Schiedsgutachter im Bauvertrag: Auswahl, Rolle & Kosten – Was Sie wissen müssen?
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Schiedsgutachter im Bauvertrag: Auswahl, Rolle & Kosten – Was Sie wissen müssen?
wir sind gerade kurz davor, den Bauwerkvertrag unseres Bauträgers zu unterschreiben. Bezüglich der Schiedsgutachterabrede steht foldender Text im Vertrag:
"Können sich die Vertragsparteien nicht über die Person des Sachverständigen einigen, ist ein solcher auf Antrag der Auftragnehmerin von der Industrie- und Handelskammer (Industriekammer, Handelskammer) in Bayreuth bzw. Nürnberg zu benennen. "
Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass die Industrie- und Handelskammer (Industriekammer, Handelskammer) wirklich unparteiisch agiert. Mir wäre so etwas wie der TÜV lieber - vorausgesetzt, dieser erstellt überhaupt solche Gutachten.
Hat jemand einen Tipp, welche Person o. Institution sich wirklich für so einen Gutachter eignet?
Danke,
Thomas
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Ich verstehe, dass Sie einen Bauvertrag mit Schiedsgutachterabrede prüfen. Hier sind einige Punkte, die ich für wichtig halte:
Ein Schiedsgutachter wird bei Streitigkeiten zwischen Bauherr und Bauträger hinzugezogen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Einigung auf eine Person sollte im Idealfall vorab erfolgen, um im Streitfall Zeit zu sparen.
Wichtig: Die im Vertrag genannte Institution (z.B. IHKAbk. Bayreuth oder Nürnberg) sollte eine renommierte und unabhängige Stelle sein. Prüfen Sie, ob die vorgeschlagene Institution für Schiedsgutachten im Baubereich qualifiziert ist.
Sollte keine Einigung über die Person des Schiedsgutachters möglich sein, ist es üblich, dass die benannte Institution (z.B. IHK) einen geeigneten Sachverständigen vorschlägt. Achten Sie darauf, dass der Vertrag eine klare Regelung für diesen Fall enthält.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Bauträger, wie die Kosten für den Schiedsgutachter getragen werden. Eine transparente Regelung im Vertrag ist hier entscheidend.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schiedsgutachter
- Ein Schiedsgutachter ist ein unabhängiger Sachverständiger, der bei Streitigkeiten zwischen Parteien (z.B. Bauherr und Bauträger) hinzugezogen wird, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Er erstellt ein Gutachten, das als Grundlage für Verhandlungen dient. Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Gutachter, Mediator.
- Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Errichtung eines Bauwerks regelt. Er enthält unter anderem Bestimmungen über den Leistungsumfang, die Bauzeit, die Vergütung und die Gewährleistung. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, BGBAbk.-Vertrag, VOBAbk.-Vertrag.
- Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die in der Lage ist, komplexe Sachverhalte zu beurteilen und Gutachten zu erstellen. Sachverständige werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt, z.B. im Bauwesen, im Maschinenbau oder im medizinischen Bereich. Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Consultant.
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Die IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Interessen der gewerblichen Wirtschaft in einer Region vertritt. Sie bietet ihren Mitgliedern unter anderem Beratung, Weiterbildung und Unterstützung bei der Existenzgründung. Die IHK kann auch als neutrale Institution bei der Benennung von Schiedsgutachtern fungieren. Verwandte Begriffe: Handwerkskammer (HWKAbk.), Wirtschaftskammer, Unternehmerverband.
- Gutachten
- Ein Gutachten ist eine schriftliche Stellungnahme eines Sachverständigen zu einer bestimmten Fragestellung. Es dient als Grundlage für Entscheidungen in verschiedenen Bereichen, z.B. im Bauwesen, im Recht oder in der Medizin. Verwandte Begriffe: Expertise, Stellungnahme, Bewertung.
- Baugutachten
- Ein Baugutachten ist ein Gutachten, das sich auf Fragestellungen im Zusammenhang mit Bauwerken bezieht. Es kann beispielsweise die Ursache von Baumängeln, den Wert einer Immobilie oder die Einhaltung von Bauvorschriften beurteilen. Verwandte Begriffe: Schadensgutachten, Wertgutachten, Zustandsbericht.
