Lüftungskonzept
BAU-Forum: Lüftung

Lüftungskonzept

" Bei Sanierungen und Neubauten ist aus rechtlichen Gründen der Nachweis eines Lüftungskonzepts notwendig, wenn im Ein-Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche erneuert wird. "

heißt es man muss Lüftungsanlage anschaffen / einbauen?

  1. Das heißt:

    Ein Fachmann muss auf Basis der DINAbk. 1946-6 berechnen, ob die vorhandene Grundlüftung über undichte Fugen des Objektes ausreicht, um zumindest die sogenannte "Lüftung zum Feuchteschutz" sicher zu stellen auch ohne dass der Nutzer ein Fenster aufmacht. Wenn dem so ist brauchen Sie keine Lüftungsmaßnahmen.

    Andernfalls müssen die Fenster zumindest mit sog. Falzlüftern ausgestattet werden und deren Dimensionierung muss berechnet werden. Sowas kann man machen, wenn die Wohnung zumindest in 2 Himmelsrichtungen Fenster aufweist.

    Richtig kompliziert wird es, wenn die Wohneinheiten auch noch Fensterlose Bäder oder Küchen haben. Dann muss auf jeden Fall ordentlich gerechnet werden.

    Die meisten Energie-Effizienz-Experten sollten solche Lüftungsberechnungen auch drauf haben und für kompliziertere Fälle, wo Lüftungsanlagen (Badabluft, Küchenabluft, etc.) mit zu berücksichtigen sind, sollten diese Berechnungen von Haustechnik-Planungsbüros erledigt werden.


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN