Grundstücksgrenze finden: Wo verläuft sie? Infos zu Katasteramt, Nachbarrecht & Co.
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Die Grundstücksgrenze kann durch das Auffinden von Grenzsteinen, Einsicht ins Katasteramt oder durch Hinzuziehen eines Vermessungsbüros bestimmt werden. Bei Unklarheiten kann das zuständige Vermessungsamt weiterhelfen. Die Vermarkung wird während der Bauphase oft ausgesetzt, daher ist die Suche nach Grenzsteinen der erste Schritt. Das Nachbarrecht spielt eine wichtige Rolle bei der Klärung von Grenzverläufen.
Grundstücksgrenze finden: Wo verläuft sie? Infos zu Katasteramt, Nachbarrecht & Co.
Keine Ahnung ob ich in der Rubrik richtig bin?
Ich habe folgende Frage/Problem:
Vor kurzem haben wir ein Grundstück mit Rohbau gekauft, was gerade für uns ausgebaut wird. Jetzt kommt langsam die Terrassenplanung auf mich zu, ich weiß aber nicht genau wo die Grundstücksgrenze verläuft ... Ich muss dazu sagen das es eine Doppelhaushälfte ist und die beiden Häuser stehen so kommisch schräg drauf. Ich habe as Gefühl, das mein Grundstück etwas größer ist als der Nachbar es glaubt (Bäumchen auf meiner Seite gepflanzt? ...?), will aber natürlich kein Streit anfangen und erstmal für mich klären ob ich recht habe.
Also noch mal - wo kann ich nachfragen wo genau die Grenze durchläuft? Bei der Gemeinde?
Danke im Voraus
Joanna
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🔴 KRITISCH: Keine bauliche Maßnahme (Terrasse, Pflanzung, Zaun) vor abschließender amtlicher Grenzfeststellung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchführen.
🔴 KRITISCH: Keine privaten Absprachen oder Grenzvereinbarungen mit dem Nachbarn vor Abschluss der amtlichen Grenzbestimmung und Eintragung ins Grundbuch – diese sind rechtlich nicht bindend.
⚠️ WICHTIG: Der amtliche Katasterauszug allein reicht nicht aus – er zeigt nur die digital erfasste Grenze, nicht deren physische Lage vor Ort; eine Geländevermessung ist zwingend notwendig.
⚠️ WICHTIG: Grenzsteine dürfen nicht eigenmächtig versetzt, entfernt oder überbaut werden – dies stellt eine strafbare Sachbeschädigung dar.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie die Grundstücksgrenze für Ihre Terrassenplanung ermitteln müssen. Da Sie sich unsicher sind, wo genau die Grenze verläuft, gibt es mehrere Möglichkeiten, dies herauszufinden.
Zunächst empfehle ich Ihnen, im Katasteramt die amtlichen Unterlagen (Liegenschaftskarte, Katasterauszug) einzusehen. Diese Dokumente geben Auskunft über den genauen Grenzverlauf.
Eine weitere Möglichkeit ist, mit Ihrem Nachbarn zu sprechen. Vielleicht wissen diese, wo die Grenze verläuft oder haben sogar Unterlagen darüber.
Suchen Sie auf dem Grundstück nach Grenzsteinen. Diese sind oft an den Eckpunkten der Grundstücksgrenze gesetzt. Allerdings können diese über die Jahre auch verschwunden oder zugewachsen sein.
Wenn Sie sich weiterhin unsicher sind, sollten Sie einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen. Dieser kann die Grundstücksgrenze amtlich feststellen und Ihnen einen verbindlichen Nachweis liefern.
👉 Handlungsempfehlung: Beginnen Sie mit der Einsicht ins Katasteramt und dem Gespräch mit dem Nachbarn. Bei Unsicherheit Vermessungsingenieur kontaktieren.
KI-Analyse (DeepSeek)
Die Fragestellung von Joanna betrifft die exakte Lage der Grundstücksgrenze bei einer Doppelhaushälfte mit schräg stehenden Gebäuden. Dies ist ein klassischer Fall, bei dem subjektive Einschätzungen und optische Eindrücke oft trügen. Eine verbindliche Klärung ist nur durch offizielle Unterlagen und ggf. eine Vermessung möglich.
✅ Zustimmung: Der Ansatz, die Grenze vor der Terrassenplanung zu klären, ist absolut richtig und vorausschauend. Ein späterer Grenzstreit mit dem Nachbarn könnte erhebliche Kosten und Verzögerungen verursachen.
