Bauvertrag mit Generalunternehmer: Fertigstellungstermin, Eigenleistung & Rechte bei Verzögerung?
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Bauvertrag mit Generalunternehmer: Fertigstellungstermin, Eigenleistung & Rechte bei Verzögerung?

Wir lassen unser Haus von einem Generalunternehmer bauen. Zudem beabsichtigen wir, einige Arbeiten in Eigenleistung zu erbringen. Es wurde im Vertrag mit dem Generalunternehmer ein Fertigstellungstermin vereinbart. Zwischentermine wurde nicht vereinbart.
Jetzt hat sich inzwischen herausgestellt, dass der Generalunternehmer den Fertigstellungstermin nicht mehr einhalten kann, weil er Probleme mit einem Handwerker hatte. Der Generalunternehmer geht mit uns da auch fair um und hat uns erklärt, dass er für die Kosten aufkommen würde (Bauzeitzinsen, zusätzliche Miete etc.)
Wir haben uns für die Eigenleistungen Urlaub genommen. Durch die Verzögerungen können wir jedoch nicht mit den Eigenleistungen anfangen. Der Urlaub ist also verstrichen. Jetzt können wird die Arbeiten nur noch nach Feierabend machen und das würde bedeuten, dass das Haus noch später fertig würde. Jetzt haben wir mit dem Generalunternehmer darüber gesprochen und ihm angeboten, dass wir die Arbeiten nun doch nicht in Eigenleistung erbringen, sondern von einer Firma machen lassen wollen. Dies wird mit weiteren Kosten verbunden sein. Der Generalunternehmer erklärte uns, dass er mit einer Übernahme der Kosten nicht einverstanden ist, weil der Handwerker ja jetzt ganz viele Zusatzleistungen auf Kosten des Generalunternehmer erbringen kann, die vielleicht gar nicht von uns in Eigenleistung erbracht worden wären. Der Generalunternehmer hat nun Angst, dass wir uns nun durch die Verzögerungen weitere Leistungen erschleichen wollen. Kann uns da jemand sagen, wie man da vorgehen kann um eine faire Einigung zu erwirken?
  • Name:
  • Stefan und Ulrike
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit Ihrem Generalunternehmer (GUAbk.) bezüglich des Fertigstellungstermins haben. Da keine Zwischentermine vereinbart wurden, ist es wichtig, den vereinbarten Fertigstellungstermin genau zu betrachten.

    Wichtige Punkte, die ich empfehle zu prüfen:

