Finanzierungsbestätigung mit Bürgschaft: Gebühren der Hypo-Bank – zulässige Höhe?
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Finanzierungsbestätigung mit Bürgschaft: Gebühren der Hypo-Bank – zulässige Höhe?

Guten Tag,
wie hoch darf eine prozentuale Gebühr der Hypo-Banken ausfallen wenn der Haushersteller eine Finanzierungsbestätigung mit Bankbürgschaft haben möchte?
Und, wie hoch darf sie sein wenn es sich um eine Zahlungsverpflichtung der Bank gegenüber des Herstellers handelt?
Gebühren zulässig bei Zahlungsverpflichtung?
Vielen Dank
Ulrich Loehl
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Höhe der Gebühren für eine Finanzierungsbestätigung mit Bankbürgschaft oder Zahlungsverpflichtung der Bank gegenüber dem Haushersteller ist nicht pauschal festgelegt und kann variieren. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, aber die Gebühren müssen angemessen und transparent sein.

    Ich empfehle:

    • Vergleich: Holen Sie Angebote von verschiedenen Banken ein, um die Gebühren zu vergleichen.
    • Transparenz: Lassen Sie sich die Zusammensetzung der Gebühren detailliert aufschlüsseln.
    • Verhandlung: Versuchen Sie, die Gebühren zu verhandeln, insbesondere wenn Sie bereits Kunde der Bank sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzberater beraten, um die besten Konditionen für Ihre Finanzierung zu finden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Finanzierungsbestätigung
    Eine Finanzierungsbestätigung ist ein Dokument einer Bank, das bestätigt, dass ein Kreditnehmer grundsätzlich in der Lage ist, eine bestimmte Summe zu finanzieren. Sie dient als Nachweis der Bonität gegenüber Dritten, z.B. einem Haushersteller. Verwandte Begriffe: Kreditzusage, Vorfinanzierung, Bonitätsprüfung.
    Bankbürgschaft
    Eine Bankbürgschaft ist eine Garantie der Bank, für die Schulden eines Kreditnehmers einzustehen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Sie dient als Sicherheit für den Gläubiger. Verwandte Begriffe: Garantie, Avalkredit, Sicherungsübereignung.
    Hypo-Bank
    Hypo-Banken sind Kreditinstitute, die sich auf die Finanzierung von Immobilien spezialisiert haben. Sie bieten Baufinanzierungen, Hypothekendarlehen und andere immobilienbezogene Finanzprodukte an. Verwandte Begriffe: Bausparkasse, Sparkasse, Genossenschaftsbank.
    Zahlungsverpflichtung
    Eine Zahlungsverpflichtung ist eine rechtliche Verpflichtung, eine bestimmte Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen. Im Kontext der Baufinanzierung kann dies eine Verpflichtung der Bank gegenüber dem Haushersteller sein. Verwandte Begriffe: Schuld, Verbindlichkeit, Forderung.
    Baufinanzierung
    Baufinanzierung umfasst alle Finanzierungsformen, die zur Realisierung eines Bauvorhabens dienen. Dazu gehören Hypothekendarlehen, Bausparverträge und KfW-Förderprogramme. Verwandte Begriffe: Immobilienkredit, Wohnungsbaufinanzierung, Baukredit.
    Gebühren
    Gebühren sind Entgelte, die für bestimmte Dienstleistungen oder Transaktionen erhoben werden. Im Bankwesen können Gebühren für Kontoführung, Kreditbearbeitung oder die Ausstellung von Dokumenten anfallen. Verwandte Begriffe: Entgelt, Provision, Kosten.
    Kreditnehmer
    Ein Kreditnehmer ist eine Person oder ein Unternehmen, das einen Kredit von einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut aufnimmt. Der Kreditnehmer ist verpflichtet, den Kredit gemäß den vereinbarten Bedingungen zurückzuzahlen. Verwandte Begriffe: Darlehensnehmer, Schuldner, Debitor.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Arten von Gebühren können bei einer Finanzierungsbestätigung anfallen?
      Gebühren können für die Bearbeitung der Finanzierungsbestätigung, die Bereitstellung der Bürgschaft oder die Übernahme einer Zahlungsverpflichtung anfallen. Die genaue Zusammensetzung variiert je nach Bank und individuellem Fall.
    2. Sind die Gebühren für eine Finanzierungsbestätigung verhandelbar?
      Ja, die Gebühren sind oft verhandelbar, insbesondere wenn Sie bereits Kunde der Bank sind oder mehrere Angebote von verschiedenen Banken vorliegen haben. Es lohnt sich, die Gebühren aktiv anzusprechen und zu verhandeln.
    3. Was ist der Unterschied zwischen einer Finanzierungsbestätigung mit Bürgschaft und einer Zahlungsverpflichtung der Bank?
      Eine Finanzierungsbestätigung mit Bürgschaft bedeutet, dass die Bank für die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Kreditnehmers gegenüber dem Haushersteller bürgt. Eine Zahlungsverpflichtung der Bank bedeutet, dass die Bank sich direkt gegenüber dem Haushersteller verpflichtet, bestimmte Zahlungen zu leisten.
    4. Wie finde ich die günstigste Finanzierungsbestätigung?
      Holen Sie Angebote von verschiedenen Banken ein und vergleichen Sie die Gebühren, Zinsen und Konditionen. Achten Sie auch auf versteckte Kosten und lassen Sie sich die Angebote detailliert aufschlüsseln. Eine unabhängige Beratung kann ebenfalls hilfreich sein.
    5. Welche Rolle spielt der Haushersteller bei der Finanzierungsbestätigung?
      Der Haushersteller fordert oft eine Finanzierungsbestätigung, um sicherzustellen, dass der Bauherr in der Lage ist, die Baukosten zu bezahlen. Die Finanzierungsbestätigung dient somit als Sicherheit für den Haushersteller.
    6. Kann ich die Finanzierungsbestätigung auch von einer anderen Bank als meiner Hausbank erhalten?
      Ja, Sie können die Finanzierungsbestätigung von jeder Bank erhalten, die Baufinanzierungen anbietet. Es ist ratsam, Angebote von verschiedenen Banken einzuholen, um die besten Konditionen zu erhalten.
    7. Was passiert, wenn die Finanzierung nicht zustande kommt?
      Die Bedingungen für den Fall, dass die Finanzierung nicht zustande kommt, sollten in der Vereinbarung mit der Bank klar geregelt sein. Möglicherweise fallen Gebühren an, auch wenn die Finanzierung nicht realisiert wird.
    8. Welche Unterlagen benötige ich für eine Finanzierungsbestätigung?
      In der Regel benötigen Sie Unterlagen wie Einkommensnachweise, Informationen zum Bauvorhaben (z.B. Bauvertrag, Baubeschreibung) und Eigenkapitalnachweise. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bank.