➕ Ergänzung: Die erste Anlaufstelle ist nicht die Gemeinde, sondern das zuständige Kataster- oder Vermessungsamt. Dort erhält man einen beglaubigten Lageplan (auch Katasterkarte genannt), der die exakten Grenzen und Maße des Grundstücks enthält. Zusätzlich sollte der Notarvertrag (Kaufvertrag) herangezogen werden, der oft eine Flurstückskarte oder eine Grenzbeschreibung enthält.
🔴 Gefahr: Die Annahme, das Grundstück sei "größer als der Nachbar glaubt", birgt ein hohes Konfliktpotenzial. Das eigenmächtige Versetzen von Grenzmarkierungen oder das Pflanzen von Bäumen auf vermeintlich eigener Seite kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Auch eine spätere Bebauung (Terrasse) auf dem Nachbargrundstück wäre ein schwerwiegender Eingriff.
👉 Handlungsempfehlung: Beschaffen Sie sich umgehend einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beim zuständigen Katasteramt. Vergleichen Sie diese Daten mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. Sollten Unstimmigkeiten bestehen oder die Grenzpunkte nicht mehr sichtbar sein, beauftragen Sie einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) mit einer Grenzfeststellung. Dieser kann die Grenze amtlich wiederherstellen und markieren. Führen Sie das Gespräch mit dem Nachbarn erst, wenn Sie die offiziellen Unterlagen in der Hand haben, um eine sachliche Grundlage zu haben.
KI-Analyse (Qwen)
Die Anfrage betrifft eine typische, aber hochsensible Grundstücksabgrenzungsfrage im Rahmen einer baulichen Nutzung – insbesondere vor dem Hintergrund eines laufenden Ausbaus und einer Terrassenplanung an einer unklaren Grenze zu einer Doppelhaushälfte.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Annahme der Grundstücksgrenze kann zu rechtlichen Konflikten, Nachbarklagen, Zwangsräumung von baulichen Anlagen (z. B. Terrasse, Pflanzungen) oder sogar Schadensersatzansprüchen führen – insbesondere wenn bauliche Maßnahmen bereits ohne gesicherte Grenzkenntnis erfolgen.
⚠️ Korrektur: Die Gemeinde ist in der Regel nicht zuständig für die Feststellung von Grundstücksgrenzen – zuständig ist das Katasteramt (früher: Vermessungsamt), das amtliche Lagepläne und Grenzverläufe im Liegenschaftskataster führt; die Gemeinde verfügt meist nur über baurechtliche Unterlagen, nicht über vermessungstechnisch gesicherte Grenzdaten.
➕ Ergänzung: Ein amtlicher Lageplan allein reicht nicht aus – er zeigt nur die vermessungstechnisch erfassten Grenzpunkte, nicht aber deren physische Markierung vor Ort; eine Grenzbestimmung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ist zwingend erforderlich, um die tatsächliche Lage im Gelände festzulegen.
🔴 Gefahr: Selbst scheinbar harmlose Maßnahmen wie das Pflanzen von Bäumen oder das Errichten einer Terrasse auf vermeintlich eigenem Grund können bei nachträglicher Grenzfeststellung als Grenzüberschreitung gewertet werden – mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen.
✅ Zustimmung: Die vorsichtige Haltung der Anfragenden, keinen Streit anzufangen und zunächst Klarheit zu schaffen, ist vollkommen richtig und entspricht der gebotenen Sorgfaltspflicht eines Grundstückseigentümers.
➕ Ergänzung: Ein privatrechtlicher Nachbarschaftsvertrag oder eine Grenzvereinbarung ist nur wirksam, wenn sie nach einer amtlichen Grenzfeststellung geschlossen und ins Grundbuch eingetragen wird – vorherige Absprachen sind nicht bindend.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit einer Grenzbestimmung vor Ort; lassen Sie sich den Ergebnisbericht und die Grenzmarkierung dokumentieren – erst danach darf mit der Terrassenplanung und -ausführung begonnen werden.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zentrale Bedeutung der amtlichen Grenzfeststellung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) als einzige verbindliche Lösung.
- Alle stimmen überein, dass ein Gespräch mit dem Nachbarn erst nach Vorlage offizieller Unterlagen sinnvoll ist – nicht als Ersatz für diese.
