Reihenhaus/Doppelhaus bauen: Bauträger vs. Architekt - Vor- & Nachteile, Kosten?
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Reihenhaus/Doppelhaus bauen: Bauträger vs. Architekt - Vor- & Nachteile, Kosten?
"Der Bauherr, der ein Reihen- oder Doppelhaus (Reihenhaus, Doppelhaus) bauen möchte
weil freistehend vor allem wegen der horrenden Grundstückspreise für ihn nicht möglich ist, steht nun aber vor folgendem Problem:
Reihenhäuser und Doppelhäuser werden (zumindest bei uns hier) zu 90-90 % nur von Bauträgern gebaut oder Firmen, die nach einem ähnlichen Vertragskonstrukt arbeiten. Er geht nun von Bauträger A nach B und nach C etc. Überall hört er auf seine Nachfrage nach genauen Ausschreibungsunterlagen die gleiche Leier: "Die können wir Ihnen noch gar nicht geben, das steht doch noch gar nicht fest. Das wird alles erst gemacht nachdem der Vertrag unterschrieben ist. "
Das hört er nun ausnahmslos bei jedem Bauträger! Das sei so üblich, wird ihm überall gesagt. Was soll er denn machen? Er unterschreibt (so wie ich auch). Einen Vertrag, dessen Baubeschreibung wenige Seiten dick ist und im Prinzip nichts aussagt. ER hat KEINE andere CHANCE! Es gibt praktisch keine Möglichkeit, ein Grundstück zu kaufen, und dann eine Doppelhaushälfte oder Reihenhaus klassisch mit Architekten zu bauen (und zwar NICHT nach dem Bauträger-, Generalübernehmer- oder Generalunternehmer-Prinzip!).
Er hat also die Wahl zwischen "einem Stück Haus" oder GAR keinem Haus. Toll ☹
DAS ist die Realität (zumindest im Hildesheimer Raum), wenige Ausnahmen bestätigen die Regel ...
Klar, wenn sich wirklich niemand mehr auf derartige vage Baubeschreibungen einließe und die Bauträger's auf ihrem Sch ... sitzen bleiben würden, dann würde sich vielleicht etwas ändern. Aber nur dann. Leider gibt's genug "doofe Bauherren", und wenn man nur Geld hat für RH oder Doppelhaushälfte, dann muss man zähneknirschend nichtssagende Baubeschreibungen akzeptieren, oder man lässt es. Ich denke, wenn wir damals auf derartige genaue Ausschreibungsunterlagen bestanden hätten, dann hätten wir bis heute KEIN Reihen- oder Doppelhaus (Reihenhaus, Doppelhaus) bauen können (für freistehend fehlte uns das Geld).
Vielleicht wäre uns dann einiger Ärger erspart geblieben. Nun ja.
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Ich verstehe, dass Sie sich zwischen dem Bau eines Reihen- oder Doppelhauses mit einem Bauträger oder der Beauftragung eines Architekten/Generalübernehmers entscheiden müssen. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile.
Bauträger: Bauträger bieten oft standardisierte Haustypen an, was den Prozess vereinfachen und beschleunigen kann. Die Kosten sind meist im Voraus klar definiert. Allerdings haben Sie weniger Einfluss auf die individuelle Gestaltung und die Baubeschreibung ist oft weniger detailliert.
Architekt/Generalübernehmer: Ein Architekt kann ein individuelles Haus nach Ihren Wünschen planen. Ein Generalübernehmer koordiniert die Bauausführung. Dies bietet mehr Flexibilität, kann aber auch teurer und zeitaufwendiger sein. Achten Sie auf eine detaillierte Baubeschreibung und klare vertragliche Regelungen.
👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie Angebote von Bauträgern und Architekten/Generalübernehmern. Achten Sie auf die Baubeschreibung, die enthaltenen Leistungen und die vertraglichen Bedingungen. Klären Sie alle Fragen vor Vertragsabschluss.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke kauft, darauf Gebäude errichtet und diese anschließend verkauft. Er ist sowohl Grundstücksverkäufer als auch Bauherr. Verwandte Begriffe: Projektentwickler, Immobilienentwickler.
- Architekt
- Ein Architekt ist ein Planer und Gestalter von Gebäuden. Er erstellt Entwürfe, überwacht die Bauausführung und berät den Bauherrn. Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Innenarchitekt.
- Generalübernehmer
- Ein Generalübernehmer übernimmt die komplette Bauausführung eines Projekts. Er koordiniert alle Gewerke und ist Ansprechpartner für den Bauherrn. Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Bauleiter.
- Baubeschreibung
- Die Baubeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle Leistungen und Materialien des Bauvorhabens beschreibt. Sie ist Bestandteil des Bauvertrags. Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Bauvertrag.
