Bauträger-Hinhaltetaktik bei Mängeln: Was tun? Fristsetzung, Mahnung & Anwalt?
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Bauträger-Hinhaltetaktik bei Mängeln: Was tun? Fristsetzung, Mahnung & Anwalt?

Hallo die Herren,
wir haben folgendes Problem mit unserem Bauträger.
Am 09.12.99 war unsere Hausübergabe mit Erstellung der Mängelliste. Innerhalb des ersten 1/4 Jahres wurden die meisten Mängel beseitigt. Danach sind nur noch wenige Mängel auf der Liste die von 2 oder 3 Firmen erledigt werden müssten.
Aber diese wurden nicht erledigt. Vor gut einem Jahr habe ich dem Bauträger auf die noch ausstehenden Mängel hingewiesen, weil dieser uns aufgefordert hat die Restforderung von 3,5 % des Kaufpreises zu überweisen. Er hat dann die Aufforderung zurückgezogen und sich bereit erklärt die Mängel bald zu erledigen. Nichts geschah. Am 29.09.2001, fast 2 Jahre nach Übergabe, habe ich den Bauträger wiederum auf die noch ausstehenden Mängel hingewiesen und ihm ein Frist gesetzt bis 1.11.2001 die noch ausstehenden Arbeiten zu erledigen. Unbeachtet dessen hat der Bauträger 4 Wochen nach unserem Schreiben uns ein Brief geschickt in dem er uns auf die Restforderung aufmerksam machte, diese bis zum 9.11.01 zu überweisen da sonst Verjährung drohe, andernfalls müsse er mahnen oder klagen damit die Verjährung von 2 Jahren aufgehoben wird.
Daraufhin rief ich ihn am Freitag an. Er sagte, dass er unser Schreiben vom 29.11 nicht bekommen hätte, bestreite aber auch nicht, dass ich ihm es nicht geschickt hätte. (Kann er auch nicht, da es per Einwurfeinschreiben versandt wurde). Er müsse bei sich mal nachschauen, vielleicht hat einer der Kollegen es. Er würde sich diese Woche dann melden.
Ich rief ihn heute an. Natürlich ist der Brief weg. Ich habe ihm dann eine Kopie vom Schreiben 29.09.01 zugefaxt mit der bitte bis Ende dieser Woche zu den Vorgängen "Mängelbeseitigung und Restforderung" Stellung zunehmen.
Meine Frage ist jetzt, was diese Hinhaltetaktik soll, denn das der Brief nicht angekommen ist kann ich beim besten Willen nicht glauben, und wie bekomme ich den Bauträger dazu die restlichen Mängel zu beseitigen? Kann ich mich mit ihm auf einem Vergleich einigen? Bitte geben sie mir ein Rat wie ich weiter vorgehen soll. Reicht es, wenn ich weiterhin energisch mit Mahnschreiben (erneute Fristsetzung und ggf. Ablehnungsandrohung) am Ball bleibe oder ist der Gang zum Anwalt effektiver oder sogar unumgänglich.
Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen.
Viele Dank
  • Name:
  • G. Latussek
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Hinhaltetaktik Ihres Bauträgers bezüglich der Mängelbeseitigung haben. Da die Hausübergabe am 09.12.1999 stattfand und einige Mängel noch immer nicht beseitigt sind, ist es wichtig, schnell zu handeln, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Prüfen Sie die Verjährungsfristen: Im Baurecht gelten spezifische Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Lassen Sie von einem Anwalt prüfen, ob Ihre Ansprüche noch nicht verjährt sind.
    • Senden Sie ein Mahnschreiben mit Fristsetzung: Setzen Sie dem Bauträger schriftlich eine letzte, angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel. Die Frist sollte konkret benannt sein (z.B. 2 Wochen).
    • Kündigen Sie Ablehnungsandrohung an: Kündigen Sie im Mahnschreiben an, dass Sie nach Ablauf der Frist die Beseitigung der Mängel ablehnen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten werden.
    • Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu: Ein Anwalt kann Ihre Situation rechtlich bewerten, Sie beraten und Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauträger durchsetzen.
    • Dokumentieren Sie alle Vorgänge: Bewahren Sie alle Schreiben, E-Mails und sonstige Dokumente im Zusammenhang mit den Mängeln und der Kommunikation mit dem Bauträger sorgfältig auf.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Baurecht, um die Verjährungsfristen zu prüfen und die nächsten Schritte zu besprechen. Senden Sie ein rechtswirksames Mahnschreiben mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung per Einwurfeinschreiben.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Verjährung
    Die Verjährung ist der Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Im Baurecht beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme des Bauwerks. Die Verjährung kann durch bestimmte Ereignisse gehemmt oder unterbrochen werden.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelanspruch, Frist
    Mängelbeseitigung
    Die Mängelbeseitigung ist die Pflicht des Auftragnehmers (z.B. Bauträgers), die an einem Bauwerk vorhandenen Mängel zu beheben. Der Auftraggeber (Bauherr) hat einen Anspruch auf mangelfreie Leistung.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelanzeige, Nachbesserung
    Fristsetzung
    Die Fristsetzung ist die Aufforderung an den Schuldner (z.B. Bauträger), eine bestimmte Leistung (z.B. Mängelbeseitigung) innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen. Die Frist muss angemessen sein und dem Schuldner ausreichend Zeit zur Erfüllung der Leistung geben.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Leistungsaufforderung, Verzug
    Mahnschreiben
    Ein Mahnschreiben ist eine formelle Aufforderung an den Schuldner, eine fällige Leistung zu erbringen. Im Baurecht wird ein Mahnschreiben oft verwendet, um den Bauträger zur Mängelbeseitigung aufzufordern.
    Verwandte Begriffe: Fristsetzung, Verzug, Zahlungsaufforderung
    Ablehnungsandrohung
    Die Ablehnungsandrohung ist die Ankündigung, dass der Gläubiger (z.B. Bauherr) die Leistung des Schuldners (z.B. Bauträgers) ablehnen wird, wenn diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist erbracht wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sich das Recht vorzubehalten, die Leistung selbst zu erbringen oder Schadensersatz zu fordern.
    Verwandte Begriffe: Rücktritt, Schadensersatz, Selbstvornahme
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers oder Werkunternehmers für Mängel an der verkauften oder hergestellten Sache. Im Baurecht bezieht sich die Gewährleistung auf die Haftung des Bauträgers für Mängel am Bauwerk.
    Verwandte Begriffe: Mängelanspruch, Verjährung, Nachbesserung
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die bebauten Grundstücke (z.B. Häuser, Wohnungen) verkauft. Der Bauträger übernimmt in der Regel die gesamte Planung und Durchführung des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Architekt, Bauunternehmen