- Alle warnen eindringlich vor eigenmächtigen baulichen Maßnahmen ohne vorherige Grenzklarheit.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI nennt das Gespräch mit dem Nachbarn und das Suchen nach Grenzsteinen gleichberechtigt mit der Katastereinsicht – DeepSeek und Qwen relativieren dies deutlich und betonen die Unzuverlässigkeit beider Methoden ohne amtliche Absicherung.
- GoogleAI nennt die Gemeinde nicht explizit – DeepSeek und Qwen korrigieren ausdrücklich: Die Gemeinde ist für Grenzfeststellungen nicht zuständig; zuständig ist allein das Kataster- bzw. Vermessungsamt.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt den Hinweis auf den Notarvertrag (Kaufvertrag) mit Flurstückskarte oder Grenzbeschreibung – nicht erwähnt von GoogleAI oder Qwen.
- Qwen betont die Rechtswirksamkeit einer Grenzvereinbarung erst nach Grundbucheintragung – ein Punkt, den GoogleAI nicht anspricht und DeepSeek nur implizit mit „amtliche Grundlage“ meint.
- Qwen und DeepSeek heben explizit hervor, dass der Katasterauszug nur die digitale, nicht die physische Lage zeigt – GoogleAI erwähnt diesen Unterschied nicht.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert, dass das Suchen nach Grenzsteinen eine zuverlässige Methode sei – DeepSeek und Qwen widersprechen klar: Grenzsteine können verschwunden, beschädigt oder unkenntlich sein; ihre Existenz garantiert keine rechtmäßige Lage – hier wird das Vorsichtsprinzip zugunsten der sichereren Einschätzung von DeepSeek und Qwen angewandt.
👉 Empfehlung:
- Die sicherste, rechtsverbindliche Herangehensweise folgt der Empfehlung von DeepSeek und Qwen: amtlicher Katasterauszug → Vergleich mit Gelände → bei Abweichung oder Unklarheit: ÖbVI beauftragen – vor jeglichem Bau.
- GoogleAIs pragmatischere Herangehensweise („erst Katasteramt, dann Nachbarn, dann ÖbVI bei Unsicherheit“) wird durch die strengere, risikobewusste Linie der beiden anderen KI-Modelle überlagert, da sie juristisch fundierter und haftungsorientierter ist.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Grenzfeststellung durch ÖbVI ✅ Alle drei KIs stimmen überein: Nur die amtliche Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur liefert rechtsverbindliche Klarheit. Zuständigkeit Katasteramt vs. Gemeinde ✅ DeepSeek und Qwen korrigieren eindeutig GoogleAIs Schweigen: Katasteramt (nicht Gemeinde) ist zuständig für Grenzdaten. Nachbargespräch als erste Maßnahme ⚠️ GoogleAI sieht es als gleichwertig an; DeepSeek und Qwen warnen, es erst nach Vorlage amtlicher Unterlagen zu führen – Konsens: Nur nach amtlicher Klärung sachlich möglich. Verbindlichkeit privater Grenzvereinbarungen ⚠️ Nur Qwen nennt die Grundbuch-Eintragung als Voraussetzung; DeepSeek impliziert sie; GoogleAI lässt sie unerwähnt – Konsens: Ohne Grundbucheintragung nicht wirksam. Zuverlässigkeit von Grenzsteinen ❌ GoogleAI stellt sie als praktikable Methode dar; DeepSeek und Qwen widersprechen klar – Konsens zugunsten der sichereren Einschätzung: Grenzsteine allein sind kein Beweis. 👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor jeglicher Planung oder Ausführung der Terrasse einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der amtlichen Grenzbestimmung vor Ort; sammeln Sie vorher den Katasterauszug und den Notarvertrag; verzichten Sie auf eigenmächtige Maßnahmen oder informelle Grenzabsprachen.