Zu viel Stahl verbaut: Wer trägt die Mehrkosten? Bauunternehmer haftbar?
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Zu viel Stahl verbaut: Wer trägt die Mehrkosten? Bauunternehmer haftbar?

Hallo werte Forumsteilnehmer, unser Bauunternehmer hat es irgendwie geschafft, annähernd doppelt soviel Stahl in unser Haus zu stopfen als der Statiker für notwendig hielt. Beauftragt habe ich das nicht, also muss ich das doch auch nicht zahlen, oder?
Der Architekt hat das nach eigener Aussage zumindest zum Teil mitbekommen, aber nichts dagegen unternommen. Ist der nicht dazu verpflichtet, solche unsinnigen Mehraufwende zu verhindern? Danke
Rainer
  • Name:
  • Herr Rai-368-Bis
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Ihr Bauunternehmer deutlich mehr Stahl verbaut hat als statisch notwendig. Grundsätzlich gilt: Sie müssen nur das bezahlen, was Sie beauftragt haben oder was im Bauvertrag vereinbart wurde.

    Wenn der Bauunternehmer ohne Ihre Zustimmung oder Anordnung mehr Stahl verbaut hat, trägt er grundsätzlich die Mehrkosten. Es sei denn, er kann nachweisen, dass die zusätzliche Stahlmenge aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. geänderte Baugrundverhältnisse) erforderlich war und eine vorherige Information und Zustimmung Ihrerseits nicht möglich war.

    Der Architekt hat eine Überwachungspflicht. Wenn er von der übermäßigen Stahlmenge wusste oder hätte wissen müssen und Sie nicht informiert hat, könnte er ebenfalls haftbar gemacht werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Fall von einem Anwalt für Baurecht prüfen. Dokumentieren Sie alle Absprachen und Rechnungen sorgfältig.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Bauwerken hinsichtlich ihrer Standsicherheit und Tragfähigkeit befasst. Sie ermittelt die notwendigen Kräfte und Materialstärken, um sicherzustellen, dass ein Gebäude den auftretenden Belastungen standhält.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Festigkeitslehre
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer regelt. Er enthält detaillierte Angaben zum Bauvorhaben, den vereinbarten Leistungen, den Preisen und den Zahlungsbedingungen.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOBAbk./B, Baubeschreibung
    Nachtrag
    Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung des ursprünglichen Bauvertrags. Er wird notwendig, wenn sich während der Bauphase Änderungen ergeben, die nicht im ursprünglichen Vertrag berücksichtigt wurden. Nachträge müssen schriftlich vereinbart werden.
    Verwandte Begriffe: Bauzeitverlängerung, Mehrkosten, Leistungsänderung
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Planer und Gestalter von Bauwerken. Er ist verantwortlich für die Entwurfsplanung, die Bauantragsstellung, die Ausführungsplanung und die Bauüberwachung.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Tragwerksplaner, Bauleiter
    Bauunternehmer
    Ein Bauunternehmer ist ein Unternehmen, das Bauleistungen erbringt. Er ist verantwortlich für die Ausführung der Bauarbeiten gemäß den Plänen und Vorgaben des Architekten und der Statik.
    Verwandte Begriffe: Handwerker, Generalunternehmer, Subunternehmer
    VOB/B
    Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) sind Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie werden häufig in Bauverträgen vereinbart und regeln die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
    Verwandte Begriffe: BGBAbk.-Bauvertrag, Werkvertrag, Bauvertrag
    Baugrundgutachten
    Ein Baugrundgutachten ist eine Untersuchung des Baugrunds, die vor Baubeginn durchgeführt wird. Es dient dazu, die Bodenbeschaffenheit, die Tragfähigkeit des Bodens und eventuelle Risiken (z.B. Altlasten) zu ermitteln.
    Verwandte Begriffe: Bodengutachten, Geotechnischer Bericht, Baugrundrisiko