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "Verjährung" im Baurecht?
      Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Im Baurecht beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme des Bauwerks. Es ist wichtig, die Fristen genau zu prüfen, da die Verjährung durch bestimmte Handlungen (z.B. Anerkenntnis des Mangels durch den Bauträger) gehemmt oder unterbrochen werden kann.
    2. Was ist ein "Mahnschreiben mit Fristsetzung"?
      Ein Mahnschreiben mit Fristsetzung ist eine formelle Aufforderung an den Bauträger, die noch offenen Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Das Schreiben sollte den Bauträger genau auf die Mängel hinweisen, eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist (z.B. Ablehnung der Mängelbeseitigung, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen) androhen.
    3. Was ist eine "Ablehnungsandrohung"?
      Eine Ablehnungsandrohung ist die Ankündigung, dass der Auftraggeber (Bauherr) die Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer (Bauträger) ablehnen wird, wenn die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sich das Recht vorzubehalten, die Mängel selbst zu beseitigen oder Schadensersatz zu fordern.
    4. Warum ist die Dokumentation so wichtig?
      Eine umfassende Dokumentation aller Vorgänge (Mängelliste, Schreiben, E-Mails, Fotos) ist entscheidend, um im Streitfall den Nachweis über die Mängel, die Kommunikation mit dem Bauträger und die Einhaltung der Fristen zu erbringen. Diese Dokumentation dient als Grundlage für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht.
    5. Was kann ein Anwalt für Baurecht tun?
      Ein Anwalt für Baurecht kann Ihre Situation rechtlich bewerten, Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären, die Verjährungsfristen prüfen, ein Mahnschreiben mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung formulieren, mit dem Bauträger verhandeln und Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen. Er kann auch die Beweissicherung der Mängel unterstützen.
    6. Was ist ein Einwurfeinschreiben?
      Ein Einwurfeinschreiben ist eine Versandart, bei der der Brief vom Zusteller in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wird. Der Zusteller dokumentiert den Einwurf, was als Nachweis für den Zugang des Schreibens dient. Dies ist wichtig, um im Streitfall beweisen zu können, dass der Bauträger das Mahnschreiben erhalten hat.
    7. Welche Rolle spielt die Abnahme des Bauwerks?
      Die Abnahme des Bauwerks ist ein wichtiger Zeitpunkt, da mit ihr die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt. Bei der Abnahme sollten alle bekannten Mängel protokolliert werden. Auch nach der Abnahme entdeckte Mängel müssen dem Bauträger unverzüglich angezeigt werden, um die Gewährleistungsansprüche zu erhalten.
    8. Was tun, wenn der Bauträger insolvent ist?
      Im Falle der Insolvenz des Bauträgers müssen Ihre Mängelansprüche beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Es ist ratsam, sich in diesem Fall umgehend von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen, da die Durchsetzung der Ansprüche in einem Insolvenzverfahren oft schwierig ist.

