Bauvertrag unterschreiben: Worauf achten? Expertenrat zu Baufortschritt & Fertigstellung
BAU-Forum: Neubau
Bauvertrag unterschreiben: Worauf achten? Expertenrat zu Baufortschritt & Fertigstellung
nun ist es soweit, am Do. unterschreiben wir unseren Bauvertrag. Nach langem Hin und Her sowie der ein oder anderen Änderung bei Einzelgewerken steht unser Generalunternehmer und seine SUB Firmen fest. Der Preis kann sich auch sehen lassen, das war aber nicht das ausschlaggebende Element, denn schließlich soll es preiswert und nicht billig sein.
Wir werden euch also ab nächster Woche (Beginn Erdarbeiten) regelmäßig über den Baufortschritt informieren und mit reichlich Fotos um eure Expertenmeinung und euren Rat fragen. Der Bau unseres Hauses wird sozusagen von BAU.DE überwacht und kann, nach hoffentlich gelungener Fertigstellung, als --- BAU.DE GEPRÜFT --- "zertifiziert" werden.
mit besten Grüßen aus Jena, andere
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
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Herzlichen Glückwunsch zum bevorstehenden Baubeginn! Ich empfehle Ihnen, folgende Punkte während des Baufortschritts besonders zu beachten:
- Regelmäßige Baustellenbesichtigung: Machen Sie sich selbst ein Bild vom Baufortschritt und dokumentieren Sie diesen mit Fotos.
- Kommunikation mit dem Generalunternehmer: Klären Sie Fragen und Unklarheiten zeitnah.
- Prüfung der Bauleistungen: Achten Sie auf die Qualität der ausgeführten Arbeiten und melden Sie Mängel umgehend schriftlich an.
- Zahlungsplan: Überprüfen Sie die Rechnungen des Generalunternehmers sorgfältig und leisten Sie Zahlungen nur für erbrachte Leistungen.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie sich bei Unklarheiten oder Problemen frühzeitig rechtlichen Rat ein.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Generalunternehmer (GUAbk.)
- Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für ein Bauprojekt, koordiniert alle Gewerke und ist Hauptansprechpartner für den Bauherrn. Er schließt Verträge mit Subunternehmern und überwacht deren Leistungen.
Verwandte Begriffe: Bauleiter, Projektmanager, Bauunternehmer - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer regelt. Er definiert den Leistungsumfang, den Preis und den Fertigstellungstermin des Bauvorhabens.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, BGBAbk.-Bauvertrag - Baufortschritt
- Der Baufortschritt beschreibt den Stand der Bauarbeiten im Verhältnis zum geplanten Bauablauf. Er wird in der Regel anhand von Meilensteinen und Fertigstellungsterminen gemessen.
Verwandte Begriffe: Bauzeitplan, Bauablauf, Terminplanung - Fertigstellung
- Die Fertigstellung bezeichnet den Zustand, in dem das Bauwerk vertragsgemäß errichtet und bezugsfertig ist. Sie wird durch die Bauabnahme dokumentiert.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Bezugsfertigkeit, Übergabe - Erdarbeiten
- Erdarbeiten umfassen alle Arbeiten, die mit dem Bewegen von Erdreich zusammenhängen, wie z.B. das Ausheben der Baugrube, das Anfüllen des Geländes oder die Herstellung von Böschungen.
Verwandte Begriffe: Aushub, Verfüllung, Geländemodellierung - Subunternehmer
- Subunternehmer sind von einem Hauptunternehmer (z.B. Generalunternehmer) beauftragte Unternehmen, die Teile der Bauleistungen ausführen. Der Hauptunternehmer bleibt jedoch für die Gesamtleistung verantwortlich.
Verwandte Begriffe: Nachunternehmer, Zulieferer, Spezialfirma - Bauabnahme
- Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauunternehmer an den Bauherrn. Dabei wird das Bauwerk auf Mängel überprüft und ein Abnahmeprotokoll erstellt.
Verwandte Begriffe: Übergabe, Mängelprotokoll, Gewährleistung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Generalunternehmer?
Ein Generalunternehmer (GU) übernimmt die Verantwortung für die gesamte Bauausführung, koordiniert die einzelnen Gewerke und ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Bau. - Was sollte ich bei der Bauabnahme beachten?
Bei der Bauabnahme wird das fertige Bauwerk auf Mängel überprüft. Diese Mängel müssen im Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Die Abnahme ist ein wichtiger Schritt, da sie den Beginn der Gewährleistungsfrist markiert. - Was tun bei Baumängeln?
Baumängel müssen dem Generalunternehmer schriftlich angezeigt werden. Dieser hat dann die Möglichkeit, die Mängel zu beseitigen. Gelingt dies nicht, können Sie als Bauherr Ihre Gewährleistungsansprüche geltend machen. - Wie dokumentiere ich den Baufortschritt richtig?
Erstellen Sie regelmäßig Fotos und Videos von der Baustelle. Notieren Sie sich wichtige Ereignisse und Gespräche in einem Bautagebuch. Diese Dokumentation kann im Streitfall sehr hilfreich sein. - Welche Rolle spielen Subunternehmer?
Subunternehmer sind von dem Generalunternehmer beauftragte Firmen, die einzelne Gewerke ausführen. Der Generalunternehmer bleibt jedoch für die gesamte Bauausführung verantwortlich. - Was ist ein Bauvertrag?
Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer regelt. Er sollte alle wichtigen Details des Bauvorhabens enthalten, wie z.B. den Leistungsumfang, den Preis und den Fertigstellungstermin. - Was sind Erdarbeiten?
Erdarbeiten umfassen alle Arbeiten, die mit dem Bewegen von Erdreich zusammenhängen, wie z.B. das Ausheben der Baugrube oder das Anfüllen des Geländes. - Was bedeutet Fertigstellung?
Die Fertigstellung bezeichnet den Zeitpunkt, an dem das Bauwerk vertragsgemäß errichtet wurde und bezugsfertig ist.