    • Vertragsgrundlage: Was genau wurde im Vertrag bezüglich des Fertigstellungstermins vereinbart? Gibt es Klauseln zu Verzugsfolgen?
    • Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Verzögerungen, Mängel und zusätzlichen Kosten, die durch die Verzögerung entstehen (z.B. Miete, Bauzeitzinsen).
    • Eigenleistungen: Halten Sie fest, inwieweit Ihre Eigenleistungen durch die Verzögerung beeinträchtigt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Ansprüche gegenüber dem Generalunternehmer zu prüfen und durchzusetzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Fertigstellungstermin
    Der im Bauvertrag vereinbarte Zeitpunkt, zu dem das Bauvorhaben fertiggestellt sein muss. Die Nichteinhaltung kann zu Verzugsschäden führen.
    Verwandte Begriffe: Bauzeit, Bauvertrag, Verzug
    Generalunternehmer (GU)
    Ein Unternehmen, das die Gesamtverantwortung für die Errichtung eines Bauwerks übernimmt und die verschiedenen Gewerke koordiniert.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Bauvertrag, Subunternehmer
    Bauzeitverzögerung
    Eine Überschreitung der im Bauvertrag vereinbarten Bauzeit. Sie kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
    Verwandte Begriffe: Fertigstellungstermin, Verzug, Schadensersatz
    Eigenleistung
    Arbeiten, die der Bauherr selbst anstelle eines Handwerkers erbringt. Sie müssen im Bauvertrag klar definiert sein.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Handwerker, Bauvertrag
    Bauzeitzinsen
    Zinsen, die für das Baugeld während der Bauzeit anfallen. Sie können bei Bauzeitverzögerung als Schadensersatz geltend gemacht werden.
    Verwandte Begriffe: Finanzierung, Kredit, Schadensersatz
    Verzug
    Ein Zustand, in dem eine Vertragspartei ihre Leistung nicht rechtzeitig erbringt. Im Baurecht kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen.
    Verwandte Begriffe: Fertigstellungstermin, Bauzeitverzögerung, Mahnung
    Schadensersatz
    Eine finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch die Verletzung einer Vertragspflicht entstanden sind. Im Baurecht kann dies z.B. bei Bauzeitverzögerung oder Mängeln relevant sein.
    Verwandte Begriffe: Verzug, Mängel, Gewährleistung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn der Fertigstellungstermin im Bauvertrag nicht eingehalten wird?
      Wenn der Fertigstellungstermin nicht eingehalten wird, gerät der Generalunternehmer in Verzug. Dies kann Schadensersatzansprüche (z.B. für Miete oder Bauzeitzinsen) auslösen. Es ist wichtig, den Verzug schriftlich zu dokumentieren und den GU in Verzug zu setzen.
    2. Welche Rechte habe ich, wenn ich Eigenleistungen erbringe und sich der Bau verzögert?
      Wenn sich der Bau verzögert, können Ihre Eigenleistungen beeinträchtigt werden. Sie haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung für entgangenen Urlaub oder andere entstandene Schäden. Dokumentieren Sie die Auswirkungen der Verzögerung auf Ihre Eigenleistungen genau.
    3. Was sind Bauzeitzinsen und kann ich diese vom Generalunternehmer zurückfordern?
      Bauzeitzinsen sind Zinsen, die für das Baugeld während der Bauzeit anfallen. Wenn sich die Bauzeit durch Verschulden des Generalunternehmers verzögert, können Sie diese Zinsen als Schadensersatz geltend machen.
    4. Wie setze ich den Generalunternehmer in Verzug?
      Setzen Sie den Generalunternehmer schriftlich in Verzug, indem Sie ihm eine angemessene Frist zur Fertigstellung des Baus setzen. Die Fristsetzung sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, um den Zugang nachweisen zu können.
    5. Was ist ein Fertigstellungstermin und warum ist er wichtig?
      Der Fertigstellungstermin ist der im Bauvertrag vereinbarte Zeitpunkt, zu dem das Bauvorhaben fertiggestellt sein muss. Er ist wichtig, da er die Grundlage für die Berechnung von Verzugsschäden bildet und Ihre Rechte bei Verzögerungen bestimmt.
    6. Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn der Generalunternehmer den Fertigstellungstermin nicht einhält?
      Ein Rücktritt vom Vertrag ist unter bestimmten Umständen möglich, insbesondere wenn die Verzögerung erheblich ist und der Generalunternehmer keine Anstalten macht, den Bau fertigzustellen. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Rücktritts prüfen.
    7. Was sind Zusatzleistungen und wie werden diese vergütet?
      Zusatzleistungen sind Leistungen, die nicht im ursprünglichen Bauvertrag enthalten waren. Diese müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. Achten Sie darauf, dass alle Zusatzleistungen schriftlich festgehalten werden.
    8. Wie dokumentiere ich Mängel und Verzögerungen richtig?
      Dokumentieren Sie Mängel und Verzögerungen detailliert mit Fotos, Protokollen und Zeugenaussagen. Führen Sie ein Bautagebuch, in dem Sie alle relevanten Ereignisse festhalten.

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      Vereinbarungen über Sicherheitsleistungen können den Bauherrn vor finanziellen Risiken schützen.
  2. Eigenleistung: Angebot vom GU einholen – Kostenerstattung prüfen

    Fairer Partner,
    Hallo Stefan und Ulrike,
    lassen Sie sich doch vom Generalunternehmer ein Angebot über die Gewerke Ihrer Eigenleistung machen.
    Dann fragen Sie Ihn, welchen Anteil er (für die Grundleistung laut Baubeschreibung) übernehmen würde.
    Wenn er darauf wirklich eingeht, sollten Sie Ihm aber auch entgegenkommen.
    (persönliche Laienmeinung und keine Rechtsberatung)
    MfG
  3. Eigenleistung: Umfangreiche Elektro- & Sanitärarbeiten – GU-Einverständnis

