Bauträger bestellt Gutachter für Außenputz: Was tun bei Mängeln & Kosten?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Bauträger bestellt Gutachter für Außenputz: Was tun bei Mängeln & Kosten?

Hallo!
Da ich nicht so viel Ahnung vom Außenputz habe erhoffe ich mir von euch Hilfe. Wir haben über einen Bauträger gebaut, welcher die Gewerke an regionale Handwerker ausgeschrieben hat. Es sind also nicht seine Leute. Die Firma für den Außenputz X hat wiederum ein Subunternehmen Y beauftragt. Diese haben Mist gebaut am Außenputz und Gerüstbauer der Firma X haben versucht den Außenputz fertigzustellen aber mit erheblichen Mängeln. Als wir einen Gutachter bestellen wollten sagte uns der Bauträger es würde nichts bringen, da die Gutachterkosten alles übersteigen würden. Nun hat der Bauträger ohne unseres Wissens und ohne unsere Anwesenheit einen Sachverständiger beauftragt und wir haben nun folgende schriftliche Stellungnahme vom Gutachter.
1. Es handle sich nur um optische Mängel
2. Es handelt sich um Scheibenputz und nicht Wärmedamm- Verputz
3. Oberlage des Putzsystem teilweise mangelbehaftet
5. Mängel bestehen in:
  • Unregelmäßigkeit der durch die abscheibende Bearbeitung entstehenden Struktur
  • Markierung von Ansätzen während der Ausführung
  • Markierung der Gerüstanker
  • Schattenbildung durch die nicht lotgerechte Ausführung
  • Ungleichmäßigkeit in den Abständen zwischen Fläche und Fensterfaschen

Laut Gutachten soll lediglich die Minderung der Werkleistung des Außenputzes des ausführenden Betriebes in Geld als Maßnahme zur Kompensation in Frage kommen.
Er hat für den Außenputz und Gerüst 10.000 € zugrunde gelegt und kommt lau seiner Berechnung dann auf eine Minderung von 1.100 €. Diese Minderung erstattet uns der Bauträger. Was haltet Ihr davon. Wir sollen also mit diesen optischen Mängeln leben und erhalten dafür dann im Gegenzug 1.100 €. Ist das o. k?
Danke im Voraus für eure Hilfe
Alexandra

  • Name:
  • Alexandra
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    ? Gefahr: Unsachgemäß ausgeführter Außenputz kann zu Feuchtigkeitseintritt und Schimmelbildung im Innenbereich führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, da der Bauträger ohne Ihr Wissen einen Gutachter für den Außenputz bestellt hat. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen empfehle:

    • Prüfen Sie den Bauvertrag: Welche Vereinbarungen wurden bezüglich der Abnahme und der Mängelbeseitigung getroffen?
    • Dokumentieren Sie alle Mängel: Erstellen Sie eine detaillierte Mängelliste mit Fotos und Beschreibungen.
    • Fordern Sie das Gutachten an: Sie haben ein Recht auf Einsicht in das Gutachten, da es Ihren Bau betrifft.
    • Nehmen Sie Kontakt zu einem eigenen Sachverständigen auf: Ein unabhängiger Sachverständiger kann die Mängel beurteilen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.
    • Setzen Sie dem Bauträger eine Frist: Fordern Sie den Bauträger schriftlich auf, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.