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Bauvertrag prüfen lassen – Bauexperte & Anwalt
erste Frage, VOR der Unterschrift:
Haben Sie den Vertrag prüfen lassen, und zwar:
a) Fachlich von einem Bauexperten?
b) Rechtlich von einem baurechtlich erfahrenen Anwalt? -
Bauvertrag online stellen – Datenschutz beachten!
Richtig WAAbk.
Einfach mal ins Netz stellen ... -
Butter bei die Fisch
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Bauvertrag & BLB online – Werkpreis-Präzisierung
Vertragsunterlagen
Hallo,
ich habe soeben meinen scanner gequält und den Bauvertrag (Entwurf) sowie die BLB ins Netz gestellt.
Beim Bauvertrag habe ich die erste Seite (Pkt. 1.0 - Pkt.3.1) aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht. Die Adresse der Ostthüringer Firma möchte ich nicht ohne deren Einverständnis veröffentlichen! Ansonsten enthalten die ersten Punkte den Ort der Baustelle sowie die Vertragsgrundlagen (BLB + Präzisierung usw ...) Unter Punkt 3. ist der Werkpreis aufgeführt, auch diesen werde ich nicht ohne Rücksprache veröffentlichen.
Also die Links führen zum gescannten Vertrag sowie der BLB.
Beste Grüße andere -
Subunternehmer-Insolvenz – Verweigerungsrecht nutzen!
8.4 und 12.2
Sind etwas kritisch. Bei Insolvenz eines Subunternehmers haben Sie das Problem am Hals. Da Sie aber Verweigerungsrecht haben, Subunternehmer auf Solvenz prüfen.
12.2 velangt etwas von Ihnen, was Sie gar nicht können: ein LVAbk. beurteilen. Hier hätte ein neutraler Fachmann helfen können.
Ansonsten kann der Unternehmer damit schon Werbung machen, alle wichtigen Sachen sind drin. Insdbesondere Vertragsstrafe bei Bauzeitüberschreitung.
Wenn die halten, was die versprechen, sieht es gut aus.
Frage: warum wird der Keller nicht gedämmt?
Viel Glück! -
BLB-Präzisierung – Finish-Elemente Heizung/Sanitär
Da wollen wir mal hoffen,
das da noch eine ausführliche Präzisierung gerade für den Bereich der Finish-Elemente im Heizungs-, Sanitär- und Fliesen-, Innentüren- und Fensterbereich vorhanden ist. Die BLB ist in diesen Punkten ja nicht gerade sehr aussagefähig, also keine richtige Hilfe, denn dass Türen und Fenster rein kommen sollte wohl sein beim schlüsselfertigen Einfamilienhaus. -
Bauvertrag: Punkt 12.2 – AG unkritisch
Hallo MB! AN = Bauherr?
12.2 ist für AGAbk. eher unkritisch. -
Fertigstellungsbürgschaft – Sicherheit bei Baufortschritt
Fertigstellungsbürgschaft
Hallo MB,
wir haben auch über eine Fertigstellungsbürgschaft nachgedacht bzw. diese ist uns empfohlen worden. Wir werden das Thema am Do. ansprechen. Indirekt haben wir dadurch eine Sicherheit das wir z.B. erst 18 Werktage nach Fertigstellung der Bodenplatte die 10 % zahlen müssen. So kann man 18 Tage lang den weiteren Bauverlauf beobachten und erkennt Probleme ...
12.2 betrifft AN, den Auftragnehmer! Wir sind Auftraggeber und müssen uns mit diesem Punkt nicht "rumschlagen"
Wir bauen auf Bodenplatte, der ungedämmte Keller in den Unterlagen stört uns nicht.
DANKE auf jeden Fall für's KontrollLesen!
Beste Grüße andere -
BLB zu dünn? – Fabrikat & Typ definieren!
BLB erscheint mir etwas dünne
Fenster, Türen, Heizung, um nur ein paar Punkte zu nennen.
Fabrikat? Typ? Nichts ist beschrieben! Die übliche Katze im Sack ...
Beispiel: Einbau der Fenster: Wird nur ausgeschäumt oder wird's ordentlich gemacht? -
BLB-Präzisierung – Details zu Sub-Firmen & Material
finish [@axel]
Hallo Axel,
jawohl, uns kam die blb in diesen Punkten auch etwas spartanisch vor. All die genannten Punkte sind in der Präzisierung festgelegt. Da steht drin welche Brennwerttherme, welche Sanitärprodukte, welche Fenster etc. Wir haben uns in den letzten Tagen ALLE SUB-Firmen vorstellen lassen, haben diese besucht und uns die Produkte angeschaut. Die Fenster z. B: fertigt ein Schreinermeister (keine Serienware), die Heizung baut unser Schwager ein und die Türen haben wir uns in der Ausstellung ausgesucht (Röhrenspan mit Ahorn Echtholzfurnier + Edelstahldrücker).
Kurz gesagt für jedes Gewerk liegen uns die präzisen Angebote der SUB-Firmen mit Material und Endpreis vor. Da dürfte nichts schiefgehen.DANKE, für das Kontroll-Lesen der Unterlagen
**** -
Bauvertrag: DIN & Technik – Bemusterung wichtig!
Blöder Laptop
Genau da wo das N #von AN steht, hat mein Bildschirm eine Macke, gab AGAbk. draus gelesen. Dann ist OK.
@WA: das ist ja schon im Vertrag geregelt: nach gültigen DINAbk. und anerkannten Regeln der Technik.
Habe gerade erst Baubeschreibung gelesen. Zumindest genug Steckdosen 🙂 Vieles ergibt sich aber durch die Bemusterung. Etwas mager ist sie aber.
Wollen Sie wirklich Tegalit? Wehe, der Dachstuhl ist nicht auf den Millimeter im Winkel und Maß. Hier passt der Spruch wieder:
Zimmerleute arbeiten auf den Zentimeter, Schreiner auf den Millimeter und die Maurer müssen aufpassen, dass sie auf dem Grundstück bleiben. -
Subunternehmer-Angebote – Vertragsbestandteil prüfen!