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn der Bauunternehmer ohne mein Wissen zu viel Stahl verbaut?
      Grundsätzlich trägt der Bauunternehmer die Mehrkosten, wenn er ohne Ihre Zustimmung oder Anordnung mehr Stahl verbaut hat, als im Vertrag vereinbart oder statisch notwendig ist. Es sei denn, es gab unvorhersehbare Gründe, die den Mehraufwand rechtfertigen.
    2. Haftet der Architekt, wenn zu viel Stahl verbaut wurde?
      Der Architekt hat eine Überwachungspflicht. Wenn er von der übermäßigen Stahlmenge wusste oder hätte wissen müssen und Sie nicht informiert hat, könnte er für den Schaden haftbar gemacht werden.
    3. Wie kann ich mich als Bauherr schützen?
      Achten Sie auf eine detaillierte Baubeschreibung im Bauvertrag. Lassen Sie sich alle Änderungen und Nachträge schriftlich bestätigen, bevor sie ausgeführt werden. Kontrollieren Sie regelmäßig die Baustelle und sprechen Sie Unklarheiten sofort an.
    4. Was ist ein Nachtrag zum Bauvertrag?
      Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung des ursprünglichen Bauvertrags. Er wird notwendig, wenn sich während der Bauphase Änderungen ergeben, die nicht im ursprünglichen Vertrag berücksichtigt wurden. Nachträge müssen schriftlich vereinbart werden.
    5. Welche Rolle spielt die Statik in diesem Fall?
      Die Statik berechnet die notwendige Stahlmenge für die Tragfähigkeit des Gebäudes. Wenn der Bauunternehmer deutlich mehr Stahl verbaut als statisch notwendig, liegt ein Mangel vor, der zu Mehrkosten führt.
    6. Was sind "geänderte Baugrundverhältnisse"?
      Geänderte Baugrundverhältnisse liegen vor, wenn die tatsächlichen Bodenverhältnisse auf der Baustelle von den im Bodengutachten angenommenen Verhältnissen abweichen. Dies kann z.B. durch unerwartete Wasservorkommen oder eine schlechtere Bodenbeschaffenheit der Fall sein.
    7. Muss ich den Mehraufwand zahlen, wenn der Bauunternehmer die Statik falsch interpretiert hat?
      Nein, wenn der Bauunternehmer die Statik falsch interpretiert hat und dadurch zu viel Stahl verbaut, liegt ein Fehler seinerseits vor. Die Mehrkosten sind von ihm zu tragen.
    8. Was kann ich tun, wenn der Bauunternehmer sich weigert, die Mehrkosten zu übernehmen?
      In diesem Fall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen und gegebenenfalls einen Anwalt für Baurecht einschalten. Dieser kann Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bauvertrag prüfen lassen
      Vor Vertragsunterzeichnung sollte ein Anwalt den Bauvertrag prüfen.
    • Mängel am Bau
      Was tun bei Baumängeln und wie man diese beseitigt.
    • Bauzeitverlängerung
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      Die korrekte Durchführung der Bauabnahme und ihre Bedeutung.
    • Sicherungsmaßnahmen am Bau
      Welche Sicherungsmaßnahmen sind notwendig und wer ist dafür verantwortlich?
  2. Bauvertrag: Ausschreibung und Ausführung gemäß Konstruktion?

    was steht denn ...
    was steht denn in der Ausschreibung/Im Auftrag? "Ausführung gem. Konstruktion? " ... Bin Laie, daher keine Ahnung, was man in solchen Verträgen normalerweise festlegt ...
  3. Bauabnahme: Wer hat die Stahl-Leistung abgenommen?

    Foto von Lieselotte Tussing

    wer
    hat die Leistung auf der Baustelle denn abgenommen?
    • Name:
  4. Stahl-Mehrkosten: Warum weichen Mengen vom Statikplan ab?

    Haben Sie
    den Bauunternehmer schon gefragt, warum seine Mengen von den Ausführungsplänen des Statikers abweichen?
    M. Fr. Gr.
    GRV
  5. Bewehrungspläne: Wer erstellte Stahllisten für Stahlmengen?

    "mmmh"

    annähernd doppelt soviel Stahl in unser Haus zu stopfen als der Statiker für notwendig hielt

    ... da stellt sich mir die Frage wer die Bewehrungspläne samt Stahllisten erstellt hat? ... "der" Statiker oder der Bauunternehmer? ... "war's" vielleicht so das der Statiker die statischen Berechnungen ausgeführt hat "und" man dem Bauunternehmer diese statische Berechnung mit den Worten "mach mal" in die Hand gedrückt hat?