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Grenzüberschreitung durch Terrasse Rechtliche Klage des Nachbarn, Zwangsräumung, vollständiger Abbruch der Terrasse, Schadensersatz bis zu 50.000 € 🔴 Risiko Eigenmächtiges Versetzen eines Grenzsteins Strafbare Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Bußgeld oder Freiheitsstrafe, Zerstörung der Beweislage 🔴 Risiko Vertrauen auf unvermessene „optische Grenze“ Späte Auffälligkeit bei Grundbuchberichtigung oder Verkauf – massive Wertminderung und Haftung 🔴 Risiko Nachbarschaftsvereinbarung ohne Grundbucheintrag Keine Rechtswirksamkeit – bei Streit oder Verkauf vollständig wirkungslos, keine Durchsetzbarkeit 🔴 Risiko Verzögerung der Grenzklärung bis zur Bauphase Baustopp, Vertragsstrafen mit Handwerkern, Planungsverzögerung um mindestens 6–12 Wochen ✅ Chance Fruhzeitige, professionelle Grenzbestimmung Vermeidung aller rechtlichen Risiken, klare Planungsgrundlage, steigende Vertrauensbasis zum Nachbarn ✅ Chance Dokumentierte Zusammenarbeit mit Nachbarn nach amtlicher Klärung Möglichkeit einer dauerhaften, eingetragenen Grenzvereinbarung, gemeinsame Nutzung von Randbereichen ✅ Chance Nutzung des Katasterauszugs zur Bauantragstellung Frühzeitige Abstimmung mit der Baubehörde, Vermeidung von Auflagen im Genehmigungsverfahren ✅ Chance Einsparung durch klare Flächenplanung Präzise Materialbestellung, kein Überdimensionieren, geringere Entsorgungskosten durch exakte Bauvorlage ✅ Chance Aktualisierung des Grundbuchauszugs im Rahmen der Vermessung Rechtssicherheit beim künftigen Verkauf, höhere Glaubwürdigkeit gegenüber Käufern und Banken Orientierungshilfen
- Unverzügliche Vermessung beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) – nutzen Sie die Liste der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes (z. B. Katasteramt oder Landesvermessungsamt) für eine qualifizierte Auswahl.
- Unterlagen sammeln: Fordern Sie beim zuständigen Katasteramt einen aktuellen beglaubigten Lageplan (Katasterauszug) an und besorgen Sie Kopien Ihres Notarvertrags (Kaufvertrag) mit Flurstückskarte oder Grenzbeschreibung.
- Keine bauliche Aktivität vor Abschluss: Unterlassen Sie jegliche Arbeiten am Grundstücksrand – weder Terrassenbau noch Pflanzung noch Zaunbau – bis der ÖbVI den schriftlichen Ergebnisbericht mit dokumentierter Grenzmarkierung (Foto- und Koordinatenprotokoll) vorgelegt hat.
- Fachgerechtes Nachbargespräch führen: Nutzen Sie den offiziellen Vermessungsbericht als Gesprächsgrundlage – vereinbaren Sie mit dem Nachbarn keine mündlichen Abmachungen, sondern fragen Sie gezielt nach einer gemeinsamen Grundbucheintragung, falls Grenzvereinbarung erwünscht ist.
- Grundbuchabfrage prüfen: Beauftragen Sie einen Notar oder Ihr Grundbuchamt mit einer Auskunft über eventuell bereits bestehende Grenzvereinbarungen oder -einträge – dies vermeidet Doppelarbeit und Rechtsunsicherheit.
- Planung an aktueller Grenzlage ausrichten: Lassen Sie Ihre Terrassenplanung (Statik, Entwässerung, Baugenehmigung) erst nach Vorlage des ÖbVI-Berichts durch einen Architekten oder Bauzeichner anpassen – mit exakten Abständen zu allen Grenzlinien.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grundstücksgrenze
- Die Grundstücksgrenze ist die rechtliche Linie, die ein Grundstück von anderen Grundstücken oder öffentlichen Flächen abgrenzt. Sie ist im Liegenschaftskataster dokumentiert.
Verwandte Begriffe: Flurstück, Liegenschaft, Katasteramt - Katasteramt
- Das Katasteramt ist eine Behörde, die das Liegenschaftskataster führt. Es dokumentiert alle Grundstücke und deren Eigenschaften.
Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Flurkarte, Katasterauszug - Grenzstein
- Ein Grenzstein ist ein fester Gegenstand, der die Grundstücksgrenze markiert. Er dient als sichtbarer Hinweis auf den Grenzverlauf.
Verwandte Begriffe: Grenzmarke, Flurgrenze, Vermessungspunkt - Vermessungsingenieur
- Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die Vermessung von Grundstücken und Gebäuden. Er kann die Grundstücksgrenze genau bestimmen und amtlich feststellen.
Verwandte Begriffe: Geodät, Katasteringenieur, Landvermesser - Liegenschaftskataster
- Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets erfasst. Es enthält Informationen über die Lage, Größe, Nutzung und rechtlichen Verhältnisse der Grundstücke.
Verwandte Begriffe: Kataster, Flurkarte, Grundbuch - Nachbarrecht
- Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Grenzabständen, Lärmbelästigung und Überwuchs.
Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Immissionen, Hammerschlags- und Leiterrecht - Flurstück
- Ein Flurstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer eigenen Nummer geführt wird. Mehrere Flurstücke können ein Grundstück bilden.
Verwandte Begriffe: Grundstück, Parzelle, Liegenschaft
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Katasteramt?
Das Katasteramt ist eine Behörde, die ein Verzeichnis aller Grundstücke führt. Dort sind die Grundstücksgrenzen und -größen dokumentiert. Die Einsicht in die Katasterunterlagen ist in der Regel öffentlich. - Was ist ein Grenzstein?
Ein Grenzstein ist ein fest im Boden verankerter Stein, der die Grundstücksgrenze markiert. Grenzsteine sind in der Regel aus Beton oder Naturstein und tragen eine Kennzeichnung. - Was macht ein Vermessungsingenieur?
Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die Vermessung von Grundstücken und Gebäuden. Er kann die Grundstücksgrenze genau bestimmen und amtlich feststellen. - Was ist ein Liegenschaftskataster?
Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets erfasst. Es enthält Informationen über die Lage, Größe, Nutzung und rechtlichen Verhältnisse der Grundstücke. - Was tun bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn über die Grundstücksgrenze?
Wenn es Streitigkeiten mit dem Nachbarn über den Verlauf der Grundstücksgrenze gibt, sollte zunächst das Gespräch gesucht werden. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, kann ein Vermessungsingenieur hinzugezogen werden, um die Grenze amtlich festzustellen. Im schlimmsten Fall muss ein Gericht entscheiden. - Kann ich die Grundstücksgrenze selbst festlegen?
Nein, die Grundstücksgrenze ist durch das Liegenschaftskataster und ggf. durch einen Vermessungsingenieur festgelegt. Sie können die Grenze nicht einfach selbst verändern oder neu festlegen. - Was kostet eine Vermessung der Grundstücksgrenze?
Die Kosten für eine Vermessung der Grundstücksgrenze hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe des Grundstücks und dem Aufwand der Vermessung. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote von Vermessungsingenieuren einzuholen. - Wo finde ich einen Vermessungsingenieur?
Vermessungsingenieure finden Sie in den Gelben Seiten, im Internet oder über die Ingenieurkammern der Bundesländer.
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Grundstücksgrenze finden: Suche nach Grenzsteinen
ganz einfach
Grenzstein suchen ... da das Haus noch nicht fertig gebaut ist, ist es auch noch nicht eingemessen. Das Grundstück sollte aber vor Verkauf geteilt und vermessen sein, also müsste es da auch Grenzsteine geben. Suchen sie mal ... -
Grenzfeststellung: Vermessungsamt oder Vermessungsbüro kontaktieren
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Grundstücksgrenze kann durch das Auffinden von Grenzsteinen, Einsicht ins Katasteramt oder durch Hinzuziehen eines Vermessungsbüros bestimmt werden. Bei Unklarheiten kann das zuständige Vermessungsamt weiterhelfen. Die Vermarkung wird während der Bauphase oft ausgesetzt, daher ist die Suche nach Grenzsteinen der erste Schritt. Das Nachbarrecht spielt eine wichtige Rolle bei der Klärung von Grenzverläufen.
⚠️ Wichtig/Achtung: Beachten Sie, dass während der Bauphase die Vermarkung ausgesetzt sein kann, wie im Beitrag Grenzfeststellung: Vermessungsamt oder Vermessungsbüro kontaktieren erwähnt wird. Dies bedeutet, dass Grenzsteine möglicherweise nicht sofort auffindbar sind.
✅ Zusatzinfo: Wenn keine Grenzzeichen vorhanden sind, kann das Vermessungsbüro, das die Absteckung oder das Schnurgerüst erstellt hat, weiterhelfen. Alternativ ist das zuständige Vermessungsamt eine kompetente Anlaufstelle, wie im Beitrag Grenzfeststellung: Vermessungsamt oder Vermessungsbüro kontaktieren beschrieben.
👉 Handlungsempfehlung: Beginnen Sie mit der Suche nach Grenzsteinen auf dem Grundstück. Falls diese nicht auffindbar sind, kontaktieren Sie das Vermessungsbüro oder das Katasteramt, um die Grundstücksgrenze eindeutig feststellen zu lassen. Klären Sie Unstimmigkeiten bezüglich der Grundstücksgrenze frühzeitig, um Streitigkeiten mit dem Nachbarn zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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