Nachfrage
Wozu benötigen Sie Angebote der Subunternehmer / Nachunternehmer Ihres AN's? Haben Sie deren Angebote zum Vertragsbestandteil gemacht (habe nichts gefunden)? Mit vielen Leuten haben Sie denn ein Vertragsverhältnis? Ihr Schwager ist der Sub Ihres AN's? Häh?
Gestern erst im Ausstellungsraum, heute schon die Angebote auf dem Tisch?
Ziemlich undurchsichtig die ganze Sache. Möchten Sie das aufklären? -
Schnelle Truppe – Erfahrungsaustausch im Forum
sind eben von der schnellen truppe
die beiden. Ich habe dazu ja schon mal was geschrieben ... ;--) -
Bauvertrag-Prüfung – BLB & Details veröffentlichen?
Nachsatz zur Nachfrage
Leider ist das Kernstück des Vertrages (= Gegenstand des Vertrages) nicht verfügbar. Der Rest ist ein Fragment. Es ist doch bestimmt machbar, alle privaten und namentlichen Änderungen zu schwärzen und den Rest in's Forum zu stellen. Ihre BLB und die Detaillierungen sind leider sehr wichtig für eine BAU.DE-Prüfung und -Zertifizierung. Warum halten Sie gerade damit hinter dem Berg?
Äußerst skeptisch ob der ganzen "Sache": -
Wärmeschutznachweis – Kellerdämmung prüfen!
Wärmeschutznachweis
wäre noch wichtig. Deswegen ja auch meine Frage, warum der Keller nicht gedämmt ist. -
Architekten- und Fach-Ing. -Leistungen fehlen
in der BLB! -
Wärmeschutznachweis vorhanden – Keller entfällt
Wärmeschutznachweis
Hallo MB,
natürlich gibt es einen Wärmeschutznachweis, aber den jage ich jetzt nicht durch den scanner 😉 Das sind nämlich einige Seiten! Und wie gesagt, einen Keller gibt es nicht, der Punkt trifft also nicht zu ... -
Wärmeschutznachweis – Dämmungsdetails einsehen!
Nicht den ganzen Nachweis natürlich
Nur die Seiten, wo drin steht, welche Dämmung wo vorgesehen ist. -
Bauplanung & Baubetreuung – Architekt plant Haus!
@FPT ... den Skeptiker!
Hallo Herr Taschner!
um mal einiges aufzuklären:
Wir haben einen separaten Bauplanungs- und Baubetreuungsvertrag mit einer ebensolchen Firma geschlossen. In dieser Firma Arbeiten Architekten, Bauzeichner, ein Statiker und Baubetreuer. Zusammen mit einer Architektin haben wir unser (sicherlich umstrittenes) Haus geplant und den Bauantrag gestellt. Der Wärmeschutznachweis und die Statik wurden von dieser Firma erstellt. Während der Wartephase auf die Baugenehmigung (5 Monate) wurde das LVAbk. erstellt und es wurden Angebote eingeholt. Einzelangebote als auch Generalunternehmer-Angebote. Uns sagte ein Generalunternehmer-Vertrag eher zu da wir Aufgrund ausreichender bis zu vieler eigener Arbeit nicht auch noch Termine auf dem Bau koordinieren wollen.
Nachdem zwei in Frage kommende Generalunternehmer ausgewählt wurden, wollten wir natürlich wissen was uns diese liefern, also besuchten wir deren SUB-Firmen die ja vorher schon ein präzisiertes Angebot abgegeben hatten!
Und unseren Schwager als SUB einzusetzen hat den Hintergrund das wir späteren eventuellen Schuldzuweisungen des Fliesenlegers an den Estrichfritzen und dieser wieder an den Heizungsbauer (Schwager) aus dem Weg gehen wollen. Wir haben nun einmal ein 65 m² großen Wohnbereich mit FuBo-Heizung und das sind gewisse Problematiken bezüglich Ausdehnung zu beachten ...
Kurz noch zu Ihrem Punkt 14 und den fehlenden Detaillierungen. Gegenstand des Vertrages ist die schlüsselfertige Errichtung eines Einfamilienhauses. Wo? das erkennen Sie auf unserer Homepage und wer? das erkennen Sie beim denic unter whois.
Um es nochmals endgültig klarzustellen, uns gibt es tatsächlich, und auch das Haus wird gebaut! Nächste Woche geht es los ... -
Jahresheizwärmebedarf – Wert im Wärmeschutznachweis OK?
Sorry MB
aber ich verstehe den Wärmeschutznachweis nicht auf Anhieb ... Da muss ich erst einmal nachfragen ... Aber was ich gelesen habe ist ein Jahresheizwärmebedarf von 14157 kWh/a. Das müsste doch klargehen oder? -
Baugrunduntersuchung – Im Vertrag enthalten?
-
Wärmeschutznachweis – Dämmstoff & Dicke kontrollieren!
Jahresheizwärmebedarf
darf nur den zulässigen nicht überschreiten. Beide Werte (zulässig und vorhanden) stehen im Nachweis.
Es geht nur darum, dass Sie auch kontrollieren was wo eingeabut wird.
Irgendwo steh zum Beispierl Dach: Mineralfaser WLG o35, d = 200 mm. Dann können Sie kontrollieren, ob wirklich WLG035 verbaut wird (steht auf der Packung) und ob die Dicke stimmt.
Übrigens, die Abdichtung der Sohlplatte gegen Feuchte vermisse ich.
Habne Sie Digitalkamera? Wenn nicht, unbedingt kaufen. Und so viele Bilder wie möglich! -
⚠️ Schlussrate – Zahlung erst nach Mängelbeseitigung!
Wichtiger Hinweis von Peter Kosiel
Ich habe es auch übersehen:
"Bei der Frage 2076 ist keinem von Ihnen aufgefallen, dass der Kunde die letzte Rate , , h '', 2 Monate nach Schlussrechnung zahlen muss. Ob Mängel abgestellt sind oder nicht.
Da ich nicht registriert bin möchte ich Sie bitten, Bauherrn darauf aufmerksan zu machen.
