Bankbürgschaft vom Generalübernehmer: Sicherheit beim Hausbau? Kosten, Ablauf & Alternativen?
BAU-Forum: Neubau
Bankbürgschaft vom Generalübernehmer: Sicherheit beim Hausbau? Kosten, Ablauf & Alternativen?
Ich habe ein Angebot für eine Doppelhaushälfte von einem Generalübernehmer (GmbH). (Es ist sehr schwer, in der Gegend, in der ich bauen möchte, selber ein Grundstück zu bekommen).
Nach Studium von vielen Ratgebern habe ich den Unternehmer gefragt, ob er bereit sei, das Vorhaben mit einer Bankbürgschaft abzusichern.
Er meinte, bei 30 Häusern, die er gleichzeitig baue, könne er diese Bürgschaft gar nicht erhalten, und eine Fertigstellungsversicherung käme auch nicht in Frage. Diese müsste er für 10 Häuser gleichzeitig abschlieesen.
Sicherheit böte mir sein Zahlungsplan (der aber ganz normal aussieht).
Muss ich davon die Finger lassen, oder ist die Forderung nach einer Bankbürgschaft tatsächlich überzogen?
Vielen Dank, MfG
Patrik.
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Ich verstehe, dass Sie ein Angebot für eine Doppelhaushälfte von einem Generalübernehmer (GÜ) haben und sich über die Sicherheit Ihrer Investition Gedanken machen. Eine Bankbürgschaft des GÜ kann eine Möglichkeit sein, sich abzusichern.
Bankbürgschaft: Eine Bankbürgschaft ist eine Garantie der Bank des Generalübernehmers, dass dieser seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Sollte der GÜ zahlungsunfähig werden oder die Bauarbeiten nicht fertigstellen, springt die Bank ein und leistet Entschädigungszahlungen bis zur Höhe der Bürgschaftssumme.
Fertigstellungsversicherung: Eine Fertigstellungsversicherung schützt Bauherren vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz des Bauunternehmens während der Bauphase. Sie deckt in der Regel die Kosten für die Fertigstellung des Baus durch ein anderes Unternehmen ab.
Zahlungsplan: Achten Sie auf einen ausgewogenen Zahlungsplan, der an den Baufortschritt gekoppelt ist. Zahlen Sie nicht zu hohe Vorauszahlungen, bevor entsprechende Leistungen erbracht wurden.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Bauvertrag und die Bedingungen der Bankbürgschaft von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, bevor Sie ihn unterzeichnen. Vergleichen Sie Angebote verschiedener Generalübernehmer und holen Sie Referenzen ein.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bankbürgschaft
- Eine Bankbürgschaft ist eine von einer Bank ausgestellte Garantie, die sicherstellt, dass ein Schuldner (z.B. ein Bauunternehmer) seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber einem Gläubiger (z.B. einem Bauherrn) nachkommt. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners übernimmt die Bank die Haftung bis zur Höhe der Bürgschaftssumme. Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Garantie, Sicherheit.
- Generalübernehmer (GÜ)
- Ein Generalübernehmer ist ein Unternehmen, das die Gesamtverantwortung für die Planung und Ausführung eines Bauprojekts übernimmt. Er koordiniert alle beteiligten Gewerke und ist Ansprechpartner für den Bauherrn. Verwandte Begriffe: Bauträger, Bauunternehmer, Projektentwickler.
- Fertigstellungsversicherung
- Eine Fertigstellungsversicherung ist eine Versicherung, die Bauherren vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz des Bauunternehmers während der Bauphase schützt. Sie deckt in der Regel die Kosten für die Fertigstellung des Baus durch ein anderes Unternehmen ab. Verwandte Begriffe: Bauversicherung, Baugarantie, Insolvenzversicherung.
- Zahlungsplan
- Ein Zahlungsplan ist eine Vereinbarung zwischen Bauherr und Bauunternehmer, die festlegt, wann welche Teilzahlungen für erbrachte Bauleistungen fällig werden. Ein ausgewogener Zahlungsplan orientiert sich am Baufortschritt und vermeidet hohe Vorauszahlungen. Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Ratenzahlung, Baukosten.
- Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben regelt. Er enthält detaillierte Angaben zu den Bauleistungen, dem Zeitplan, den Kosten und den Zahlungsbedingungen. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Bauordnung.
- Sicherheit
- Im Bauwesen bezieht sich Sicherheit auf Maßnahmen und Vorkehrungen, die getroffen werden, um finanzielle Risiken, Baufehler oder Verzögerungen zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise Bankbürgschaften, Versicherungen, Qualitätskontrollen und eine sorgfältige Bauplanung. Verwandte Begriffe: Risikomanagement, Gewährleistung, Haftung.
- Forderung
- Eine Forderung ist ein Anspruch eines Gläubigers (z.B. eines Bauunternehmers) gegenüber einem Schuldner (z.B. einem Bauherrn) auf eine bestimmte Leistung, meistens eine Geldzahlung. Die Forderung entsteht aufgrund eines Vertrags oder einer gesetzlichen Bestimmung. Verwandte Begriffe: Schuld, Verbindlichkeit, Anspruch.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Bankbürgschaft im Bauwesen?