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  2. Bankbürgschaft unüblich: Finanzierungszusage reicht!

    Ups
    trennen sie sich von dem Haushersteller. eine einfache Finanzierungszusage sollte wohl reichen, eine bankbürgschaft ist völlig unüblich und kostet sie nur Geld.
    sowas kenne ich nur bei Zwangsversteigerungen.
    Gruß joachim kähler
  3. Bankbürgschaft: Avalgebühren & Deckung – Verhandlungssache!

    Foto von Andrea Leidenbach

    Bankbürgschaft
    ist nicht ungewöhnlich, wenn man im Gegenzug auch ein vom Bauträger bekommt, Fertigstellungsbürgschaft hieß das glaube ich bei uns.
    Wir haben 1 % gezahlt, bei 2,5 % mit dem Handeln angefangen, manchmal übernehmen die Hausherrsteller aber die Avalgebühren und die Deckungshöhe muss auch nicht immer 100 % sein.
    Das andere was sie meinen ist wohl eine Bürgschaft auf erste Anforderung, da lassen sie sich bitte von einem RA beraten, dass kann in die Hose gehen nach meinen Erfahrungen als Bauherrin, auch die Banken sind hier nicht immer kompetent in der Beratung.
  4. Finanzierung ohne Bankbürgschaft: Kosten sparen!

    Hallo Herr Loehl
    das ganze Thema ist Verhandlungssache. Ich habe nicht mit einem Bauherrn finanziert, der am Ende wirklich eine bankbürgschaft brauchte. da heißt es hart bleiben und kosten sparen.
    es geht ohne Bürgschaft, da bin ich mir fast sicher!
    Gruß joachim kähler
  5. Bauträger-Kostenübernahme: Finanzierungsbestätigung verhandeln!

    mal in alle Töpfe gucken ...
    Hallo Ulrich Loehl ,
    frgaen Sie doch mal bei Ihrem Haushersteller (Bauträger, Generalübernehmer ...?) ob er nicht, wenn er sie haben will, die Kosten für diese von Ihnen erbrachte "Mehrleistung" übernimmt. M.E. ist aus diesem Topf sicher was zu holen.
    Gruß
  6. Bankbürgschaft: Sicherheit für Hauslieferant – Risiko minimieren!

