Finanzierungsbestätigung m. Bürgschaft für H. -Hersteller wie hoch?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Finanzierungsbestätigung m. Bürgschaft für H. -Hersteller wie hoch?

Guten Tag,
wie hoch darf eine prozentuale Gebühr der Hypo-Banken ausfallen wenn der Haushersteller eine Finanzierungsbestätigung mit Bankbürgschaft haben möchte?
Und, wie hoch darf sie sein wenn es sich um eine Zahlungsverpflichtung der Bank gegenüber des Herstellers handelt?
Gebühren zulässig bei Zahlungsverpflichtung?
Vielen Dank
Ulrich Loehl
  1. Ups

    trennen sie sich von dem Haushersteller. eine einfache Finanzierungszusage sollte wohl reichen, eine bankbürgschaft ist völlig unüblich und kostet sie nur Geld.
    sowas kenne ich nur bei Zwangsversteigerungen.
    Gruß joachim kähler
  2. Bankbürgschaft

    Foto von Andrea Leidenbach

    ist nicht ungewöhnlich, wenn man im Gegenzug auch ein vom Bauträger bekommt, Fertigstellungsbürgschaft hieß das glaube ich bei uns.
    Wir haben 1 % gezahlt, bei 2,5 % mit dem Handeln angefangen, manchmal übernehmen die Hausherrsteller aber die Avalgebühren und die Deckungshöhe muss auch nicht immer 100 % sein.
    Das andere was sie meinen ist wohl eine Bürgschaft auf erste Anforderung, da lassen sie sich bitte von einem RA beraten, dass kann in die Hose gehen nach meinen Erfahrungen als Bauherrin, auch die Banken sind hier nicht immer kompetent in der Beratung.
  3. Hallo Herr Loehl

    das ganze Thema ist Verhandlungssache. Ich habe nicht mit einem Bauherrn finanziert, der am Ende wirklich eine bankbürgschaft brauchte. da heißt es hart bleiben und kosten sparen.
    es geht ohne Bürgschaft, da bin ich mir fast sicher!
    Gruß joachim kähler
  4. mal in alle Töpfe gucken ...

    Hallo Ulrich Loehl ,
    frgaen Sie doch mal bei Ihrem Haushersteller (Bauträger, Generalübernehmer ...?) ob er nicht, wenn er sie haben will, die Kosten für diese von Ihnen erbrachte "Mehrleistung" übernimmt. M.E. ist aus diesem Topf sicher was zu holen.
    Gruß
  5. Die Bauherrin liegt am Nähesten

    mit Ihrer Erklärung. Alle Achtung Andrea Leidenbach.
    Das Verlangen nach Sicherheit ist sowohl für die Lieferantenseite wie auch den Bauherrn zunehmend.
    Ungewöhnlich ist eine Bürgschaft für die Kaufpreiszahlung nicht, da die Finanzierungsbestätigung an sich keine der Bürgschaft entsprechende Sicherheit für den Hauslieferanten in sich birgt.
    Die Avalprovision ist wie ein Zins verhandelbar, doch sind meiner Erfahrung nach 1 % p.a. ausreichend und auch üblich. Für die Bank ist dies ebenfalls kein zusätzliches Risiko, da bei erfolgter Finanzierungszusage in der Regel auch die Sicherheiten schon gestellt sind, bzw. per Kreditvertrag entsprechendes vereinbart ist. Deshalb ist es nach meiner Meinung auch egal ob die Bürgschaft als Selbstschuldnerische Bürgschaft oder als Ausfallbürgschaft gestellt wird.
    Vorteil könnte evtl. daraus erwachsen, dass der Hauslieferant spätere Zahlung mit sich vereinbaren lässt und dadurch eine spätere Valutierung der Kredite (Zinsersparnis) möglich ist.
    Juristischen Rat sollte man auf jeden Fall einholen.
  6. Danke.. Danke ... mmhhh.. und jetzt?

