Einmessbescheinigung: Wer ist verantwortlich? Kosten, Fristen & Pflichten in Bayern?
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Einmessbescheinigung: Wer ist verantwortlich? Kosten, Fristen & Pflichten in Bayern?

Hallo,
wir haben vom Landratsamt Post bekommen und es wird die Einmessbescheinigung angefordert.
Wir bauen mit einem Bauträger sind aber selbst Bauherren und der Rohbau ist fast fertig.
Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass die Einmessbescheinigung nach Fertigstellung des Hauses angefertigt wird, damit das neue Gebäude dann in die Pläne des Landkreises aufgenommen werden kann. Jetzt habe ich aber heute im Bescheid gelesen, dass wir die Auflage haben,
"Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn dem Landratsamt die Einhaltung der Situierung, Größe und Höhenlage der baulichen Anlage durch Einmessbescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen worden ist. "
Hierfür ist es nun ja wohl zu spät ... Was nun?
Der Bauträger hatte eine Kopie des Bescheids erhalten und uns auf nichts hingewiesen ...
Bundesland: Bayern
Viele Grüße,
  • Name:
  • Katty
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    Als Bauherr sind Sie grundsätzlich für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Dazu gehört auch die Vorlage einer Einmessbescheinigung.

    In Ihrem Fall, wo Sie mit einem Bauträger bauen, ist es wichtig zu klären, wer vertraglich für die Einholung der Einmessbescheinigung zuständig ist. Oftmals übernimmt der Bauträger diese Aufgabe, da er die Bauarbeiten koordiniert.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag, um festzustellen, wer für die Einmessbescheinigung verantwortlich ist. Klären Sie die Zuständigkeit mit Ihrem Bauträger und dem Landratsamt ab.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Einmessbescheinigung
    Die Einmessbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das die Übereinstimmung eines errichteten Gebäudes mit den genehmigten Bauplänen und den geltenden Bauvorschriften bestätigt. Sie wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt. Verwandte Begriffe: Gebäudeeinmessung, Lageplan, Kataster.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er tritt als Verkäufer von Grundstücken und Gebäuden auf. Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler.
    Bauherr
    Der Bauherr ist die natürliche oder juristische Person, die ein Bauvorhaben in Auftrag gibt und für dessen Durchführung verantwortlich ist. Verwandte Begriffe: Auftraggeber, Bauleiter, Architekt.
    Landratsamt
    Das Landratsamt ist eine kommunale Behörde, die in Bayern und anderen Bundesländern für die Verwaltung des Landkreises zuständig ist. Es ist unter anderem für Baugenehmigungen und die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich. Verwandte Begriffe: Baubehörde, Gemeinde, Kreisverwaltung.
    Vermessungsingenieur
    Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die Vermessung von Grundstücken und Gebäuden. Er erstellt Lagepläne, führt Gebäudeeinmessungen durch und berät Bauherren in vermessungstechnischen Fragen. Verwandte Begriffe: Geodät, Katasteringenieur, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur.
    Liegenschaftskataster
    Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis aller Grundstücke und Gebäude in einem bestimmten Gebiet. Es enthält Informationen über die Lage, Größe, Nutzung und Eigentumsverhältnisse der Grundstücke. Verwandte Begriffe: Grundbuch, Flurkarte, Katasteramt.
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Einmessbescheinigung?
      Die Einmessbescheinigung ist ein Dokument, das von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wird. Sie dient dem Nachweis, dass ein Gebäude gemäß den genehmigten Bauplänen und den geltenden Vorschriften auf dem Grundstück errichtet wurde. Die Einmessbescheinigung bestätigt die Lage, Größe und Höhenlage des Gebäudes im Bezug zum Grundstück.
    2. Wer ist für die Einmessbescheinigung verantwortlich?
      Grundsätzlich ist der Bauherr für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich, wozu auch die Einmessung gehört. Bei Bauvorhaben mit Bauträgern kann die Verantwortung vertraglich auf den Bauträger übertragen werden.
    3. Wann muss die Einmessbescheinigung vorgelegt werden?
      Die Einmessbescheinigung muss in der Regel nach Fertigstellung des Rohbaus oder des Gebäudes beim zuständigen Landratsamt vorgelegt werden. Die genauen Fristen können je nach Bundesland und Kommune variieren.
    4. Was passiert, wenn keine Einmessbescheinigung vorgelegt wird?
      Wenn keine Einmessbescheinigung vorgelegt wird, kann das Landratsamt Zwangsgelder verhängen oder im schlimmsten Fall den Rückbau des Gebäudes anordnen.
    5. Wer darf eine Einmessbescheinigung erstellen?
      Eine Einmessbescheinigung darf nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt werden.
    6. Welche Unterlagen werden für die Erstellung einer Einmessbescheinigung benötigt?
      Für die Erstellung einer Einmessbescheinigung werden in der Regel die Baugenehmigung, die Baupläne und ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigt.
    7. Was kostet eine Einmessbescheinigung?
      Die Kosten für eine Einmessbescheinigung sind abhängig vom Aufwand der Vermessung und den Gebühren des Vermessungsingenieurs. Die Kosten können mehrere hundert bis tausend Euro betragen.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einer Gebäudeeinmessung und einer Grenzanzeige?
      Eine Gebäudeeinmessung dient dem Nachweis der korrekten Lage des Gebäudes, während eine Grenzanzeige die Abmarkierung der Grundstücksgrenzen vor Ort durch den Vermesser beinhaltet.