Gruß Kosiel! " -
Baugrund unkritisch – Fotos vom Baufortschritt online!
Baugrund / Digitalkamera /Schlussrate
Hallo,
auf den Nachbargrundstücken wurde im Oktober / Januar mit dem Bau begonnen, ein absolut unkritischer Boden mit 40 cm Mutterboden ...
Eine Digitalkamera haben wir, und mit Bildern können wir euch "bombardieren"! Das heißt auf unserer HP wird ein tagesaktuelles Album angelegt.
Schlussrate: diese 5 % sind erst nach vorangegangener Abnahme und Mängelbeseitigung zu zahlen (siehe Pkt 5.4) -
Urteil: Mängelbeseitigung vor vollständiger Fertigstellung
Zu diesem Punkt hatte ich mal ein Urteil ...
das besagte, dass nach "vollständiger" Fertigstellung auch die in der Abnahme notierten Mängel beseitigt sein müssen. Aber Streitereien gibt es diesbezüglich immer noch jede Menge. Vielleicht sollten Sie dies mit "und nach Beseitigung der in der Abnahme notierten Mängel" ergänzen. -
Zahlung nach Mängelbeseitigung – Wo steht das im Vertrag?
Wo steht da was?
Das erst nach Mängelbeseitigung zu zahlen ist? Sehe nur eine eventuelle Verweigerung der Abnahme bei wesentlichen Mängel und das die Voraussetzung der Abnahme die erbrachten Leistungen sind. Andererseits steht aber auch drin, dass noch zu erbringende Leistungen und Mängel in der Abnahme zu notieren sind, welche dann abgearbeitet werden ... -
Urteil: Vollständige Fertigstellung = Mängelfreiheit
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Bodenplatte abdichten – Feuchtigkeitsschutz prüfen!
' Wohnqualität auf Bodenplatte '
mal wieder schönste Leistungsbeschreibungs - Lyrik, ist ja auch viel schöner als die harte Sachbuch Prosa, dafür steht z.B. nicht drin, ob und wie die Bodenplatte zur Erhöhung der Wohnqualität überhaupt zum feuchten Erdreich hin abgedichtet wird und die Nassräume haben nur direkt unter der Dusche und der Wanne eine Feuchtigkeitsisolierung aus einer Flüssigfolie, hoffentlich kommt das Wasser nie auf die Idee, auf der Folie weiter nach rechts oder links zu fließen ...
aber ganz vorne steht ja auch noch, dass andere als die vorgeschlagenen Ausführungen (gerne) vereinbart werden können, da sind die Preise halt noch nicht festgelegt, ein Tor, wer böses dabei denkt ...
dafür wird das Haus dann gleichzeitig (!) nach den 'Regeln der Technik' und dem 'Stand der Technik' erstellt, demnach bekommt der Bauherr zwei Häuser für's Geld -
Kann ja keiner riechen
:-) ... trotzdem -
DIN 18195 einhalten – Bauherr muss kontrollieren!
Ja eben
Deswegen habe ich auf die Baubeschreibung weniger geachtet. Er muss ja nun DINAbk. 18195 einhalten. Habe ich da nicht irgendwo was von senkrechter Kellerabdichtung gelesen? Und es ist gar kein Keller da?
Jetzt haben wir aber das Problem, dass der Bauherr ja alle DIN's haben müsste um das zu kontrollieren.
Aber dafür hat er uns ja 🙂 -
Bauvertrag – Hinweise zur Mängelbeseitigung beachten!
abschließend
Nach Lektüre aller Beiträge bin ich doch eigentlich recht zufrieden. Es gab keinen generellen Verriss, sondern Hinweise für verbesserungswürdige Detailpunkte. Genau diese werden wir uns nochmals vornehmen, vor allem den Mängelbeseitigungshinweis!
Ich glaube die meisten Experten hier im Forum haben schon viel schlimmere Verträge bzw. BLB gesehen, von daher sind wir doch recht gut bedient. Immerhin sind wir das 262. Haus der Baubetreuungsfirma und das 90. te Haus der Baufirma. Und die komplette Referenzliste aller Objekte steht uns mit Adresse zur Verfügung. Mehrere probeweise Bauherrenbesuche hatte bislang nur positive Ergebnisse. Wir gehen also zuversichtlich an das Ganze ran ...ABER wir werden uns hier noch öfters melden, vor allem wenn es Fotos vom Baugeschehen gibt ...
Beste Grüße und DANKE,
-
Außen- & Innenwände – Material in Baubeschreibung?
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Poroton für Wände – Schallschutz beachten!
Hüpf! 🙂
Poroton Baubeschreibung Punkt 8
Stimmt, erhöhter Schallschutz fehlt. Wird auch mit Poroton schwer sein.
Zum gesamten nochmal: es ist erst der zweite Vertrag, den ich je gesehen habe, der so wenig Fehler hat. -
Innenwände – Materialunterschiede & Wohnfläche beachten!
Hüpf doch noch mal 😉
Besser als unsere alle mal, aber schlechter geht es wohl auch kaum ☹
Da steht nur die Innenwände werden in massiver Bauweise ausgeführt, nicht dass es das gleiche Material ist.
Das die beiden Baustoffe identisch sind kann ja keiner ahnen wenn sie nicht gleich dick sind.
So 6,5 cm rundum gespart und an Wohnfläche mehr hätte sich ja auch geläppert.
Wo liegt denn zwischen den Steinen der Unterschied, nur aus Interesse?
Für die Innentreppe hatten wir im RH auch mal so eine Beschreibung, die ist dann auch wirklich eingebaut worden und die Stufen waren unbehandelt 🙂 -
Außenwände – Poroton: Hersteller & WLZ?
Hä?
Im ersten Absatz unter Punkt 8 steht doch "Alle Außenwände ... ". Unterschied weiß ich nicht. Vermutlich anderer Hersteller und/oder andere WLZ -
Baubeschreibung – Details zu Kelleraußenwand fehlen!