    Die Bauherrin liegt am Nähesten
    mit Ihrer Erklärung. Alle Achtung Andrea Leidenbach.
    Das Verlangen nach Sicherheit ist sowohl für die Lieferantenseite wie auch den Bauherrn zunehmend.
    Ungewöhnlich ist eine Bürgschaft für die Kaufpreiszahlung nicht, da die Finanzierungsbestätigung an sich keine der Bürgschaft entsprechende Sicherheit für den Hauslieferanten in sich birgt.
    Die Avalprovision ist wie ein Zins verhandelbar, doch sind meiner Erfahrung nach 1 % p.a. ausreichend und auch üblich. Für die Bank ist dies ebenfalls kein zusätzliches Risiko, da bei erfolgter Finanzierungszusage in der Regel auch die Sicherheiten schon gestellt sind, bzw. per Kreditvertrag entsprechendes vereinbart ist. Deshalb ist es nach meiner Meinung auch egal ob die Bürgschaft als Selbstschuldnerische Bürgschaft oder als Ausfallbürgschaft gestellt wird.
    Vorteil könnte evtl. daraus erwachsen, dass der Hauslieferant spätere Zahlung mit sich vereinbaren lässt und dadurch eine spätere Valutierung der Kredite (Zinsersparnis) möglich ist.
    Juristischen Rat sollte man auf jeden Fall einholen.
  7. Bankbürgschaft: Mängelbeseitigung & Zahlungsverpflichtung – Infos!

    Danke.. Danke ... mmhhh.. und jetzt?
    Danke erstmal an alle!
    Also ich denke ich werde da nichts mehr beim Haushersteller rausholen, da haben wir schon gekitzelt ohne Ende.
    Eine Bürgschaft, habe ich jetzt mal nachgelesen ...
    entbindet den Hersteller nicht Mängel zu beseitigen und verpflichtet uns auch nicht bestehende Mängel zu bezahlen auch die Bank ist von der Zahlungsverpflichtung bei Mängeln entbunden.
    Eine Zahlungsverpflichtung würde gegen das Reklamationsrecht verstoßen und ist somit im Vertrag hinfällig.
    Es werden nur die Beträge gezahlt die nicht Mängelbehaftet sind.
    Also kann in Richtung Mängelbeseitigung nichts schief gehen.
    Auf Grund der Fülle an Antworten steh ich eigentlich erst recht im Walde ... Smiley ...
    Der eine so, der andere so ...
    Macht nix!
    Bei der Bank haben wir statt der 1 Prozent Gebühren da mal wenigstens 0,75 Prozent erreicht, damit können wir leben.
    Wir haben sowieso von vornherein einiges an zusätzlichen Kosten eingeplant ... klar es ist schade das Geld in andere Rachen zu werfen ... aber wenn man bedenkt wie glatt alles bis heute gelaufen ist!
    Schon unheimlich ...
    Danke nochmals an alle.
    MfG Ulrich Loehl
  8. Rechtsberatung: Bürgschaftsformen & Streitfall-Absicherung!

    Foto von

    Herr Loehl
    eine wirklich dringende Bitte, gehen sie auch wenn bis jetzt alles glatt ging zu einem RA und lassen sie sich beraten.
    Die Probleme auf den Rückgriff bei den verschiedenen Bürgschaftesformen im Streitfall und die Vereinbarungen auf Hinterlegung der Bürgschaft bei Gericht im Streitfall können für sie entscheidend sein, wenn es mal schief geht.
    Glauben sie mir einfach.
    @ Danke Herr Witzgall ich muss mich notgedrungen damit beschäftigen, ich wünschte mir ich wüsste von nichts.
  9. Bankbürgschaft: Bonität & Gebühren – Alternativen prüfen!

    Herr Loehl
    eine Bürgschaft bedeutet immer, ein Dritter haftet. Also, wenn sie nicht bezahlen, dann muss es der Bürschaftsgeber machen. Dafür verlangt in Ihrem Fall die Bank eine Gebühr.
    Halte ich für völligen Blödsinn, Bürgschaften werden nur verlangt, wenn der Bauherr als nicht unbedingt bonitätsmäßig als gut eingestuft wird. Aber dann sollte der Bauherr darüber nachdenken, ob er überhaupt baut.
    Lassen Sie sich nicht auf solche Spielchen ein, kostet nur Geld und bringt Ihnen gar nichts!
    Es kann nicht sein, dass Sie eine Bürgschaft besorgen sollen, damit der Bau losgeht. Konnte ich bisher immer abwehren und können Sie auch. Einfach NEIN sagen, Sie sind der Käufer und der Gegenüber will verkaufen.
    Gruß Joachim
  10. Finanzierungsbestätigung: 0,75% Gebühr – akzeptabel?

