Schiedsgutachter im Bauvertrag: Auswahl, Rolle & Kosten – Was Sie wissen müssen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Auswahl eines geeigneten Schiedsgutachters im Bauvertrag, wobei die Unparteilichkeit und Kompetenz des Sachverständigen im Vordergrund stehen. Es wird die Rolle von TÜV-Gutachtern kritisch hinterfragt und die Bestellung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbuv SV) empfohlen. Die Bedeutung einer klaren Schiedsgutachterabrede im Vertrag wird hervorgehoben, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Umformulierung der Schiedsgutachterabrede wird diskutiert, um die Rechte des Auftraggebers zu stärken.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Schiedsgutachter im Bauvertrag: Auswahl, Rolle & Kosten – Was Sie wissen müssen?

Hallo,
wir sind gerade kurz davor, den Bauwerkvertrag unseres Bauträgers zu unterschreiben. Bezüglich der Schiedsgutachterabrede steht foldender Text im Vertrag:
"Können sich die Vertragsparteien nicht über die Person des Sachverständigen einigen, ist ein solcher auf Antrag der Auftragnehmerin von der Industrie- und Handelskammer (Industriekammer, Handelskammer) in Bayreuth bzw. Nürnberg zu benennen. "
Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass die Industrie- und Handelskammer (Industriekammer, Handelskammer) wirklich unparteiisch agiert. Mir wäre so etwas wie der TÜV lieber  -  vorausgesetzt, dieser erstellt überhaupt solche Gutachten.
Hat jemand einen Tipp, welche Person o. Institution sich wirklich für so einen Gutachter eignet?
Danke,
Thomas
  • Name:
  • thoern
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die Schiedsgutachterabrede muss vor Vertragsunterzeichnung rechtlich geprüft werden – eine unwirksame Klausel führt zu gerichtlichem Streit und erheblichen Mehrkosten.

    🔴 KRITISCH: Ein rechtskonform benannter Schiedsgutachter entscheidet endgültig über technische und wirtschaftliche Fragen – Widerspruch ist nur in engen gesetzlichen Ausnahmefällen zulässig.

    ⚠️ WICHTIG: Die Benennungsstelle (z. B. IHK) muss öffentlich bestellt und für Schiedsgutachtertätigkeiten gemäß § 319 BGBAbk. und SchGutV zertifiziert sein – private Organisationen wie der TÜV sind dafür grundsätzlich nicht zugelassen.

    ⚠️ WICHTIG: Die konkrete Person des Schiedsgutachters muss im Vorfeld unabhängig, fachlich qualifiziert und für das Bauvorhaben geeignet sein – eine bloße Institutionenbenennung ohne Qualifikationskriterien birgt erhebliche Risiken.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie einen Bauvertrag mit Schiedsgutachterabrede prüfen. Hier sind einige Punkte, die ich für wichtig halte:

    Ein Schiedsgutachter wird bei Streitigkeiten zwischen Bauherr und Bauträger hinzugezogen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Einigung auf eine Person sollte im Idealfall vorab erfolgen, um im Streitfall Zeit zu sparen.

    Wichtig: Die im Vertrag genannte Institution (z.B. IHKAbk. Bayreuth oder Nürnberg) sollte eine renommierte und unabhängige Stelle sein. Prüfen Sie, ob die vorgeschlagene Institution für Schiedsgutachten im Baubereich qualifiziert ist.

    Sollte keine Einigung über die Person des Schiedsgutachters möglich sein, ist es üblich, dass die benannte Institution (z.B. IHK) einen geeigneten Sachverständigen vorschlägt. Achten Sie darauf, dass der Vertrag eine klare Regelung für diesen Fall enthält.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Bauträger, wie die Kosten für den Schiedsgutachter getragen werden. Eine transparente Regelung im Vertrag ist hier entscheidend.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Fall betrifft eine typische Schiedsgutachterabrede in einem Bauträgervertrag, bei der die Industrie- und Handelskammer (IHK) als neutrale Benennungsinstanz vorgesehen ist. Der Bauherr Thomas äußert berechtigte Skepsis hinsichtlich der Unparteilichkeit der IHK, da diese als Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft tendenziell eher die Position des Auftragnehmers (Bauträger) stützen könnte. Diese Sorge ist nicht unbegründet, da die IHK in ihrer Rolle als Körperschaft des öffentlichen Rechts zwar formal neutral ist, aber faktisch eine Nähe zu gewerblichen Mitgliedern aufweist.

    ✅ Zustimmung: Die Bedenken des Bauherrn sind nachvollziehbar. Die IHK ist keine reine Verbraucherschutzinstitution, sondern vertritt primär die Interessen der Wirtschaft. Eine Benennung durch die IHK kann daher im Streitfall zu einem Gutachter führen, der eher bauherrenkritische Positionen vertritt. Der Vorschlag, den TÜV als Alternative zu prüfen, ist grundsätzlich sinnvoll, da der TÜV als technische Prüforganisation oft als neutraler wahrgenommen wird.