Das einzige was ich rauslesen konnte
bei der Baubeschreibung ... Außenwände Poroton TE oder Megaton - ... naja nicht gerade aussagefähig ... Was ist mit der Kelleraußenwand ... schon etwas mehr als dürftig die Baubeschreibung ... "der kann ja alles nehmen"? ... gibt es da nicht mehr Einzelheiten? ... leider geht der Haustraum.de Link auch nicht vielleicht sind da die fehlenden Infos?
Bitumenpappe unter der Decke *hehe* man merkt die ersten denken bereits um 🙂 -
Innenwände – Schallschutz durch Materialwahl?
es steht sicher im Wärmeschutzausweis
welcher Stein es denn nun wirklich bei der Außenwand sein soll.
Aber damit ist noch immer ungeklärt, welcher Stein denn nun bei den Innenwänden vorgesehen ist. Und das kann schalltechnisch ERHEBLICHE Unterschiede bringen, ob KS oder HLZ zum Beispiel ... -
@Thalhammer: Kein Keller vorhanden!
@Thalhammer: Es gibt keinen Keller!
hat andere doch weiter oben geschrieben ... -
Oh Sorry – Info überlesen!
Oh Sorry
das habe ich glatt bei den Haufen Infos überlesen 🙂 -
Innenwände – Beschreibung vorhanden!
Mensch, kauft euch Brillen 🙂
Die Innenwände stehen direkt nach dem Absatz mit den Außenwänden. -
Schallschutz fehlt – Materialwahl entscheidend!
Zu früh gedrückt
Genauer Stein steht da nicht, nur Massiv. Ich habe ja schon geschrieben, dass im Vertrag Anforderung an erhöhten Schallschutz fehlt. Dann ergibt sich das von alleine. -
Baubeschreibung – Wo finde ich sie?
Baubeschreibung?
Wo findet man denn die Baubeschreibung. Home-Page lädt bei mir nicht!
Jupp -
Baubeschreibung als PDF – Hier downloaden!
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DANKE für den Link zur Baubeschreibung!
Danke AL " Et hat jeklappt "
Wenn ich Sie nicht hätte AL, Sie sind wie eine Mutter zu mir;-)
Helau
Jupp -
BLB & Präzisierung – Steine im LV festgelegt!
BLB
Hallo,
nochmals kurz zur BLB. Diese ist eine allgemein ausgearbeitete BLB der Baubetreuungsfirma. Die individuellen Festlegungen kommen in der Präzisierung (LVAbk.) dort steht drin welche Steine wo verbaut werden (es sind die gleichen nur schmaler).
Die Treppe wurde per separatem Angebot festgelegt, es wird eine Stahlwangen mit Ahornstufen (http://www.militzer.de )
Beste Grüße andere -
BLB-Checkliste – Leistungsumfang & Baustelleneinrichtung
Das sagt die Baubeschreibung
Hallo, beim Durchsehen Ihrer Baubeschreibung sind mir folgende Dinge aufgefallen:
1. Leistungsumfang
In diesem Teil wird erwähnt, dass alles bemustert wird und andere als in der BLB vorgeschlagene Ausführungen jederzeit vereinbart werden können. Bedenken Sie, dass dies aber üblicherweise mit Mehrkosten verbunden ist.
2. Baustelleneinrichtung
Verbrauchskosten für Baustrom, Bauwasser etc. trägt der Bauträger. Die Anschlusskosten jedoch der Bauherr. Sind damit auch die Leihkosten für z.B. ein Baustromverteiler-Kasten gemeint? War mir ein bisschen unklar.
3. Erdarbeiten
Gehen Sie sicher, dass Bodenklasse 3-5 gewährleistet sind. Wird der Mutterboden nach Lagerung vom Bauträger auf dem Gelände verteilt? Es wird erwähnt, dass mit vorhandenen Erdstoff verfüllt wird. Welcher Erdstoff (Aushub oder Mutterboden)? Es fehlt u.a. die Zufuhr von evtl. fehlendem Erdmaterial.
6. Bauwerksabdichtung
Abgedichtet wird nur gegen nichtdrückendes Wasser. Gehen Sie sicher, dass kein anderer Lastfall vorliegt (z.B. drückendes Wasser).
8. Wände
Ihre Innenwände werden massiv nach Statik ausgeführt. Betrifft offensichtlich die tragenden Wände. Was ist mit den nichttragenden Wände? Werden diese auch massiv hergestellt? Unter Punkt 21. wird erwähnt, dass nichttragende Wände in Ständerbauweise erfolgen KÖNNEN. Was bedeutet hier das können? Was ist die Alternative?
9. Geschossdecken
Eingangspodest als Kragplatte der Bodenplatte. Achten Sie hierbei auf eine thermische Trennung zur Vermeidung von Wärmebrücken.
13. Tischlerarbeiten
Hauseingangstür: hat diese ein Lichauschnitt? Außenseitig ein Türknauf oder Türbügel etc.? Innentüren: Beschläge Rosette oder Langloch? gibt es für Bad/WC die gesonderten Badezimmer-Drückergarnituren? Fenster: Einflügel oder mehrflügel? Sind irgendwo Sprossen? Fensteroliven? Abdeck-Kappen für Bänder? gibt es festverglaste Fenster? Wieviel Fenster gibt es überhaupt? Gibt es bei den Bodentiefen Fenster auch eine außenliegende Absturzsicherung? gibt es Dachfenster oder Kellerfenster?
14. Fensterbänke
Anti-Dröhn Matten unter Aluminium-Simsen?
15. Jalousien
Sonsige Rollläden?
16. Innentreppen
Aus welchem Holz sind die Trittstufen? Massiv oder furniert? Welche Art von Geländer (Harfengeländer?), Handlauf (Holz?) wandseitig oder beidseitig?
18. Sanitäre Installationen
Ist der Wannenfüll- und Einhebelmischer Auf- oder Unterputz (auch Dusche)? Für Badewanne ist keine Brausehalterung vorgesehen! Ist Duschabtrennung aus Glas oder Acryl? Für Duschwanne ist keine Brausestange beschrieben. Ansonsten auch keine weiteren Ausstattungen wie z.B. zweiarmiger Handtuchhalter, Badehandtuchhalter, Seifen/Becherhalter usw.