    Nur nochmal zur Klarheit ...
    Hallo nochmal ...
    gut.. gut ... irgendwie haben ja alle hier und da Recht.
    Ganz am Anfang der Diskussion habe ich nicht erwähnt was ich abgeschlossen habe, sondern ich habe ledglich nachgefragt:
    "Wer über solche Dinge Bescheid weiß"
    Aus der Bürgschaft ist eine Finanzierungsbestätigung geworden, und hier verlangt die Bank 0,75 Prozent Bearbeitungsgebühr.
    Wie gesagt, wir können damit leben, zumal wir auch einen für uns guten Zinssatz erlangt haben. Dies verdanken wir unter anderem
    unserem hartnäckigen Finanzberater.
    In unseren Augen ist es eine Absicherung, böswillig könnte man das Geld ja auch ohne diese Bestätigung verpulvern. Und der Hersteller hat dann das Haus gesetzt und schaut anschließend in die Röhre ... und dann?
    Das wäre dem Hersteller auch nicht fair gegenüber, somit können wir es durchaus verstehen wenn man sich absichern möchte in punkto Bezahlung.
    Würde ich auch als Hersteller, wenn ich den ganzen Bau vorfinanziere.
    Und ich denke mal ob man Bonitätsmäßig als gut eingestuft wird ...
    Na, das hat wohl die Bank im Vorfeld abgeklopft.
    Und ich kenne unsere Finanzen ganz gut, zumal wir das Objekt in
    15 Jahren bezahlt haben!
    Bei 30 Jahren würde ich ja nicht mehr froh!
    Ich denke mal, als Leitfaden reicht diese Diskussion jetzt hier.
    Jeder kann sich in etwa ein Bild machen, und er möge letztlich selbst entscheiden und dementsprechend nachfragen.
    Mir hat es auch weitergeholfen, ein paar Meinungen von anderen zu lesen.
    Vielen Dank nochmal.
    MfG U. Loehl
  11. Bürgschaft auf erstes Anfordern: BGH-Urteil – Beratung!

    Für Andrea Leidenbach
    Hallo Andrea, Sie sprechen Bürgschaften 'auf erstes Anfordern' und die Beratungskompetenz der Banken an. Falls Sie Probleme mit einer solchen Bürgschaft haben, meines Wissens gab es hierzu leztes Jahr ein Urteil des BGH, was noch nicht allzu bekannt ist (auch bei den Rechtsanwälten). Bei Bedarf könnte ich mal kramen ... Claudia
  12. Bürgschaft: Spannende Situation – Hilfe gesucht!

    Foto von

    Hallo Claudia
    wir befinden uns in Bezug auf die Bürgschaft in einer wirklich spannenden Situation, darf leider nicht mehr sagen.
    Bin für jede Hilfe dankbar.
  13. BGH-Urteil zu Bürgschaft: Wo finde ich Informationen?

    BGH Urteil würde mich Interessieren.
    Hallo Claudia,
    mich würde dieses BGH Urteil Interessieren, wo kann man es nachlesen?
    Oder hast Du einen Auszug davon?
    Danke und Gruß
    U. Loehl
  14. Bauhandwerkersicherungsgesetz: Bürgschaftsrecht des Handwerkers!

    Foto von Robert Worsch

    Bauhandwerkersicherungsgesetz
    Es ist in der heutigen Zeit nicht mehr unüblich, dass ein Handwerker/Baufirma/Haushersteller eine Bürgschaft verlangt. Nach § 648a BGBAbk. kann er dies bis zur Höhe des voraussichlichen Vergütungsanspruches verlangen, wie sich dieser aus dem Vertrag ergibt. Die Kosten für die Sicherheit muss der Handwerker (Empfänger der Bürgschaft) bis zu einer Höhe von 2 % jährlich tragen. Wie hoch die Kosten für die Bürgschaft (Sicherheit) sind, bleibt dem Verhandlungsgeschick gegüber der Bank überlassen.
  15. BGH-Urteile: Bürgschaft auf erstes Anfordern – Links!