- Reihenhaus
- Ein Reihenhaus ist ein Haus, das Teil einer Reihe von gleichartigen Häusern ist, die direkt aneinander gebaut sind. Es hat in der Regel zwei Giebelseiten. Verwandte Begriffe: Doppelhaus, Mehrfamilienhaus.
- Doppelhaus
- Ein Doppelhaus besteht aus zwei Wohneinheiten, die direkt aneinander gebaut sind und eine gemeinsame Wand haben. Jede Wohneinheit hat in der Regel einen eigenen Eingang. Verwandte Begriffe: Reihenhaus, Einfamilienhaus.
- Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauträger oder Generalübernehmer, der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauträgervertrag.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen einem Bauträger und einem Generalübernehmer?
Ein Bauträger verkauft Ihnen ein fertiges Haus inklusive Grundstück. Ein Generalübernehmer übernimmt die Bauausführung nach Ihren individuellen Plänen, die meist von einem Architekten erstellt wurden. Der Bauträger ist also auch Grundstücksverkäufer, der Generalübernehmer reiner Dienstleister. - Welche Vorteile bietet ein Bauträgervertrag?
Ein Bauträgervertrag bietet oft Kostensicherheit, da der Preis für das Haus im Voraus festgelegt ist. Der Prozess ist meist standardisiert und weniger zeitaufwendig als der Bau mit einem Architekten. Allerdings haben Sie weniger Einfluss auf die Gestaltung und die Baubeschreibung. - Welche Vorteile bietet die Beauftragung eines Architekten?
Ein Architekt kann ein individuelles Haus nach Ihren Wünschen planen und die Bauausführung überwachen. Dies bietet mehr Flexibilität und die Möglichkeit, ein einzigartiges Haus zu gestalten. Allerdings ist der Prozess oft teurer und zeitaufwendiger. - Was ist eine Baubeschreibung und warum ist sie wichtig?
Die Baubeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle Leistungen und Materialien des Bauvorhabens beschreibt. Sie ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass das Haus Ihren Vorstellungen entspricht. Achten Sie auf Vollständigkeit und Genauigkeit. - Welche Risiken gibt es beim Bau eines Reihen- oder Doppelhauses?
Risiken können in unklaren Vertragskonstrukten, mangelhaften Baubeschreibungen oder Problemen mit dem Grundstück liegen. Achten Sie auf eine sorgfältige Planung und eine umfassende Beratung durch Fachleute. Lassen Sie sich rechtlich beraten. - Wie finde ich einen seriösen Bauträger oder Architekten?
Recherchieren Sie im Internet, holen Sie Referenzen ein und sprechen Sie mit anderen Bauherren. Achten Sie auf Zertifizierungen und Auszeichnungen. Ein persönliches Gespräch ist wichtig, um Vertrauen aufzubauen. - Was sollte ich bei der Finanzierung eines Reihen- oder Doppelhauses beachten?
Vergleichen Sie Angebote verschiedener Banken und Bausparkassen. Achten Sie auf die Zinsen, die Tilgung und die Nebenkosten. Lassen Sie sich umfassend beraten und erstellen Sie einen Finanzierungsplan. - Welche Genehmigungen benötige ich für den Bau eines Reihen- oder Doppelhauses?
Sie benötigen eine Baugenehmigung von der zuständigen Baubehörde. Informieren Sie sich frühzeitig über die erforderlichen Unterlagen und den Ablauf des Genehmigungsverfahrens. Beachten Sie die Bauordnung.
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Wichtige Klauseln und Fallstricke im Bauträgervertrag erkennen. - Architektenvertrag: Leistungen und Honorar
Die Aufgaben des Architekten und die Berechnung des Honorars. - Baufinanzierung: Zinsen und Tilgung
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Die erforderlichen Unterlagen und der Genehmigungsprozess. - Energetische Sanierung: Fördermöglichkeiten
Staatliche Zuschüsse und Kredite für die Sanierung.
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Sorry
Ich war es -
Bauträger: Verbraucherschutz durch Fertigstellungsversicherungen!
Martin ich sage es doch immer wieder ...