23. Fliesenarbeiten
Keine definierten Fliesengrößen! Auswahl der Verlegearten ohne Mehrkosten? Welche Art von Fliesen steht zur Auswahl (Keramik, Steinfeinzeug, Granit, Marmor etc.)? Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Musterauswahl von Fliesen mit der Größe 10x10 oder 15x15 und alles in Weisstöne. Ist meiner Ansicht ungenau beschrieben.
24. Bodenbeläge
Erhält der Laminat unterhalb zusätzlich eine Trittschalldämmung? Sockelleisten werden nicht beschrieben!
25. Besondere Ausstattung
Über welche Stockwerke geht der Erker, Form und Verglasung (Verglasung auch seitlich?)
26. Leistungen des Bauherren
Meiner Meinung recht viel was Sie da leisten müssen. Wird bestimmt stressig!
Was Sie nicht erhalten und sontiges:
Handelt es sich um ein Reihenhaus oder Doppelhaushälfte, freistehend?
keine Außenanlagen, kein Gehweg, keine Garage oder Carport, keine Terrasse und Beläge, kein Balkon und Geländer, kein Sichtschutz, Dachfenster und Kellerfenster sind nicht deutlich beschrieben, kein Briefkasten, keine Gegensprechanlage, kein Lichtauslass vor Haustüre!
Kann sein, dass ich das ein oder andere übersehen und zu schnell beurteilt habe. Habe das Ganze nur überflogen, aber vielleicht hilft es ja weiter ... Ansonsten sind kaum Hersteller Typen und Größen beschrieben, was dem Bauträger immer noch sehr viel Spielraum lässt! -
Werkplanung fehlt – Details dort erwartet!
Die Werkplanung fehlt
Denn da dürfte das alles drinstehen. Deswegen habe ich mich auch wenig um die Baubeschreibung gekümmert. -
Vertragskündigung – Architektenleistungen abrechnen?
Sagte ich doch auch schon, MB 🙂
Und: Es ist fraglich, wie bei einer Vertragskündigung die Architekten- und sonstigen Planungsleistungen abge- / verrechnet (!) werden. HOAIAbk.🔴 pauschal? für lau? -
Architektenleistungen – In anderen Positionen versteckt?
bestimmt
für lau. die werden doch immer in den anderen Positionen versteckt.. ;--) -
Bauplanung & Baubetreuung – Alles aus einer Hand!
Mensch lest doch auch einmal die anderen Beiträge!
Sorry,
aber ich habe es wohl noch nicht ausführlich genug geschrieben.
Wir bauen mit einer Bauplanungs- und Baubetreuungsfirma. In dieser Firma arbeiten Architekten, Statiker Baubetreuer und techn. Zeichner ... Diese Firma plant, reicht die Unterlagen zum Bauamt ein, erstellt das LVAbk. bzw. die Präzisierung zur BLB und holt Angebote ein, arbeitet mit uns den Bauvertrag aus und begleitet den Bau und dessen Abnahmen! Und dafür zahlen wir ein nicht unwesentliches Honorar im Bereich von einigen TDM.
Ich habe hier meinen Bauvertrag veröffentlicht und zusätzlich die BasisBLB. Alle weiteren Vereinbarungen sind in der Präzisierung zur BLB bzw. in den einzeln eingeholten Angeboten festgelegt. Diesen mehrseitigen Papierberg werde ich jedoch nicht einscannen!
Also keine Sorge, die Details haben wir schon PRÄZISIERT und festgelegt. Wir haben schriftl. vereinbart das z.B. auf der Terrasse ein aufgeständerter Holzbohlenbelag aufgebracht wird. Die Fenster ind deren Beschläge sind festgelegt (verdecktliegende Dreh-Kipp Beschläge).
@Rossi
versteckte Kosten gibt es nicht, wir haben für jedes Gewerk Einzelangebote und wissen auch bei jedem Gewerk die Mehrkosten bzw. den Generalunternehmer-Aufschlag (5 %). Dafür haben wir aber EINEN Ansprechpartner und einen Verantwortlichen und müssen nicht die einzelnen Gewerke überwachen und koordinieren. Dies machen die Baubetreuer und die Baufirma und wir bezahlen dafür ...So nun gut!
Wir melden uns nächste Woche wieder, dann haben die Erdarbeiten begonnen ... Und Ihr bekommt die ersten Bilder zur Beurteilung.
Beste Grüße andere
-
Zusammenarbeit – Büro mit Architekten ideal!
Na, das ist doch genau das
was ich immer vorschlage: Zusammenarbeit durch ein Büro, wo alles vertreten ist. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Bauvertrag unterschreiben: Expertenrat zu Baufortschritt & Fertigstellung
💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert intensiv den Bauvertrag eines Neubaus, wobei Expertenrat zu verschiedenen Aspekten eingeholt wird. Wichtige Punkte sind die Prüfung des Vertrags durch Fachleute, die Präzisierung der Baubeschreibung (BLB), die Absicherung gegen Insolvenz von Subunternehmern und die korrekte Ausführung der Bauleistungen gemäß DINAbk.-Normen. Der Austausch beleuchtet auch die Bedeutung des Wärmeschutznachweises und die Regelungen zur Mängelbeseitigung vor der Schlusszahlung.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Schlussrate erst nach Abnahme und vollständiger Mängelbeseitigung fällig wird, wie im Beitrag ⚠️ Schlussrate – Zahlung erst nach Mängelbeseitigung! betont wird. Dies schützt Sie vor unberechtigten Forderungen und stellt sicher, dass alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt werden.
✅ Empfehlung: Lassen Sie den Bauvertrag unbedingt von einem Bauexperten und einem Anwalt prüfen, um mögliche Risiken und Fallstricke frühzeitig zu erkennen. Der Beitrag Bauvertrag prüfen lassen – Bauexperte & Anwalt unterstreicht die Wichtigkeit dieser Maßnahme.