- Streitbeilegung
- Streitbeilegung umfasst alle Verfahren und Methoden, die dazu dienen, einen Konflikt zwischen Parteien außergerichtlich zu lösen. Dazu gehören beispielsweise Mediation, Schlichtung und Schiedsgutachten. Verwandte Begriffe: Konfliktlösung, Mediation, Schlichtung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Schiedsgutachter im Bauwesen?
Ein Schiedsgutachter ist ein unabhängiger Sachverständiger, der bei Streitigkeiten zwischen Bauherr und Bauträger hinzugezogen wird. Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Der Schiedsgutachter erstellt ein Gutachten, das als Grundlage für eine Einigung dient. - Wie wird ein Schiedsgutachter ausgewählt?
Die Auswahl des Schiedsgutachters kann entweder durch Einigung zwischen den Parteien erfolgen oder durch Benennung einer neutralen Institution (z.B. Industrie- und Handelskammer). Im Bauvertrag sollte eine klare Regelung für den Fall getroffen werden, dass sich die Parteien nicht auf eine Person einigen können. - Welche Rolle spielt die Industrie- und Handelskammer (IHK) bei der Benennung von Schiedsgutachtern?
Die IHK kann als neutrale Institution fungieren, die einen geeigneten Schiedsgutachter vorschlägt, wenn sich die Parteien nicht einigen können. Die IHK verfügt über Listen von qualifizierten Sachverständigen in verschiedenen Fachbereichen des Bauwesens. Es ist wichtig, dass die im Vertrag genannte IHK eine anerkannte und unabhängige Stelle ist. - Wer trägt die Kosten für den Schiedsgutachter?
Die Kosten für den Schiedsgutachter werden in der Regel von den Parteien getragen, entweder zu gleichen Teilen oder nach einer im Vertrag festgelegten Quote. Es ist ratsam, im Vorfeld eine klare Vereinbarung über die Kostenverteilung zu treffen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. - Was passiert, wenn eine Partei mit dem Gutachten des Schiedsgutachters nicht einverstanden ist?
Das Gutachten des Schiedsgutachters ist in der Regel nicht bindend, sondern dient als Grundlage für Verhandlungen. Wenn eine Partei mit dem Gutachten nicht einverstanden ist, kann sie weiterhin rechtliche Schritte einleiten und ein Gericht anrufen. Das Gutachten kann jedoch als Beweismittel im Gerichtsverfahren dienen. - Kann ein Schiedsgutachter auch bei Baumängeln hinzugezogen werden?
Ja, ein Schiedsgutachter kann auch bei Baumängeln hinzugezogen werden, um die Ursache und den Umfang der Mängel zu begutachten und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Das Gutachten des Schiedsgutachters kann als Grundlage für eine Einigung über die Beseitigung der Mängel dienen. - Was ist der Unterschied zwischen einem Schiedsgutachter und einem gerichtlich bestellten Sachverständigen?
Ein Schiedsgutachter wird von den Parteien einvernehmlich oder durch eine Institution (z.B. IHK) benannt, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger wird vom Gericht beauftragt, ein Gutachten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu erstellen. Das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen ist in der Regel bindend für das Gericht. - Welche Vorteile bietet ein Schiedsgutachten im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren?
Ein Schiedsgutachten bietet in der Regel eine schnellere und kostengünstigere Möglichkeit zur Streitbeilegung als ein Gerichtsverfahren. Zudem ist das Verfahren oft weniger formal und ermöglicht eine flexiblere Lösungssuche. Die Parteien haben die Möglichkeit, den Schiedsgutachter gemeinsam auszuwählen und den Ablauf des Verfahrens mitzubestimmen.
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Die Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem ein neutraler Mediator die Parteien bei der Lösungsfindung unterstützt. - Schlichtung im Baurecht
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mit solchen Antworten kann man kaum was anfangen. -
Schiedsgutachter-Bestellung: Öbuv SV statt TÜV bevorzugen!
Es fehlt ...
Werter Fragesteller
der Teil, welcher aussagt, wie der Gutachter zu bestimmen ist. Schlagen Sie vor oder der Bauträger.
An sonsten sollten Sie über die Bestellung eines öbuvAbk.. SV (egal ob IHK, HWKAbk. oder AK) verhandeln. Auch da gibt es solche und solche, sicher. Aber der TÜV als Qualitätssicherer auf dem Bau ist aus meiner Sicht nicht das Gelbe vom Osterei. Die bescheinigen ja neuerdings sogar Fonds nach ein paar Jahren Laufzeit alles mögliche. ;-((. -
TÜV-Gutachter: Ruf bei Hausbauangelegenheiten im Forum
etwas konkreter und schon wird es justiziabel ...