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      Form und Inhalt einer korrekten Mängelanzeige.
    • Verjährung von Mängelansprüchen im Baurecht
      Fristen und Besonderheiten bei der Verjährung.
    • Selbstvornahme der Mängelbeseitigung
      Wann der Bauherr Mängel selbst beseitigen darf.
    • Schadensersatzansprüche gegen den Bauträger
      Welche Schäden der Bauherr geltend machen kann.
    • Baubegleitende Qualitätskontrolle
      Wie man Baumängel frühzeitig erkennt und vermeidet.
  2. Bauträger Mängel: Welche konkreten Mängel liegen vor?

    Foto von Robert Worsch

    Welche Mängel?
    Hallo Herr/Frau Lattusek,
    um welche Mängel handelt es sich denn und welchem Wert entsprechen ca. Ihre 3,5 %?
  3. Mängelbeseitigung: Details zu Fensterbank, Ausblühungen & Fußpunktfolie

    Mängel und Wert
    Hallo Hr. Worsch,
    das sind überwiegend kleinere Mängel, wie: eine Fensterbank hat seitlich ein Ausbruch; an der Außenverschalung sind Ausblühungen; Versiegelungarbeiten bzw. Nacharbeiten an fast allen Fenstern u.a. das Giebelfenster in 8 m Höhe. Aber, ein Mangel ist in seinem Umfang wesentlich größer, und zwar wurde beim Rohbau die Fußpunktfolie auf die verkehrte Seite gelegt. Die Folie liegt jetzt zwischen Verschalung und Isolierwolle und nicht zwischen Mauerwerk und Isolierwolle wie es eigentlich sein sollte, d.H., dass die Entlüftungsschlitze, die sich ja in Fußpunkthöhe befinden, durch die Folie verdeckt werden. Folge: das Schwitzwasser kann nicht bzw. schwer aus dem Haus nach draußen gelangen.
    Zwar haben wir das alles bei der Abnahme bemängelt, aber ich denke, dass ich in dieser Angelegenheit ohne Gutachten nicht sehr weit kommen werde. Bisher hat sich der Bauträger zu dem zuletzt genannten Mangel noch nicht geäußert wie er da vorgehen will.
    Mit 3,5 % sind rund 12000,- DM gemeint.
    • Name:
    • Götz Latussek
  4. Bauträger Mängel: Kein Gutachter notwendig – Einschätzung zur Folie

    Worsch, übernehmen Sie
    Sorry, gerade fing Mission impossible an 🙂
    Gutachter braucht man da nicht, Sie jedenfalls nicht.
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. Bauwesen: Was genau ist eine Fußpunktfolie?

    Frage eines Laien
    was bitte ist eine Fußpunktfolie?
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Fußpunktfolie: Erklärung und humorvolle Analogie

    Antwort eines Profis
    Die Isolierwolle kommt bekanntlich von den Neuseeländischen sogenannten Dämmschafen. Weil die im englischen Sprachgebrauch keine Umlaute wie ä (ae) kennen, wurde hier das Dammschaf draus.
    Nun, damit diese Schafe beim Isolieren nicht frieren oder gar Wasser sauegn (denn gegen Wasser sind die Dämme ja da) haben die immer Trennschichten unter den Hufen. Weil die aus Plaste ist, heißt die eben Landläufig Folie.
    Nun hat sich eingebürgert, dass es sich sich nicht um Hufe, sinder um Füße handelt (wie Pirelli: die Beine Ihres Autos). Und deswegen heißen die Plasteschalen unter den Dammschafen eben Fußpunktfolien.
    • Name:
    • U.N. Terminator
  7. Diskussion beendet: Keine weiteren Fragen zur Fußpunktfolie