Eine Bankbürgschaft ist eine Garantie, die eine Bank im Namen eines Bauunternehmers (z.B. Generalübernehmer) gegenüber dem Bauherrn ausstellt. Sie dient als Sicherheit für den Fall, dass der Bauunternehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, beispielsweise durch Insolvenz oder mangelhafte Bauausführung. Die Bank verpflichtet sich, im Schadensfall bis zur Höhe der Bürgschaftssumme einzuspringen. - Welche Vorteile bietet eine Bankbürgschaft für den Bauherrn?
Eine Bankbürgschaft bietet dem Bauherrn finanzielle Sicherheit, da sie im Falle von Problemen mit dem Bauunternehmer (Insolvenz, Baufehler) einen finanziellen Ausgleich garantiert. Sie reduziert das Risiko, auf unfertigen oder mangelhaften Bauten sitzen zu bleiben und die damit verbundenen Mehrkosten tragen zu müssen. - Was ist der Unterschied zwischen einer Bankbürgschaft und einer Fertigstellungsversicherung?
Eine Bankbürgschaft ist eine Garantie der Bank für die Erfüllung der Bauverpflichtungen, während eine Fertigstellungsversicherung eine Versicherungspolice ist, die die Kosten für die Fertigstellung des Baus im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmers deckt. Die Fertigstellungsversicherung kann zusätzliche Leistungen wie die Übernahme von Mehrkosten oder die Beseitigung von Baumängeln umfassen. - Wie hoch sollte die Bürgschaftssumme bei einer Bankbürgschaft sein?
Die Höhe der Bürgschaftssumme sollte ausreichend sein, um die voraussichtlichen Kosten für die Fertigstellung des Baus oder die Beseitigung von Baumängeln abzudecken. In der Regel orientiert sich die Bürgschaftssumme an der Höhe der Bausumme oder einem bestimmten Prozentsatz davon (z.B. 5-10%). Es ist ratsam, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um die angemessene Höhe der Bürgschaftssumme festzulegen. - Was passiert, wenn der Generalübernehmer insolvent geht?
Wenn der Generalübernehmer insolvent geht, kann der Bauherr die Bankbürgschaft in Anspruch nehmen. Die Bank prüft den Anspruch und leistet im berechtigten Fall eine Entschädigungszahlung bis zur Höhe der Bürgschaftssumme. Mit diesem Geld kann der Bauherr ein anderes Bauunternehmen beauftragen, um den Bau fertigzustellen oder die Mängel zu beseitigen. - Welche Alternativen gibt es zur Bankbürgschaft?
Neben der Bankbürgschaft gibt es weitere Möglichkeiten, sich als Bauherr abzusichern, wie z.B. eine Fertigstellungsversicherung, eine Bauhandwerkersicherung oder eine Hinterlegung einer Sicherheitssumme. Auch eine sorgfältige Auswahl des Bauunternehmers und eine detaillierte Bauplanung können das Risiko von Problemen reduzieren. - Was ist bei der Prüfung des Zahlungsplans zu beachten?
Der Zahlungsplan sollte transparent und nachvollziehbar sein und sich am Baufortschritt orientieren. Vermeiden Sie hohe Vorauszahlungen und vereinbaren Sie Teilzahlungen, die erst fällig werden, wenn bestimmte Bauleistungen erbracht wurden. Lassen Sie den Zahlungsplan von einem Fachmann prüfen, um sicherzustellen, dass er fair und angemessen ist. - Wie finde ich einen seriösen Generalübernehmer?
Recherchieren Sie gründlich und holen Sie Referenzen von anderen Bauherren ein. Prüfen Sie die Bonität des Unternehmens und lassen Sie sich aktuelle Auszüge aus dem Handelsregister zeigen. Achten Sie auf transparente Angebote und detaillierte Leistungsbeschreibungen. Ein persönliches Gespräch und ein Besichtigung von Referenzobjekten können ebenfalls helfen, einen seriösen Generalübernehmer zu finden.
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🔴 Risiko: Zahlung ohne Grundbucheintrag beim Hausbau
Achtung ...
es besteht immer das Problem, dass der Eintrag im Grundbuch erst erfolgt wenn Sie 100 % gezahlt haben. Im Extremfall machen Sie eine Anzahlung aber der Generalunternehmer fängt gar nicht an. Dann haben sie weder Grundstück noch Haus. Ist aber ein generelles "Problem". -
Bankbürgschaft: Kreditlinien des Generalübernehmers prüfen
Pauschales nichtssagendes Blabla des GÜ
ist das, nichts anderes. Er kann sehr wohl eine Bankbürgschaft für ein bestimmtes Vorhaben bekommen.- spekulationsmode on*
aber nur, wenn er bei seiner Bank noch entsprechend freie Kreditlinien für Avale hat.
- spekulationsmode off*
Zur Fertigstellungsversicherung kann ich nichts sagen.
