Wohnkeller
BAU-Forum: Keller
Wohnkeller
Hallo zusammen,
wie definiert sich denn genau ein Wohnkeller?
Was muss der Bauträger denn genau leisten, wenn laut Vertrag ein Wohnkeller angeboten worden ist.
Schöne Grüße,
Hansi
wie definiert sich denn genau ein Wohnkeller?
Was muss der Bauträger denn genau leisten, wenn laut Vertrag ein Wohnkeller angeboten worden ist.
Schöne Grüße,
Hansi
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ein Aufenthaltsraum, der die Anforderungen an einen Aufenthaltsraum nicht erfüllt
ist wohl eher ein Paradox, dieser 'Wohn' - Keller,
technisch sollten zumindest die grundlegenden Eigenschaften vorhanden sein (wirklich trocken, auch gg. Diffusion zum Untergrund, Erfüllung des Schimmelkriteriums d.h. sicher vor Tauwasser (genauer 80 % Feuchte) an den Oberflächen zu halten.
Was ist denn Ihre Vorstellung, als was wurde dieser 'Wohnkeller' denn angeboten? -
So ein gemütlicher Keller zum Wohnen
muss nach Bauordnung auch ein ausrecihend großes Fenster haben, durch das man hinaussehen können muss. Dazu muss die lichte Raumhöhe von 2,30 m mindestens eingehalten werden. Räume für den dauernden Aufenthalt von Menschen (länger als 2 h täglich) müssen das haben. Dazu kommt noch, dass mindestend 2 Rettungswege (1 x Treppe und 1x Fenster, welches dafür mindestens 1,20 breit und 80 cm hoch sein muss) da sein müssen.
Die Temperatur von mindestens 20 ° C muss erreicht und gehalten werden können. Da kommen wir an die Dämmung (die wird manchmal vergessen einzubauen ...) gemäß EnEVAbk. oder WSchVO, je nach dem, wann die Baugenehmigung erteilt wurde.
Das mit der Feuchte und dem Schimmel hat ja Herr Feldwisch-Drentrup bereits gesagt, den soeht man aber erst, wenn er da ist. -
Raumhöhe von LBO abhängig
In Berlin müssen Aufenthaltsräume mind. 2,50 m hoch sein und in Brandenburg mind. 2,40 m. Achten Sie auf ihre Landesbauordnung. Dann kommt noch die Frage der Fluchtwege dazu (Brandfall).