    ? Gefahr: Nicht beseitigte Mängel am Außenputz können zu Feuchtigkeitsschäden und Folgeschäden an der Bausubstanz führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte und Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Außenputz
    Der Außenputz ist die äußere Schicht der Fassade eines Gebäudes. Er dient dem Schutz der Bausubstanz vor Witterungseinflüssen und trägt zur Wärmedämmung bei. Verwandte Begriffe: Innenputz, Fassade, Wärmedämmung.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist in der Regel für die Koordination der verschiedenen Gewerke verantwortlich. Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler.
    Gutachter
    Ein Gutachter ist ein Sachverständiger, der aufgrund seiner Fachkenntnisse und Erfahrung in der Lage ist, eine objektive Beurteilung von Sachverhalten vorzunehmen. Im Baubereich werden Gutachter häufig zur Feststellung von Mängeln oder zur Bewertung von Schäden eingesetzt. Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Experte, Schiedsgutachter.
    Mängel
    Ein Mangel liegt vor, wenn eine Bauleistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Qualitätsstandards entspricht. Mängel können sich in Form von optischen Beeinträchtigungen, Funktionsstörungen oder Schäden an der Bausubstanz äußern. Verwandte Begriffe: Baumangel, Sachmangel, Rechtsmangel.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Im Baubereich beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Schadenersatz.
    Subunternehmer
    Ein Subunternehmer ist ein Unternehmen, das von einem Hauptunternehmer (z.B. dem Bauträger) mit der Ausführung von Teilleistungen beauftragt wird. Der Subunternehmer ist dem Hauptunternehmer gegenüber verantwortlich. Verwandte Begriffe: Nachunternehmer, Zulieferer, Dienstleister.
    Wärmedämmputz
    Ein Wärmedämmputz ist ein spezieller Putz, der aufgrund seiner Zusammensetzung eine hohe Wärmedämmwirkung aufweist. Er wird zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden eingesetzt. Verwandte Begriffe: Dämmstoff, Fassadendämmung, Energieeinsparung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was mache ich, wenn der Bauträger Mängel am Außenputz nicht beseitigt?
      Setzen Sie dem Bauträger schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist können Sie die Mängel selbst beseitigen lassen und die Kosten dem Bauträger in Rechnung stellen oder rechtliche Schritte einleiten.
    2. Wer trägt die Kosten für den Gutachter, wenn der Bauträger ihn beauftragt hat?
      Grundsätzlich trägt der Bauträger die Kosten für den von ihm beauftragten Gutachter. Wenn das Gutachten jedoch Mängel feststellt, die der Bauträger zu verantworten hat, kann er die Kosten nicht auf Sie abwälzen.
    3. Kann ich einen eigenen Gutachter beauftragen?
      Ja, Sie haben das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, um die Mängel am Außenputz zu beurteilen. Die Kosten für Ihren eigenen Gutachter müssen Sie jedoch in der Regel selbst tragen, es sei denn, Sie können dem Bauträger eine Pflichtverletzung nachweisen.
    4. Welche Gewährleistungsansprüche habe ich bei Mängeln am Außenputz?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist können Sie Mängelbeseitigung, Schadensersatz oder Minderung des Kaufpreises verlangen.
    5. Was ist ein Scheibenputz und welche Mängel können auftreten?
      Scheibenputz ist eine Art von Außenputz, bei dem die Oberfläche eine scheibenartige Struktur aufweist. Mängel können beispielsweise Risse, Abplatzungen, Farbunterschiede oder ungleichmäßige Struktur sein.
    6. Wie wirkt sich ein mangelhafter Wärmedämmputz auf mein Haus aus?
      Ein mangelhafter Wärmedämmputz kann die Energieeffizienz Ihres Hauses beeinträchtigen, zu höheren Heizkosten führen und das Risiko von Feuchtigkeitsschäden erhöhen.
    7. Was sind Gerüstanker und welche Probleme können sie verursachen?
      Gerüstanker sind Befestigungselemente, die das Gerüst an der Fassade des Gebäudes verankern. Unsachgemäß angebrachte oder entfernte Gerüstanker können Beschädigungen am Putz verursachen und Wärmebrücken bilden.
    8. Was bedeutet Schattenbildung am Außenputz?
      Schattenbildung am Außenputz kann auf Unebenheiten, Strukturunterschiede oder Verschmutzungen hinweisen. Sie kann das optische Erscheinungsbild des Putzes beeinträchtigen.

