlüssel gehabt ...
ist doch das Stichwort.
Wenn der Bauherr KEINEN Schlüssel hatte und erst bei/nach der Abnahme den bekommen hat und dort aber bereits die fehlenden Griffe reklamiert, dann ist das wohl doch eindeutig ein Problem dessen der einen Schlüssel BIS VOR der Abnahme hatte (oder weitergegeben hat).
Persönliche Meinung.
Netten Brief in ungefähr dieser Formulierung dürfte eigentlich genügen. -
Musterbrief: Forderungsabwehr bei Diebstahl vor Abnahme
ungefähr so..
... Lieber Bauträger,
wie Ihnen bekannt, haben ich bis zum Tag der Abnahme KEINEN Schlüsse gehabt. Dieser wurde mir von Ihnen am xx. xx. xx unter Zeugen übergeben.
Heute nun bekam ich eine Rechnung über eine Nachbezahlung von Firma xxxx
Hierzu Stelle ich folgendes Fest:
1. Mein Vertragsverhältnis habe ich mit Ihnen und NICHT mit Fa. xxx
2. Da ich bis zum Tag der Abnahme keinen Schlüsse hatte, konnte ich daher auch die Griffe nicht entnommen haben.
Wer bis zu diesem Tag einen Schlüsse hatte müsste Ihnen sicherlich bekannt sein. Daher ist der "Verursacher" unter dieser Gruppe zu suchen.
Ansonsten denke ich mal, haben Sie für dieses Haus eine Bauwesenversicherung abgeschlossen.
Ich sehe den Fall damit für mich als erledigt an.
Bitte klären Sie die offene Forderung direkt mit Fa. xx ab.
MfG
xxxxx -
Eigentumsübergang: Bauträgerhaftung bis zur Abnahme
Eigentums -
bzw. Besitzübergabe findet bei Bauträgermaßnahmen zu einem vertraglich geregeltem Zeitpunkt statt. Üblicherweise ist liegt dieser Zeitpunkt nach dem Tag der Abnahme.
Bis zu diesem Zeitpunkt steht alles im Eigentum des Bauträger, der es gegen Gefahren zu schützen ggf. zu versichern hat. -
Bauwesenversicherung: Selbstbeteiligung bei Diebstahl
Dann kommt es wohl nur noch drauf an, auf wen die
Police der Bauwesenversicherung ausgestellt ist.
Derjenige bezahlt dann die Oliven, in dem Fall sicher zu 100 % der Rechnungssumme durch die Selbstbeteiligung.
;-(
Grüße -
Bauwesenversicherung: Deckung von Eigenleistungen bei Diebstahl?
@ Manfred
auch die Eigenleistung und selbst erworbene, abgestellte oder bereits montierte Teile?
Grüße -
Einbruchschutz: Schließzylinder-Tausch nach Neubau dringend empfohlen!
Hinweis: und bitte kaufen sie sich morgen
einen Schließzylinder Ihres Vertrauens, wer weiß wie viele Nachschlüssel für Ihre Tür zwischenzeitlich existieren (könnten)! -
Bauträger vs. Eigenleistung: Diebstahl - Wer haftet?
@ U. Filusch
Davon ausgehend, dass die Zusätze über den Bauträger erworben wurden, gilt das geschriebene. Bei Eigenleistungen sieht es anders aus. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Diebstahl im Neubau vor Abnahme: Haftung für gestohlene Fenstergriffe
💡 Kernaussagen: Bei Diebstahl vor der Bauabnahme liegt die Haftung primär beim Bauträger. Die Bauwesenversicherung kann den Schaden decken, wobei die Selbstbeteiligung zu berücksichtigen ist. Ein frühzeitiger Austausch des Schließzylinders wird empfohlen, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Verantwortlichkeit bei Diebstahl vor Abnahme stark von der Schlüsselübergabe abhängt, wie im Beitrag Schlüsselübergabe: Verantwortlichkeit bei Diebstahl vor Abnahme erläutert wird.
✅ Zusatzinfo: Ein Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber dem Bauträger im Falle eines Diebstahls vor Abnahme wird im Beitrag Musterbrief: Forderungsabwehr bei Diebstahl vor Abnahme vorgestellt.
💰 Zusatzinfo: Die Police der Bauwesenversicherung ist entscheidend, um die Kostenübernahme bei Diebstahl zu klären, wie im Beitrag Bauwesenversicherung: Selbstbeteiligung bei Diebstahl diskutiert wird. Die Selbstbeteiligung beeinflusst die tatsächliche Kostendeckung.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Zuständigkeiten und Versicherungsschutz vor der Bauabnahme. Prüfen Sie, ob die Bauwesenversicherung auch Eigenleistungen abdeckt (siehe Bauwesenversicherung: Deckung von Eigenleistungen bei Diebstahl?). Sichern Sie Ihr Eigentum durch den Austausch des Schließzylinders (Einbruchschutz: Schließzylinder-Tausch nach Neubau dringend empfohlen!).
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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