Martin ich sage es doch immer wieder lass uns endlich weitere Verbraucherschutzvorschriften für den Endverbraucher beschließen. Jeder Sch.. wird hier in Deutschland reglementiert. Im europäischen Ausland gibt es Fertigstellungsversicherungen (z.B. Schweden) oder Gewährleistungsversicherungen (z.B. Holland), die das Bauen nicht gerade verteuern. Und wenn ein Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer zu viel Mist baut, dann fliegt er schon raus aus der Versicherung. Und damit trennt sich die Spreu vom Weizen. Weiterhin sollte das Berufsbild endlich einmal klar definiert werden. Und damit die Baulandpreise nicht weiterhin in unkalkulierbare Höhen abdriften, sollten die Kommunen mit ihren Erschließungsplanern mal wieder auf ein normales Niveau herunterkommen. Wohlgemerkt: es gibt immer Sonne und Sonne ... -
Bauträger-Probleme: Brandwände, Verantwortlichkeit, Versicherung
auch
Moin zusammen,
Werner trifts ja. Und wer seinen Fall kennt, der rauft sich die Haare. Dr Bauträger kann doch machen was er will. In Sachen Brandwände z.B. fühlt sich keiner verantwortlich, weder das BA, bei dem ich telefonisch mittlerweile alle Auskünfte habe, die mir allerdings nicht schriftlich bestätigt werden, bei der Versicherung, die solange nichts sagt, wie nichts passiert, bei der Feuerwehr, die sich auch nicht konkret äußert oder es schriftlich ausarbeiten will. Wenn Du als BH allerdings Kenntnis von einer mangelbafteten und somit sicherheitsrelevanten Ausführung hast, aber nichts unternimmst, dann kann die Versicherung u.U. die Zahlungen verweigern. Abre keiner unternimmt etwas!
Weiterhin scheint, und auch das habe ich in dem Ursprungsbeitrag geschrieben, eine Gemeinde besser den Spatzen (halb verhungert = Bauträger) in der Hand halten zu wollen, als die Taube (vollgefressen = Archibauherr), weil der Archibauherr ja nur 1 Grundstück abkauft, der Bauträger gleich die ganze Wiese, wenn auch hzu einem weitaus schlechteren Preis (aus Sicht der Gemeinde). Die hat zudem das Geld noch nicht einmal sicher in den Händen, kann es aber bereits in den Haushalt mit einplanen.
Der Bauträger schämt sich auch nicht, die Grundstücke soweit in der m²-Zahl herunterzuschrauben, dass im Normalfall gerade mal nen Dixi ausreichend Platz hat. Bei einem Archibauherren würde das nicht funzen. Und da dadurch der Bauträger mehr Kohle inne Kasse kriegt ist es für mich unverständlich, weshalb die dann immer noch so pfuschen. Oder ist es Vorsatz?
Und dazu gehört ebenso selbstverständlich die nach allen Seiten offene Baubeschreibung. Bloß nichts festschreiben, sonst kann Dir der BH ans Bein pinkeln.
Rübe, ich weiß nicht, ob eine Versicherung da Abhilfe schafft. In Holland sind die Häuser auch nicht qualitativ besser als bei uns, nur haben die Holländer ein anderes Bewusstsein damit.
Ich meine, wenn das Verständnis für Qualität, also die Aufklärung über das preiswerte! Bauen, geschärft wird, wenn die Qualität der Handwerker durch Ausbildung, Weiterbildung und Erhalt des großen Befähigungsnachweises verbessert wird, wenn die Gemeinden und Städte ihre Grundstückspolitik ändern würden, deren eigene Raumplanung verbesern würden, und BAU.DE sich wieder mehr auf die Beantwortung von Fragen bemüht, als sic hständig mit sich selber zu beschäftigen, dann und nur dann sehe ich einen Weg der Besserung für Alle.
Grüße
Stefan Ibold -
Doppelhaushälften: Gemeinde verkauft Grundstücke an Privatpersonen
Es geht auch anders
In Neukirchen-Vluyn meiner alten Heimat gibt es zwei neue große Baugebiete, die von der Gemeinde nur an Privatpersonen verkauft werden. Ein paar Grundstücke für freistehende, aber überwiegend Doppelhaushälften, bei denen sich Baupartner finden mussten um zu bauen. Ging anscheinend gut, denn ist fast alles weg und zum größten Teil auch gebaut und zwar auf dei unterschiedlichsten Art und Weisen, es gab keine Gestaltungsvorschriften, nur die Höhe war festgelegt.
Klasse fand ich, dass die Grundstücke für die DH so breit waren, das man auch ein 8-9 m breites Haus bauen konnte, teilweise ist das eine Haus auch breiter als das andere, nach dem Motto wir brauchen nicht so viel und wird uns zu teuer, ihr bekommt noch ein paar Meter von uns ab.
Wir hatten uns auch angemeldet, aber kein Grundstück bekommen, war ein bisschen spät dran.
Manches ist zwar selbst mir etwas zu bunt geworden, aber es ist durchaus spannend hier durchzulaufen.
Auch Kirchen bieten hier gelegentlich Grundstücke an, zum Kauf oder Erbpacht. -
Bauträger: Qualifikation irrelevant? Mindestgrundstücksgrößen!
Stefan ...
