Wir haben eine Doppelhaushälfte. Mit unserem Bauträger war der erhöhte Schallschutz von 67 dBAbk. vereinbart. Allerdings hat unser Bauträger nur unser Haus gebaut und nicht das des Nachbarn. Es ist also fraglich inwieweit der Bauträger überhaupt 67 dB zusagen konnte.
Des Nachbarn Haus wurde von einem anderen Bauträger gebaut und nun wird auf der Brandwand lustig geschlitzt, Dosenlöcher gebohrt (u.a. für die Dunstabzugshaube die natürlich auch an die Brandwand kommt), Steigleitungen befestigt und WCs/Waschtische angebohrt. Und alles natürlich neben unseren Schlafräumen.
Mal ganz abgesehen davon, das wir es ziemlich asozial finden, sämtliche Funktionsräume neben unseren Schlafräumen zu planen (bei Doppelhaushälfte hat man ja noch die Alternative des spiegelbildlichen Aufbaus), der Nachbar aber (leider) einfach das Recht dazu hat stellt sich die Frage was er denn noch alles darf und was nicht:
1) Darf er beim Brandwandaufbau 20 cm Kalksandsteinwand, 6 cm Mineralwolle, 20 cm Kalksandsteinwand überhaupt Löcher für die Steckdosen in die Wand bohren? Normal wäre es gar nicht aufgefallen, nur hat er an einer Stelle gebohrt wo die Grifftasche seiner Steine war und nun ist natürlich Hohl dahinter und wir haben gerade mal so 4-5 cm Reststärke des Steines dahinter. Also 4 cm Wand, 6 cm MiWo und 20 cm Wand. Das kann es ja wohl nicht sein, oder?
2) Darf er Steigleitungen, Wasserbecken, WCs an die Wand anbringen? Was ist bei Vorwandinstallationen zu beachten?
3) Was ist, wenn wir den Nachbarn über Gebühr hören, also nicht mal der Mindestschallschutz (durch was auch immer) erreicht wird. Wie muss man da vorgehen? WO bekomme ich ein Schallschutzgutachter her und was kostet der im Schnitt bei einer Einfamilienhaus-Messung (grober Richtwert für Standardgutachten)?