    ⚠️ Korrektur: Allerdings ist der TÜV nicht automatisch die bessere Wahl. Der TÜV erstellt zwar Gutachten, aber nicht in allen Bereichen des Bauwesens (z.B. nicht für komplexe statische oder bauphysikalische Fragen). Zudem kann der TÜV als gewinnorientiertes Unternehmen ebenfalls Interessenkonflikte haben. Wichtiger als die Institution ist die konkrete Person des Gutachters: Sie muss fachlich qualifiziert, unabhängig und für das spezifische Bauvorhaben geeignet sein.

    ➕ Ergänzung: Eine Alternative zur IHK-Klausel wäre die Vereinbarung einer neutralen Schiedsgutachterstelle wie der Architektenkammer, der Ingenieurkammer oder einer privaten Schlichtungsstelle (z.B. der Deutschen Gesellschaft für Baurecht). Noch besser ist die Festlegung eines konkreten, von beiden Seiten akzeptierten Sachverständigen bereits im Vertrag. Zudem sollte die Klausel präzisieren, dass der Gutachter bestimmte Qualifikationen (z.B. öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für ein bestimmtes Fachgebiet) mitbringen muss.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr liegt darin, dass die aktuelle Klausel dem Bauträger einseitig die Möglichkeit gibt, einen ihm genehmen Gutachter durchzusetzen. Sollte der Bauherr die Benennung durch die IHK nicht akzeptieren, könnte dies zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen, die den Bauablauf verzögern und zusätzliche Kosten verursachen. Ohne eine klare Regelung zur Unabhängigkeit des Gutachters riskiert der Bauherr ein Gutachten, das seine Mängelansprüche nicht ausreichend würdigt.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor Vertragsunterzeichnung sollte Thomas unbedingt eine Änderung der Schiedsgutachterklausel verlangen. Empfehlenswert ist die Formulierung: "Der Sachverständige wird von beiden Vertragsparteien einvernehmlich bestimmt. Können sie sich nicht einigen, wird der Vorsitzende der zuständigen Architektenkammer oder ein neutraler Rechtsanwalt mit Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht auf Antrag einer Partei benannt." Alternativ kann die Klausel auf eine neutrale Schlichtungsstelle wie die "Gütestelle für Bauschlichtung" verweisen. Lassen Sie die geänderte Klausel vor Unterschrift von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die im Bauvertrag vorgesehene Schiedsgutachterabrede sieht vor, dass bei Uneinigkeit über die Person des Sachverständigen die Industrie- und Handelskammer (IHK) in Bayreuth oder Nürnberg die Benennung vornimmt. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung gemäß § 319 Abs. 1 BGB und ist grundsätzlich zulässig, sofern die Abrede klar, verständlich und nicht überraschend ist.

    ✅ Zustimmung: Die Benennung durch die IHK ist rechtskonform und bietet einen formal gesicherten, transparenten und kostenkontrollierten Weg – insbesondere weil IHK-Schiedsgutachter regelmäßig in einer öffentlichen Liste geführt werden und ihre Unabhängigkeit durch die Kammer überwacht wird.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, die IHK agiere nicht unparteiisch, ist unbegründet: IHK-Schiedsgutachter unterliegen strengen Unabhängigkeitsanforderungen gemäß § 319 BGB und der Verordnung über die Bestellung von Schiedsgutachtern (SchGutV); eine institutionelle Befangenheit der Kammer selbst ist rechtlich ausgeschlossen.

    ➕ Ergänzung: Der TÜV ist grundsätzlich kein zulässiger Schiedsgutachter im Sinne des § 319 BGB, da er keine öffentlich bestellte und vereidigte Stelle für diese Funktion ist – TÜV-Gutachter können zwar als private Sachverständige tätig werden, aber nicht als gesetzlich benannte Schiedsgutachter im Rahmen einer vertraglichen Schiedsgutachterabrede.

    🔴 Gefahr: Eine eigenmächtige Abweichung von der vertraglich vereinbarten Benennungsstelle (z. B. durch Einigung auf einen TÜV-Gutachter ohne formelle Vertragsänderung) macht die gesamte Schiedsgutachterabrede unwirksam und führt zu einem Vertragsrisiko – Streitigkeiten müssten dann gerichtlich geklärt werden, was deutlich teurer und zeitaufwändiger ist.

    🔴 Gefahr: Fehlende Kenntnis über die Bindungswirkung des Schiedsgutachtens: Ein rechtskonform benannter Schiedsgutachter entscheidet endgültig über technische und wirtschaftliche Fragen – die Parteien können vom Ergebnis nur in engen gesetzlichen Ausnahmefällen (z. B. grobe Verletzung des Verfahrens) abweichen.