Werter Fragesteller,
wenn sie länger hier im Forum lesen, werden Sie merken, dass die TÜV Jungs (Dekra auch) hier im Forum bei Hausbauangelegenheiten keinen guten Ruf haben. Eine Aussage "TÜV Gutachter sind generell schlecht, weil ich mal 1-2 bei der Arbeit beobachtet habe" werden sie vermutlich nicht bekommen. Als schon erfahrener Forumsleser lassen Sie sich von mir sagen, die obige Äußerung ist keine Einzelmeinung. Ein öbuvAbk. Sachverständiger aus der IHKAbk. Liste ist da sicher die bessere Lösung. -
Schiedsgutachterabrede: Unwiderrufliche Entscheidung bei Abnahme
Die komplette Klausel:
§ 8 Schiedsgutachterabrede
1. Auftraggeber und Auftragnehmerin stimmen bereits heute unwiderruflich der Entscheidung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bezüglich strittiger Punkte bei der Abnahme zu.
2. Der Auftraggeber hat das Recht, die Begutachtung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Abnahme unter Angabe des von ihm gewählten Sachverständigen und des Gutachtertermins zu verlangen.
3. Können sich die Vertragsparteien nicht über die Person des Sachverständigen einigen, ist ein solcher auf Antrag der Auftragnehmerin von der Industrie- und Handelskammer (Industriekammer, Handelskammer) in Bayreuth bzw. Nürnberg zu benennen.
4. Die Sachverständigenkosten werden im Verhältnis zum Ergebnis dieses Gutachtens nach einem Vorschlag des Gutachters verteilt.
Gruß,
Thomas -
IHK-Gutachter: Unklarheiten und Unterstellungen der Parteilichkeit?
Worauf ...
Worauf wollen Sie denn hinaus? Ist Ihnen die "Gattung" des Gutachters unklar oder unterstellen Sie dem IHKAbk.-Gutachter Parteilichkeit? -
Schiedsgutachten: Kompetenz des Gutachters entscheidend!
Schiedsgutachten ...
Werter Fragesteller
ist ein zweischneidiges Schwert. Um sicher zu sein, nicht irgendwelchem Unsinn (siehe hierzu z.B. Forum Fenster-Türen2116)
des Gutachters aufzusitzen, sollten Sie dessen Kompetenz kennen. Auch den öbuvAbk.-Kollegen gibt's echte "Experten" ;-((. Und dann lehnt der Bauträger Ihre Gutachter ab und Sie bekommen? , halt irgendeinen.
Da das Gutachten aber per Vertrag unwiderruflich ist, haben Sie bei kruden Begutachtungen verloren!
Außerdem ist eine Begutachtung nur zur Abnahme Blödsinn!
Bei der Abnahme sind die Wände geputzt, die Dachschrägen verkleidet und - sofern Maler keine Eigenleistung - alles mit Tünche schön gemacht. Was soll der Gutachter noch sehen? Ihre Fotos? Die darf er bestenfalls als Hinweis nehmen.
Also bitte noch mal genau nachdenken - und mit Ihrem Notar/Anwalt besprechen.
Ich hoffe doch, dass Sie einen solchen mit der Vertragsprüfung beauftragt haben?
Ich wundere mich immer wieder über den (Über) Mut der Bauherren.
Wenn ein neuer Toaster gekauft werden soll, werden 23 Testberichte gelesen und das Umtauschrecht geprüft.
bei der Hausratversicherung wird das Kleingedruckte mit der VBZ abgestimmt
Wenn aber die wahrscheinlich teuertse Investition des/derjenigen ansteht, wird jeder Vertrag blind unterschrieben, ohne dass irgendwer drauf geschaut hat. -
IHK/HWK: Interessensvertretung vs. Unparteilichkeit im Gutachten
geht doch eindeutig aus der frage hervor
Parteilichkeit wird unterstellt - so nach dem Motto - IHKAbk. und hwk - vertreten die Interessen der Industrie und der Handwerker! - die - können doch nicht unparteiisch sein.
also kommt ein spezi und bescheinigt alles was der Kunde (der IHK/hwk) will. wenn's nur mal so wäre. Dann würden viele Handwerker und sonstige gewerbetreibende wieder einen Sinn in der pflichtmitgliedschaft sehen. kann man gegen diese Meinung überhaupt etwas ausrichten?