    ? Verwandte Themen

    • Mängelanzeige beim Bauträger: Fristen und Vorgehensweise
      Informationen zur korrekten Mängelanzeige, um Ihre Gewährleistungsansprüche zu sichern.
    • Rechte bei Baumängeln: Was Sie als Bauherr wissen müssen
      Überblick über Ihre Rechte und Ansprüche bei Mängeln am Bau.
    • Sachverständigengutachten im Baubereich: Kosten und Nutzen
      Informationen zu Kosten und Nutzen eines Sachverständigengutachtens bei Baumängeln.
    • Abnahme des Bauwerks: Worauf Sie achten sollten
      Tipps zur sorgfältigen Abnahme des Bauwerks, um Mängel frühzeitig zu erkennen.
    • Bauvertrag prüfen: Vermeiden Sie teure Fehler
      Hinweise zur Prüfung Ihres Bauvertrags, um sich vor Risiken zu schützen.
  2. Jeder Depp darf sich Gutachter nennen

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    da der Begriff nicht geschützt ist. Beispiel: Sie wissen, wie man eine Uhr benutzt. Also dürfen Sie sich Gutachter für uhren nennen.
    Anders ist es bei amtlich anerkannten SV (TÜV  -  Prüfer für Druckluftanlagen) oder bei ÖBSV.
    Noch irrsinniger sind EU  -  zertivizierte Sachverständige.
    Beispiel: Wir beide gründen morgen ein Prüfinstitut nach DINAbk. ISO EN 17024 für Schmalzkringellochdurchmesserprüfung und können dann übermorgen Ihren Mann zum EU  -  zertifizierten SV für Hochfrequenzelektronik und Pappnasenformen machen. Lediglich für ein paar Bereiche gibt es feste Vorgaben, wie z.B. bei Sachverständigen in der Gebäudesicherheit, bei der Arbeitssicherheit, im Eichwesen. Qualitätsstandards werden in nicht geregelten Bereichen nicht geprüft.
    Das ist eher ein Fall für einen RA aus dem Bereich Baurecht. Hierbei können Sie die Anwaltskammer bitten Ihnen eine Liste der Baurechtsanwälte zukommen zu lassen. Ein normaler RA reicht da meist nicht.
    MfG
  3. Wirklich Bauträger ...

    Also der Bauträger baut auf DESSEN Grundstück oder doch eher Generalübernehmer (baut auf ihrem Grundstück)?
    Schon mal wichtig.
    Dann  -  ja er darf genau wie Sie sich einen SV nehmen. Warum denn nicht.
    Das o.a. Gutachten ist ein Parteigutachten und im Rechtsstreit nicht viel Wert (Ihres aber ebenso).
    Nehmen Sie sich eine SV und einen BAURECHTS-RA und klären Sie, was sinnvoll ist.
    Wenn der Bauträger/Generalübernehmer freiwillig 1.100 € anbietet, wäre ich schon mal vorsichtig.
  4. Wess Brot ich ess, des Lied ich sing

    also wird der vom Bauträger beauftragte SV (oder was auch immer) natürlich einen Mangel finden (sonst hätte es ja keinen SV bedurft) und dieser den Mangel "herabstufen".
    Ihr beaufragter SV würde logischerweise genau das Gegenteil machen, also den Mangel "hochstufen".
    Und dann gibt es wieder ein "gegen-Gutachten" usw ...
    Zum Rest (Rechtsfrage) kann ich nichts sagen.
  5. @kho

    Pfeifen gibt es überall
    <<Und dann gibt es wieder ein "gegen-Gutachten" usw ... >>
  6. @kho

    Pfeifen gibt es überall
    <<Und dann gibt es wieder ein "gegen-Gutachten" usw ... >>
    Pfeifen gibt es überall.
    Aber als öbuvAbk. SV würde ich mir das 3 x überlegen ob mir meine Reputation so wenig Wert ist.
    Und warum sollte ich so vorgehen?
    Ich erhalte mein Honorar auch ohne das ich jemanden nach dem Mund schreibe.
    Einzig wo ich eine gewisse Gefahr erkenne ist, wenn ein Bauträger oder sonstiger AGAbk. des SV öfter auf diesen zurückgreift. Dann könnte sich (bei einem Schlechtachter) ein Interessenskonflickt einstellen.
  7. @carden