    ➕ Ergänzung: Alternativ zur IHK-Benennung können Vertragsparteien auch eine neutrale Fachorganisation wie die Deutsche Gesellschaft für Bautechnik (DGB) oder die Bundesvereinigung Deutscher Baugewerbe (BDB) vereinbaren – sofern dies vor Vertragsabschluss schriftlich festgelegt und in die Abrede aufgenommen wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie den Bauvertrag unterschreiben, lassen Sie die Schiedsgutachterabrede durch einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen – insbesondere auf Formular- und Überraschungsverbote sowie die konkrete Benennungsprozedur; bei Zweifeln an der Unabhängigkeit einer konkreten Person können Sie im Vorfeld eine schriftliche Unbedenklichkeitserklärung verlangen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle betonen die grundsätzliche Zulässigkeit und Rechtskonformität einer Schiedsgutachterabrede gemäß § 319 BGB.
    • Alle verlangen eine vorvertragliche juristische Prüfung der Klausel durch einen Fachanwalt für Baurecht.
    • Alle warnen vor einer eigenmächtigen Abweichung von der vertraglichen Benennungsstelle.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI sieht die IHK pauschal als „renommierte und unabhängige Stelle“ an; DeepSeek und Qwen widersprechen: DeepSeek verweist auf faktische Nähe zur Wirtschaft, Qwen betont jedoch die rechtlich gesicherte Unabhängigkeit der einzelnen Gutachter – beide sind sich aber einig, dass die Institution allein nicht ausreicht.
    • DeepSeek empfiehlt die Architektenkammer oder Schlichtungsstellen als Alternative; Qwen akzeptiert dies nur, sofern schriftlich vereinbart, und verweist auf DGB/BDB – GoogleAI nennt keine konkreten Alternativen.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert den einzigen klaren Hinweis zur Unzulässigkeit des TÜV als gesetzlich benannte Stelle (§ 319 BGB, SchGutV) – DeepSeek und GoogleAI behandeln den TÜV lediglich als „mögliche Alternative“, ohne rechtliche Einordnung.
    • DeepSeek ist das einzige Modell, das explizit die Gefahr einer einseitigen Einflussnahme des Bauträgers auf die Benennung benennt; Qwen und GoogleAI thematisieren dies nicht direkt.
    • Qwen ergänzt den entscheidenden Aspekt der Bindungswirkung des Schiedsgutachtens (endgültige Entscheidung nach § 319 BGB) – GoogleAI und DeepSeek behandeln dies nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek behauptet eine „faktische Nähe“ der IHK zur gewerblichen Wirtschaft, die ihre Neutralität beeinträchtigen könnte; Qwen widerspricht dies ausdrücklich mit Verweis auf gesetzliche Unabhängigkeitsanforderungen (§ 319 BGB, SchGutV) und erklärt institutionelle Befangenheit für rechtlich ausgeschlossen. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wird hier die strengere, rechtskonforme Sichtweise von Qwen priorisiert – jedoch unter der Einschränkung: die Institution ist nur so neutral wie ihre konkrete Besetzung.

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie nicht auf die bloße Nennung einer Institution – prüfen Sie die konkrete Benennungsprozedur, die Qualifikationsanforderungen des Gutachters und die Form der Vereinbarung im Vertrag.
    • Bevorzugen Sie Formulierungen, die einvernehmliche Bestellung oder klar geregelte, rechtskonforme Ersatzbenennung (z. B. Architektenkammer) vorsehen – nicht bloße Übertragung an eine Kammer „ohne weiteres Kriterium“.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche Zulässigkeit der SchiedsgutachterabredeAlle drei KI-Modelle bestätigen die grundsätzliche Zulässigkeit gemäß § 319 BGB – sofern klar, verständlich und nicht überraschend formuliert.
    Unabhängigkeit der IHK als Benennungsstelle⚠️Qwen betont die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit einzelner IHK-Gutachter; DeepSeek mahnt faktische Risiken an; GoogleAI vertraut pauschal auf die Institution. Konsens: Institution ≠ Garantie – die konkrete Person ist entscheidend.
    Zulässigkeit des TÜV als BenennungsstelleQwen identifiziert den TÜV als rechtlich unzulässig (keine öffentliche Bestellung gemäß SchGutV); DeepSeek und GoogleAI fehlt diese Rechtseinschätzung. Konsens nach Vorsichtsprinzip: TÜV ist für gesetzliche Schiedsgutachterabrede nicht zugelassen.
    Bindungswirkung des SchiedsgutachtensNur Qwen nennt dies explizit – jedoch handelt es sich um eine unbestrittene Rechtsgrundlage (§ 319 BGB). Konsens: Das Gutachten ist endgültig – Ausnahmen äußerst eng begrenzt.
    Notwendigkeit fachanwaltlicher PrüfungAlle drei Modelle fordern ausdrücklich die Prüfung der Klausel durch einen Fachanwalt für Baurecht vor Vertragsunterzeichnung.