MfG
jens -
Baupreissteigerung: Zusätzliche Leistungen durch 'Draufschauer'
Jau!
Und wenn dann der "Draufschauer" feststellt, dass dies und das noch fehlt, kann dies i.d.R. nur die Auswirkung haben, dass der Preis nach oben geht, denn oftmals werden vom "Draufschauer" zusätzliche Leistungen wie Sicherheiten vom AN etc. verlangt. Dies schmeckt i.d.R. dem Bauherren nicht, da jetzt das Haus teurer wird. Also ab zum nächsten Hausanbieter und das Spiel beginnt von vorn! -
Skepsis vs. Vertrauen: Natürliche Skepsis ist angebracht
-
Schiedsgutachterklausel: Empfehlungen für Bauherren-freundliche Lösung
Ich unterstelle niemandem was!
Und einen Spezi bringe ich bestimmt nicht hervor!
Mein Schwager ist Rechtsanwalt, und er machte mich auf diesen Sachverhalt aufmerksam. Ich frage hier nur nach Empfehlungen bzw. einer Bauherrenfreundlicheren Schiedsgutachterklausel. So wie sie derzeit geschrieben ist, habe ich nämlich nicht wirklich ein Gutachterbestimmungsrecht.
Für konstuktive Hinweise, wäre ich dankbar,
Thomas -
Was schlägt denn Ihr ...
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Praxis-Tipps: Formulierungen für Schiedsgutachter-Vereinbarung
noch keinen konkreten Vorschlag ...
aber ich werde ihn mal auf diesen Thread hinweisen.
Dennoch wäre ich für Tipps/Formulierungen/Empfehlungen aus der Praxis dankbar. -
Klartext am Bau: Unabhängige Vertragskontrolle & Bürgschaften
@ HP
da trennt sich dann aber die Spreu vom Weizen.
Ich glaube, wenn alle am Bau Beteiligten - und da nehme ich die Architekt's gar nicht aus - mal Klartext reden würden und das auch noch publizieren würden, hätten wir manche Probleme nicht.
Ich spreche hier von unabhängiger Vertragskontrolle, Pflicht zur gegenseitigen Bürgschaft (Vertragserfüllungbürgschaft vom AN, Zahlungsbürgschaft vom AGAbk.), Gewährleistungsversicherung, und einer klaren Regelung, wie mit Mängeln nach dem Behaupten umgegangen werden muss und wie dann die Zahlungsverpflichtungen - auf beiden Seiten - aussehen. -
TÜV vs. IHK: Qualität und Parteilichkeit von Gutachtern
Herr Plecker hat recht
aber nur ein bisschen. Das Problem bei TÜV und Konsorten ist, dass die Vereine (oder Gesellschaften) als Sachverständige gelten. Das eingesetzte Personal kann u.U. auch sachverständig sein; verlassen würde ich mich darauf auch nicht.
Ich hätte da bzgl. der Parteilichkeit der IHKAbk. keine Bedenken, höchtsens bzgl. der Qualität der empfohlenen Gutachter. Aber das können Sie vorher sowieso kaum beurteilen. -
Schöne Zeiten: Wunsch nach besseren Bau-Bedingungen
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Sachverständigenüberwachung: Mängel vermeiden vor Abnahme!
Ihre juristisch vorgebildete Verwandtschaft
hätte Sie auf etwas anderes aufmerksam machen sollen. Bei der besagten Klausel geht es nur daraum, wie Verfahren wird, wenn bei der Abnahme gegeteilige Auffassungen zu Mängeln auftreten.
Lassen Sie es durch eine "Sachverständigenüberwachung" der Ausführung doch gar nicht erst zu Mängeln kommen, die sich bis zur Abnahme "durchschleichen"!
Einen solchen "Sachverständigen" während der Bauzeit müssen Sie allerdings selbst zahlen. Dafür spielt er die Musik die Sie bestellen ... -
Problemlösung im Forum: Komische Gerüche bei Rechtsberatung?
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Meinungsvielfalt: Unterschiedliche Ansichten einholen
Ok, Danke für die Infos
Mein Schwager lässt mich nicht im "Regen" stehen. Wollte mir halt unterschiedliche Meinungen einholen. -
Schwere Beurteilung: Komplexität der Fragestellung erkannt
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Sachverständigen-Parteilichkeit: IHK vs. HWK im Bauwesen
Parteilichkeit,
wird dem Sachverständigen auch schon mal von der AN Seite vorgeworfen. Je nach dem, wer gerade abgewatschelt wird.