Stefan das ist doch der Punkt. Ihr reitet alle auf dem großen Befähigungsnachweis rum. Aber: es gibt doch nun mal BTs/Generalunternehmer usw. die vorher Eisverkäufer waren, wo also bis zum heutigen Tage keine Qualifikation gefordert ist. Und wenn es dann schief geht, schreien alle rum. Und eine planerische Möglichkeit ist doch, Mindestgrundstücksgrößen vorzuschreiben. Das Beispiel mit der Kommune ist gut, leider haben aber viele Kommunen heute nicht das Personal, oder besser gesagt: das qualifizierte Personal, um so etwas durchzuziehen. Hinzu kommt manchmal auch die fehlende Motivation (sbereitschaft) so etwas mal zu machen. Nach dem Motto: 38,5 Stunden und gut. -
Bauplanung: Planer, Techniker & Handwerker sind Pflicht!
oder Bäcker
Rübe, dass ist es ja auch, was ich moniere. Auch wenn jetzt das Argument "Regelungswut der Deutschen" kommt, ich bleibe dabei. Ein Haus wird erst dann vernünftig wenn ein vernünftiger Planer (Designer), ein vernünftiger Techniker und vernünftige Handwerker beteiligt sind. Das gilt sowohl für die schlüsselfertigen Häuser von BU, Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer wie für die "Archihäuser", also die individuellen.
Und es ist für mich ein Alptraum, dass mein Pizzabäcker u.U. Häuser verscherbeln darf, genauso wie ein Kneipenwirt plötzlich in Versicherungen machen kann. Selbstverständlich gilt das nur dann, wenn keine Qualifikationsmaßnahmen ergriffen werden, ist das geschehen (so eine Art Umschulung mit Nachweis durch Prüfung), dann steht einem Berufswechsel nichts entgegen.
Bei unseren holländischen Nachbarn ist es so, dass der Maler mal eben Klempnerarbeiten mitmacht, was dabei rauskommt, durfte ich nach 4 Monaten komplett neumachen, und Elektriker Leitungen verlegen, behaupten, dass Kraftstrom damit zur Verfügung stehen würde, der E-Herd und der Boiler aber nicht funzen, bis denn ein doofer Dachhase wie ich feststellen muss, dass es in der Straße gar keine Möglichkeit dafür gab. Da wäre eine vernünftige Qualifikation des E-Mannes doch sinnvoll gewesen. Warum? Nun, ich behaupte mal, dass wer sich weiterbildet, oder für Berufe qualifiziert, der hat im Normalfall keinen Draht zum Beschi ... Und die, die es dennoch haben, die werden auf Druck des Marktes aussortiert, allerdings nur dann, wenn dieses Billigdenken aufhört, sich die Leute wieder der Qualität zuwenden und nicht verlangen, dass alles umsonst erstellt werden muss.
Aber wie es so ist: Gestern war ich in der alten Eigentumswohnung, die meiner Ex-Lebenspartnerin gehört und nun verkauft werden soll. Da ich beim Umzug von ihr festgestellt habe, dass ein undichtes Fensterelement Probleme macht, habe ich mich mich einem Vertreter der Hausverwaltung getroffen, um diesem das Problem zu zeigen. Reaktion war: Das können Sie doch wohl gerade selber machen, da brauchen wir doch keinen Handwerker. Klar könnte ich das, nur: wenn ich mir überlege, dass meine Ex in den letzten Jahren immer höhere Verwaltungsbgebühren zahlen musste (in 5 Jahren 3 Erhöhungen ), die mit steigenen Personalkosten begründet werden, aber einem Handwerker auf der anderen Seite die Pistole auf die Brust gesetzt wird, dieser seine Löhne drücken muss und seit 5 Jahren eben nicht mehr erhöhen durfte, weil - sonst kein Auftrag mehr - dann finde ich diese Forderung "machmaselber" schlicht unverschämt. Ich lebe auch nicht von Luft und Liebe, da sind 92 Kilo nicht von satt zubekommen.
Jeder will und soll doch leben und leben lassen. Das ganze Leben ist doch ein Geschäft auf Gegenseitigkeit. Nur muss Weiterbildung und Ehrlichkeit belohnt werden und Faulheit und Betrug bestraft werden. Hier bei uns im Lande gibt es einen besseren Täter- als einen Opferschutz. Siehe dazu auch die dämlichen Abmahnungen gegen den Prof.. Aber - ich bleibe dabei, BAU.DE hat damit bewiesen auf dem richtigen Wege zu sein. Man bekommt Angst, und wer Angst hat, der fängt an zu beißen, und wer beißt, der ist getroffen, und wer (zurecht) getroffen ist, der muss sich was einfallen lassen, damit er überlebt. Und das sollte nicht der ehemalige Bademeister sein, der nun Fertiggaragen verkauft.