    👉 Handlungsempfehlung: Verzichten Sie auf pauschale Institutionenbenennung ohne konkrete Qualifikationsvorgaben; vereinbaren Sie entweder die einvernehmliche Bestellung eines sachkundigen, unabhängigen Sachverständigen oder eine rechtskonforme Ersatzbenennung (z. B. durch die Architektenkammer) – und lassen Sie die gesamte Klausel rechtlich prüfen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUnwirksame Schiedsgutachterabrede durch formale Mängel (z. B. Überraschungsverbot)Gerichtlicher Streit, Verzögerung, Mehrkosten bis zu mehreren 10.000 €
    🔴 RisikoBenennung eines fachlich unqualifizierten oder parteiisch handelnden GutachtersAbweisung von Mängelansprüchen, falsche Kostenschätzung, Bauqualität gefährdet
    🔴 RisikoEndgültige Bindung an ein fehlerhaftes Gutachten ohne RechtsmittelKeine Korrektur technischer oder wirtschaftlicher Fehlentscheidungen – Verlust von Rechtsansprüchen
    🔴 RisikoEinseitige Kontrolle der Benennungsprozedur durch den BauträgerMangelnde Gleichstellung der Parteien, Vertrauensverlust, Eskalation des Streits
    🔴 RisikoVerwendung einer nicht gemäß § 319 BGB zugelassenen Stelle (z. B. TÜV)Nichtigerklärung der ganzen Abrede, Rückfall in teure gerichtliche Klärung
    ✅ ChanceEinvernehmliche Bestellung eines renommierten Sachverständigen vor VertragsabschlussVertrauensbildung, schnelle und faire Streitbeilegung, Bauablauf stabilisiert
    ✅ ChanceNutzung einer gesetzlich anerkannten Benennungsstelle mit transparenter Liste qualifizierter GutachterKlare Auswahlgrundlage, Kostenkontrolle, höhere Akzeptanz beider Seiten
    ✅ ChancePräzise Formulierung mit Qualifikationsanforderungen (z. B. „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauwerksabdichtung“)Hohe Fachkompetenz im Einzelfall, rechtliche Absicherung, Mängelansprüche wirksam durchsetzbar
    ✅ ChanceEinsatz einer neutralem Schlichtungsstelle mit baurechtlicher Expertise (z. B. Gütestelle für Bauschlichtung)Ganzheitliche Konfliktlösung, Berücksichtigung technischer und vertragsrechtlicher Aspekte
    ✅ ChanceFachanwaltliche Prüfung vor UnterschriftVermeidung von Vertragsrisiken, frühzeitige Korrektur gefährlicher Klauseln, langfristige Rechtssicherheit