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Empfehlung: 20% Bankbürgschaft + 10% Sicherheitseinbehalt
kommt auf die Höhe der Bankburgschaft an
einen Bürgschaftsaustausch über 20 % der Auftragssumme, zuzüglich eine Vereinbarung über einen 10 %igen Sicherheitseinbehalt sollten es schon sein. Wenn er die 20 % nicht bringen will, (von Ihrem und nicht von 30 Häusern, oder kaufen sie alle 30 😉, würde mich schon nachdenklich stimmen.
Eine Fertigstellungsversicherung kenne ich nicht, würde mich aber interessieren. Eine Vertragsstrafenvereinbarung i.H. von 10 % der Auftragssumme sollte Anreiz genug sein, den Termin zu halten.
Gruß -
Fristsetzung: Konkreten Termin und Konsequenzen definieren!
aba nicht verjessen!
Moin,
wenn schon Fristsetzung, dann mit konkretem Termin, also z.B. Freitag, den 13.03.05, und der Auflistung der Konsequenzen, die ihm drohen, wenn er nicht den Termin einhält. Sons ist das alles nen Stück vom faulen Appel.
Was glaubt Ihr eigentlich wieviel Bonität und Liquidität bei den Unternehmen noch vorhanden ist? Das ist nichts mehr. Erstens kostet jede Bürgschaft und zweitens schränkt sie die Kreditlinie ein. Was man machen kann ist, eine Vertragserfüllungsbürgschaft vereinbaren und die nach erfolgter Abnahme in eine Gewährleistungsbürgschaft wandeln.
Grüße
Stefan Ibold -
Alternative: Notaranderkonto für Anzahlung beim Hausbau
An sich schon, SI, aber
hier tritt der Generalübernehmer als Gesamtverkäufer auf. Die Forderung nach einer Anzahlungs- und/oder generellen Bankbürgschaft bei Eigentumsüberschreibung erst bei komplettter Bezahlung und Fertigstellung ist demnach legitim. Die Liquidität wird ja durch meine voraus-Zahlungen ja erhöht.
Vorschlag: Einzahlung auf ein Notarianderkonto; Kosten trägt der Generalübernehmer; ist bestimmt kostengünstiger als die Bürgschaftskosten der Bank. -
Liquidität: Generalübernehmer benötigt Käuferzahlungen oft
für den Generalübernehmer bestimmt nicht günstiger FPT
außer er hat wirklich soviel Liquidität, dass es auf die paar Mark für die eine Hütte nicht ankommt 😉
Habe aber auch schon mit einigen Bauträger- / Generalübernehmer-Finanzierungen zu tun gehabt. Und da wurde die Liquidität aus den Zahlungen der Käufer sehr wohl benötigt, um den Bau weiter zu bringen. (Lieferanten und Subunternehmer (Subunternehmer) wollen ja schließlich auch nicht bis zur Fertigstellung und Abnahme auf Bezahlung warten).
Und: bei Vorhaben dieser Größenordnung sind i.d.R. bei Baubeginn oft noch nicht alle Objekte verkauft. -
Fertigstellungsbürgschaft: Austausch gegen Zahlungsbürgschaft!
Moment mal
soweit nichts durcheinanderhauen ...
Bankbürgschaft/ Zahlungsbürgschaft ist immer Sache des Käufers
Fertigstellungsbürgschaft ist Sache des Leisters (Firma). Bei einem "anständigen" Vertrag werden Zahlungsbürgschaft gegen Fertigstellungsbürgschaft gegenseitig ausgetauscht.
Die Behauptung Fertigstellungsbürgschaft gäbe nur bei 10 Häusern zusammen ist Schwachfug oder klassisch: "dummes Pulver"- er will nicht, warum auch immer. Wenn er ein "guter Geschäftsmann" ist, hat er nämlich mit Sicherheit lauter Fertigstellungsbürgschaften von seinen Subunternehmer / Nachunternehmer 😉. Die könnte er spielend einlösen ...
Sicherheitseinbehalt 10 % ist OK, hat aber selbst wiederum nichts mit VERTRAGSSTRAFE wegen Verzug zu tun ...
Aber der schönste Sicherheitseinbehalt nützt Dir eben nix, wenn der Zahlplan nach dem klassischen D. -Bakel-Schema 30 % Bodenplatte 30 % Rohbau 30 % Übergabe läuft.
Die Frage nach der Bürgschaft klingt, als hätten Sie den Unternehmer gerade mal so beim Brötchenkaufen "angehauen".
Attention: Augen auf _vor_ dem Vertrag, den unbedingt vom RA prüfen lassen (soviel Geld muss sein!), und gut überlegen, ob der Anbieter auch einer ist, dem man auch sonst sein Geld anvertrauen würde, das hilft meist, einen klaren Kopf zu behalten.
Schöne Grüße, -
Fertigstellungsbürgschaft: Motive für Ablehnung hinterfragen
Zur Verwechslung Es ging mir um die Fertigstellungsbürgschaft ...
Zur Verwechslung:
Es ging mir um die Fertigstellungsbürgschaft. Von mir verlangt er nur die verbindliche Zusage einer Bank bzgl. Finanzierung, keine Bürgschaft.
Mir war und ist jetzt auch leider noch nicht ganz klar, ob es gute Motive für den Unternehmer geben kann (d.h. keine "hinterhältigen"), Fertigstellungsbürgschaften abzulehnen.