  6. Stahl-Differenz: Massenüberschreitung durch Brutto/Netto-Fehler?

    komische frage ...
    komische frage eigentlich stellt sich die nicht  -  oder ist der beteiligte Tragwerksplaner/Statiker
    außerstande, das Zustandekommen der Massenüberschreitung (?) zu erklären?!
    wenn es Bewehrungspläne und stahllisten gibt (gehen wir davon aus?), kann die
    Differenz höchstens aus der Differenz brutto/netto (15-20 %) und "vergessenen"
    montageeisen oder abstandshaltern (5-8 %) bestehen.
    das ist mitnichten "annähernd doppelt soviel".
    falls es die Differenz zwischen "Stahlmengenschätzung" im Rahmen der Vergabevorbereitung
    (wurde die eigentlich beauftragt?) und dem stat. -konstr. erf. Bewehrungsbedarf
    ist  -  dann würde ich den Tragwerksplaner fragen?
    sollten allerdings Bewehrungspläne zulasten einer "pi  -  Daumen -Bewehrung"
    eingespart worden sein, so war das kein gutes Geschäft ... jedenfalls nicht
    für den Bauherrn.
    wie war's denn nun wirklich? 😉
  7. Bewehrungsabnahme vor Betonieren: Wurde sie durchgeführt?

    Vor betonieren
    der Bodenplatte und den jeweiligen Stahlbetondecken wird die Bewehrung vom zuständigen Bauleiter abgenommen.
    Wurde eine solche Abnahme durchgeführt?
    Wenn nicht, bitte zahlen!
    Darüber hinaus ist mehr nicht immer besser!
  8. Stahl-Mehrkosten: Ursachen in Statik, Planung, Ausführung?

    Wie es war..
    Sorry, war den ganzen Tag unterwegs, daher erst jetzt die Klarstellung, wie es denn wirklich war:
    • Statik von Statiker erstellt samt Bewehrungsplänen und Mengenliste (ohne die untere Bewehrung in den Deckenelementen).
    • Ausführungsplanung und Vergabevorbereitung mit Architekt, dabei Stahl der Elementdecke pi-mal-Daumen berücksichtig, der Wert passt aber auf einige kg recht genau).
    • Bauvertrag als Formularvertrag, da steht natürlich drin, dass nach Plänen zu erstellen ist (also auch Bewehrungsplänen).
    • Abnahme der Deckenbewehrung (nicht Kellerwand) erfolgte durch Statiker des Architekten (das ist allerdings nicht der Ersteller der Statik)

    Die Mehrmengen haben sich inzwischen zum Teil geklärt:
    1. Ein Lieferschein ist offensichtlich doppelt berechnet (wer böses dabei denkt ... liegt vermutlich richtig)
    2. Abstandshalter fehlten in Ausschreibung, aber das sind nur 120 kg
    Damit hat sich die Differenz auf ca. 1.9 to halbiert. Sind aber immer noch einige € bei den aktuellen Stahlpreisen.
    Ein guter Teil davon ist wohl laut Architekt in die Kellerwände gekommen (keine Weiße Wanne). Diese Bewehrung wurde allerdings nicht offiziell abgenommen, war ihm bloß bei einer Begehung aufgefallen.
    Mehr Stahl ist sicherlich nicht schlecht für das Haus, aber eben weder von mir noch vom Architekten beauftragt. Somit eine eigenmächtige Abweichung vom Plan.
    Erstmal sehe ich daher den Bauunternehmer selbst in der Verantwortung. Andererseits hat der Architekt quasi tatenlos zugesehen.
    Etwas ratlos ...

    • Name:
    • Herr Rai-368-Bis
  9. Fundament-Änderung: Bauunternehmer weicht eigenmächtig ab!