Grüße
Stefan Ibold -
Bauversicherung: Risikoklassen für Architekten & Bauträger
Versicherung ist der richtige Ansatz
Und natürlich auch die Konsequenzen daraus. Also praktisch wie beim Auto eine Risikoklasse für Generalübernehmer's und Architekten. Und wer zu viel Mist baut, fliegt raus. -
Architekten-Versicherung: B-Pläne, Ingenieurbüros, Grundstücksgewinn
Architekten
haben eine Versicherung- schon vergessen? ich stimme si vollkommen zu. übrigens: auch wenn die Verwaltungen der gemeinden selber keine Leute haben: b-Pläne werden extern vergeben, alles andere kann jeder Notar abwickeln. für den Rest gibt es ingenieurbüros. unterm strich bleibt der Gemeinde pro verkauftem m² Grundstück noch 15 € Gewinn, welcher dann für irgendwas anderes verwendet werden kann.
das jeder Pizzabäcker Häuser verkaufen darf, ist schlöichtweg eine üble Sache und das Ergebnis kann man ja jeden Tag bewundern. Konsequenz: Qualifikationen hochschrauben und kontrollieren, Bauvorlageberechtigungen verschärfen. Ich glaube, dann kriegt man auch das Problem der Schwarzarbeit etwas besser in den Griff ... wenn es denn gewollt ist ;--) -
Bauversicherung: Qualifikation durch Prämienanpassung sichern!
Der Wille ist das Problem
Es ist wohl nicht gewollt. Architekten haben übrigens die gleiche Versicherung wie ich auch. Und das ist ja was ich meine: wieso nur Architekten und Ingenieure?
Allerdings wäre eine Versicherung des Baus an sich besser. Dann wird nämlich die Versicherung automatisch für Quakifikation durch Prämienanpassung sorgen. -
Fertigstellungsversicherung: Baumängel vs. Planungsfehler!
Ihr habt beide recht ...
Ihr habt beide recht natürlich haben Architekten eine Versicherung. Ja aber wogegen denn bitteschön? Gegen Planungsfehler natürlich nur. Ich meine aber Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer Fehler, sprich dem Kunden dummes Zeug verkaufen. Im Klartext: Fertigstellungsversicherung auch gegen Baumängel: aaRdTAbk. und nicht DINAbk., usw. usw ... -
Danke MoRüBe
Das meinte ich. -
Bauversicherung: Qualitätsprüfung & Bonitätskontrolle wichtig!
Hat bei uns
unheimlich viel genutzt so eine Versicherung.
Von Qualitätsprüfung und Bonitätskontrolle will ich erst gar nicht reden.
Die Kontrolle der Kontrolle, wo gibt es eine gute Versicherung?
Da hat doch jeder seine persönlichen Erfahrungen mit auch im privaten Bereich, was soll da am Bau anders sein? -
Bauversicherung: Seriöse Versicherer wie Allianz, VHV wählen!
Das war ja auch keine Versicherung
sondern eher ein dubioser Verein. Ich meine hier die bekannten und seriösen Versicherer wie z.B. Allianz, VHV, Volkswohlbund, Würtemberger etc. -
Bauversicherung: SGWN, CEGI – Bekannte Versicherer in NL/FR
Die SGWN
ist eine genauso bekannte Versicherung in den NL, auch mit Zweigstellen in Deutschland und auch die CEGI ist keine Unbekannte in Frankreich.
Und was die Allianz betrifft, da könnten ihnen meine Eltern auch nette Geschichten erzählen 😉
Wenn sie eine solche Versicherung abschließen wollen, müssen sie dies mit den entsprechenden Versicherungen in den Nachbarländern tun. -
Bauversicherung: Abschluss & Überprüfung durch RA notwendig!
Ja eben
Hat doch nichts genutzt. Aber warum wohl? Wer hat den die Versicherung abgeschlossen und welcher RA hat das überprüft? -
Bauversicherung: Bauherr kann Versicherung nicht abschließen!
Lieber MB
diese Versicherung kann man als Bauherr nicht abschließen.
Unser Versicherungsschein war in Ordnung, nur welche Verträge zwischen der Versicherung und dem Bauträger sind, weiß Mann/Frau nicht.
Daher ist es ja bei uns passiert, das eine auserordendliche Kündigung seitens der Versicherung bei Geschäftsführerwechsel möglich war.
Nur das weder Versicherung noch Bauträger die Bauherren darüber informiert haben war nicht so nett. -
Bauversicherung: Architekten vs. Ingenieure – Unterschiede!
da geht wohl doch einiges durcheinander ...
1.)
Architekten haben eim Normalfall e. andere, weitreichendere Versicherung als Ingenieure
Prüfingenieure/sachverständige haben u.U. auch e. weitreichendere Versicherung als die
meisten planenden Ingenieure
2.)
eine Versicherung bewirkt weder eine kontrollfunktion mit dem Ergebnis einer Qualitätsverbesserung,
noch könnte e. solches Prozedere mit vertretbaren Aufwand zielführend sein -
oder sinkt die Zahl der überflutungsschäden durch e. Elementarschadenversicherung?