    Das Problem ist dabei die Menge
    Wir wollen die Elektroarbeiten und die Sanitär und Heizungsarbeiten selbst machen. Alleine beim Elektro haben wir außergewöhnlich viele Dinge vor. Ebenso beim Sanitär und Heizung. Würden diese Arbeiten in der Tat vom Unternehmer gemacht werden, wird das teuer. Aus diesem Grund will sich der Generalunternehmer nicht darauf einlassen. Wir haben da eben besondere Vorstellungen was die Ausstattung angeht.
  4. Lösung: Gespräch mit GU suchen – Eigenleistung detailliert verargumentieren

    Mein Vorschlag:
    An einen Tisch setzen, Karten auf den Tisch legen (Sie haben bestimmt Planungsunterlagen für Ihre geplante Eigenleistung um nachzuweisen das Sie nicht "eben mal nachlegen") und dann eine für alle Seiten auskömmliche Lösung finden. Ich kann die Haltung Ihres Generalunternehmer grds. schon verstehen (er kennt die Einzelheiten ja nicht). Sprechen Sie mit dem Mann und überlegen Sie sich im Voraus welches Ziel Sie verfolgen (Minimal- und Maximalziel, mögliche Spielräume und alternative Lösungen). Häufig ist ein Unternehmer eher bereit "Naturalleistungen" zu erbringen (also z.B. einen Teil der von Ihnen geplanten Arbeiten in Eigenregie).
    Verargumentieren Sie Ihre Zwangslage (Urlaub genommen (warum nicht verschoben!?) ), Mietzahlung, laufende Finanzierung usw. ruhig, sachlich, mit fundierten Zahlen aber ohne Gejammer. Machen Sie klar das Sie an der derzeitigen Situation keine Schuld tragen aber zu Verhandlungen bereit sind.
    Viel Glück!
  5. Bauzeitverzögerung: Keine Zwischentermine – Schadensminderungspflicht beachten!

    Die tatsächlichen Mehrkosten trägt der Generalunternehmer ja schon.
    Er lässt sich nur nicht auf Kostenübernahme wegen der Eigenleistungen ein. Er gibt uns zu verstehen, dass er keinerlei Kosten übernehmen werde, weil es keine Zwischentermine vertraglich zugesichert gab. Wir haben jetzt den schwarzen Peter und müssen nun sehen, wie wir die Eigenleistungen erbringen, ohne weitere Zeit zu verlieren. Der Generalunternehmer hat uns schon auf unsere Schadensminderungspflicht hingewiesen.
  6. Ablaufplanung: Eigenleistung – Koordination mit GU-Gewerken wichtig!

    Wie haben Sie denn ...
    Wie haben Sie denn den Ablauf bzw. Zeitpunkt der von Ihnen geplanten Eigenleistungen mit ihm vereinbart? Wenn ich sehe das Sie Elektro, Sanitär und Heizung machen wollen kommen doch noch Gewerke für die Ihr Generalunternehmer verantwortlich zeichnet nach Ihren Aktivitäten!?
  7. Bauzeitenplan: Eigenleistung – Verzögerung durch GU verschiebt Termine

    Der Generalunternehmer hat einen Bauzeitenplan
    vorgegeben. In diesem Bauzeitenplan stehen die Zeiträume unserer Eigenleistung drin. Der Bauzeitenplan ist jedoch nicht Bestandteil des Vertrages. Im Vertrag steht drin, dass das Haus bsi zum Tag XYZ fertig sein muss. Die Zeiten im Bauzeitenpaln für die Eigenleistungen hat der Generalunternehmer mit uns zuvor abgestimmt. Jetzt hat sich eine seiner Leistungen verzögert, sodass sich nicht nur der Ausführungszeitraum unserer Eigenleistung VERSCHIEBT, sondern auch VERLÄNGERT. Für die Verschiebung insgesamt kommt der Generalunternehmer ja auch auf, aber für die Verlängerung nicht.
  8. Eigenleistung: Verzögerung – Auswirkung auf Urlaubsplanung prüfen

