Bauvertrag: Wesen, Abgrenzung & Besonderheiten bei Gerüstbauarbeiten?
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Bauvertrag: Wesen, Abgrenzung & Besonderheiten bei Gerüstbauarbeiten?
ich weiß, es handelt sich um eine Rechtsfrage. Trotz intensiver Suche habe ich bisher aber keine befriedigende Antwort auf diese Frage gefunden. Selbst der BGH hat sich meines Wissens nach bisher raus gehalten, obwohl es eine prinzipielle Frage ist.
Die Gerüstbauarbeiten wurden separat ausgeschrieben und vergeben.
Im Dezember 2003 flogen infolge Sturm Planen weg. Glücklicherweise ohne weiteren Sach- oder Personenschaden.
Der Gerüstbauer hatte die Rüstung laut LVAbk. in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten und min. einmal wöchentlich sowie bei Bedarf (z.B. nach einem Sturm) zu prüfen.
Streitpunkt ist nun, ob es sich bei dem Teil Vorhaltung um eine Werksleistung handelt oder sich dieser Teil nach dem Mietrecht regelt.
Kann mir hier jemand, möglichst mit Urteilen, weiter helfen?
Je nachdem wie diese Frage entschieden wird, ist die Erneuerung der Plane Nebenleistung bzw. zusätzlich zu vergüten. Das kann ganz schön ins Geld gehen.
Übrigens die Frage, ob die Plane ordentlich befestigt wurde, soll hier vernachlässigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
-
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Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Herstellung, die Veränderung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Vertragsarten, insbesondere zum Mietvertrag, wenn es um die reine Gebrauchsüberlassung geht.
Im vorliegenden Fall, bei dem Gerüstbauarbeiten separat ausgeschrieben wurden, ist zu prüfen, ob es sich um eine selbstständige Bauleistung handelt oder um eine Nebenleistung im Rahmen eines größeren Bauvorhabens. Dies ist entscheidend für die rechtliche Einordnung und die daraus resultierenden Ansprüche.
🔴 Gefahr: Unklare vertragliche Vereinbarungen können zu Streitigkeiten über Leistungsumfang, Vergütung und Haftung führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, um Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten zu erhalten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauvertrag
- Ein Vertrag, der die Errichtung, Veränderung, Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er ist eine spezielle Form des Werkvertrags.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungen, BGBAbk.. - Werkvertrag
- Ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet und der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, BGB. - Gerüstbau
- Die Errichtung und Demontage von Gerüsten für Bauarbeiten. Dies umfasst die Planung, den Transport, die Montage und die Demontage der Gerüstbauteile.
Verwandte Begriffe: Baugerüst, Fassadengerüst, Arbeitsgerüst. - Vorhaltung
- Die Bereitstellung und Aufrechterhaltung von Geräten, Materialien oder Leistungen über einen bestimmten Zeitraum.
Verwandte Begriffe: Bereitstellungskosten, Lagerhaltung, Instandhaltung. - Nebenleistung
- Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Ausführung der Hauptleistung erforderlich sind, aber nicht explizit im Vertrag erwähnt werden.
Verwandte Begriffe: Hauptleistung, Zusatzleistung, Bauvertrag. - BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch, die zentrale Rechtsquelle für das Zivilrecht in Deutschland. Es enthält Regelungen zu Verträgen, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht.
Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht. - Abnahme
- Die Erklärung des Auftraggebers, dass die erbrachte Leistung vertragsgemäß ist. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Mängelrüge, Gewährleistung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen einem Bauvertrag und einem Werkvertrag?
Ein Bauvertrag ist eine spezielle Form des Werkvertrags, der sich auf Bauleistungen bezieht. Während ein Werkvertrag allgemein die Herstellung eines Werkes zum Ziel hat, bezieht sich der Bauvertrag spezifisch auf die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung eines Bauwerks. - Welche Arten von Bauverträgen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Bauverträgen, darunter den Einheitspreisvertrag, den Pauschalvertrag und den Stundenlohnvertrag. Die Wahl des Vertragstyps hängt von der Art und dem Umfang des Bauvorhabens ab. - Was ist eine Vorhaltung im Zusammenhang mit Gerüstbauarbeiten?