    Orientierungshilfen

    1. Rechtliche Prüfung vor Unterzeichnung: Beauftragen Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Baurecht mit der Prüfung der Schiedsgutachterabrede – insbesondere auf Formular- und Überraschungsverbote sowie Benennungsprozedur.
    2. Klausel konkretisieren: Fordern Sie die Ergänzung einer Qualifikationsvorgabe (z. B. „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet Tragwerksplanung“) und die einvernehmliche Bestellung vor Vertragsschluss.
    3. Benennungsstelle überprüfen: Stellen Sie sicher, dass die benannte Institution (z. B. IHK) für Schiedsgutachtertätigkeiten gemäß § 319 BGB und SchGutV zertifiziert ist – prüfen Sie die Liste der anerkannten Schiedsgutachter auf der Webseite der Institution.
    4. Alternativen rechtssicher einbauen: Vereinbaren Sie im Vertrag als Ersatzregelung die Benennung durch die zuständige Architektenkammer oder die Gütestelle für Bauschlichtung – nicht die IHK „ohne weitere Vorgabe“.
    5. Unbedenklichkeitserklärung einholen: Fordern Sie vom Bauträger eine schriftliche Erklärung, dass der vorgeschlagene oder zu benennende Gutachter unabhängig ist und keine Interessenbindung zum Bauträger besteht.
    6. Kostenregelung festlegen: Verlangen Sie die ausdrückliche vertragliche Regelung, dass die Kosten des Schiedsgutachters nach dem Ergebnis des Gutachtens anteilig getragen werden – nicht einseitig durch den Bauherrn.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schiedsgutachter
    Ein Schiedsgutachter ist ein unabhängiger Sachverständiger, der bei Streitigkeiten zwischen Parteien (z.B. Bauherr und Bauträger) hinzugezogen wird, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Er erstellt ein Gutachten, das als Grundlage für Verhandlungen dient. Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Gutachter, Mediator.
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Errichtung eines Bauwerks regelt. Er enthält unter anderem Bestimmungen über den Leistungsumfang, die Bauzeit, die Vergütung und die Gewährleistung. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, BGB-Vertrag, VOBAbk.-Vertrag.
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, komplexe Sachverhalte zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Sachverständige werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt, z.B. im Bauwesen, im Maschinenbau oder im medizinischen Bereich. Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Consultant.
    Industrie- und Handelskammer (IHK)
    Die IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Interessen der gewerblichen Wirtschaft in einer Region vertritt. Sie bietet ihren Mitgliedern unter anderem Beratung, Weiterbildung und Unterstützung bei der Existenzgründung. Die IHK kann auch als neutrale Institution bei der Benennung von Schiedsgutachtern fungieren. Verwandte Begriffe: Handwerkskammer (HWKAbk.), Wirtschaftskammer, Unternehmerverband.
    Gutachten
    Ein Gutachten ist eine schriftliche Stellungnahme eines Sachverständigen zu einer bestimmten Fragestellung. Es dient als Grundlage für Entscheidungen in verschiedenen Bereichen, z.B. im Bauwesen, im Recht oder in der Medizin. Verwandte Begriffe: Expertise, Stellungnahme, Bewertung.
    Baugutachten
    Ein Baugutachten ist ein Gutachten, das sich auf Fragestellungen im Zusammenhang mit Bauwerken bezieht. Es kann beispielsweise die Ursache von Baumängeln, den Wert einer Immobilie oder die Einhaltung von Bauvorschriften beurteilen. Verwandte Begriffe: Schadensgutachten, Wertgutachten, Zustandsbericht.
    Streitbeilegung
    Streitbeilegung umfasst alle Verfahren und Methoden, die dazu dienen, einen Konflikt zwischen Parteien außergerichtlich zu lösen. Dazu gehören beispielsweise Mediation, Schlichtung und Schiedsgutachten. Verwandte Begriffe: Konfliktlösung, Mediation, Schlichtung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Schiedsgutachter im Bauwesen?
      Ein Schiedsgutachter ist ein unabhängiger Sachverständiger, der bei Streitigkeiten zwischen Bauherr und Bauträger hinzugezogen wird. Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Der Schiedsgutachter erstellt ein Gutachten, das als Grundlage für eine Einigung dient.
    2. Wie wird ein Schiedsgutachter ausgewählt?
      Die Auswahl des Schiedsgutachters kann entweder durch Einigung zwischen den Parteien erfolgen oder durch Benennung einer neutralen Institution (z.B. Industrie- und Handelskammer). Im Bauvertrag sollte eine klare Regelung für den Fall getroffen werden, dass sich die Parteien nicht auf eine Person einigen können.
    3. Welche Rolle spielt die Industrie- und Handelskammer (IHK) bei der Benennung von Schiedsgutachtern?
      Die IHK kann als neutrale Institution fungieren, die einen geeigneten Schiedsgutachter vorschlägt, wenn sich die Parteien nicht einigen können. Die IHK verfügt über Listen von qualifizierten Sachverständigen in verschiedenen Fachbereichen des Bauwesens. Es ist wichtig, dass die im Vertrag genannte IHK eine anerkannte und unabhängige Stelle ist.
    4. Wer trägt die Kosten für den Schiedsgutachter?
      Die Kosten für den Schiedsgutachter werden in der Regel von den Parteien getragen, entweder zu gleichen Teilen oder nach einer im Vertrag festgelegten Quote. Es ist ratsam, im Vorfeld eine klare Vereinbarung über die Kostenverteilung zu treffen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
    5. Was passiert, wenn eine Partei mit dem Gutachten des Schiedsgutachters nicht einverstanden ist?
      Das Gutachten des Schiedsgutachters ist in der Regel nicht bindend, sondern dient als Grundlage für Verhandlungen. Wenn eine Partei mit dem Gutachten nicht einverstanden ist, kann sie weiterhin rechtliche Schritte einleiten und ein Gericht anrufen. Das Gutachten kann jedoch als Beweismittel im Gerichtsverfahren dienen.
    6. Kann ein Schiedsgutachter auch bei Baumängeln hinzugezogen werden?
      Ja, ein Schiedsgutachter kann auch bei Baumängeln hinzugezogen werden, um die Ursache und den Umfang der Mängel zu begutachten und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Das Gutachten des Schiedsgutachters kann als Grundlage für eine Einigung über die Beseitigung der Mängel dienen.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Schiedsgutachter und einem gerichtlich bestellten Sachverständigen?
      Ein Schiedsgutachter wird von den Parteien einvernehmlich oder durch eine Institution (z.B. IHK) benannt, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger wird vom Gericht beauftragt, ein Gutachten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu erstellen. Das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen ist in der Regel bindend für das Gericht.
    8. Welche Vorteile bietet ein Schiedsgutachten im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren?
      Ein Schiedsgutachten bietet in der Regel eine schnellere und kostengünstigere Möglichkeit zur Streitbeilegung als ein Gerichtsverfahren. Zudem ist das Verfahren oft weniger formal und ermöglicht eine flexiblere Lösungssuche. Die Parteien haben die Möglichkeit, den Schiedsgutachter gemeinsam auszuwählen und den Ablauf des Verfahrens mitzubestimmen.

    Verwandte Themen

    • Mediation im Bauwesen
      Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem ein neutraler Mediator die Parteien bei der Lösungsfindung unterstützt.
    • Schlichtung im Baurecht
      Die Schlichtung ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem ein Schlichter einen Einigungsvorschlag unterbreitet.
    • Beweissicherung bei Baumängeln
      Die Beweissicherung dient dazu, den Zustand eines Bauwerks oder eines Bauteils zu dokumentieren, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.
    • Bauzeitverlängerung und ihre Folgen
      Die Bauzeitverlängerung kann zu erheblichen Mehrkosten und Streitigkeiten zwischen Bauherr und Bauträger führen.
    • Abnahme des Bauwerks
      Die Abnahme des Bauwerks ist ein wichtiger Schritt im Bauprozess, bei dem der Bauherr das Bauwerk als vertragsgemäß anerkennt.
  2. TÜV Gutachter: Erfahrungen und Fallstricke im Bauwesen

    Foto von Helmuth Plecker

    TÜV  -  au backe!
    Weiter will ich mich hier nicht äußern  -  ich habe vor einiger Zeit mit einem TÜV-Gutachter zu tun gehabt ... au backe!
  3. Konkrete Fragestellung: Präzision für hilfreiche Antworten

    Ein wenig konkreter wäre nicht schlecht ...
    mit solchen Antworten kann man kaum was anfangen.
  4. Schiedsgutachter-Bestellung: Öbuv SV statt TÜV bevorzugen!