    🔗 Verwandte Themen

    • Gebäudeeinmessungspflicht
      Informationen zur gesetzlichen Verpflichtung zur Einmessung von Gebäuden.
    • Kosten einer Gebäudeeinmessung
      Überblick über die Faktoren, die die Kosten einer Einmessung beeinflussen.
    • Ablauf einer Gebäudeeinmessung
      Schritte von der Beauftragung bis zur Vorlage der Einmessbescheinigung.
    • Rechte und Pflichten des Bauherrn
      Überblick über die Verantwortlichkeiten des Bauherrn im Bauprozess.
    • Bauträgervertrag prüfen
      Tipps zur Prüfung des Bauträgervertrags hinsichtlich der Einmessung.
  2. Einmessbescheinigung: Verantwortlichkeiten laut Landratsamt

    steht doch alles drinnen
    Hallo Katty,
    in dem Brief vom Landratsamt steht, was von wem zu liefern ist! Sie haben eine Genehmigung zum Bau eines Gebäudes bekommen. Da dieses nur die Mindestabstandsflächen einhält bzw. diese unterschreitet oder auf der Grenze steht, muss ein Sachverständiger (Vermesser) bestätigen, dass alle Abstände und Höhen eingehalten werden. Diese Auflage ist VOR beginn der Bauarbeiten zu bringen.
    Sie haben das Schnurgerüst doch einmessen lassen? Wenn etwas nicht stimmt, könnten Sie ein Problem haben.
    Gruß aus Baden
  3. Einmessbescheinigung: Baufirma vs. Vermesser – Klärung!

    Sachverständiger  -  keine Ahnung?
    Hallo Herr Oberst,
    ja wir hatten ein Schnurgerüst, und zu Beginn hatte dieses nicht gestimmt, weil es Unstimmigkeiten in verschiedenen Abständen gab. Daraufhin wurden die Grenzsteine neu vermessen und das Schnurgerüst geändert. Aber eine Einmessbescheinigung haben wir von niemand erhalten! Stellt uns die die Baufirma aus, die das Schnurgerüst erstellt hat?
    Vielen Dank,
    Katty
  4. Einmessbescheinigung: Vermessungspflicht – Wer misst richtig?

    Der Vermesser
    Hallo Katty,
    wer hat denn die Grenzpunkte neu eingemessen? Sagen Sie jetzt bitte nicht: "Der Bauunternehmer"! Da war doch einer da, der eine Ahnung von Vermessung hat (haben sollte)? Der soll Ihnen bescheinigen, dass das Schnurgerüst, wie im genehmigten Lageplan vermasst, eingeschnitten wurde. Ansonsten schnell nachholen und hoffen dass alles passt!
    Gruß aus Baden
  5. Einmessbescheinigung: Baufirma half – Vermessungsamt involviert