    Hmmm..
    Leider geht nirgends hervor um welche Zeiträume es sich handelt und welches Gewerk sich verzögerte. Denn eigentlich muss es ja ein Gewerk sein, welches noch vor der Dacheindeckung einzuordnen ist. Alles was sie genannt haben (als Eigenleistungen) lassen sich ab diesem Zeitpunkt ohne Probleme zumindest zu einem Großteil erbringen. Vorarbeiten z.B. für Elektro auch schon vor dem Dachstuhl (wenn Wände stehen kann ich auch schon schlitzen).
    Liess sich der Urlaub nicht verschieben oder zumindest verkürzen, sodass noch später Urlaub genommen werden kann? Ist der Arbeitgeber nicht in die Bauphase eingeweiht? Normalerweise kann man doch in solchen Fällen mit dem AGAbk. reden und eine Lösung finden zumindest einen Teil des Urlaubsanspruches zu retten. Wir haben ähnliche Aufwändige Eigenleistungen noch vor uns. Mit meinem AG ist es zumindest im Augenblick so abgesprochen, dass ich tageweise meinen Urlaubsanspruch verwenden kann. So habe ich über einen längeren Zeitraum was davon, mein AG muss nicht 5 Wochen ganz auf mich verzichten und ich kann gelegentlich (auf Arbeit) eine Erholungsphase einschieben (als Schreibtischtäter). Da wurde dann wohl zu wenig kommuniziert.
    Gruß
    Thomas
  9. Eigenleistung: Urlaubsplanung – Verzögerung und fehlende Vorarbeiten

    Hallo Herr Rehwald
    Danke für Ihre Antwort, aber von "hätte, wenn und könnte" haben wir jetzt nichts mehr. Der Urlaub ist bereits futsch. Wir haben uns darauf eingestellt, die Elektrovorinstallation vor dem Dachstuhl zu machen. Dafür haben wir Urlaub genommen. Als unsere Urlaub abgelaufen war, war nicht einmal die erste Betondecke drauf, im Dachgeschoss gab es keine Wände. Wir haben also das letzte Wochenende unseres Urlaubs genutzt, um die Schlitze im Erdgeschoss zu machen. Jetzt geht der Rohbau weiter und nun müssen wir wieder arbeiten. Mit den Schlitzen können wir nun erst immer Abend nach Feierabend beginne, was aber viel viel länger dauert. Gleiches ist bei den Sanitär und Heizungsarbeiten.
    Wir hatten eher nach der rechtlichen Beurteilung gefragt, wir wissen, dass wir hier keine Rechtsberatung bekommen. Wir wollen uns einfach im Zuge eines weiterhin fairen Umgangs rechtlich richtig positionieren.
  10. Ansprüche bei Bauzeitverzögerung: Urlaub umplanen – GU informieren!

    Foto von Oliver Kettig

    "hätte, wenn und könnte" können aber entscheidend sein!
    So wie Sie es beschreiben, war lange vor Ihrem Urlaub bereits absehbar, dass Sie die geplanten Arbeiten nicht ausführen können. Sie hätten daher rechtzeitig alle Hebel in Bewegung setzen müssen, Ihre Planung auf die geänderte Situation einzustellen (Urlaub umlegen usw.). Das haben Sie aber nicht gemacht. Ich bin Jurist. Laie, kann mir aber daher beim besten Willen nicht vorstellen, dass Sie über den vom Generalunternehmer bereits gewährten Ausgleich hinaus Ansprüche gerichtlich durchsetzen können. Was sagen Sie dem Richter, wenn der Sie fragt, warum Sie Ihren Urlaub nicht verlegt haben?!
    Unbeantwortet ist weiter die Frage, welches Gewerk sich wann um wie viele Tage/Wochen/Monate (?!?) verzögert hat.
    Grüße
  11. Verzugsschaden: Unbezahlter Urlaub – Einkommensverlust vom GU fordern!

