Kellerfußboden entfernen  -  Baugenehmigung notwendig?
BAU-Forum: Keller

Kellerfußboden entfernen  -  Baugenehmigung notwendig?

Ist es statisch und baurechtlich unbedenklich, bei einem Haus (Eigentumswohnungen) mit Streifenfundamenten und darauf aufbauendem Kellerfußboden von 8 cm, diesen Fußboden zu entfernen, um Platz für eine neue Isolierung und einen anderen Aufbau zu schaffen. Oder brauche ich
  • a) eine Statik
  • b) bzw. eine Baugenehmigung
  • c) das Einverständnis der anderen Eigentümer?
  • Name:
  • horst
  1. WEG-Recht

    Ist der Kellerraum Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht? Ist der Kellerboden Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?

    Fragen Sie das ihren Verwalter und bereden Sie mit dem, was Sie vor haben. evtl. greift Ihre vorgesehene Maßnahme in die Rechte Dritter ein, dann brauchen Sie deren Zustimmung.

  2. was steckt dahinter?

    Die Maßnahme macht nur Sinn wenn der Raum zu Wohnzwecken genutzt wird. Auf jeden Fall unterliegt die Maßnahme einer Beschlusslage innerhalb der WEGAbk.. Bei eingetragenem Sondereigentum mag es leichter möglich sein, aber nicht wenn es sich nur um ein Sondernutzungsrecht handelt. Es ist auch zu prüfen, ob die Maßnahme eine Änderung der Gemeinschaftsordnung erfordert. Wenn Wohnraum geschaffen wird ist neben einstimmigen Beschlüssen auch das Baurecht zu beachten, also das volle Programm mit Architekt und Bauanträgen.

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