3.)
instrumentarium zum durchsetzen e. diktierten qualitätsanspruchs gäbe es bereits - wird
aber nicht genutzt.
erst muss das Kind in den Brunnen fallen - dann wird nach Kontrolle geschrien!
von wegen private Kontrolle! von wegen subsidiaritätsprinzip des staates!
von wegen mündiger Bauherr!
es gibt genügend unabhängige Kontrollmöglichkeiten - wurde auch alles schon debattiert.
diese werden aber nicht genutzt - nicht weil unbekannt, sondern weil mit kosten verbunden!
4.)
und jetzt überlegt euch mal, warum sich nichts ändert ...
aus der Praxis:
3/4 meiner Neubauten sind für Bauherren mit ziemlich hohen Ansprüchen ...
3/4 meiner Sanierungen (auch rel. neuer Baumaßnahmen) sind für Bauherren, denen es nicht
billig (billig!) genug sein kann ... -
Baufinanzierung: Ursachen für fehlendes Geld beim Hausbau
Leider wahr, Herr Sollacher
Ich muss eider weg, aber der Grund, warum das Geld fehlt, liegt noch etwas tiefer. -
Baufinanzierung: Förderung, Banken & fachmännische Hilfe
Zwischen zwei Baustellen ...
... der Grund ist die Finanzierung und Förderung. Gefördert wird doch nur der, der sich auf keinen Fall von seinem Einkommen ein Haus kaufen kann und dann nur soviel, dass es eben gerade reicht.
Dazu kommen noch die abenteuerlichen Finanzierungen und Rechnungen der Bank. Da bleibt dann kein Geld mehr für unnützen Schnickschnack wie fachmännische Hilfe bei der Abnahme zum Beispiel. -
Baufertigstellungsversicherung: Konsequente Fertigstellung sichern!
Ich glaube, wir reden ein bisschen aneinander vorbei ...
Ich glaube, wir reden ein bisschen aneinander vorbei ich meinte eine qualifizierte Baufertigstellungsversicherung und anschließender Gewährleistungsversicherung. Ich meinte keine Haftpflicht- und/oder Vermögensschadenversicherung. Sprich die Versicherung stellt den Bau fertig, wenn der Bauträger/Generalunternehmer usw. die Segel streicht. Und zwar in aller Konsequenz. Eine derartige Versicherung wird hier in Deutschland- soweit mir bekannt, nicht angeboten. Und diese Versicherung ist dem Bauherrn/der Baufrau vor Baubeginn auszuhändigen. -
Genau die meinte ich
-
Bauversicherung: Streitfragen & Gutachter vermeiden – So gehts!
na Servus ... armer Bauherr!
wenn er jezza schon das banalste von Welt versichern soll 🙂
wetten, dass da wunderbar streitgegenständliche fragen auftreten, an denen eine
neue gutachterspezies ihr Vergnügen finden wird?
na, da lob ich mir doch den g'scheiden Bauherrn, der mit kompetenten Planern
und Baufirmen zusammenarbeitet. wird wohl günstiger als der ganze versicherungs - und
Streitheckmeck ... -
Bauträger vs. Architekt: Ärger durch richtige Wahl ersparen
genau, MLS
bei der von dir genannten Konstellation kann man sich allen (oder fast allen 😉 ärger ersparen. -
Guten Planer finden: Woran erkennt der Laie Kompetenz?
Back to the roots
Damit kommen wir wieder zu der Frage, woran ich - als Baulaie - einen guten Planer erkennen kann. Es soll ja sowohl bei Generalunternehmer's/Generalübernehmer's als auch bei Architekten Könner und Woller geben. -
Architekt finden: Architekturzeitschriften, Messebesuche, Interviews!
das ist doch das einfachste der Welt ...
zuerst mal:
wenn ich 'n Haufen Geld für ein Haus ausgeb, dann befass ich ich mich a bisserl damit,
d.h., mal ein paar ausgaben guter Architekturzeitschriften (dbAbk., arch+), ein paar
messebesuche (dabei fällt garantiert die "arge Holz" auf *g*) und solchermaßen vorgebildet:
marsch, marsch durch heimische Neubaugebiete und Bauherren der besseren Häuser interviewen.
wär doch gelacht!
is der Architekt erst gefunden, sind Tragwerksplaner und Haustechniker auch
nicht mehr weit 😉
nebenbei: es ist nicht nur während der Bauphase ökonomisch sinnvoll, mit Fachleuten
zu arbeiten, auch die Werthaltigkeit des Bauwerks profitiert davon ...
nebenbei bemerkt:
wer lesen kann ist klar im Vorteil - einige Architekten hier im Forum präsentieren
auf ihrer Webseite echt edle Bauten 🙂 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Reihenhaus/Doppelhaus bauen: Bauträger vs. Architekt
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Vor- und Nachteile von Bauträgern im Vergleich zu Architekten beim Bau von Reihenhäusern und Doppelhäusern. Ein zentraler Punkt ist die Frage nach notwendigen Qualifikationen und Versicherungen, um Bauherren vor Risiken zu schützen. Es wird auch die Rolle von Gemeinden bei der Grundstücksvergabe und die Bedeutung einer soliden Baufinanzierung thematisiert. Die Notwendigkeit von Baufertigstellungsversicherungen und Gewährleistungsversicherungen wird intensiv diskutiert, um Bauherren vor unvollendeten Bauprojekten und Mängeln zu schützen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauversicherung: Bauherr kann Versicherung nicht abschließen! wird darauf hingewiesen, dass Bauherren oft keine Möglichkeit haben, die Verträge zwischen Versicherung und Bauträger einzusehen, was zu Problemen führen kann.