    Danke erstmal an alle!
    Also ich denke ich werde da nichts mehr beim Haushersteller rausholen, da haben wir schon gekitzelt ohne Ende.
    Eine Bürgschaft, habe ich jetzt mal nachgelesen ...
    entbindet den Hersteller nicht Mängel zu beseitigen und verpflichtet uns auch nicht bestehende Mängel zu bezahlen auch die Bank ist von der Zahlungsverpflichtung bei Mängeln entbunden.
    Eine Zahlungsverpflichtung würde gegen das Reklamationsrecht verstoßen und ist somit im Vertrag hinfällig.
    Es werden nur die Beträge gezahlt die nicht Mängelbehaftet sind.
    Also kann in Richtung Mängelbeseitigung nichts schief gehen.
    Auf Grund der Fülle an Antworten steh ich eigentlich erst recht im Walde ... Smiley ...
    Der eine so, der andere so ...
    Macht nix!
    Bei der Bank haben wir statt der 1 Prozent Gebühren da mal wenigstens 0,75 Prozent erreicht, damit können wir leben.
    Wir haben sowieso von vornherein einiges an zusätzlichen Kosten eingeplant ... klar es ist schade das Geld in andere Rachen zu werfen ... aber wenn man bedenkt wie glatt alles bis heute gelaufen ist!
    Schon unheimlich ...
    Danke nochmals an alle.
    MfG Ulrich Loehl
  7. Herr Loehl

    Foto von Andrea Leidenbach

    eine wirklich dringende Bitte, gehen sie auch wenn bis jetzt alles glatt ging zu einem RA und lassen sie sich beraten.
    Die Probleme auf den Rückgriff bei den verschiedenen Bürgschaftesformen im Streitfall und die Vereinbarungen auf Hinterlegung der Bürgschaft bei Gericht im Streitfall können für sie entscheidend sein, wenn es mal schief geht.
    Glauben sie mir einfach.
    @ Danke Herr Witzgall ich muss mich notgedrungen damit beschäftigen, ich wünschte mir ich wüsste von nichts.
  8. Herr Loehl

    eine Bürgschaft bedeutet immer, ein Dritter haftet. Also, wenn sie nicht bezahlen, dann muss es der Bürschaftsgeber machen. Dafür verlangt in Ihrem Fall die Bank eine Gebühr.
    Halte ich für völligen Blödsinn, Bürgschaften werden nur verlangt, wenn der Bauherr als nicht unbedingt bonitätsmäßig als gut eingestuft wird. Aber dann sollte der Bauherr darüber nachdenken, ob er überhaupt baut.
    Lassen Sie sich nicht auf solche Spielchen ein, kostet nur Geld und bringt Ihnen gar nichts!
    Es kann nicht sein, dass Sie eine Bürgschaft besorgen sollen, damit der Bau losgeht. Konnte ich bisher immer abwehren und können Sie auch. Einfach NEIN sagen, Sie sind der Käufer und der Gegenüber will verkaufen.
    Gruß Joachim
  9. Nur nochmal zur Klarheit ...

    Hallo nochmal ...
    gut.. gut ... irgendwie haben ja alle hier und da Recht.
    Ganz am Anfang der Diskussion habe ich nicht erwähnt was ich abgeschlossen habe, sondern ich habe ledglich nachgefragt:
    "Wer über solche Dinge Bescheid weiß"
    Aus der Bürgschaft ist eine Finanzierungsbestätigung geworden, und hier verlangt die Bank 0,75 Prozent Bearbeitungsgebühr.
    Wie gesagt, wir können damit leben, zumal wir auch einen für uns guten Zinssatz erlangt haben. Dies verdanken wir unter anderem
    unserem hartnäckigen Finanzberater.
    In unseren Augen ist es eine Absicherung, böswillig könnte man das Geld ja auch ohne diese Bestätigung verpulvern. Und der Hersteller hat dann das Haus gesetzt und schaut anschließend in die Röhre ... und dann?
    Das wäre dem Hersteller auch nicht fair gegenüber, somit können wir es durchaus verstehen wenn man sich absichern möchte in punkto Bezahlung.
    Würde ich auch als Hersteller, wenn ich den ganzen Bau vorfinanziere.
    Und ich denke mal ob man Bonitätsmäßig als gut eingestuft wird ...
    Na, das hat wohl die Bank im Vorfeld abgeklopft.
    Und ich kenne unsere Finanzen ganz gut, zumal wir das Objekt in
    15 Jahren bezahlt haben!
    Bei 30 Jahren würde ich ja nicht mehr froh!
    Ich denke mal, als Leitfaden reicht diese Diskussion jetzt hier.
    Jeder kann sich in etwa ein Bild machen, und er möge letztlich selbst entscheiden und dementsprechend nachfragen.
    Mir hat es auch weitergeholfen, ein paar Meinungen von anderen zu lesen.
    Vielen Dank nochmal.
    MfG U. Loehl
  10. Für Andrea Leidenbach