📊 Zusatzinfo: Die Baubeschreibung (BLB) sollte detaillierte Angaben zu den verwendeten Materialien und Ausführungen enthalten. Fehlen konkrete Angaben, sollten diese in einer Präzisierung (LV) festgelegt werden, wie im Beitrag BLB & Präzisierung – Steine im LV festgelegt! erläutert wird. Dies schafft Klarheit und vermeidet Missverständnisse.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den Wärmeschutznachweis auf die Einhaltung der energetischen Anforderungen und kontrollieren Sie die verbauten Dämmstoffe auf Übereinstimmung mit den Angaben im Nachweis. Der Beitrag Wärmeschutznachweis – Dämmstoff & Dicke kontrollieren! gibt hierzu wertvolle Hinweise.
Der Thread zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Planung und Vertragsgestaltung beim Hausbau sind. Durch die Einbeziehung von Experten und die Berücksichtigung der genannten Punkte können Bauherren Risiken minimieren und einen reibungslosen Baufortschritt sicherstellen. Die Diskussion verdeutlicht auch die Vorteile einer umfassenden Baubetreuung durch ein erfahrenes Büro, wie im Beitrag Bauplanung & Baubetreuung – Alles aus einer Hand! hervorgehoben wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauvertrag, Generalunternehmer". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Heizlastberechnung vom Bauträger: Kostenlose Pflicht nach 5 Jahren noch gültig?
- … Heizlastberechnung, Bauträger, Gewährleistung, Kosten, Pflicht, Neubau, Frist, Bauvertrag …
- … eine Heizlastberechnung zukommen zu lassen, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Bauvertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. …
- … Vertragliche Vereinbarungen: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag. Enthält er Klauseln, die den Bauträger zur Erstellung einer korrekten Heizlastberechnung …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Bauvertrag und die Umstände von einem Anwalt für Baurecht prüfen, um Ihre …
- … plant, finanziert und realisiert. Er ist Vertragspartner des Bauherrn.Verwandte Begriffe: Bauherr, Bauvertrag, Generalunternehmer …
- … BauvertragEin Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauträger, der die zu …
- … Welche Rolle spielt der Bauvertrag bei der Heizlastberechnung?Der Bauvertrag legt fest, welche Leistungen der Bauträger …
- … Bauvertrag prüfen lassenWarum es sinnvoll ist, einen Bauvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen zu lassen. …
- … Bauträgers zur Herausgabe von Unterlagen, einschließlich der Heizlastberechnung, ist primär im Bauvertrag geregelt, wie im Beitrag Bauträger-Pflicht zur Herausgabe: Vertragliche Vereinbarung prüfen! betont …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie zunächst Ihren Bauvertrag auf Klauseln zur Heizlastberechnung. Falls keine explizite Vereinbarung besteht, kann es …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Filigrandecke verspachteln: Pflichten Rohbauer? Kosten, Vorbemerkungen, Leistungsbeschreibung
- … Filigrandecke, verspachteln, Rohbauer, Leistung, Leistungsbeschreibung, Vorbemerkungen, Bauvertrag, Kosten …
- … Rohbau, Deckenbau, Bauvertrag, Baurecht, Handwerk …
- … Filigrandecken zur Leistung des Rohbauers gehört, hängt von den Vereinbarungen im Bauvertrag und der Leistungsbeschreibung ab. …
- … ? Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag und die Leistungsbeschreibung sorgfältig. Klären Sie im Zweifelsfall die Zuständigkeit für …
- … als Grundlage für die Angebote der Handwerker und ist Bestandteil des Bauvertrags. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung hilft, Missverständnisse zu vermeiden und die Kosten …
- … zu kontrollieren.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Angebot, Vorbemerkungen. …
- … Bauvertrag …
- … Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem …
- … Arbeiten, die Vergütung, die Bauzeit und die Gewährleistung.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag. …
- … Frage: Was passiert, wenn im Bauvertrag keine Regelung zum Verspachteln getroffen wurde? …
- … Antwort: Wenn im Bauvertrag keine …
- … Bauvertrag prüfen …
- … Worauf Sie bei einem Bauvertrag achten sollten. …
- … ✅ Zusatzinfo: Eine detaillierte Leistungsbeschreibung im Bauvertrag ist unerlässlich, um festzulegen, welche Leistungen im Zusammenhang mit der Filigrandecke …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihren Bauvertrag und die Leistungsbeschreibung sorgfältig auf Klauseln bezüglich der Verspachtelung von Filigrandecken. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Widerrufsrecht bei Bauverträgen: Was Architekten & Handwerker beachten müssen?
- … Widerrufsrecht, Bauvertrag, Architekt, Handwerker, Rücktritt, Widerrufsbelehrung, Verbraucherrecht, BGBAbk. …
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- … Ein Bauvertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder die …
- … zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmer geschlossen. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag. …
- … Rechte und Pflichten des Architekten und des Bauherrn. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, HOAIAbk.. …
- … Regel zwischen einem Handwerker und einem Auftraggeber geschlossen. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, VOBAbk.. …
- … Frage: Was passiert, wenn ein Kunde vom Bauvertrag zurücktritt? …
- … Wenn ein Kunde wirksam von einem Bauvertrag zurücktritt, sind die …
- … Die Bedeutung der VOBAbk./B im Bauvertrag …
- … Widerrufsrecht Bauvertrag: Vertragliche Regelungen & Fristen …
- … ⚠️ Wichtig/Achtung: Gemäß dem Beitrag Widerrufsrecht Bauvertrag: Vertragliche Regelungen & Fristen, ist es entscheidend, die Widerrufsklausel korrekt in …
- … den Bauvertrag einzufügen und erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit den Arbeiten zu …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauplanung: Architekt vs. Bauträger – Vor- und Nachteile, Kosten & Verhandlungsspielraum?