Als öbuvAbk. Sachverständiger der HwK geht mir die Forderung nach einem Sachverständigen der IHKAbk. etwas quer, ist klar. Aber ich glaube immer noch, dass es günstiger ist, von Gewerk zu Gewerk zu entscheiden, welcher Sachverständige als sachverständig anzusehen ist. Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist doch wohl ein etwas weiteres Feld welches zu bestellen ist. Wie kann hier einer in allen an Bau beteiligten Gewerken über ein "überragendes" Wissen verfügen. -
Schiedsgutachterabrede: Umformulierung für Bauvertrag optimiert
Schiedsgutachterabrede umformuliert
Hallo,
wir haben die Schiedsgutachterabrede wie folgt umformuliert:
1. Der Auftraggeber hat das Recht, die Begutachtung innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Abnahme durch einen von ihm gewählten Sachverständigen und des Gutachtertermins zu verlangen.
2. Auftraggeber und Auftragnehmerin stimmen bereits heute der Entscheidung des unter 1. genannten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bezüglich strittiger Punkte bei der Abnahme zu, soweit die Vertragsparteien dem Gutachter nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen widersprechen.
3. Die Sachverständigenkosten werden im Verhältnis zum Ergebnis dieses Gutachtens nach einem Vorschlag des Gutachters verteilt.
4. Gewährleistungsrechte sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Übrigens, unser Bauträger hatte keine Probleme damit 🙂
Grüße,
Thomas -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Auswahl eines geeigneten Schiedsgutachters im Bauvertrag, wobei die Unparteilichkeit und Kompetenz des Sachverständigen im Vordergrund stehen. Es wird die Rolle von TÜV-Gutachtern kritisch hinterfragt und die Bestellung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbuvAbk. SV) empfohlen. Die Bedeutung einer klaren Schiedsgutachterabrede im Vertrag wird hervorgehoben, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Umformulierung der Schiedsgutachterabrede wird diskutiert, um die Rechte des Auftraggebers zu stärken.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Schiedsgutachten: Kompetenz des Gutachters entscheidend! wird darauf hingewiesen, dass die Kompetenz des Gutachters entscheidend ist, um unsinnigen Gutachten zu entgehen. Es wird empfohlen, die Kompetenz des Gutachters vorab zu prüfen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Schiedsgutachter-Bestellung: Öbuv SV statt TÜV bevorzugen! empfiehlt, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbuv SV) anstelle eines TÜV-Gutachters zu beauftragen, da TÜV-Gutachter im Bereich Hausbau oft kritisch gesehen werden.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Schiedsgutachterabrede im Bauvertrag sorgfältig und formulieren Sie diese gegebenenfalls um, um Ihre Rechte als Auftraggeber zu stärken (siehe Schiedsgutachterabrede: Umformulierung für Bauvertrag optimiert). Achten Sie bei der Auswahl des Schiedsgutachters auf dessen Kompetenz und Unparteilichkeit und ziehen Sie einen öbuv SV in Betracht.
Die Diskussion beleuchtet die potenziellen Fallstricke bei der Auswahl eines Schiedsgutachters und die Bedeutung einer klaren und fairen Schiedsgutachterabrede im Bauvertrag. Es wird deutlich, dass die Unparteilichkeit und Kompetenz des Sachverständigen entscheidend sind, um eine objektive und fundierte Streitbeilegung zu gewährleisten. Die Erfahrungen mit TÜV-Gutachtern werden kritisch diskutiert, und die Vorteile eines öbuv SV hervorgehoben. Die Teilnehmer tauschen sich über Formulierungen und Empfehlungen für eine bauherrenfreundlichere Schiedsgutachterklausel aus.
Die Wichtigkeit einer unabhängigen Vertragskontrolle und gegenseitiger Bürgschaften wird im Beitrag Klartext am Bau: Unabhängige Vertragskontrolle & Bürgschaften betont, um Probleme und Streitigkeiten am Bau zu vermeiden. Es wird angeregt, dass alle am Bau Beteiligten Klartext reden und unabhängige Vertragskontrollen durchführen, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten. Die Diskussionsteilnehmer weisen auf die Notwendigkeit hin, die Schiedsgutachterabrede sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die eigenen Interessen zu schützen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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