    Danke
    und wie bekommt man nun die Dammschafe in die Folie, oder habe ich da was falsch verstanden?
    Ab jetzt schreib ich hierzu nichts mehr!
    • Name:
    • SyBe
  8. Bauträger ignoriert Mängel: Erfahrungen mit Hinhaltetaktik

    Hinhaltetaktik
    davon kann ich ein Lied singen. Aber im Gegensatz zu Ihnen habe ich schon komplett gezahlt. Mit mir redet der Bauträger nicht mal mehr am Telefon. Dem Bau geht es meiner Meinung nach noch viel zu gut.
    Herby
    • Name:
    • herby
  9. Mängelbeseitigung erzwingen: Geld einbehalten als Druckmittel

    Erst Mängel beseitigen lassen, dann Geld
    Sie sollten weiter auf Mängelbeseitigung bestehen und Fristen setzen. Weiterhin (angemessen) Geld einbehalten, bis alle Mängel beseitigt sind, denn wenn sie jetzt Geld zahlen, hat der Unternehmer immer weniger Druck, etwas zu tun. Ihr einziges Faustpfand ist das Geld. Bange machen gilt nicht, zeigen sie dies dem Unternehmer, lassen sie sich zur Not mahnen, wenn sie verklagt werden, können sie sich immer noch bei einem RA beraten lassen. Keine Rechtsberatung.
    • Name:
    • Ricardo Lopez Caballero
  10. Baukultur: Appell für faire Preise und Qualität im Bauwesen

    Foto von Stefan Ibold

    nee Herby
    Moin zusammen,
    nee herby, so ganz bin ich damit nicht einverstanden. Wenn es den seriösen Firmen nicht ständig durch die Billigheimer an den Kragen gehen würde, dann wäre die technische Baukultur noch lange nicht so am Tiefpunkt, wie sie es nunmehr ist.
    Jeder Bau muss auskömmlich sein  -  und zwar für beide Seiten. Die Erwartungshaltung des BH darf nicht mehr die sein, nur das Billigste. Sorry, Herr/Frau Luttuseck, hatte nichts mit Ihrem Thema zu tun.
    MfG
    Stefan Ibold
  11. Mängelbeseitigung: Rechtsweg bei Ablehnungsandrohung als Option?

    werden Mängel anerkannt
    Falls Sie schon eine Mahnung mit Ablehnungsandrohung an Ihren Bauträger gesendet haben, die Frist fruchtlos verstrichen ist, dann bleibt meiner Meinung nach nur noch der Rechtsweg. Mit weiteren Mahnungen machen Sie sich lächerlich und demonstrieren Unentschlossenheit.
    Wenn die Restzahlung die Mängelbeseitigung kompensiert, dann würde ich es beim jetzigen Zustand belassen. Will der Bauträger das Geld, so ist er im Zugzwang. Nach der Bauabnahme müssen Sie dann aber den Nachweis führen, dass Mängel vorhanden sind (eventuell Gutachter).
    Erkennt denn Ihr Bauträger wenigstens die Mängel an? Das wäre ja schon mal ein Teilerfolg für Sie. In unserem Fall betreitet der Bauträger die Mängel und auch ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten eines öbuvAbk. Gutachters wird nicht anerkannt.
    • Name:
    • Otto Schmidtbauer
  12. Bauträger ignoriert RA: Erfahrungen mit fehlender Reaktion

    Foto von Andrea Leidenbach

    Geht uns auch so
    es gab an unserem Bau nichts auszusetzen laut BL, Telefonanrufe wurden nicht beantwortet, selbst der RA wurde ignoriert, zu Terminen nicht erschienen, tja was macht man da.
    Klagen? Ein Titel für die Wohnzimmerwand und noch mehr Geld rausgeworfen.
    Mit Leben? Wie schlimm kann so ein Schaden schon werden und ob man sich jeh wohlfühlt in dem Haus.
    Manchmal habe ich schon das Gefühl, man muss die Dinge nur lang genug aussitzen, bis dem Anderen die Zeit und das Geld ausgeht, dann hat man selber nicht verloren, ob ich das beim Finanzamt auch mal probiere?
    • Name:
  13. Bauträger Mängel: Kommentar zu unseriösen Anbietern

    Prominente dicke "Vormacher" gibt's ja schon 🙂
    Prominente dicke "Vormacher" gibt's ja schon 🙂
    • Name:
    • Reg2003-FPT
  14. Bauträger Mängel: Anerkennung protokollierter Mängel bindend?