    BGH-Urteile
    Hallöle, misch mich einfach mal kurz hier ein🙂
    zum Thema Bürgschaft auf erste Anforderung und BGH-Urteil habe ich die folgenden zwei Urteile aus dem Jahr 2000 gefunden. Vielleicht passt da ja was?
  16. Bürgschaft auf erstes Anfordern: IX ZR 397/98 – Urteil!

    Urteile BHG / Hallo Andrea!
    zu Bürgschaften auf erstes Anfordern gibt es natürlich viele Urteile. Zwischen Andreas Zeilen las ich heraus, dass sie viellenicht eine normale Bürgschaft wollte und eine auf erstes Anfordern bekam und nicht ausreichend über die eventuellen Folgen aufgeklärt wurde. Folgendes Urteil meinte ich: IX ZR 397/98 v. 10.2.00. Das wäre in diesem Fall viellenicht interessant für sie. Soll natürlich keine Rechtsberatung sein.
    Claudia
    PS: Vielleicht klappt es ja diesmal mit dem Link
  17. Bürgschaft auf erstes Anfordern: Entscheidungen & Infos!

    Viele, viele Entscheidungen
    zum Thema Bürgschaft auf erstes Anfordern. Man sollte schon wissen worum es geht.
    Ansonsten einfach auf der Seite vom rws-Verlag (bgh free) einmal suchen gehen.
    MfG
    RA Schotten, Reutlingen
  18. Bürgschaft: Komplizierter Sachverhalt – RA fragen!

    Foto von

    Claudia Hellseherin?
    Genau so etwas habe ich gesucht, vielen Dank.
    Wobei der Sachverhalt bei uns noch etwas komplizierter ist, ich frage mal meine RA was ich in welcher Form berichten darf wäre für Andere bestimmt auch interessant.
    Die links von Herrn Böttcher bekomme ich leider nicht geöffnet.
  19. Bürgschaft: Häufiges Problem – Erfahrungswert!

    Hellseherin
    bin ich nicht, weiß aber, dass sowas sehr sehr oft passiert. Und das weiß ich einfach.
  20. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Finanzierungsbestätigung & Bankbürgschaft: Gebühren und Alternativen

    💡 Kernaussagen: Eine Bankbürgschaft ist unüblich und oft unnötig, eine einfache Finanzierungszusage kann ausreichen. Avalgebühren sind verhandelbar, und Haushersteller übernehmen manchmal die Kosten. Bei Problemen mit einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kann ein BGH-Urteil relevant sein. Eine Rechtsberatung ist ratsam, um Risiken zu minimieren.

    ⚠️️ Wichtig/Achtung: Im Beitrag Rechtsberatung: Bürgschaftsformen & Streitfall-Absicherung! wird dringend empfohlen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die Risiken verschiedener Bürgschaftsformen zu verstehen.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Mehrere Nutzer empfehlen, die Kosten für die Finanzierungsbestätigung oder Bankbürgschaft mit dem Haushersteller zu verhandeln, wie im Beitrag Bauträger-Kostenübernahme: Finanzierungsbestätigung verhandeln! beschrieben.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Alternativen zur Bankbürgschaft, verhandeln Sie Gebühren und lassen Sie sich rechtlich beraten. Informationen zu BGH-Urteilen finden Sie im Beitrag BGH-Urteile: Bürgschaft auf erstes Anfordern – Links!.

    Die Diskussion dreht sich um die Zulässigkeit und Höhe von Gebühren für eine Finanzierungsbestätigung mit Bankbürgschaft, die von einem Haushersteller gefordert wird. Dabei werden verschiedene Aspekte der Baufinanzierung, insbesondere im Zusammenhang mit Hypo-Banken und Bürgschaften, beleuchtet. Es wird erörtert, ob eine Bankbürgschaft tatsächlich notwendig ist oder ob eine einfache Finanzierungszusage ausreicht.

    Ein wichtiger Punkt ist die Verhandelbarkeit der Avalgebühren und die Möglichkeit, dass der Haushersteller die Kosten übernimmt. Zudem wird auf die Bedeutung der Mängelbeseitigungspflicht des Herstellers und die diesbezüglichen Rechte des Bauherrn hingewiesen. Die Teilnehmer tauschen sich über ihre Erfahrungen mit Banken und Finanzierungsbestätigungen aus und geben Ratschläge zur Kostenersparnis und Risikominimierung bei der Baufinanzierung.

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