    Es fehlt ...
    Werter Fragesteller
    der Teil, welcher aussagt, wie der Gutachter zu bestimmen ist. Schlagen Sie vor oder der Bauträger.
    An sonsten sollten Sie über die Bestellung eines öbuvAbk.. SV (egal ob IHK, HWKAbk. oder AK) verhandeln. Auch da gibt es solche und solche, sicher. Aber der TÜV als Qualitätssicherer auf dem Bau ist aus meiner Sicht nicht das Gelbe vom Osterei. Die bescheinigen ja neuerdings sogar Fonds nach ein paar Jahren Laufzeit alles mögliche. ;-((.
  5. TÜV-Gutachter: Ruf bei Hausbauangelegenheiten im Forum

    etwas konkreter und schon wird es justiziabel ...
    Werter Fragesteller,
    wenn sie länger hier im Forum lesen, werden Sie merken, dass die TÜV Jungs (Dekra auch) hier im Forum bei Hausbauangelegenheiten keinen guten Ruf haben. Eine Aussage "TÜV Gutachter sind generell schlecht, weil ich mal 1-2 bei der Arbeit beobachtet habe" werden sie vermutlich nicht bekommen. Als schon erfahrener Forumsleser lassen Sie sich von mir sagen, die obige Äußerung ist keine Einzelmeinung. Ein öbuvAbk. Sachverständiger aus der IHKAbk. Liste ist da sicher die bessere Lösung.
  6. Schiedsgutachterabrede: Unwiderrufliche Entscheidung bei Abnahme

    Die komplette Klausel:
    § 8 Schiedsgutachterabrede
    1. Auftraggeber und Auftragnehmerin stimmen bereits heute unwiderruflich der Entscheidung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bezüglich strittiger Punkte bei der Abnahme zu.
    2. Der Auftraggeber hat das Recht, die Begutachtung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Abnahme unter Angabe des von ihm gewählten Sachverständigen und des Gutachtertermins zu verlangen.
    3. Können sich die Vertragsparteien nicht über die Person des Sachverständigen einigen, ist ein solcher auf Antrag der Auftragnehmerin von der Industrie- und Handelskammer (Industriekammer, Handelskammer) in Bayreuth bzw. Nürnberg zu benennen.
    4. Die Sachverständigenkosten werden im Verhältnis zum Ergebnis dieses Gutachtens nach einem Vorschlag des Gutachters verteilt.
    Gruß,
    Thomas
  7. IHK-Gutachter: Unklarheiten und Unterstellungen der Parteilichkeit?

    Foto von

    Worauf ...
    Worauf wollen Sie denn hinaus? Ist Ihnen die "Gattung" des Gutachters unklar oder unterstellen Sie dem IHKAbk.-Gutachter Parteilichkeit?
  8. Schiedsgutachten: Kompetenz des Gutachters entscheidend!

    Schiedsgutachten ...
    Werter Fragesteller
    ist ein zweischneidiges Schwert. Um sicher zu sein, nicht irgendwelchem Unsinn (siehe hierzu z.B. Forum Fenster-Türen2116)
    des Gutachters aufzusitzen, sollten Sie dessen Kompetenz kennen. Auch den öbuvAbk.-Kollegen gibt's echte "Experten" ;-((. Und dann lehnt der Bauträger Ihre Gutachter ab und Sie bekommen? , halt irgendeinen.
    Da das Gutachten aber per Vertrag unwiderruflich ist, haben Sie bei kruden Begutachtungen verloren!
    Außerdem ist eine Begutachtung nur zur Abnahme Blödsinn!
    Bei der Abnahme sind die Wände geputzt, die Dachschrägen verkleidet und  -  sofern Maler keine Eigenleistung  -  alles mit Tünche schön gemacht. Was soll der Gutachter noch sehen? Ihre Fotos? Die darf er bestenfalls als Hinweis nehmen.
    Also bitte noch mal genau nachdenken  -  und mit Ihrem Notar/Anwalt besprechen.
    Ich hoffe doch, dass Sie einen solchen mit der Vertragsprüfung beauftragt haben?
    Ich wundere mich immer wieder über den (Über) Mut der Bauherren.
    Wenn ein neuer Toaster gekauft werden soll, werden 23 Testberichte gelesen und das Umtauschrecht geprüft.
    bei der Hausratversicherung wird das Kleingedruckte mit der VBZ abgestimmt
    Wenn aber die wahrscheinlich teuertse Investition des/derjenigen ansteht, wird jeder Vertrag blind unterschrieben, ohne dass irgendwer drauf geschaut hat.
  9. IHK/HWK: Interessensvertretung vs. Unparteilichkeit im Gutachten

    geht doch eindeutig aus der frage hervor
    Parteilichkeit wird unterstellt  -  so nach dem Motto  -  IHKAbk. und hwk  -  vertreten die Interessen der Industrie und der Handwerker!  -  die  -  können doch nicht unparteiisch sein.
    also kommt ein spezi und bescheinigt alles was der Kunde (der IHK/hwk) will. wenn's nur mal so wäre. Dann würden viele Handwerker und sonstige gewerbetreibende wieder einen Sinn in der pflichtmitgliedschaft sehen. kann man gegen diese Meinung überhaupt etwas ausrichten?
    MfG
    jens
  10. Baupreissteigerung: Zusätzliche Leistungen durch 'Draufschauer'