    Foto von Ralf Wortmann

    Verzugsschaden bei Eigenleistung
    Hallo Stefan und Ulrike!
    Fragt bei euren Arbeitgebern, ob ihr unbezahlten Urlaub bekommt. Euren Einkommensverlust könnt ihr, sofern sich die nutzlose vorherige Urlaubsnahme wirklich nicht verhindern ließ, vom AN als Verzugsschaden ersetzt verlangen.
    Lasst den Einkommensverlust ausrechnen und vom Arbeitgeber kurz bescheinigen und zwar bevor ihr euch entschließt, den unbezahlten Urlaub zu nehmen.
    Wenn es dann billiger wird, die Leistungen durch eine Firma ausführen zu lassen, könnt ihr dies evtl. tun. Stellt den AN aber zuvor schriftlich fristsetzend vor die Wahl.
    Sofern der AN einige ursprünglichen Eigenleistungen jetzt als "Wiedergutmachung" mit einem Subunternehmer ausführen lassen will, sollte dies nur mit einer klaren schriftlichen Vereinbarung erfolgen, in welcher euer AN (nicht der Sub! Dieser höchstens im Innerverhältnis zu eurem AN!) dafür ausdrücklich auch die Gewährleistung übernimmt. Alle Arbeiten, die dies betrifft, dort genau auflisten und hinzuschreiben, dass diese Zusatzleistungen natürlich vom AN unentgeltlich erbracht werden, wegen des Bauverzugs. Dort sollte auch stehen, dass ihr euch wegen der übrigen Eigenleistungen, die damit nicht erledigt werden, eure Rechte (Verzugsschaden) vorbehaltet.
    Denkt daran, solche Rechte auch im späteren Abnahmeprotokoll schriftlich vorzubehalten!
    Ralf
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauvertrag & Generalunternehmer: Rechte bei Bauzeitverzögerung durch Eigenleistung

    💡 Kernaussagen: Bei Bauzeitverzögerungen durch den Generalunternehmer (GUAbk.) und geplanten Eigenleistungen ist eine frühzeitige und transparente Kommunikation entscheidend. Die vertragliche Grundlage, insbesondere die Vereinbarung von Fertigstellungsterminen und Bauzeitenplänen, spielt eine wesentliche Rolle bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Die Koordination der Eigenleistungen mit den Gewerken des GU ist unerlässlich, um Verzögerungen und Mehrkosten zu vermeiden. Im Falle von unverschuldetem Einkommensverlust durch unbezahlten Urlaub kann unter Umständen ein Verzugsschaden geltend gemacht werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Bauzeitverzögerung: Keine Zwischentermine – Schadensminderungspflicht beachten! liegt die Beweislast für die Bauzeitverzögerung und deren Ursachen beim Bauherrn. Eine detaillierte Dokumentation der Verzögerungen und deren Auswirkungen ist daher unerlässlich.

    ✅ Zusatzinfo: Es wird empfohlen, sich vom GU ein Angebot über die Gewerke der Eigenleistung erstellen zu lassen, um eine mögliche Kostenerstattung zu prüfen (siehe Eigenleistung: Angebot vom GU einholen – Kostenerstattung prüfen). Dies kann helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Generalunternehmer auf, legen Sie Ihre Planungsunterlagen offen und suchen Sie gemeinsam nach einer Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist (Lösung: Gespräch mit GU suchen – Eigenleistung detailliert verargumentieren). Klären Sie die Auswirkungen der Verzögerung auf Ihre Urlaubsplanung und prüfen Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen (Verzugsschaden: Unbezahlter Urlaub – Einkommensverlust vom GU fordern!).

    Die Vereinbarung eines detaillierten Bauzeitenplans, der die Eigenleistungen berücksichtigt, ist ratsam, auch wenn dieser nicht explizit Vertragsbestandteil ist (siehe Bauzeitenplan: Eigenleistung – Verzögerung durch GU verschiebt Termine). Dies ermöglicht eine bessere Koordination und minimiert das Risiko von Verzögerungen. Achten Sie darauf, dass Ihre Eigenleistungen mit den Gewerken des GU abgestimmt sind, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten (Ablaufplanung: Eigenleistung – Koordination mit GU-Gewerken wichtig!).

    Im Falle einer Bauzeitverzögerung sollten Sie Ihre Schadensminderungspflicht beachten und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu minimieren. Dies kann beispielsweise die Umplanung Ihres Urlaubs oder die Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub umfassen (siehe Ansprüche bei Bauzeitverzögerung: Urlaub umplanen – GU informieren!). Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen und Absprachen mit dem GU schriftlich, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.

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