Mittlerweile kann man an mehreren Stellen Tipps finden, die vor dem Hintergrund vieler Pleiten eine bessere Absicherung eines Neubaus aus Kundensicht empfehlen, z.B.Soweit sehe ich das aber auch noch kühl, ohne fachlichen Beistand werde ich keinen Vertrag unterschreiben.
Noch eine Anschlussfrage: Wie sieht der Gegenentwurf zum D. Bakel-Zahlungsplan aus? Vielen Dank.
MfG PH. -
Zusatzinfo: Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) beachten
Nach MaBV
das ist die Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung), die regelt auch die Zahlungen. -
MaBV §5: Zahlungsregelungen für Bauträgerverträge
Paragraph "fünef"
der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung), selbstredend -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bankbürgschaft beim Hausbau: Sicherheit für Bauherren
💡 Kernaussagen: Eine Bankbürgschaft vom Generalübernehmer bietet Sicherheit beim Hausbau, insbesondere bei Insolvenz. Alternativ kann ein Notaranderkonto für die Anzahlung eingerichtet werden. Die Höhe der Bürgschaft sollte mindestens 20% der Auftragssumme betragen, ergänzt durch einen Sicherheitseinbehalt von 10%. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt die Zahlungsmodalitäten.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Eintragung im Grundbuch erst nach vollständiger Bezahlung erfolgt (siehe 🔴 Risiko: Zahlung ohne Grundbucheintrag beim Hausbau). Klären Sie die Kreditlinien des Generalübernehmers ab, um die Wahrscheinlichkeit einer Bankbürgschaft zu erhöhen (siehe Bankbürgschaft: Kreditlinien des Generalübernehmers prüfen).
✅ Zusatzinfo: Ein Austausch von Zahlungsbürgschaft gegen Fertigstellungsbürgschaft ist bei einem seriösen Bauvertrag üblich (siehe Fertigstellungsbürgschaft: Austausch gegen Zahlungsbürgschaft!). Die Ablehnung einer Fertigstellungsbürgschaft sollte hinterfragt werden (siehe Fertigstellungsbürgschaft: Motive für Ablehnung hinterfragen).
👉 Handlungsempfehlung: Setzen Sie dem Generalübernehmer eine Frist mit konkretem Termin und Konsequenzen, falls er die Bankbürgschaft nicht bereitstellt (siehe Fristsetzung: Konkreten Termin und Konsequenzen definieren!). Informieren Sie sich über die Regelungen der MaBV, insbesondere Paragraph 5, bezüglich der Zahlungsmodalitäten (siehe MaBV §5: Zahlungsregelungen für Bauträgerverträge).
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bankbürgschaft, Generalübernehmer, Hausbau, Sicherheit". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Streit eigentlich schon programmiert ... dass so mancher Bauherr die Angelegenheit Hausbau zu naiv angeht wird man mir sicher ned …
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- … Bauherr will: Sicherheit, Ehrlichkeit, Gewährleistung! …
- … ... Sicherheit: keine böse Überraschungen (Mängel, Preis, Tricks, Fertigstellung, usw.) …
- … Sie kennen anscheinend nur das Bauen mit Bauträger oder Generalunternehmer/Generalübernehmer. Wissen Sie, dass man beim Bauen mit der klassischen Architektenkonstellation normalerweise …
- … Dass ein Hausbau in erster Linie erst einmal Beratung ist, schreckt - glaube ich …
- … Das es auf dem Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer-Sektor allerhand schwarze Schafe gibt, dürfte inzwischen wohl jedem klar sein. …
- … Neinnnn! Im Hausbau beschränkt sich die Prüfung wohl nur auf den Preis unten rechts. …
- … Die Bauherren öffnen den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer doch alle Türen, unseriös zu werden. …
- … Leider ist für viele ein Hausbau so etwas wie ein Lebenstraum verwirklichen, und vergessen dabei, dass …
- … Erlebnisse im Freundes- oder Bekanntenkreis (Freundeskreis, Bekanntenkreis) miterlebt hat. Nur beim Hausbau zieht der Bauherr sich dann plötzlich auf seine Laienrolle zurück und …
- … Dies ist beim Bau nicht der Fall. Außerdem geht es beim Hausbau um viel höhere finanzielle Risiken. …
- BAU-Forum - Neubau - Generalunternehmer finden: Vertrauenswürdigkeit prüfen – Checkliste & Tipps
- … und ist für die Einhaltung von Terminen und Kosten verantwortlich.Verwandte Begriffe: Generalübernehmer, Bauleiter, Bauherr …
- … Was ist der Unterschied zwischen einem Generalunternehmer und einem Generalübernehmer?Ein Generalunternehmer übernimmt die Ausführung der Bauarbeiten, während ein Generalübernehmer zusätzlich …
- … 1x in diesem Leben einen Vertrag schließt. Vertrauen ist gut, bankseitige Sicherheiten sind besser. …
- … Sicherheit beim Hausbau: Bürgschaft als notwendige Investition …
- … ist die Leistung Sicherheit zu teuer? Sie kaufen sich ein Haus bei einem Generalunternehmer und der Punkt Sicherheit ist Ihnen zu teuer? Vielleicht sollten Sie einiges nochmal überdenken. …
- … Bauherren-Erfahrung: Sicherheit kostet, Harakiri ist keine Option …
- … Sicherheit kostet nun mal etwas. …
- … Und ohne ein gewisses Maß an Sicherheit sollte kein Bauherr einen Hausbau beginnen! Höchstens wenn man Harakiri mag ... …