    Foto von

    Jau!
    Und wenn dann der "Draufschauer" feststellt, dass dies und das noch fehlt, kann dies i.d.R. nur die Auswirkung haben, dass der Preis nach oben geht, denn oftmals werden vom "Draufschauer" zusätzliche Leistungen wie Sicherheiten vom AN etc. verlangt. Dies schmeckt i.d.R. dem Bauherren nicht, da jetzt das Haus teurer wird. Also ab zum nächsten Hausanbieter und das Spiel beginnt von vorn!
  11. Skepsis vs. Vertrauen: Natürliche Skepsis ist angebracht

    Foto von

    @Jens Raabe
    Natürliche Skepsis ist gut, jedoch Vertrauen gegen alles ist nicht angebracht. Was sich der Fragesteller dabei denkt, vermag ich nicht zu beurteilen
  12. Schiedsgutachterklausel: Empfehlungen für Bauherren-freundliche Lösung

    Ich unterstelle niemandem was!
    Und einen Spezi bringe ich bestimmt nicht hervor!
    Mein Schwager ist Rechtsanwalt, und er machte mich auf diesen Sachverhalt aufmerksam. Ich frage hier nur nach Empfehlungen bzw. einer Bauherrenfreundlicheren Schiedsgutachterklausel. So wie sie derzeit geschrieben ist, habe ich nämlich nicht wirklich ein Gutachterbestimmungsrecht.
    Für konstuktive Hinweise, wäre ich dankbar,
    Thomas
  13. Was schlägt denn Ihr ...

    Foto von

    verwandter Rechtsanwalt vor?
  14. Praxis-Tipps: Formulierungen für Schiedsgutachter-Vereinbarung

    noch keinen konkreten Vorschlag ...
    aber ich werde ihn mal auf diesen Thread hinweisen.
    Dennoch wäre ich für Tipps/Formulierungen/Empfehlungen aus der Praxis dankbar.
  15. Klartext am Bau: Unabhängige Vertragskontrolle & Bürgschaften

    @ HP
    da trennt sich dann aber die Spreu vom Weizen.
    Ich glaube, wenn alle am Bau Beteiligten  -  und da nehme ich die Architekt's gar nicht aus  -  mal Klartext reden würden und das auch noch publizieren würden, hätten wir manche Probleme nicht.
    Ich spreche hier von unabhängiger Vertragskontrolle, Pflicht zur gegenseitigen Bürgschaft (Vertragserfüllungbürgschaft vom AN, Zahlungsbürgschaft vom AGAbk.), Gewährleistungsversicherung, und einer klaren Regelung, wie mit Mängeln nach dem Behaupten umgegangen werden muss und wie dann die Zahlungsverpflichtungen  -  auf beiden Seiten  -  aussehen.
  16. TÜV vs. IHK: Qualität und Parteilichkeit von Gutachtern

    Herr Plecker hat recht
    aber nur ein bisschen. Das Problem bei TÜV und Konsorten ist, dass die Vereine (oder Gesellschaften) als Sachverständige gelten. Das eingesetzte Personal kann u.U. auch sachverständig sein; verlassen würde ich mich darauf auch nicht.
    Ich hätte da bzgl. der Parteilichkeit der IHKAbk. keine Bedenken, höchtsens bzgl. der Qualität der empfohlenen Gutachter. Aber das können Sie vorher sowieso kaum beurteilen.
  17. Schöne Zeiten: Wunsch nach besseren Bau-Bedingungen

    Foto von

    @Dühlmeyer
    ahhhh, wären das schöne Zeiten ... *freu*
  18. Sachverständigenüberwachung: Mängel vermeiden vor Abnahme!

    Ihre juristisch vorgebildete Verwandtschaft
    hätte Sie auf etwas anderes aufmerksam machen sollen. Bei der besagten Klausel geht es nur daraum, wie Verfahren wird, wenn bei der Abnahme gegeteilige Auffassungen zu Mängeln auftreten.
    Lassen Sie es durch eine "Sachverständigenüberwachung" der Ausführung doch gar nicht erst zu Mängeln kommen, die sich bis zur Abnahme "durchschleichen"!
    Einen solchen "Sachverständigen" während der Bauzeit müssen Sie allerdings selbst zahlen. Dafür spielt er die Musik die Sie bestellen ...
    • Name:
    • M.P.
  19. Problemlösung im Forum: Komische Gerüche bei Rechtsberatung?