Die Vorhaltung bezieht sich auf die Bereitstellung und Aufrechterhaltung des Gerüsts über einen bestimmten Zeitraum. Dies kann relevant sein, wenn das Gerüst nicht unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten abgebaut wird. - Was sind Nebenleistungen im Bauvertrag?
Nebenleistungen sind Leistungen, die zwar nicht explizit im Vertrag erwähnt werden, aber zur ordnungsgemäßen Ausführung der Hauptleistung erforderlich sind. Sie sind in der Regel in der Vergütung der Hauptleistung enthalten. - Wie wirkt sich ein Sturm auf Gerüstbauarbeiten aus?
Ein Sturm kann zu Schäden am Gerüst führen und die Sicherheit der Baustelle gefährden. Es ist wichtig, dass das Gerüst sturmsicher aufgebaut ist und regelmäßig auf Schäden überprüft wird. Bei Sturmschäden können zusätzliche Kosten für Reparatur oder Erneuerung entstehen. - Was ist bei der Abnahme von Bauleistungen zu beachten?
Bei der Abnahme sollten alle erbrachten Leistungen sorgfältig geprüft werden. Mängel sind zu protokollieren und dem Auftragnehmer zur Beseitigung mit Fristsetzung anzuzeigen. Die Abnahme hat rechtliche Konsequenzen, insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung. - Welche Rolle spielt das BGB im Bauvertragsrecht?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet die Grundlage für das Bauvertragsrecht in Deutschland. Es regelt die allgemeinen Bestimmungen für Verträge sowie spezielle Regelungen für Werkverträge, die auch für Bauverträge relevant sind. - Was ist ein Bauzeitenplan und wozu dient er?
Ein Bauzeitenplan ist ein detaillierter Zeitplan, der alle wesentlichen Arbeitsschritte und deren zeitliche Abfolge für ein Bauprojekt festlegt. Er dient der Koordination der verschiedenen Gewerke und der Überwachung des Baufortschritts.
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Werkvertrag oder Mietvertrag? Gerüstbau als Werkleistung (HwO)
Mal aus dem Bauch heraus ...
Mal aus dem Bauch heraus Gerüstbauer ist (war) ein Lehrberuf nach HwO. Demzufolge würde ich das Ganze als Werkleistung ansehen. Ansonsten könnte der Maurer auch irgendwann auf den Trichter kommen, das seine Werkzeuge nur geliehen sind und diese dann bei Beschädigung in Rechnung stellen, oder? -
Bauvertrag: Gerüstbau als Werkvertrag – Abgrenzung
Werkvertrag, was sonst?
Meiner Meinung nach ist es auf jeden Fall ein Werkvertrag. Denn ein Kaufvertrag kann es nicht sein, und die Handwerker arbeiten ja nicht als Arbeitnehmer des Auftraggebers. Der Auftragnehmer leistet ein "Gewerk", er erbringt eine "Werkleistung" oder ein "Werk". Dafür steht ihm ein "Werklohn" zu. Wie und womit er das macht, ob mit oder ohne Werkzeug, Gerüst oder am Hubschrauber hängend, ist seine Sache. Punkt, Ende, aus! Was sonst? -
Gerüstbau: Mietrecht bei zeitweiser Überlassung möglich?
Wird ein Gerüst ...
nicht für einen bestimmten Zeitraum jemand anderem (z.B. einer Baufirma) überlassen und nach diesem Zeitraum wieder abgebaut?
Dann käme doch auch das Mietrecht in Betracht?! -
Gerüstbauvertrag: Gemischter Vertrag laut Gerüstbauverband?
gemischter Vertrag laut Gerüstbauverband
Hallo,
besten Dank für die bisherigen Beiträge.
@Plecker
Es handelt sich im konkreten Fall um eine öffentliche Ausschreibung nach VOBAbk..
@Kampa
Genau das ist das Argument des Gerüstbauers. Er vergleicht seine Leistung lapidar mit einem Mietauto.
Der Gerüstbauverband ist (natürlich) der gleichen Meinung, kommt aber kaum über Behauptungen hinaus.
Unstrittig ist, dass es sich beim Auf- und Abbauen (Aufbauen, Abbauen) um eine Werkleistung handelt. Gleiches dürfte für Umbauarbeiten zutreffen.