- … Sicherheit: Bürgschaften für Generalunternehmer …
- … es sind rel. Kosten für die Bereitstellung. Bürgschaften können nachher in Sicherheitsbürgschaften umgewandelt werden. …
- … Sicherheiten …
- … einen Bauherren noch für einen Unternehmer eine Sache der Kosten sein, Sicherheiten zu vereinbaren. …
- … Alternativen zur Bürgschaft: Sicherheit ohne Banken-Gebühren? …
- … deswegen habe ich ja die Frage gestellt wegen der Sicherheit! Dachte mir halt, dass es vielleicht noch einen anderen Weg gibt, als gleich mit massenweise Bürgschaften zu hantieren! Also cool down, wir sind ja auf Sicherheit bedacht aber doch nicht den gierigen Banken wieder alles in …
- … Hinweis: Idee zur Sicherheit im Beitrag Nr. 6 …
- … Bürgschaften: Kosten für Sicherheit, Vertrauen ist entscheidend …
- … Sicherheiten …
- … Sie bekommen - kosten aber etwas: Eine Sicherheit ist das aber NICHT. Vertrauen müssen Sie haben oder nicht ... oder aufbauen. Wie im sonstigen zivilen Leben auch ... …
- … Zahlungsplan nach VOBAbk.: Vorleistung vermeiden, Sicherheit erhöhen …
- … zu wollen und eventuelle Probleme zu einem (zu) späten Zeitpunkt über Sicherheiten lösen zu wollen. …
- … Notaranderkonto: Faire Sicherheit für Bauherr & Subunternehmer …
- … (ist billiger) ist eine saubere und faire Sache, die weitest gehende Sicherheit für alle Beteiligten bietet, also auch für Subunternehmer. Dass der Auftraggeber …
- … jeweils freigeben muss, ist im übrigen nicht anders als bei einer Bankbürgschaft auch. Die stellt nämlich durchaus keine Sicherheit dar, dass ich als …
- … Eine Gewährleistungssicherheit ist damit jedoch nicht gegeben. Die sehe ich auch nur durch eine entsprechende Versicherung erreicht, die es jedoch kaum gibt. Und da fällt auf, dass gerade eine niederländische Gesellschaft Konkurs angemeldet hat. Scheint ein riskantes Geschäft zu sein. …
- … Viel wichtiger als diese Scheinsicherheiten (sanfte Ruhekissen mit eingenähten Nagetieren) ist doch wohl eine …
- … Treuhänderische Baubegleitung: Sachverstand statt Sicherheiten …
- … liegt der Hase im Pfeffer. Technischen Sachverstand einzusparen und alles über Sicherheiten lösen zu wollen ist der falsche Weg. …
- … allerdings nicht, ob dieses nur für angeschlossene Bauunternehmen, oder auch für Generalübernehmer gilt. Wenn nun, sagen wir mal 30 % der Bausumme so abgedeckt …
- BAU-Forum - Neubau - Bauvertrag prüfen: 5 Jahre Gewährleistung ausreichend? Zahlungsplan & Bankbürgschaft
- … Bauvertrag prüfen: Reichen 5 Jahre Gewährleistung? Was ist bei Zahlungsplan und Bankbürgschaft zu beachten? Jetzt informieren! …
- … Bauvertrag, Gewährleistung, Zahlungsplan, Bankbürgschaft, Generalübernehmer, …
- … Bauvertrag, Gewährleistung, Zahlungsplan, Bankbürgschaft …
- … Bauvertrag prüfen: 5 Jahre Gewährleistung ausreichend? Zahlungsplan & Bankbürgschaft …
- … einem Generalübernehmer. Zu diesem Vertrag hätte ich einige Fragen: …
- … 1. Unter Punkt Gewährleistung steht: Der AN übernimmt gem. § 631 ff. BGBAbk. Gewährleistung für fünf Jahre. Reicht diese Gewährleistung normalerweise aus? Geht die Gewährleistung auch auf die ausführenden Firmen über? Wie sieht es mit der Bankbürgschaft aus? …
- … Sicherheitshinweise …
- … Eine Bankbürgschaft bietet Ihnen als Bauherr zusätzliche Sicherheit, falls der Generalübernehmer …
- … des Baus oder die Rückzahlung von Vorauszahlungen. Verwandte Begriffe: Vertragserfüllungsbürgschaft, Mängelbürgschaft, Sicherheitseinbehalt. …
- … Generalübernehmer …
- … Ein Generalübernehmer übernimmt die Verantwortung für die gesamte Bauausführung, …
- … Was ist eine Bankbürgschaft im Bauvertrag?Eine Bankbürgschaft ist eine Sicherheit, die eine Bank …
- … für den Auftragnehmer (Generalübernehmer) gegenüber dem Auftraggeber (Bauherr) übernimmt. Sie sichert die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, beispielsweise die Fertigstellung des Baus oder die Rückzahlung von Vorauszahlungen im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers. …
- … Was passiert, wenn der Generalübernehmer insolvent geht?Wenn der Generalübernehmer insolvent geht, kann dies zu …
- … erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führen. Eine Bankbürgschaft kann in diesem Fall helfen, die Fertigstellung des Baus zu sichern oder bereits geleistete Zahlungen zurückzuerhalten. …
- … Was sollte ich bei der Übergabe des Hauses beachten?Bei der Übergabe des Hauses sollten Sie alle Bauleistungen sorgfältig prüfen und eventuelle Mängel protokollieren. Lassen Sie sich das Protokoll vom Generalübernehmer bestätigen. …
- … Bankbürgschaft als SicherheitDie Vorteile einer Bankbürgschaft im Bauvertrag. …
- … Bauvertrag prüfen: Gewährleistung, Zahlungsplan & Bankbürgschaft …
- BAU-Forum - Neubau - Vertragserfüllungsbürgschaft & Gewährleistungsbürgschaft: Kosten, Höhe & Notwendigkeit beim Hausbau?
- … Kosten einer Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft beim Hausbau? Erfahren Sie, welche Absicherung sinnvoll ist. Jetzt informieren! …
- … Vertragserfüllungsbürgschaft & Gewährleistungsbürgschaft: Kosten, Höhe & Notwendigkeit beim Hausbau? …
- … und Gewährleistungsbürgschaft im Vorfeld genau zu kalkulieren. Diese Bürgschaften dienen als Sicherheit, falls der Bauträger seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. …
- … Es ist durchaus üblich, bei einem Einfamilienhausbau auf diese Bürgschaften zu bestehen, auch wenn es nicht die Regel …
- … ist. Sie bieten Ihnen als Bauherr eine zusätzliche Sicherheit. …
- … Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Sicherheitsleistung, die den Bauherrn vor finanziellen Schäden schützt, wenn der …
- … Fertigstellung des Baus durch ein anderes Unternehmen. Verwandte Begriffe: Gewährleistungsbürgschaft, Bausicherheit, Bürgschaftsversicherung. …
- … Zweifel an der Bonität des Bauträgers bestehen. Sie bieten eine zusätzliche Sicherheit für den Bauherrn. …
- … Zahlungsbürgschaft als Gegenleistung: Üblich beim Hausbau? …
- … er nicht willens ist, nützt die ganze Scheiße nichts. Beispiel: Bauträger/Generalübernehmer sagt fertig, Kunde sagt: nee ich habe nen 2 cm Loch …
- … hier irgendwo im Forum): Ergebnis Kunde zahlt nicht. Daraus folgt: Bauträger/Generalübernehmer verklagt den Kunden und nach 2 Jahren trifft man sich vor …
- … dazwischen liegen mehrere 10.000 Rechtsanwaltsgebühren, Gutachterkosten. Ergebnis: das macht der Bauträger/Generalübernehmer 2 Mal, dann ist er Pleite. Gleiches gilt natürlich auch für …
- … die Gewährleistungsbürgschaft. Beispiel: Fall x tritt ein, Kunde sagt Garantie, Bauträger/Generalübernehmer oder wer auch immer sagt nee ist nicht. Kunde sagt, ha, …
- … ich Bankgarantie, Bauträger/Generalübernehmer sagt nee. Fazit: Kunde bekommt kein Geld. Wer ist also der große Gewinner: die Banken, die für sowas horrende Provisionen abzocken. Leider ... …
- … Die schon genannten Avalgebühren = Zinsen mit 1,5 % p.a. sind ungefähr richtig, p.a. wohlgemerkt. Viel gravierender ist eine andere Auswirkung der Bürgschaft: sie muss rückbesichert werden, meistens 1:1. Oder anders: sie belastet voll den Kreditrahmen des Bauträgers bzw. es muss entsprechend Cash oder Gegenwert da sein. Da die Gewährleistung 5 Jahre läuft, summieren sich die 5 % auf 25 % des Umsatzes, dazu noch 10 %-ige Vertragserfüllungsbürgschaften, Laufzeit 1/2 Jahr, ergibt eine Kreditbelastung von 30 % des Jahresumsatzes. Eine solche Kapitaldecke hat kaum ein Bauträger. Wer 30 % des Jahresumsatzes seiner Firma auf der hohen Kante oder entsprechendes Vermögen als Sicherheit hat, braucht sich nicht mehr mit Bauen rumärgern. Der BGH …
- … Bankbürgschaften: Unnötiger Blödsinn oder sinnvolle Absicherung? …
- … Bankbürgschaften = unnötiger Blödsinn? …
- … Bankbürgschaft: Auszahlung im Insolvenzfall des Auftragnehmers …
- … Die üblichen Bürgschaften werden in Form von Urkunden von (Haus-) Banken der Firmen gestellt. Im Insolvenzfall zahlt die Bank nach Prüfung den Betrag aus, für den sie bei Bürgschaftsabschluss entsprechende Sicherheiten vom Unternehmer fordert bzw. den Kreditrahmen für bestehende Sicherheit …
- … bald Schluss bei Ihrem Unternehmer. Ich selber würde eine 5 % Bankbürgschaft für die Gewährleitungsdauer verlangen, damit prüfen Sie in der Tat, ob Ihr Unternehmer noch solvent ist, (ich rede immer noch von 1,5 Promille für die Bürgschaft, rechnen Sie selbst wie hoch Ihre Gebühren wären). Verzichten Sie auf höhere Bürgschaften und lassen sich lieber mit echtem Sachverstand den Bau überwachen. Auf eine Erfüllungsbürgschaft würde ich verzichten, diesen Punkt können Sie vertraglich auch anders regeln. …