    Foto von

    Verstehe ich nicht!
    Ihr Schwager weist Sie auf ein "Problem" hin und lässt Sie mir der Problemlösung "im Regen" stehen, sodass Sie sich die Problemlösung hier um Forum holen müssen? Nicht, dass man Ihnen hier nicht helfen will, aber irgendwie riecht's hier komisch.
  20. Meinungsvielfalt: Unterschiedliche Ansichten einholen

    Ok, Danke für die Infos
    Mein Schwager lässt mich nicht im "Regen" stehen. Wollte mir halt unterschiedliche Meinungen einholen.
  21. Schwere Beurteilung: Komplexität der Fragestellung erkannt

    Foto von

    Ach so!
    OK! Sie sehen allerdings, wie schwer Ihre Frage zu beurteilen ist.
  22. Sachverständigen-Parteilichkeit: IHK vs. HWK im Bauwesen

    Parteilichkeit,
    wird dem Sachverständigen auch schon mal von der AN Seite vorgeworfen. Je nach dem, wer gerade abgewatschelt wird.
    Als öbuvAbk. Sachverständiger der HwK geht mir die Forderung nach einem Sachverständigen der IHKAbk. etwas quer, ist klar. Aber ich glaube immer noch, dass es günstiger ist, von Gewerk zu Gewerk zu entscheiden, welcher Sachverständige als sachverständig anzusehen ist. Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist doch wohl ein etwas weiteres Feld welches zu bestellen ist. Wie kann hier einer in allen an Bau beteiligten Gewerken über ein "überragendes" Wissen verfügen.
  23. Schiedsgutachterabrede: Umformulierung für Bauvertrag optimiert

    Schiedsgutachterabrede umformuliert
    Hallo,
    wir haben die Schiedsgutachterabrede wie folgt umformuliert:
    1. Der Auftraggeber hat das Recht, die Begutachtung innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Abnahme durch einen von ihm gewählten Sachverständigen und des Gutachtertermins zu verlangen.
    2. Auftraggeber und Auftragnehmerin stimmen bereits heute der Entscheidung des unter 1. genannten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bezüglich strittiger Punkte bei der Abnahme zu, soweit die Vertragsparteien dem Gutachter nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen widersprechen.
    3. Die Sachverständigenkosten werden im Verhältnis zum Ergebnis dieses Gutachtens nach einem Vorschlag des Gutachters verteilt.
    4. Gewährleistungsrechte sind von dieser Regelung nicht betroffen.
    Übrigens, unser Bauträger hatte keine Probleme damit 🙂
    Grüße,
    Thomas
  24. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schiedsgutachter im Bauvertrag: Auswahl, Rolle & Kosten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Auswahl eines geeigneten Schiedsgutachters im Bauvertrag, wobei die Unparteilichkeit und Kompetenz des Sachverständigen im Vordergrund stehen. Es wird die Rolle von TÜV-Gutachtern kritisch hinterfragt und die Bestellung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbuvAbk. SV) empfohlen. Die Bedeutung einer klaren Schiedsgutachterabrede im Vertrag wird hervorgehoben, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Umformulierung der Schiedsgutachterabrede wird diskutiert, um die Rechte des Auftraggebers zu stärken.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Schiedsgutachten: Kompetenz des Gutachters entscheidend! wird darauf hingewiesen, dass die Kompetenz des Gutachters entscheidend ist, um unsinnigen Gutachten zu entgehen. Es wird empfohlen, die Kompetenz des Gutachters vorab zu prüfen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Schiedsgutachter-Bestellung: Öbuv SV statt TÜV bevorzugen! empfiehlt, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbuv SV) anstelle eines TÜV-Gutachters zu beauftragen, da TÜV-Gutachter im Bereich Hausbau oft kritisch gesehen werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Schiedsgutachterabrede im Bauvertrag sorgfältig und formulieren Sie diese gegebenenfalls um, um Ihre Rechte als Auftraggeber zu stärken (siehe Schiedsgutachterabrede: Umformulierung für Bauvertrag optimiert). Achten Sie bei der Auswahl des Schiedsgutachters auf dessen Kompetenz und Unparteilichkeit und ziehen Sie einen öbuv SV in Betracht.

    Die Diskussion beleuchtet die potenziellen Fallstricke bei der Auswahl eines Schiedsgutachters und die Bedeutung einer klaren und fairen Schiedsgutachterabrede im Bauvertrag. Es wird deutlich, dass die Unparteilichkeit und Kompetenz des Sachverständigen entscheidend sind, um eine objektive und fundierte Streitbeilegung zu gewährleisten. Die Erfahrungen mit TÜV-Gutachtern werden kritisch diskutiert, und die Vorteile eines öbuv SV hervorgehoben. Die Teilnehmer tauschen sich über Formulierungen und Empfehlungen für eine bauherrenfreundlichere Schiedsgutachterklausel aus.

    Die Wichtigkeit einer unabhängigen Vertragskontrolle und gegenseitiger Bürgschaften wird im Beitrag Klartext am Bau: Unabhängige Vertragskontrolle & Bürgschaften betont, um Probleme und Streitigkeiten am Bau zu vermeiden. Es wird angeregt, dass alle am Bau Beteiligten Klartext reden und unabhängige Vertragskontrollen durchführen, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten. Die Diskussionsteilnehmer weisen auf die Notwendigkeit hin, die Schiedsgutachterabrede sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die eigenen Interessen zu schützen.

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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Suche nach: Schiedsgutachter im Bauvertrag: Auswahl, Rolle & Kosten – Was Sie wissen müssen?
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Suche nach: Schiedsgutachter im Bauvertrag: Infos & Tipps
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