    Hallo Andrea, Sie sprechen Bürgschaften 'auf erstes Anfordern' und die Beratungskompetenz der Banken an. Falls Sie Probleme mit einer solchen Bürgschaft haben, meines Wissens gab es hierzu leztes Jahr ein Urteil des BGH, was noch nicht allzu bekannt ist (auch bei den Rechtsanwälten). Bei Bedarf könnte ich mal kramen ... Claudia
  11. Hallo Claudia

    Foto von Andrea Leidenbach

    wir befinden uns in Bezug auf die Bürgschaft in einer wirklich spannenden Situation, darf leider nicht mehr sagen.
    Bin für jede Hilfe dankbar.
  12. BGH Urteil würde mich Interessieren.

    Hallo Claudia,
    mich würde dieses BGH Urteil Interessieren, wo kann man es nachlesen?
    Oder hast Du einen Auszug davon?
    Danke und Gruß
    U. Loehl
  13. Bauhandwerkersicherungsgesetz

    Foto von Robert Worsch

    Es ist in der heutigen Zeit nicht mehr unüblich, dass ein Handwerker/Baufirma/Haushersteller eine Bürgschaft verlangt. Nach § 648a BGBAbk. kann er dies bis zur Höhe des voraussichlichen Vergütungsanspruches verlangen, wie sich dieser aus dem Vertrag ergibt. Die Kosten für die Sicherheit muss der Handwerker (Empfänger der Bürgschaft) bis zu einer Höhe von 2 % jährlich tragen. Wie hoch die Kosten für die Bürgschaft (Sicherheit) sind, bleibt dem Verhandlungsgeschick gegüber der Bank überlassen.
  14. BGH-Urteile

    Hallöle, misch mich einfach mal kurz hier ein :)
    zum Thema Bürgschaft auf erste Anforderung und BGH-Urteil habe ich die folgenden zwei Urteile aus dem Jahr 2000 gefunden. Vielleicht passt da ja was?
  15. Urteile BHG / Hallo Andrea!

    zu Bürgschaften auf erstes Anfordern gibt es natürlich viele Urteile. Zwischen Andreas Zeilen las ich heraus, dass sie viellenicht eine normale Bürgschaft wollte und eine auf erstes Anfordern bekam und nicht ausreichend über die eventuellen Folgen aufgeklärt wurde. Folgendes Urteil meinte ich: IX ZR 397/98 v. 10.2.00. Das wäre in diesem Fall viellenicht interessant für sie. Soll natürlich keine Rechtsberatung sein.
    Claudia
    PS: Vielleicht klappt es ja diesmal mit dem Link
  16. Viele, viele Entscheidungen

    zum Thema Bürgschaft auf erstes Anfordern. Man sollte schon wissen worum es geht.
    Ansonsten einfach auf der Seite vom rws-Verlag (bgh free) einmal suchen gehen.
    MfG
    RA Schotten, Reutlingen
  17. Claudia Hellseherin?

    Foto von Andrea Leidenbach

    Genau so etwas habe ich gesucht, vielen Dank.
    Wobei der Sachverhalt bei uns noch etwas komplizierter ist, ich frage mal meine RA was ich in welcher Form berichten darf wäre für Andere bestimmt auch interessant.
    Die links von Herrn Böttcher bekomme ich leider nicht geöffnet.
  18. Hellseherin

    bin ich nicht, weiß aber, dass sowas sehr sehr oft passiert. Und das weiß ich einfach.

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