    Die Baufirma
    Hallo Herr Oberst,
    jemand von der Baufirma, die dann auch den Rohbau gebaut haben hat das gemacht (nicht der Bauträger!) und wegen den 3 m Abstand zur Straße da haben die vom Vermessungsamt noch geholfen, weil die ja sowieso die Grenzsteine eingemessen haben.
    Der Bauträger hat mich darauf hingewiesen, dass ich das Formular noch in der roten Mappe der Baugenehmigung haben muss  -  und tatsächlich da ist es auch  -  die Baufirma wird es jetzt noch ausfüllen und dann ist alles erledigt ...
    Vielen Dank nochmal!
    Gruß Katty
  6. Einmessbescheinigung Bayern: Vermessungsbüro vor Baubeginn!

    Einmessbescheinigung von einem Vermessungsbüro
    Sehr geehrter Bauherr,
    in Bayern ist es in der Regel vorgeschrieben, dass vor Baubeginn von einem Vermessungsbüro eine sogenannte Einmessbescheinigung erstellt wird. In dieser Bescheinigung bestätigt der Vermessungsingenieur, dass das von ihm abgesteckte Schnurgerüst den Vorgaben der Genehmigung in Lage und Höhe entspricht.
    Adressat der Genehmigung ist erstmal der Bauherr / die Bauherrin, aber normalerweise haben das Architekturbüro, die beauftragte Baufirma oder spätestens die mit dem Aushub beauftragte Firma entsprechende Erfahrungen, dass ein reibungsloser Bauablauf gewährleistet sein soll. Da empfiehlt es sich halt doch, nicht immer den allerbilligsten Anbieter zu wählen.
    Des weiteren kann ich nur jedem Bauherren empfehlen, bei mehreren Vermessungsbüros anzurufen und sich ein verbindliches Angebot (am besten schriftlich) für die Schnurgerüstabsteckung mit Einmessbescheinigung machen zu lassen. Da viele Planungsbüros und Baufirmen jahrelang mit demselben Vermesser zusammenarbeiten, ihm diesen Auftrag sofort zuschanzen und dieser daraufhin im Kostenrahmen der HOAIAbk. immer die Höchstsätze ansetzt (habe ich zumindest schon öfter davon gehört!) können da durchaus Differenzen von ein paar Hundert € entstehen.
    MfG
    M. Grüner
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Einmessbescheinigung: Verantwortlichkeiten, Kosten & Pflichten in Bayern

    💡 Kernaussagen: Die Einmessbescheinigung in Bayern ist vor Baubeginn durch ein Vermessungsbüro erforderlich. Bauherren tragen die Verantwortung, auch wenn ein Bauträger involviert ist. Die Bescheinigung bestätigt die Einhaltung der Baugenehmigung bezüglich Lage und Höhe. Unstimmigkeiten beim Schnurgerüst müssen vor Baubeginn korrigiert werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Einmessbescheinigung: Verantwortlichkeiten laut Landratsamt ist die Auflage zur Einmessbescheinigung VOR Baubeginn zu erfüllen, um die Einhaltung der Mindestabstandsflächen zu gewährleisten.

    ✅ Zusatzinfo: Die korrekte Einmessung des Schnurgerüsts ist entscheidend, wie im Beitrag Einmessbescheinigung: Vermessungspflicht – Wer misst richtig? betont wird. Im Idealfall wird dies von einem unabhängigen Vermesser durchgeführt, nicht vom Bauunternehmer selbst.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Einmessbescheinigung können variieren. Es ist ratsam, Angebote von verschiedenen Vermessungsbüros einzuholen, wie im Beitrag Einmessbescheinigung Bayern: Vermessungsbüro vor Baubeginn! erwähnt wird. Die HOAIAbk. bietet einen Rahmen für die Höchstsätze.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten frühzeitig ein Vermessungsbüro beauftragen und sicherstellen, dass die Einmessbescheinigung vor Baubeginn vorliegt. Klären Sie die Verantwortlichkeiten mit dem Bauträger ab und prüfen Sie die Baugenehmigung auf entsprechende Auflagen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Einmessbescheinigung: Baufirma vs. Vermesser – Klärung! bezüglich der Qualifikation des Vermessers.

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