✅ Zusatzinfo: Einige Teilnehmer empfehlen, sich vorab gut zu informieren und Referenzen von Architekten und Bauträgern einzuholen, wie im Beitrag Architekt finden: Architekturzeitschriften, Messebesuche, Interviews! beschrieben.
💰 Kosten: Die Diskussion berührt auch die Finanzierung und Förderung von Bauprojekten. Im Beitrag Baufinanzierung: Förderung, Banken & fachmännische Hilfe wird kritisiert, dass Förderungen oft nicht ausreichen, um fachmännische Hilfe bei der Bauabnahme zu finanzieren.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich umfassend über die Qualifikationen und Versicherungen von Bauträgern und Architekten informieren und gegebenenfalls eine Baufertigstellungsversicherung in Betracht ziehen. Es ist ratsam, sich vorab mit anderen Bauherren auszutauschen und Referenzen einzuholen, um die richtige Wahl zu treffen. Siehe auch Guten Planer finden: Woran erkennt der Laie Kompetenz?.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … Doppelhaushälfte: Nachbar-Risiken & Dämmungsprobleme …
- … um eine Dämmung werde ich wohl nicht herum kommen. D.h. zusätzliche Kosten. Der Verhältnisse sind in Ordnung. Das war früher ein Grundstück ca. 90 Meter lang und 11 Meter breit, was von Straßenseite zu Straßenseite geht. Dies wird jetzt nach und nach halbiert und dann auch privat verkauft (Bebauungsplan gibt es bereits für alle Grundstücke). Und hier verkauft jeder zu einem anderen Zeitpunkt. Ich werde mal einen Termin mit einem Architekten machen. Aber bei einem Reihen oder Doppelhaus, weiß man doch nie, was für ein Nachbar nebenan …
- … Freistehende Doppelhaushälfte: Risiken, Kosten und Baurecht …
- … mit einem Architekten über die spezifischen Herausforderungen und Chancen einer freistehenden Doppelhaushälfte. Berücksichtigen Sie die genannten Aspekte bei der Planung und Baufinanzierung, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hausansicht visualisieren: 3D-Modellierung mit Software, Kosten & Architekt einbeziehen?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Grenzbebauung durch Bauherrn: Rechte, Pflichten & Risiken bei Überbau auf Nachbargrundstück?
- … Grenzbebauung, Überbau, Grundstücksgrenze, Nachbarrecht, Eigentumsverhältnisse, Grenzkorrektur, Haftung, Bauherr, Käufer, Doppelhaushälfte …
- … Kurz danach und fast zeitnah wurde unser Doppelhaushälfte-Grundstück von unseren Rechtsvorgängern und das benachbarte Grundstück von unserem Nachbar …
- … gekauft und der geplante Bau der Doppelhaushälfte en sowie Doppelgarage durch den Verkäufer/Bauherrn vorangetrieben. …
- … Diese wurde um 1 Meter länger mit auch an dieser Stelle vollständiger 20 cm dicken Wand gebaut. An der Stelle wo die Garage länger war/ist und auf unserem Grund wurde ein Sonderbau von ca. 100 cm x 28 cm x 260 cm angemauert (als Verlängerung der Wand unserer Garage) und in diesem Bau wurde der Stromanschlusskasten (60 cm x 80 cm x 20 cm) für beide Doppelhaushälfte en eingemauert, der sonst auf die Wandfront je zur …
- … sich nach Durchführung des Bauvorhabens herausstellen sollte, dass die Trenngrenze zwischen Reihenhauseinheiten oder Garagen nicht deckungsgleich mit der Trennmauer verläuft, ist der …
- … durch den ursprünglichen Bauherrn verursacht wurde. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte, bei der eine Garage oder ein anderer Bauteil über die …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kellergeschoss Vollgeschoss? Berechnung nach LBO BW: Höhenlage, Geländeoberfläche & Definition?