- … Jeder Bauträger oder Generalunternehmer wird sich sträuben das herauszugeben. Einige Anbieter fallen wegen so einem Papier gleich um - gut so - weg mit Ihnen. Wahrscheinlich haben sie kein Vertrauen in ihre Arbeit. Ich Arbeite selbst für eine große Elektrofirma. Wir haben mit einer solchen Sicherheit weder gegenüber dem Staat noch bei privaten Kunden ein Problem. …
- … Insolvenz: Sicherheit durch Vertragserfüllungs- & Gewährleistungsbürgschaft …
- … Sicherheit ist lebenswichtig bei Insolvenz …
- … übrigen habe ich nichts dagegen gesagt, dass der AN ebenfalls eine Sicherheit verlangen kann. Klar das so etwas Geld kostet. Ist halt wie …
- BAU-Forum - Neubau - WDVS Zulassung früher vs. heute: Unterschiede, Systemzulassung & Gewährleistung?
- … die Unterschiede bei der Zulassung früher & heute. Systemzulassung, Gewährleistung & Bankbürgschaft erklärt! …
- … Obermaterialien von STO) werden wir wohl eine entsprechend lange Gewährleistung und Bankbürgschaft vereinbaren. …
- … als System geprüft sein müssen. Diese Änderung dient der Erhöhung der Sicherheit und der Qualität der WDVSAbk.-Systeme. …
- … BankbürgschaftEine Sicherheit, die eine Bank im Auftrag eines Kunden (z.B. eines …
- … (z.B. einem Bauherrn) übernimmt. Sie dient der Absicherung von Forderungen.Verwandte Begriffe: Sicherheit, Bürgschaft, Baufinanzierung. …
- … Welche Vorteile bietet eine Systemzulassung?Eine Systemzulassung bietet Sicherheit hinsichtlich der Qualität und Funktionstüchtigkeit des WDVSAbk.. Sie gewährleistet, dass alle …
- … Was ist eine Bankbürgschaft im Zusammenhang mit Bauleistungen?Eine Bankbürgschaft ist eine Sicherheit, die …
- … Verpflichtungen zu gewährleisten. Im Falle von Mängeln kann der Bauherr die Bankbürgschaft in Anspruch nehmen. …
- … 4) Die Gewährleistung wird ja durch eine ebensolang laufende Bankbürgschaft gesichert. Da kann eigentlich nur noch recht wenig schieflaufen. …
- … Verpackung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung; Übereinstimmungsnachweis), für Entwurf und Bemessung (Standsicherheitsnachweis, Wärmeschutz und klimabedingter Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz), sondern auch Bestimmungen für …
- … Freude an den WDVSAbk. haben, sei es als Bauherr, Verarbeiter oder Generalübernehmer. …
- BAU-Forum - Neubau - 12161: Bankbürgschaft vom Generalübernehmer: Sicherheit beim Hausbau? Kosten, Ablauf & Alternativen?
- … Bankbürgschaft GÜ: Sicherheit für Ihr Bauvorhaben …
- … Bankbürgschaft vom Generalübernehmer: Schützt sie Ihr Bauvorhaben? Erfahren Sie alles …
- … Bankbürgschaft, Generalübernehmer, Hausbau, Sicherheit, Fertigstellungsversicherung, Zahlungsplan, Bauvertrag, Baufinanzierung …
- … vom Generalübernehmer: Sicherheit beim Hausbau? Kosten, Ablauf & Alternativen? …
- … Ich habe ein Angebot für eine Doppelhaushälfte von einem Generalübernehmer (GmbH). (Es ist sehr schwer, in der Gegend, in der ich bauen möchte, selber ein Grundstück zu bekommen). …
- … Nach Studium von vielen Ratgebern habe ich den Unternehmer gefragt, ob er bereit sei, das Vorhaben mit einer Bankbürgschaft abzusichern. …
- … Sicherheit böte mir sein Zahlungsplan (der aber ganz normal aussieht). …
- … Muss ich davon die Finger lassen, oder ist die Forderung nach einer Bankbürgschaft tatsächlich überzogen? …
- … Ich verstehe, dass Sie ein Angebot für eine Doppelhaushälfte von einem Generalübernehmer (GÜ) haben und sich über die Sicherheit Ihrer Investition Gedanken machen. …
- … Eine Bankbürgschaft des GÜ kann eine Möglichkeit sein, sich abzusichern. …
- … Bankbürgschaft: Eine Bankbürgschaft ist eine Garantie der Bank des Generalübernehmers, dass dieser …
- … Bankbürgschaft …
- … Eine Bankbürgschaft ist eine von einer Bank ausgestellte Garantie, die sicherstellt, dass …
- … die Haftung bis zur Höhe der Bürgschaftssumme. Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Garantie, Sicherheit. …
- … Generalübernehmer (GÜ) …
- … Ein Generalübernehmer ist ein Unternehmen, das die Gesamtverantwortung für …
- … Sicherheit …