    Herr Latussek schreibt wieder
    Danke für die vielen Beiträge.
    Herr Schmidtbauer, das ist eine gute Frage, ob der Bauträger die Mängel anerkennt. Da kann ich nur Gegenfragen. Erkennt ein Bauträger die Mängel an, die er bei der Übergabe protokollierte, und verpflichtet er sich damit die Mängel zu beseitigen?
    Hr. Beisse, kann ich daraus schließen, dass ich kein Gutachter brauche, bzgl. der verkehrt verlegten Folie, weil die Beweislast beim Bauträger liegt?
    MfG
    Götz Latussek
  15. Mängelbeseitigung: Einbehalt des 3-5fachen der Kosten möglich?

    Anwalt statt SV
    Für den Fall, dass Ihnen der Bauträger wieder dreist ans Einbehaltne will, sollten Sie Ihn drauf hinweisen, dass Sie mindestens das dreifache der Mängelbeseitigungskosten (oder war es nach neuem BGBAbk. sogar das 5-fache?) einbehalten dürfen solange er nicht die Mängel beseitigt hat. Die Mängelbeseitigungskosten lassen Sie sich von einem Baufachmann schätzen. Fordern Sie parallel dazu schriftlich mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auf. "Wir fordern Sie hiermit auf bis zum ... uns die Termine für folgende Mängelbeseitigungsarbeiten mitzuteilen ... Sollten wir keine fristgerechte Mitteilung erhalten sehen wir uns gezwungen Ersatzvornahme vorzunehmen. Die Ausführungen durch Drittfirmen gehen zu Ihren Lasten. Wir erlauben uns die Handwerkskosten in diesem Fall dem Einbehalt gegenzurechnen. " Lassen Sie diesen Text mal von einem Anwalt gegenchecken  -  Irgendwie sowas müsste gehen. Und für die falsch verlegte Folie sollte ein Anwalt und ein Sachverständiger mal über einen Minderwertausgleich nachdenken, denn Sie werden wohl kaum den ganzen Sockel ihres Hauses stückweise zerlegen wollen und wieder neu ausmauern, oder? Und diese dauerhaft vorhandene Fehler/Schadensquelle sollte finanziell ausgeglichen werden, da Sie ja stets mit dem Risiko von Folgeschäden leben, wenn es nicht beseitigt wird.
    • Name:
    • Tipgeber
  16. Beweislast nach Bauabnahme: Rolle des Gutachters bei Mängeln

    Bauabnahme erfolgt?
    Mit Ihrer Gegenfrage Herr Latussek kann ich leider nichts anfangen. Nach der Bauabnahme liegt die Beweislast beim Bauherren. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung dient dann der Gutachter Ihrer Beweisführung und Sie müssen alles (vorerst!) bezahlen  -  so war es bei uns, den für Ihr privates Gutachten und den gerichtlich beauftragten auch.
    Auch wenn rein formal keine Bauabnahme durchgeführt wurde, kann das Gebäude rein rechtlich oftmals als abgenommen betrachtet werden und dann liegt die Beweislast auch bei Ihnen. Oftmals findet durch einen Bezug (nicht immer!) eine stillschweigende Abnahme statt. Wann ein Gebäude als abgenommen gilt und wann nicht  -  bei fehlender formaler Abnahme  -  das ist ein Fall für die Rechtsverdreh ... äh Anwälte meine ich.
    • Name:
    • Otto Schmidtbauer
  17. Dank für Tipps: Positive Rückmeldung zur Beratung

    Schauen wir mal ...
    Vielen Dank für die guten Tipps, besonders die vom Tippgeber.
    Das bringt mich bestimmt weiter 🙂
  18. Fußpunktfolie: Unverständnis des Begriffs – Klärungsbedarf

    Foto von

    Folie?
    Was ist bitte eine Fußpunktfolie? Steh ich auf'm Schlauch, Tippgeber hat's wohl erkannt?
  19. Fußpunktfolie: Beschreibung der Funktion und Lage im Mauerwerk

    Folie!
    Hallo Hr. Worsch,
    Ob der Begriff "Fußpunktfolie" richtig ist, weiß ich nicht. Er wurde so vom Bauträger benutzt um diesen Mangel zu beschreiben.
    Diese Folie ist in ca. 0,5 m Höhe ab Sohle im Mauerwerk fixiert und fällt zwischen der Verschalung und Mauer auf die Sohle, worauf dann die Verschalung gesetzt wird. Meines Wissens dient sie in erste Linie dazu, dass bei geringem Hochwasser keine Feuchtigkeit in Haus dringen kann.
    Sorry, für die laienhafte Ausdrucksweise.
  20. Fußpunktfolie: Funktion zur Ableitung von Niederschlagswasser?