    Nochmal ich
    ist nicht so, dass ich dem Bauunternehmer was böses will, macht ja eigentlich ordentliche Arbeit. Aber er scheint recht flott mit eigenmächtigen "Verbesserungen" zu sein.
    Heute habe ich feststellen müssen, dass aufwändiger gegründet wurde als erforderlich. Geplant war normales umlaufendes Streifenfundament mit einfacher Bodenplatte, kein Bodengutachten vorhanden weil wir eigentlich nur Fels erwartet hatten.
    Dann äußerte der Bauunternehmer die Vermutung, dass eine Schicht des Bodens direkt in der Gründungsebene nicht tragfähig sei. Zugegeben, sah wirklich komisch aus.
    Um keine Zeit zu verlieren habe ich wie von Bauunternehmer & Architekt vorgeschlagen beim Statiker die Umrechnung für zwei weitere, mittig unterm Haus angeordnete Streifenfundamente und tragende Bodenplatte beauftragt und diese dem Bauunternehmer zur Prüfung gegeben, um diese Gründung falls notwendig auszuführen. Zwei Tage später kam ein Bodengutachter und anschließend wurde die aufwändige Gründung ausgeführt, wiederum mit Wissen des Architekt (ich war da leider beruflich unterwegs).
    Heute bekomme ich dann endlich mal das Protokoll vom Bodengutachter und siehe da: tragfähiger Boden Klasse 5/6 mit verwittertem Fels, zulässige Bodenpressung >=250 kN, geplante Gründung ausreichend.
    Mehrkosten für aufwändige Gründung überschlägig irgendwo bei 2-3 k€ (die Fundamente sind wohl auch extrem tief gegraben worden um die nach Meinung des Bauunternehmer nicht tragfähige Bodenschicht zu überwinden, ca. 160-180 cm unter Gelände).
    Auch sicherlich nicht schlecht für's Haus, aber weder erforderlich noch angeordnet. Und wieder hat der Architekt nichts dagegen gesagt und ich soll wohl nun zahlen.
    Wieder ratlos ...
    • Name:
    • Herr Rai-368-Bis
  10. Vertragsabweichung: Bauherr haftet bei unnötiger Gründung!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    eigenmächtige Abweichung vom Vertrag
    Zunächst wundert mich, wie der Statiker umgerechnet hat. Er hatte keine Angaben des Bodengutachters, ein Schuss ins Blaue also, aber egal. Wenn hieb- und stichfest (hiebfest, stichfest) ist, was Sie wörtlich geschrieben haben ("diese Gründung falls notwendig auszuführen"), ist der Unternehmer dran. Die Gründung war nicht notwendig. Er ist also eigenmächtig vom Vertrag abgewichen, Sie müssen nicht zahlen.
    Der Architekt muss nicht zu Gunsten des Unternehmers eingreifen. Weder er noch Sie schulden dem Unternehmer die Bauleitung. Sollte der Architekt die Gründung aber angeordnet haben, kann ihn der Bauunternehmer in Anspruch nehmen. Da ein Architekt üblicherweise keine Vollmacht zur Vertragsänderung hat, hätte er auf eigenes Risiko bestellt. Wer die Musik bestellt, zahlt.
  11. Abrechnung: Stahllisten statt Lieferscheine nutzen!

    "wo" sind wir denn?

    1. Ein Lieferschein ist offensichtlich doppelt berechnet (wer böses dabei denkt ... liegt vermutlich richtig)

    "es" gibt eine Statik samt Bewehrungspläne ... dann sollte es auch die Stahllisten dazu geben (!) ... "es" gibt eine Elementdecke die ebenfalls stets eine Stahlliste beinhaltet ... "beides" dient zur Abrechnung "UND" ned irgendwelche Lieferscheine wo Material auf die Baustelle geliefert wurde dass evenlt. auf weitere Baustellen abtransportiert werde hätte könnte (!)

  12. Eigeninitiative: Bauunternehmer denkt mit – Fluch oder Segen?

    ja .. was denn?
    endlich ein BU, der "an arsch in der hos'n hat"  -  und dann ist es noch ned recht?
    sei froh, dass der mitgedacht hat und schick ihm weihnachten e. Kiste rotwein 😉
    der Architekt ist ja wieder mal einer der ganz großen Spezialisten und der
    "Statiker" passt dazu:
    wer ohne Baugrundgutachten (und sorgfältige Planung  -  was Hauruckentscheidungen
    eigentlich ausschließt) glaubt, e. Gründung konzipieren zu können,
    hat schon seltsame Anwandlungen ..
    ach ja: die wandbew. ist sicher nicht zu viel, wenn's halbwegs rissfrei sein soll.
  13. Statiker-Ansatz: Sohlplatte als Decke umrechnen – sinnvoll?