Strittig ist lediglich, ob die Vorhaltung als Werksleistung zählt oder sich nach Mietrecht regelt.
Eine Regelung nach Mietrecht würde bedeuten, dass der Bauherr die Rüstung am Ars.. hat. Wird sie beschädigt, muss er die beschädigten Gerüstbauteile ersetzen. Fällt einer während der Mietzeit runter, ist der Bauherr allein verantwortlich (neben dem der runter gefallen ist).
Meine Meinung ist, dass es sich um einen Werkvertrag handelt. Der Gerüstbauer schuldet einen Erfolg, nämlich eine nutzungsfähige Rüstung über die gesamte Nutzungsdauer.
Mit freundlichen Grüßen -
Werkleistung Gerüstbau: Erfolg = Mängelfreie Abnahme!
sehr freie Definition des Erfolgs
Erfolg tritt immer zu einem Zeitpunkt ein. Nehmen wir den Brieftransport als Werkleistung mit Erfolgszwang: der Erfolg besteht nicht darin, dass es dem Brief unterwegs zwischen Berlin und München ein Jahr lang gutgeht, sondern dass er heil in München ankommt, zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bei einer Werkleistung am Bau tritt der Erfolg zum Zeitpunkt der Fertigstellung ein. Dazu passt eine Nutzungsdauer überhaupt nicht. Würde man so denken, würde ein Baufirma das fröhliche Dahinbauen an sich, über einen bestimmten Zeitraum hinweg und ohne fertig zu werden schulden oder andersrum (wenn man Ihrer freien Definition folgt): sie würde ein über die gesamte Nutzungsdauer mangelfreies Bauwerk schulden. Geschuldet wird aber das fertige Bauwerk am Tag X, die Mängelfreiheit wird genau zum Zeitpunkt der Abnahme geschuldet. Das passiert beim Gerüstbauer, wenn er das Gerüst aufgestellt hat.
Dann schließt sich eine Mietphase an. § 535 BGBAbk.: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. " Eindeutig. Überlassung zum Gebrauch.
Warum wollen Sie auf einen Werkvertrag hinaus? Gerade nach dem Mietrecht muss der Gerüstbauer die Mietsache unterhalten, ist also für die Plane verantwortlich. -
Haftung für Sturmschäden: Mieter vs. Gerüstbauer?
Stimmt.
"Mietvertrag" hatte ich erstens übersehen und zweitens beim Querlesen, dass es sich um einen Gerüstbauer handelt und nicht um einen Maler oder putze. Aber dann denke ich auch, dass der Mieter nicht für Sturmschäden haftbar gemacht werden kann. sonst könnte es tatsächlich noch geschehen, dass er überhaupt für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache von Anfang an zuständig wäre. Im Mietvertrag steht ja auch wohl nicht, dass der Mieter das Gerüst soweit fertigzustellen hat, dass keine Leute abstürzen und keine Planen wegfliegen können. -
Werkvertrag Gerüstbau: Kontrollpflicht & sicherer Zustand!
im wesentlichen richtig, aber ...
Hallo,
@Stubenrauch und @Stodenberg
Das Problem des Mietvertrages ist der Fall, wenn die Mietsache abhanden kommt (eine Wohnung z.B. ausbrennt). Dann ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Mietsache zu erneuern.
Bei einem Werkvertrag hingegen hat er die Rüstung ständig zu kontrollieren und für den sicheren Zustand zu sorgen. Er schuldet über die gesamte Vorhaltedauer eine nutzbare Rüstung.
Wie oft kommt es vor, dass z.B. der Dachdecker ein Geländer rausnimmt um den Aufzug anzustellen und dieses anschließend nicht wieder einhängt?
In den Vorbemerkungen war diesbezüglich eine Kontrolle mindestens einmal wöchentlich sowie nach Sturm usw. gefordert.
In vorliegendem Fall fordert der Gerüstbauer eine zusätzliche Vergütung für die erneute Abplanung der Rüstung. Das kann es doch wohl nicht sein, oder?
