Wohnkeller - die zweite
BAU-Forum: Keller
Wohnkeller - die zweite
Hallo zusammen,
wie ist ein Wohnkeller definiert (Lichteinfall, Dämmung, Lichte Rohbauhöhe, etc.)? Wo finde ich die genauen gesetzlichen Grundlagen? Gibt es Unterschiede, wenn man z.B. den Keller nur unregelmäßig bewohnen möchte?
Wer kann mir mit den Antworten auf diese Fragen weiterhelfen?
Hansi
wie ist ein Wohnkeller definiert (Lichteinfall, Dämmung, Lichte Rohbauhöhe, etc.)? Wo finde ich die genauen gesetzlichen Grundlagen? Gibt es Unterschiede, wenn man z.B. den Keller nur unregelmäßig bewohnen möchte?
Wer kann mir mit den Antworten auf diese Fragen weiterhelfen?
Hansi
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In der Landesbauordnung nachschauen!
Hallo, Geben Sie http://www.google.de ein, dann Suchwort Landesbauordnung eingeben.
Da steht es drin. Bei weiteren Fragen beim Bauamt anrufen.
Gruß
W. Schmitz -
Aufenthaltsräume
Die Regelungen zu Aufenthaltsräumen stehen in den LBOAbk. die unterzu finden sind.
Bayern z.B. mind 2.40 m Raumhöhe; ausreichende Belichtung (1/8 der Grundfläche als Fensterfläche) Lichteinfallswinkel 45 ° od. flacher ...