Solaranlage Mängel entdeckt: Was tun? Kosten, Rechte & Gewährleistung nach 20 Jahren?
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Solaranlage Mängel entdeckt: Was tun? Kosten, Rechte & Gewährleistung nach 20 Jahren?

Hallo, ich habe 2002 eine Doppelhaushälfte gebaut. Die gesetzliche Gewährleistungszeit ist leider schon vorrüber.
Nun wollte ich mir auf mein Dach noch eine Photovoltaik-Anlage installieren lassen wobei nun die ausführende Firma erhebliche Mängel an der bereits bestehenden Solaranlage festgestellt hat.
  • Dachziegel wurden an den Haken nicht ausgeklinkt
  • Abstand Dachhaken bei Kollektoren Soll 1260-1800 mm Ist= 2000 mmm
  • Dachziegel unter der Anlage war nicht zugeschoben dadurch besteht ein Loch im Dach, sodass Wasser auf der Unterspannbahn zum Dachsparren hinausläuft.
  • Konterlattung ist nun im Bereich des Wasserverlaufs sichtbar angegriffen.
  • 1 Dachziegel wurde im unteren Bereich gebrochen vorgefunden

Handelt es sich hier um versteckte Mängel? Der Heizungsbetrieb weigert sich trotz Aufforderung diesen Schaden zu beheben und beruft sich auf die abgelaufenen Gewährleistungszeit von 5 Jahren.
Was soll ich nun tun?

  • Name:
  • Herr AndMuel
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Wassereintritt kann zu Schimmelbildung und Schäden an der Bausubstanz führen.

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Reparaturen an der Solaranlage können die elektrische Sicherheit beeinträchtigen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie nach 20 Jahren Mängel an Ihrer Solaranlage entdeckt haben. Das ist natürlich ärgerlich. Da die gesetzliche Gewährleistungszeit abgelaufen ist, wird es schwierig, Ansprüche geltend zu machen.

    🔴 Gefahr: Wassereintritt durch defekte Solaranlage kann zu erheblichen Schäden an der Dachkonstruktion führen. ?

    Folgende Punkte sind jetzt wichtig:

    • Dokumentation: Sichern Sie alle Beweise für die Mängel (Fotos, Gutachten der ausführenden Firma).
    • Ursachenforschung: Lassen Sie die Ursache der Mängel genau untersuchen. Oft sind es Materialermüdung, fehlerhafte Montage oder Sturmschäden.
    • Rechtliche Beratung: Klären Sie mit einem Anwalt für Baurecht, ob es Möglichkeiten gibt, doch noch Ansprüche durchzusetzen (z.B. bei arglistiger Täuschung).
    • Kostenvoranschläge: Holen Sie mehrere Angebote für die Reparatur der Solaranlage und die Beseitigung der Folgeschäden ein.

    Mögliche Mängelquellen könnten sein:

    • Defekte Dachhaken: Falscher Abstand oder Materialfehler können zu Schäden führen.
    • Undichte Unterspannbahn: Beschädigungen können Wassereintritt verursachen.
    • Beschädigte Dachziegel: Durch die Montage der Anlage können Ziegel beschädigt worden sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Solaranlage und das Dach umgehend von einem unabhängigen Gutachter prüfen, um das Ausmaß der Schäden festzustellen und Folgeschäden zu minimieren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Solaranlage
    Eine Solaranlage wandelt Sonnenlicht in Energie um. Es gibt Photovoltaikanlagen, die Strom erzeugen, und Solarthermieanlagen, die Wärme erzeugen. Solaranlagen bestehen aus Solarmodulen, einem Wechselrichter und weiteren Komponenten. Sie tragen zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei.
    Verwandte Begriffe: Photovoltaik, Solarthermie, Solarmodul, Wechselrichter.
    Dachhaken
    Dachhaken sind Befestigungselemente, die zur Montage von Solaranlagen auf Dächern verwendet werden. Sie werden an den Dachsparren befestigt und tragen die Solarmodule. Die Auswahl der richtigen Dachhaken ist entscheidend für die Stabilität und Sicherheit der Anlage.
    Verwandte Begriffe: Montagegestell, Dachsparren, Solarmodulbefestigung.
    Unterspannbahn
    Die Unterspannbahn ist eine wasserdichte Schicht unterhalb der Dacheindeckung, die das Eindringen von Wasser in die Dachkonstruktion verhindert. Sie schützt vor Regen, Schnee und Flugschnee. Eine intakte Unterspannbahn ist wichtig für die Langlebigkeit des Daches.
    Verwandte Begriffe: Dacheindeckung, Regensperre, Dampfsperre.
    Dachziegel
    Dachziegel sind Elemente zur Dacheindeckung, die aus Ton oder Beton hergestellt werden. Sie schützen das Dach vor Witterungseinflüssen und tragen zur Wärmedämmung bei. Beschädigte Dachziegel können zu Wassereintritt führen.
    Verwandte Begriffe: Dacheindeckung, Tondachziegel, Betondachziegel.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Handwerkers, für Mängel an der Ware oder Leistung einzustehen. In Deutschland beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen fünf Jahre. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel.
    Photovoltaik
    Photovoltaik ist die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mithilfe von Solarzellen. Photovoltaikanlagen bestehen aus Solarmodulen, die aus Solarzellen aufgebaut sind. Der erzeugte Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist oder für den Eigenverbrauch genutzt werden.
    Verwandte Begriffe: Solarenergie, Solarzelle, Solarmodul.
    Mängel
    Ein Mangel liegt vor, wenn eine Ware oder Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht den üblichen Standards entspricht. Mängel können zu Ansprüchen auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz führen. Die rechtlichen Grundlagen für Mängelansprüche sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBAbk.) geregelt.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Gewährleistung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Welche Gewährleistungsfristen gelten für Solaranlagen?
      Antwort: In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Bauleistungen, zu denen auch die Installation einer Solaranlage zählt, fünf Jahre. Diese Frist beginnt mit der Abnahme der Anlage. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche aus Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, es liegt arglistige Täuschung vor.
    2. Frage: Was bedeutet arglistige Täuschung im Zusammenhang mit Mängeln an einer Solaranlage?
      Antwort: Arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Handwerker oder Verkäufer einen Mangel bewusst verschweigt oder falsche Angaben macht, um den Kunden zu täuschen. In diesem Fall können auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist noch Ansprüche geltend gemacht werden. Der Nachweis der arglistigen Täuschung ist jedoch oft schwierig.
    3. Frage: Welche Kosten können bei der Reparatur von Mängeln an einer Solaranlage entstehen?
      Antwort: Die Kosten für die Reparatur von Mängeln an einer Solaranlage können stark variieren, abhängig von der Art und dem Umfang der Schäden. Mögliche Kostenfaktoren sind die Reparatur oder der Austausch von Dachhaken, die Erneuerung der Unterspannbahn, die Reparatur beschädigter Dachziegel und die Beseitigung von Folgeschäden durch Wassereintritt. Es ist ratsam, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen.
    4. Frage: Kann ich die Kosten für die Reparatur von der Steuer absetzen?
      Antwort: Wenn die Solaranlage zur Erzeugung von Strom für den Eigenverbrauch und zur Einspeisung ins öffentliche Netz genutzt wird, können die Kosten für die Reparatur unter Umständen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dies sollte jedoch im Einzelfall mit einem Steuerberater geklärt werden.
    5. Frage: Was ist eine Unterspannbahn und welche Funktion hat sie?
      Antwort: Die Unterspannbahn ist eine wasserdichte Schicht unterhalb der Dacheindeckung, die das Eindringen von Wasser in die Dachkonstruktion verhindern soll. Sie schützt vor Regen, Schnee und Flugschnee, der durch die Dacheindeckung gelangen kann. Eine beschädigte Unterspannbahn kann zu erheblichen Schäden durch Wassereintritt führen.
    6. Frage: Welche Rolle spielen die Dachhaken bei einer Solaranlage?
      Antwort: Dachhaken dienen zur Befestigung der Solarmodule auf dem Dach. Sie werden an den Dachsparren befestigt und müssen stabil und korrosionsbeständig sein, um die Solarmodule sicher zu halten. Falsch dimensionierte oder fehlerhaft montierte Dachhaken können zu Schäden an der Dacheindeckung und zu einer Gefährdung der Anlage führen.
    7. Frage: Wie kann ich Folgeschäden durch Wassereintritt vermeiden?
      Antwort: Um Folgeschäden durch Wassereintritt zu vermeiden, ist es wichtig, die Ursache des Wassereintritts schnellstmöglich zu beheben. Beschädigte Dachziegel oder eine defekte Unterspannbahn sollten umgehend repariert oder ausgetauscht werden. Zudem ist es ratsam, die betroffenen Bereiche regelmäßig auf Feuchtigkeit und Schimmelbildung zu kontrollieren.
    8. Frage: Was sollte ich bei der Auswahl einer Firma für die Reparatur meiner Solaranlage beachten?
      Antwort: Bei der Auswahl einer Firma für die Reparatur Ihrer Solaranlage sollten Sie auf deren Erfahrung und Qualifikation achten. Fragen Sie nach Referenzen und lassen Sie sich die Qualifikationen der Mitarbeiter zeigen. Zudem ist es wichtig, dass die Firma eine Gewährleistung auf ihre Arbeiten gibt und eine Haftpflichtversicherung besitzt.