    Foto von Stefan Ibold

    fußpunktfolie
    Moin zusammen,
    ist das nicht die Folie, die bei einer verklinkerten Wand gewährleisten soll, dass evtl. durch die Fassade eindringendes Niederschlagswasser nach außen abgeleitet wird?
    Grüße
    si
    • Name:
  21. Z-Folie: Lage, Funktion und Zusammenarbeit RA/SV bei Mängeln

    Ach so, die Z-Folie
    Wo ist die? Innen oberhalb der ersten Steinreihe und außen direkt auf der Sohle? Sind denn in der Verklinkerung auch die entsprechenden senkrechten Fugen zur Entwässerung freigelassen?
    Genau kapiert habe ich den Mangel immer noch nicht. Aber noch mal eines: NICHT Gutachten schreiben lassen, sondern RA mit SV zusammenarbeiten lassen.
    Das RA ohne SV nichts vernünfiges rauskommt, und bei SV ohne RA auch nicht, erlebe ich momentan: Chaos.
    • Name:
    • Martin Beisse
  22. Fußpunktfolie: Bestätigung der Funktion und fehlende Entwässerung

    Genau so ist es
    Ja, Sie haben es schon richtig verstanden, Hr. Beisse. Die senkrechten Fugen sind auch vorhanden, nur sie können nicht ihren Zweck erfüllen. Wenn sie sich vorstellen, man schaut durch die Fuge direkt auf diese schwarze Folie, sie verdeckt praktisch von innen die Fuge, und somit kann auch keine Feuchtigkeit entweichen.
    Ich glaube eine Zeichnung hätte bei diesem Thema gut geholfen.
    Gruß
    G. Latussek
    • Name:
    • G. Latussek
  23. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauträger-Hinhaltetaktik bei Mängeln: Rechte & Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Bei ausbleibender Mängelbeseitigung durch den Bauträger ist es entscheidend, Fristen zu setzen, Mängel schriftlich zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Das Einbehalten eines Teils der Zahlung kann als Druckmittel dienen. Die korrekte Ausführung der Fußpunktfolie ist wichtig für den Schutz des Mauerwerks vor Feuchtigkeit. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Sachverständigem ist empfehlenswert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Beweislast nach Bauabnahme: Rolle des Gutachters bei Mängeln wird darauf hingewiesen, dass nach der Bauabnahme die Beweislast beim Bauherrn liegt. Ein Gutachter kann in diesem Fall entscheidend für die Beweisführung sein.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Der Beitrag Mängelbeseitigung erzwingen: Geld einbehalten als Druckmittel empfiehlt, einen angemessenen Betrag einzubehalten, bis alle Mängel beseitigt sind, um den Bauträger zur Mängelbeseitigung zu bewegen.

    🔧 Praktische Umsetzung: Im Thread wird die Bedeutung der Fußpunktfolie diskutiert. Der Beitrag Fußpunktfolie: Beschreibung der Funktion und Lage im Mauerwerk beschreibt detailliert die Lage und Funktion dieser Folie, die dazu dient, Feuchtigkeit vom Mauerwerk fernzuhalten. Es wird auch die Notwendigkeit senkrechter Fugen zur Entwässerung angesprochen, wie im Beitrag Fußpunktfolie: Bestätigung der Funktion und fehlende Entwässerung bestätigt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Betroffene sollten sich rechtzeitig rechtlichen Rat einholen und die Mängel detailliert dokumentieren. Der Beitrag Mängelbeseitigung: Einbehalt des 3-5fachen der Kosten möglich? gibt Hinweise zum möglichen Einbehalt der Mängelbeseitigungskosten. Es wird empfohlen, einen Baufachmann zur Schätzung der Mängelbeseitigungskosten hinzuzuziehen und dem Bauträger eine Frist zur Beseitigung der Mängel zu setzen.

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