- … Architekt, Bauträger, Bauplanung, Hausbau, Kosten, Vergleich, Verhandlungsspielraum, Bauvertrag …
- … BauvertragEin Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der …
- … Kostenvergleich: Architekt, Bauträger, Generalunternehmer …
- … und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Vergleich der Kostenstrukturen von Architekten, Bauträgern und Generalunternehmern wird gefordert. Die Oberflächlichkeit des Journalismus in Bezug auf Bauplanung wird …
- … 💰 Zusatzinfo: Ein detaillierter Kostenvergleich zwischen Architekten, Bauträgern und Generalunternehmern wird im Beitrag Kostenvergleich: Architekt, Bauträger, Generalunternehmer gefordert, um eine fundierte …
- … Kostenanalyse durchführen und die Vor- und Nachteile von Architekten, Bauträgern und Generalunternehmern sorgfältig abwägen. Es wird empfohlen, sich professionelle Beratung einzuholen, um die …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Aushub-Kosten verdoppelt: Ursachen, Kalkulation & Rechte beim schlüsselfertigen Bau?
- … Aushub, Erdarbeiten, Kosten, Kalkulation, Bauvertrag, Schlüsselfertigbau, Massenberechnung, Nachtrag …
- … Bauvertrag: Was steht im Bauvertrag bezüglich Mehrkosten bei Erdarbeiten? Gibt es eine Klausel, die solche …
- … Aushubarbeiten zu überprüfen. Klären Sie Ihre Rechte und Pflichten aus dem Bauvertrag mit einem Anwalt für Baurecht. …
- … BauvertragEin Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Der Bauvertrag sollte alle wichtigen Aspekte des Bauvorhabens regeln, einschließlich des Preises, …
- … bis zur Fertigstellung übernimmt. Der Bauherr erhält ein bezugsfertiges Haus.Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Komplettbau, Fertighaus …
- … NachtragEine Ergänzung oder Änderung des Bauvertrags, die nach Vertragsabschluss vereinbart wird. Ein Nachtrag kann erforderlich sein, …
- … Mehrkosten, wenn die Aushubmenge falsch kalkuliert wurde?Antwort: Das hängt vom Bauvertrag ab. Wenn der Vertrag eine Festpreisvereinbarung enthält und die Kalkulation des …
- … Bauvertrag: Rechte und PflichtenWas Sie im Bauvertrag beachten sollten, um sich abzusichern. …
- … Bauvertrag prüfen: Festpreis vs. Pauschalvertrag Aushub …
- … Da hätte also vorher mal ein Rechtsanwalt auf den Bauvertrag schauen sollen. Der hätte aus dem vermeintlichen Festpreisvertrag sicher einen …
- … Bauleitung bei der Überwachung der Aushubmengen und die Bedeutung eines wasserdichten Bauvertrags. Die korrekte Kalkulation der Erdarbeiten und das Verständnis der eigenen …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie auf die Abrechnungsart im Bauvertrag. Laut Aushub-Abrechnung: Aufmaß statt Wiegescheine notwendig! ist bei Abrechnung nach fester …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie Ihren Bauvertrag vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt/Bauunternehmer haftbar für defekte Lichtschächte? Gewährleistung, Schadenersatz & Fristen
- … BauvertragDer Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer, der …
- … der einzelnen Gewerke und zu den Zahlungsmodalitäten. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag. …
- … können kürzere Fristen gelten. Es ist wichtig, die genauen Fristen im Bauvertrag zu prüfen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Umbau: Muss ich zahlen? Prüfung, Rechte & Vorgehen
- … verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Dienstvertrag, Bauvertrag. …
- … Bauvertrag widerrufen: So geht'sUnter welchen Umständen können Sie einen Bauvertrag widerrufen? …
- … Wenn der hauseigene Architekt des Generalunternehmers derartige Grundlagenermittlung übernehmen soll, kann der Generalunternehmer doch in einen Vorvertrag …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statik nach Bauträger-Insolvenz: Wer zahlt Rechnung? Nutzungsrecht?
- … Bauträger ist oft auch der Verkäufer der Immobilie.Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Generalunternehmer …
- … Bauvertrag: Was tun bei Insolvenz? …
- … Das dürfte Euer geringstes Problem sein erst mal vom Bauchgefühl her: Auftraggeber war der Bauträger (eher ein Generalunternehmer/Generalübernehmer). Damit wäre es das Problem des Statikers, wie er …
- … Erstmal keine Zahlungen mehr an irgendwen (Bauträger/Generalunternehmer/Handwerker/Statiker/Bauleiter/etc.), ohne dass Ihnen das Ihr Anwalt nicht …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauherr an Architekt & Bauunternehmer gebunden? Rechte, Urheberrecht & Alternativen
- … Baurecht, Architektenrecht, Bauvertrag, Doppelhaus …
- … Prüfen Sie den Bauvertrag genau. Klauseln, die Sie unangemessen an einen bestimmten Bauunternehmer binden, sind …
- … Bauvertrag …
- … Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr …
- … den vereinbarten Leistungen, den Preisen und den Zahlungsbedingungen. Ein gut gestalteter Bauvertrag ist die Grundlage für eine erfolgreiche Bauausführung. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB …
- … B, BGBAbk.-Bauvertrag. …
- … Ein Bauunternehmer ist ein Unternehmen, das Bauleistungen erbringt. Er ist für die Ausführung der Bauarbeiten gemäß den Plänen und Vorgaben des Architekten verantwortlich. Der Bauunternehmer schließt mit dem Bauherrn einen Bauvertrag ab, in dem die Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen geregelt sind. …
- … Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Handwerker, Baufirma. …
- … Frage: Bin ich an den Bauunternehmer gebunden, mit dem der Architekt zusammenarbeitet?Nein, in der Regel sind Sie nicht automatisch an einen bestimmten Bauunternehmer gebunden, es sei denn, der Bauvertrag enthält entsprechende Klauseln. Solche Klauseln sollten Sie kritisch prüfen und …
- … Frage: Welche Rolle spielt der Bauvertrag in dieser Situation?Der Bauvertrag ist entscheidend, da er Ihre Rechte …
- … Bauvertrag prüfen lassenWorauf ist bei der Prüfung eines Bauvertrags zu achten? …
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