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  2. Mängelrüge Solaranlage: Verschlafene Abnahme – Folgen?

    verschlafene Abnahme
    verschlafene Abnahme und Mängelrüge und 6 Jahre selbst nicht danach geschaut?! -
    Lassen Sie sich beim nächsten Handwerker den Abschluss, die Fertigstellung der Leistung genau zeigen,
    oder beauftragen Sie jemanden damit.
  3. Versteckter Mangel Solaranlage: Haftung bei Abnahme?

    Versteckter Mangel
    ich möchte einmal davon ausgehen, dass Sie trotz Bau fachlicher Laie sind. Die nun vorgefundenen Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme nicht sichtbar und von Ihnen nicht erkennbar waren. Diese Mängel führen nun zu einem Schaden.
    das ausführende Unternehmen ist grundsaätzlich verpflichtet ein mangelfreies Werk herzustellen. Ihren Ausführungen folgend, handelt es sich bei der ausgeführten Leistung um eine mängelbehaftete. Da nicht sichtbar und von Ihnen erkennbar dürfte es sich um versteckte Mängel handeln.
    Fraglich bleibt, ob Ihr Bauleiter/Architekt diese Leistung abgenommen hat, da dann dieser wg. der Abnahme einer mangelbehafteten Leistung mit in der "Haftung" wäre.
    Daher Frage:? hat ein BL/Arch. diese Leistung abgenommen.
    Ganz grundsätzlich sollten Sie:
    a) die Mängel und Schäden fotografisch dokumentieren
    b) diese dem ausführenden Unternehmen/BL/Arch. schriftlich anzeigen
  4. Solaranlage: Offen erkennbare Mängel vs. Abnahmeversäumnis

    Foto von Stefan Ibold

    verd ...
    Moin,
    ... mmt noch mal 🙂 Wo steht es geschrieben, dass es versteckte Mängel gibt?
    Es gibt arglistig verschwiegene Mängel. Hier  -  ich muss es leider so offen sagen  -  handelt es sich um verpennte oder nicht genaue Abnahme durch den BH oder dessen Erfüllungsgehilfen, dem Architekt. Die fehlerhaften Ausführungen sind offen erkennbar z.B. durch einfaches Nachmessen der Abstände. Insofern ist da, selbst wenn es den versteckten Mangel gäbe, dieser nicht versteckt.
    Die nicht zugezogenen Dachziegel dürften ebenfalls erkennbar sein.
    Wenn ein BH selber nicht in der Lage ist, aus körperlichen Gründen oder aus Mangel an Wissen, muss er sich jemanden besorgen, der etwas davon kennt.
    MfG
    Stefan Ibold
  5. Info: Versteckte Mängel – Definition nach VOB/BGB

    Versteckte Mängel
    gibt es weder nach VOB, noch n. BGBAbk..
    Mal hier nachlesen:
  6. Solaranlage Mängel: Abnahme ohne Gerüst – Beweislast?

    Vielen Dank für die schnelle Antworten
    Eine Abnahme mit dem Bauträger wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die Solaranlage konnte zumindest bei der Abnahme nicht mehr in Augenschein genommen werden, da kein Gerüst mehr vorhanden war. Bei einer 2 -geschossigen Bauweise + DGAbk. wäre dies auch zu gefährlich gewesen.
    Zu den Abständen der Halter: Ich weiß nicht, ob ein Architekt oder Bauleiter die genauen Abstände überhaupt kennt. Dies ist auch nicht der eigentlich wichtige Punkt. Mir geht es um die nicht erkennbaren unter der Solaranlage befindlichen schadhaften Stellen. Da ein Ziegel gebrochen und ein Ziegel nach oben geschoben war, ging ich eigentlich von einem versteckten Mangel aus.
    Nach meiner Aufforderung zur Mangelbeseitigung beruft sich die ausführende Firma jedoch auf die abgelaufene Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach BGBAbk. und will sich den Schaden nicht einmal mehr anschauen.
    Ich möchte nur wissen, ob ich in dieser Sache überhaupt eine Erfolgsaussicht besteht, dass die Firma dahingehend belangt werden kann. Ich habe mich mal schlau gemacht und gelesen, dass ein sogenannter versteckter Mangel nur dann einer ist, wenn dieser arglistig verschwiegen wurde. Auch die Beweislast liegt bei mir. Stimmt dass so?
    • Name:
    • Herr AndMuel
  7. Solaranlage Mängel: Vertragspartner & Abnahmedatum klären!

    Versteckter Vertragspartner?
    Mit wem hatten Sie denn nun den Vertrag
    und wann war DIE Abnahme?
    Wie hoch schätzt der Monteur der FV-Anlage den Schaden und die Kosten ein?
  8. Solaranlage: Fehlerhafte Montage – Kein versteckter Mangel!