- … Kellergeschoss, Vollgeschoss, LBOAbk. BW, Landesbauordnung, Höhenlage, Geländeoberfläche, Berechnung, Baurecht, Doppelhaushälfte, Anbau …
- … An eine bestehende Doppelhaushälfte soll ein Anbau angeordnet werden. Die Doppelhaushälfte ragt vorne …
- … Bei einer Doppelhaushälfte oder einem Anbau ist die Bezugnahme auf die Geländeoberfläche besonders …
- … Doppelhaushälfte …
- … Ein Gebäude, das durch eine gemeinsame Brandwand mit einem anderen Gebäude verbunden ist und eine separate Wohneinheit bildet. Bei Doppelhaushälften ist die separate Betrachtung der Geländeoberfläche wichtig.Verwandte Begriffe: Reihenhaus …
- … gemeinsamen Grundstücksgrenze variieren kann. Daher muss die mittlere Geländeoberfläche für jede Doppelhaushälfte separat ermittelt werden, um die Vollgeschossdefinition korrekt anzuwenden. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - OG-Wohnfläche bei eingeschossigem Hausbau: Hamburger Bauordnung, Vollgeschosse & Möglichkeiten?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauherr an Architekt & Bauunternehmer gebunden? Rechte, Urheberrecht & Alternativen
- … Bauherr, Architekt, Bauunternehmer, Bindung, Doppelhaus, Urheberrecht, Alternativen, Baurecht …
- … Baurecht, Architektenrecht, Bauvertrag, Doppelhaus …
- … wir wollen eine Doppelhaushälfte bauen. Die erste steht schon und ist von einem Architekten mit einem Bauunternehmer gebaut worden. Wir sind aber nicht damit einverstanden, ohne weitere Angebote, nur diesen Architekten, der überdies auch nur mit diesem einen Bauunternehmer arbeiten will, zu nehmen. Somit nun zu unseren Fragen: …
- … Wie viel müssen wir an dem Haus, außen wie innen im Plan verändern, damit der Architekt nicht aufs Urheberrecht pochen kann. Es muss irgendwie zu dem anderen Doppelhaus passen ... …
- … an einen bestimmten Architekten oder Bauunternehmer gebunden, auch wenn ein bestehendes Doppelhausprojekt vorliegt. Es ist wichtig, Ihre Rechte und Optionen zu kennen. …
- … Doppelhaus …
- … Ein Doppelhaus besteht aus zwei aneinander gebauten Wohneinheiten, die in der Regel …
- … da sie die Vorteile eines freistehenden Hauses mit den Kostenvorteilen einer Reihenhausbebauung verbinden. Verwandte Begriffe: Reihenhaus, Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus. …
- … Frage: Kann ich den Architekten wechseln, obwohl er das Doppelhaus geplant hat?Ja, grundsätzlich können Sie den Architekten wechseln. Allerdings müssen …
- … Baurecht: Urheberrecht bei Doppelhaushälfte – Einschätzung …
- … Doppelhaus: Preisvorteil durch Architekt des Nachbarhauses? …
- … Urheberrechtsschutz: Doppelhaus – Standard vs. individuelle Planung …
- … OHNE Rechtsberatung: Urheberrecht wird bei Architektenleistungen manchmal überbewertet. Auf ein Doppelhaus, welches aussieht wie von der Stange, gibt es praktisch keinen Urheberrechtsschutz. Urheberrechtsschutz gibt es auf (Bau-) Kunst und nicht auf übliche Standards. …
- … Was soll der ganze Streit (Urheberrechtsschutz) überhaupt? Beim Entwurf einer Doppelhaushälfte muss der Architekt davon ausgehen, dass mindestens das äußere …
- … Erscheinungsbild der 2. Doppelhaushälfte gleich aussehen wird oder zumindest starke Ähnlichkeiten aufweisen kann, denn das ist ja wohl bauordnungsrechtlicher Sinn der Erlaubnis von Doppelhaushälften! Ein Architekt kann sich hier wohl kaum mit dem …
- … Verweis auf das Urheberrecht in die Planung und Genehmigung der 2. Doppelhaushälfte einklagen. …
- … ✅ Zusatzinfo: Wenn Ihnen die bestehende Doppelhaushälfte gefällt, kann die Zusammenarbeit mit dem Architekten des Nachbarhauses Vorteile …
- … bieten, wie im Beitrag Doppelhaus: Preisvorteil durch Architekt des Nachbarhauses? beschrieben. Dies kann zu Preisnachlässen und einer reibungsloseren Bauabwicklung führen, da die Pläne bereits existieren. …
- … 📊 Fakten/Zahlen: Der Urheberrechtsschutz für Architektenleistungen wird oft überschätzt, insbesondere bei Doppelhäusern im Standarddesign. Wie im Beitrag Urheberrechtsschutz: Doppelhaus – Standard vs. individuelle Planung dargelegt, greift dieser Schutz primär bei …
- … von Architekten und Bauunternehmern ein, um die beste Lösung für Ihr Doppelhausprojekt zu finden. Prüfen Sie die Verträge sorgfältig und lassen Sie …
- … gebunden sind. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Baurecht: Urheberrecht bei Doppelhaushälfte – Einschätzung bezüglich des Urheberrechts. …
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