Hier nochmals der Hinweis, dass die Frage, ob die Plane ordentlich befestigt wurde, hier vernachlässigt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen -
Schaden am Gerüst: Vermieter zur Reparatur verpflichtet?
ausbrennen
Das Beispiel mit der ausgebrannten Wohnung ist aber nicht passend. Passend zum Wegfliegen der Plane wäre vielleicht ein Sturmschaden, der das Haus abdeckt. Dann sehe ich den Vermieter schon in der Pflicht, dem Mieter das Dach wieder zu schließen. Wenn die Ziegel weg sind eben mit neuen Ziegeln. Auch bei der ausgebrannten Wohnung wäre der Vermieter in der Pflicht. Er hat i.d.R. eine Versicherung gegen Blitzschlag. Bei Brandstiftung nimmt er den Brandstifter in Regress. Zu Lasten des Mieters kann der Brand nicht gehen, außer er war es selbst. -
Gerüstbau: Separate Ausschreibung vermeiden – Koordination!
wohl besser Rüstung nicht gesondert ausschreiben
Hallo @Stubenrauch,
der Sturm der das Dach abdeckt passt wohl besser zu Thema. Der Hintergrund ist aber, dass der Gerüstbauer der Meinung ist, dass die Plane (evtl. auch weil Nachtragsvereinbarung) mehr oder weniger als selbständiger Gerüstteil anzusehen ist.
Danach endet das Mietverhältnis mit dem Abhandenkommen der Planen und der Gerüstbauer erwirbt mit der Erneuerung der Planen einen neuen Vergütungsanspruch.
Die Konsequenz heißt wohl, dass man Gerüstbauarbeiten nie allein ausschreiben sollte, sondern immer einem (Bau) Unternehmer mit "aufdrücken".
Schade eigentlich. Ich habe mit der losweisen Vergabe bisher gute Erfahrungen gemacht. Man bekommt Fachfirmen und günstigere Preise. Nur der Koordinierungsaufwand ist natürlich etwas höher.
Mit freundlichen Grüßen -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bauvertrag für Gerüstbau: Werkvertrag oder Mietvertrag?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Einordnung von Gerüstbauarbeiten als Werkvertrag oder Mietvertrag, insbesondere im Hinblick auf Haftung bei Schäden. Der Gerüstbauverband tendiert zu einem gemischten Vertrag. Die Teilnehmer diskutieren die Abgrenzungskriterien und Verantwortlichkeiten. Eine separate Ausschreibung von Gerüstbauarbeiten kann zu Koordinierungsproblemen führen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Gerüstbau AGB: Haftung für Sturmschäden prüfen! sollten die AGB des Gerüstbauers bezüglich Haftung bei Sturmschäden genau geprüft werden.
✅ Zusatzinfo: Ein Werkvertrag im Gerüstbau beinhaltet die Kontrollpflicht und die Verantwortung für den sicheren Zustand des Gerüsts während der gesamten Vorhaltedauer, wie im Beitrag Werkvertrag Gerüstbau: Kontrollpflicht & sicherer Zustand! erläutert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Vertragsbedingungen genau und klären Sie die Verantwortlichkeiten im Vorfeld, um Streitigkeiten zu vermeiden. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Gerüstbau: Separate Ausschreibung vermeiden – Koordination! zur Vermeidung von Koordinierungsproblemen bei separater Vergabe.
Die Frage, ob Gerüstbauarbeiten als Werkvertrag oder Mietvertrag einzustufen sind, ist entscheidend für die Haftung bei Schäden. Ein Werkvertrag verpflichtet den Gerüstbauer zur ständigen Kontrolle und zur Gewährleistung eines sicheren Zustands, während ein Mietvertrag andere Verantwortlichkeiten mit sich bringt. Die Diskussionsteilnehmer beleuchten verschiedene Aspekte, darunter die Bedeutung der AGB des Gerüstbauers und die Rolle des Gerüstbauverbands.
Die korrekte Einordnung hat auch Auswirkungen auf die Frage, wer für Sturmschäden haftet. Im Falle eines Werkvertrags trägt der Gerüstbauer die Verantwortung für die Instandhaltung des Gerüsts, während im Falle eines Mietvertrags möglicherweise der Mieter für Schäden haftbar gemacht werden kann. Es ist daher ratsam, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und die Verantwortlichkeiten klar zu definieren.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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