    Foto von

    ver (w) irrend
    Moin,
    es ist KEIN Grund für einen behautpeten versteckten Mangel (nochmal, den gibbet gar nicht) wenn das Gerüst nicht mehr stehen würde. Hier hätte VOR dem Rückbau des Gerüstes die Abnahme stattfinden müssen. Die fehlerhafte Leistung wäre also zu erkennen gewesen.
    Ich vermute wie Kollege Filusch, dass der Bauträger mit der Solaranlage gar nichts zu tun hatte? Dann isteressiert den das überhaupt nicht. Ist nicht in seinen Gewerken und gut.
    Stimmt, die Beweislast liegt bei Ihnen. Sie haben ja (als Baulaie) eine Abnahme "ordnungsgemäß" durchgeführt. Wenn der BL des Bauträger eine "Abnahme" durchführt, vertritt der seinen Brötchengeber und nicht Ihre Interessen. Wie soll da überhaupt eine ordnungsgemäße Abnahme stattfinden/stattgefunden haben?
    Ohne Präjudiz: Wenn der Solarheini die Anlage geplant hat und die Abstände der Halterungen tatsächlich nicht den Vorgaben entsprechen, dann könnte eine Planungshaftung daraus werden. Verjährung 30 Jahre und länger.
    Hier hilft insgesamt nur der Baufachanwalt.
    Grüße
    Stefan Ibold
  9. Solaranlage: Arglistig verschwiegener Mangel – Planungshaftung?

    Arglistig verschwiegener Mangel
    >"arglistig verschwiegen"<
    Genau darum geht es meiner Ansicht nach. Dies ist auch nicht allzu unüblich.

    Stefan Ibold: >"Ohne Präjudiz: Wenn der Solarheini die Anlage geplant hat und die Abstände der Halterungen tatsächlich nicht den Vorgaben entsprechen, dann könnte eine Planungshaftung daraus werden. Verjährung 30 Jahre und länger.
    Hier hilft insgesamt nur der Baufachanwalt. "<

    Es kommt durchaus häufiger vor, dass ein Unternehmen die Leistung eines anderen Gewerks beschädigt  -  dies kennen bestimmt auch die Kollegen hier  -  hier die Dachziegel.
    M.E. ist die Beweisführung i.A. nicht einfach. Daher ohne Bausachverständigen geht es nicht. Insofern schließe ich mich der o.a. Auffassung von Herrn Ibold an, dass es ohne Baufachanwalt nicht gehen wird. Dieser sollte in einer Erstberatung die rechtliche Lage (Vertragsverhältnis, m.E. zw. Bauträger und ausführende Unternehmen, insofern dürfte der Bauträger Ansprechpartner sein und bleiben) erläutern, und das Prozesskostenrisiko (Obsiegen oder nicht und die Kosten) abschätzen können.

  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Solaranlage Mängel: Rechte, Kosten & Gewährleistung nach 20 Jahren

    💡 Kernaussagen: Nach 20 Jahren können Mängel an Solaranlagen auftreten. Die Unterscheidung zwischen offen erkennbaren und arglistig verschwiegenen Mängeln ist entscheidend für die Gewährleistung. Eine sorgfältige Abnahme ist unerlässlich, um spätere Probleme zu vermeiden. Bei unklaren Verantwortlichkeiten sollte ein Baufachanwalt hinzugezogen werden. Die Planungshaftung kann bei fehlerhafter Planung greifen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Gemäß dem Beitrag Solaranlage: Fehlerhafte Montage – Kein versteckter Mangel! stellt eine fehlerhafte Leistung, die bei einer ordnungsgemäßen Abnahme erkennbar gewesen wäre, keinen versteckten Mangel dar.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Solaranlage: Arglistig verschwiegener Mangel – Planungshaftung? wird auf die Möglichkeit einer Planungshaftung hingewiesen, falls die Abstände der Halterungen nicht den Vorgaben entsprechen. Dies kann eine Verjährungsfrist von 30 Jahren oder länger zur Folge haben.

    🔴 Risiko: Eine "verschlafene Abnahme", wie im Beitrag Mängelrüge Solaranlage: Verschlafene Abnahme – Folgen? beschrieben, kann dazu führen, dass Mängel nicht rechtzeitig erkannt und gerügt werden, was die Durchsetzung von Ansprüchen erschwert.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie zunächst das Vertragsverhältnis und das Datum der Abnahme, wie im Beitrag Solaranlage Mängel: Vertragspartner & Abnahmedatum klären! empfohlen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Mängel und Verantwortlichkeiten sollte eine Erstberatung bei einem Baufachanwalt in Anspruch genommen werden.

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