    Danke
    für die Meinungen.
    @Hr Stubenrauch:
    Ja, der Statiker ist einer von der pragmatischen Sorte, Marke "passt schon". Sein Ansatz war ganz einfach der, die Sohlplatte quasi zu einer Decke umzurechnen, damit Absackungen des Bodens keinen Einfluss darauf haben. Bedingung war, dass die Gründung aller Fundamente in einer Tiefe erfolgen sollte, die laut Bodengutachter fest genug dafür ist.
    Der Architekt hat wohl nichts angeordnet, aber sich auch nicht drum gekümmert, dass wie notwendig gegründet wird. Gesehen hat er es ja und beim Termin mit dem Bodengutachter war er auch dabei.
    @Hr Thalhammer:
    Sehe ich genauso, Abrechnung erfolgt gemäß Planung. Dafür gibt es ja die Stahllisten, in denen zwar die Abstandshalter fehlen, aber die paar kg machen den Kohl nicht fett.
    Ein Schmankerl am Rande: Der Bauunternehmer hat doch sogar den Bodengutachter bezahlt und weder ich noch der Architekt hatten bis gestern eine Kopie des Protokolls erhalten, erst nach sehr energischem Nachfragen.
    @Hr Sollacher:
    Sicher, der Bauunternehmer denkt mit. Aber er übertreibt es ein wenig, allein überschlägig 1500 € Mehrkosten für Baggerstunden und Beton. Bei solchen Sachen erwarte ich Rücksprache und nicht einfach: Mach mal, der zahlts schon. Bin schließlich nicht die Dt Bank (Peanuts und so).
    Was den Architekt angeht befürchte ich, dass wir an einen Vertreter der Zunft geraten sind, der nicht unbedingt perfekte Arbeit abliefert. Dabei haben wir schon alle in der Umgebung abgeklappert, aber die meisten anderen hatten gar keinen Plan: "Oh, eine Lüftungsanlage und sooo viel Dämmung. Da haben wir ja praktisch ein Passivhaus, da müssen nur noch ordentliche Fenster rein". Und das bei 16 cm Wanddämmung und voll beheiztem Teilkeller.
    Ein anderer hat uns ganz stolz als Referenz ein wirklich hässlich zerklüftetes Haus gezeigt, da hätte er die komplette Planung und Bauleitung gemacht. Eine Giebelwand war aus KS, Poroton, Porenbeton und ganz viel Mörtel zusammengebastelt, der Ringbalken lag in einer fröhlichen U-Schalen-Mixtur aus KS und Porenbeton. O-Ton: "Das macht nichts, kommt ja noch Klinker und Innenputz vor. "
    Jammern hilft nix, da müssen wir jetzt durch 😉
    Ich denke, das wird dann bei der Endabrechnung Ärger geben. Momentan war das nur eine Abschlagszahlung, die ich unter Vorbehalt bezahlt habe, die Höhe war dem Bautenstand nach mehr als in Ordnung. Streiten wir uns halt, kann ja auch mal lustig sein ...
    Rainer
    • Name:
    • Herr Rai-368-Bis
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Stahl-Mehrkosten am Bau: Wer haftet für zu viel verbauten Stahl?

    💡 Kernaussagen: Bei Stahl-Mehrkosten ist die Ursache entscheidend. Wurde die Leistung abgenommen? Gibt es Abweichungen von Statikplänen? Wer hat die Bewehrungspläne erstellt? Eigenmächtige Änderungen des Bauunternehmers ohne Absprache mit dem Bauherrn können zu dessen Lasten gehen. Eine transparente Abrechnung anhand von Stahllisten ist unerlässlich.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Details zur Bauabnahme und möglichen Konsequenzen bei fehlender Abnahme werden im Beitrag Bewehrungsabnahme vor Betonieren: Wurde sie durchgeführt? diskutiert.

    ✅ Zusatzinfo: Die Diskussion beleuchtet, dass ein mitdenkender Bauunternehmer zwar grundsätzlich positiv ist, eigenmächtige Änderungen aber vermieden werden sollten. Im Beitrag Eigeninitiative: Bauunternehmer denkt mit – Fluch oder Segen? wird diese Ambivalenz erörtert.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten und ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, um die Ursache der Stahl-Mehrkosten zu ermitteln. Prüfen Sie den Bauvertrag und die Ausführungspläne genau. Beachten Sie den Beitrag Vertragsabweichung: Bauherr haftet bei unnötiger Gründung! bezüglich der Haftung bei Vertragsabweichungen.

    Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer für die Mehrkosten aufkommt, wenn ein Bauunternehmer mehr Stahl verbaut hat als im Statikplan vorgesehen. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie z.B. die Erstellung der Bewehrungspläne, die Bauabnahme und mögliche eigenmächtige Änderungen des Bauunternehmers. Die korrekte Abrechnung anhand von Stahllisten anstelle von Lieferscheinen wird ebenfalls thematisiert, wie im Beitrag Abrechnung: Stahllisten statt Lieferscheine nutzen! erläutert.

    Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, ob die Abweichung vom Statikplan auf einem Fehler in der Planung oder auf einer bewussten Entscheidung des Bauunternehmers beruht. Im Beitrag Stahl-Mehrkosten: Ursachen in Statik, Planung, Ausführung? werden mögliche Ursachen analysiert. Die Teilnehmer des Forums diskutieren auch, ob der Architekt seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist und ob ein Bodengutachten vorlag, um die Notwendigkeit der Gründung zu beurteilen.

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