    sorry etwas missverständlich.
    Ich meinte nicht, dass der Gutachter nur das schreibt was der Auftraggeber will. Aber wenn es eben kein öbuvAbk. SV ist, könnte ja evtl. schon so eine Tendenz entstehen.
    Was ich hier meinte ist, das ja wohl unzweifelhaft ein Mangel "vorhanden" ist. Das würden beide Gutachter wohl so sehen.
    Aber die Frage geht ja darum, was hier nun noch als "Mangel" und was als "optischer Mangel" eingestuft wird. Und um wieviel Geld es da geht.
    Ich könnte mir daher schon vorstellen, dass die zwei Gutachten halt doch leicht Unterschiedlich aufallen würden. Weniger von der Sache, vielleicht eher wenn es ums "Geld" geht.
    Klar der eine (Bauträger) will möglichst wenig "Mangel" sehen, also wenig Wertminderung, der Bauherr empfindet natürlich den Mangel deutlich "Wertmindernder" und freut sich über einen "höheren" Betrag.
  8. also 10 % für einen optischen Mangen ist in Ordnung. Es gibt Gerichtsverfahren, da ist der Kläger mit 5 % oder 7 % rausgegangen.

    ... also 10 % für einen optischen Mangen ist in Ordnung. Es gibt Gerichtsverfahren, da ist der Kläger mit 5 % oder 7 % rausgegangen.
    Dabei wird in der Regel, wie hier vom Gutachter die bemängelte Werkleistung, also hier die Außenputzarbeiten angesetzt.
    Nur weil der Gutachter vom Generalunternehmer beauftragt wurde, heißt das nicht gleich, dass der Gutachter befangen ist. Der Generalunternehmer gibt es an den Sub weiter, also ist es auch möglich, dass dem Generalunternehmer an einer einvernehmlichen Lösung gelegen ist. Er muss es es schließlich nicht bezahlen, sondern der Sub.
    Was mich etwas stutzig macht sind die Punkte "2. Es handelt sich um Scheibenputz und nicht Wärmedamm- Verputz" und "Schattenbildung durch die nicht lotgerechte Ausführung". Hier wären dann doch ein paar Infos aus dem Gutachten nötig, denn besonders der erst genannte Punkt, kann doch einiges beinhalten (Abweichung Soll-Ist).
    Auch die Toleranzen wären interessant. Womit wurde gemessen, welche Ergebnisse.

    @HF
    Also die Idee mit dem "Prüfinstitut nach DINAbk. ISO EN 17024 für Schmalzkringellochdurchmesserprüfung" finde ich gar nicht so schlecht. Bestimmt eine Marktlücke. Würde mich da gerne einbringen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauträger, Gutachter". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe richtig dimensioniert? Heizlast prüfen, Leistung, Verbrauch & Fachmann-Check
  2. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Passivhaus mit Luft-Luft-Wärmepumpe: Kosten für Lüftung, WRG & EWT inkl. Installation?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Risse im Tragwerk: Ursachen, Baugrund, Statik & Gewährleistung – Was tun?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statik Fertighaus Hessen: Bodenplatte & Keller in Eigenleistung – Kosten für Prüfstatiker?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt oder Bauzeichner für unser Eigenheim? Unterschiede, Kosten & Leistungen im Vergleich
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Mangelhafte Bauleitung: Welche Rechte haben Bauherren? Kosten für Gutachter & Klageweg?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauabnahme einzugsfertiges Gebäude: Checkliste, Ablauf, Kosten & Mängelprotokoll?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bausachverständiger vor Vertragsunterzeichnung? Kosten, Nutzen & Raum Münsterland
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar bei KfW60-Standard? Mängel, Verjährung & Vorgehen nach 2006
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Schlussrechnung Bauträger: Dämmplatten anderer Hersteller – Muss vereinbarte Marke drin stehen?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauträger, Gutachter" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Bauträger, Gutachter" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Bauträger bestellt Gutachter für Außenputz: Was tun bei Mängeln & Kosten?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Gutachter vom Bauträger: Rechte, Mängel & Kosten
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Bauträger, Gutachter, Außenputz, Mängel, Kosten, Baurecht, Sachverständiger, Gewährleistung, Subunternehmer, Baumängel
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