- … Im Bauwesen bezieht sich Sicherheit auf Maßnahmen und Vorkehrungen, die getroffen werden, um finanzielle Risiken, …
- … Baufehler oder Verzögerungen zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise Bankbürgschaften, Versicherungen, Qualitätskontrollen und eine sorgfältige Bauplanung. Verwandte Begriffe: Risikomanagement, Gewährleistung, Haftung. …
- … Was ist eine Bankbürgschaft im Bauwesen?Eine Bankbürgschaft ist eine Garantie, die eine Bank …
- … im Namen eines Bauunternehmers (z.B. Generalübernehmer) gegenüber dem Bauherrn ausstellt. Sie dient als Sicherheit für den Fall, dass der Bauunternehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht …
- … Welche Vorteile bietet eine Bankbürgschaft für den Bauherrn?Eine Bankbürgschaft bietet dem Bauherrn finanzielle Sicherheit, …
- … Was ist der Unterschied zwischen einer Bankbürgschaft und einer Fertigstellungsversicherung?Eine Bankbürgschaft ist eine Garantie der Bank für …
- … Wie hoch sollte die Bürgschaftssumme bei einer Bankbürgschaft sein?Die Höhe der Bürgschaftssumme sollte ausreichend sein, um die voraussichtlichen …
- … Was passiert, wenn der Generalübernehmer insolvent geht?Wenn der Generalübernehmer insolvent geht, kann der Bauherr die …
- … Bankbürgschaft in Anspruch nehmen. Die Bank prüft den Anspruch und leistet im …
- … Welche Alternativen gibt es zur Bankbürgschaft?Neben der Bankbürgschaft gibt es weitere Möglichkeiten, sich als Bauherr abzusichern, …
- … wie z.B. eine Fertigstellungsversicherung, eine Bauhandwerkersicherung oder eine Hinterlegung einer Sicherheitssumme. Auch eine sorgfältige Auswahl des Bauunternehmers und eine detaillierte Bauplanung können das Risiko von Problemen reduzieren. …
- … Wie finde ich einen seriösen Generalübernehmer?Recherchieren Sie gründlich und holen Sie Referenzen von anderen Bauherren …
- … Gespräch und ein Besichtigung von Referenzobjekten können ebenfalls helfen, einen seriösen Generalübernehmer zu finden. …
- … Bankbürgschaft: Kreditlinien des Generalübernehmers prüfen …
- … anderes. Er kann sehr wohl eine Bankbürgschaft für ein bestimmtes Vorhaben bekommen. …
- … Empfehlung: 20% Bankbürgschaft + 10% Sicherheitseinbehalt …
- … über 20 % der Auftragssumme, zuzüglich eine Vereinbarung über einen 10 %igen Sicherheitseinbehalt sollten es schon sein. Wenn er die 20 % nicht bringen …
- … Alternative: Notaranderkonto für Anzahlung beim Hausbau …
- … hier tritt der Generalübernehmer als Gesamtverkäufer …
- … auf. Die Forderung nach einer Anzahlungs- und/oder generellen Bankbürgschaft bei Eigentumsüberschreibung erst bei komplettter Bezahlung und Fertigstellung ist demnach legitim. Die Liquidität wird ja durch meine voraus-Zahlungen ja erhöht. …
- … Vorschlag: Einzahlung auf ein Notarianderkonto; Kosten trägt der Generalübernehmer; ist bestimmt kostengünstiger als die Bürgschaftskosten der Bank. …
- … Generalübernehmer benötigt Käuferzahlungen oft …
- … für den Generalübernehmer bestimmt nicht günstiger FPT …
- … Habe aber auch schon mit einigen Bauträger- / Generalübernehmer-Finanzierungen zu tun gehabt. Und da wurde die Liquidität aus den Zahlungen der Käufer sehr wohl benötigt, um den Bau weiter zu bringen. (Lieferanten und Subunternehmer (Subunternehmer) wollen ja schließlich auch nicht bis zur Fertigstellung und Abnahme auf Bezahlung warten). …
- … Bankbürgschaft/ Zahlungsbürgschaft ist immer Sache des Käufers …
- … immer. Wenn er ein guter Geschäftsmann ist, hat er nämlich mit Sicherheit lauter Fertigstellungsbürgschaften von seinen Subunternehmer / Nachunternehmer ;-). Die könnte er spielend …
- … Sicherheitseinbehalt 10 % ist OK, hat aber selbst wiederum nichts mit VERTRAGSSTRAFE wegen Verzug zu tun ... …
- … Aber der schönste Sicherheitseinbehalt nützt Dir eben nix, wenn der Zahlplan nach dem …
- … Bankbürgschaft beim Hausbau: Sicherheit für Bauherren …
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