Aufgabenübergang bei Ablauf der Bezirksschornsteinfeger-Besetzung: Wie erfolgt die Übergabe?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Der Übergang des Kehrbezirks erfolgt in der Regel übergangslos. Ein ausscheidender Bezirksschornsteinfeger darf begonnene Prüfungen unter Umständen noch abschließen. Die BAFA-Seite kann Aufschluss über eine Wiederbestellung geben. Bei Unklarheiten ist die Aufsichtsbehörde zu kontaktieren.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Aufgabenübergang bei Ablauf der Bezirksschornsteinfeger-Besetzung: Wie erfolgt die Übergabe?

Wenn die Bezirksschornsteinfeger Besetzung zum 31.07.2025 ausläuft ist dann der Bezirksschornsteinfeger zum 1.8.2025 von seinen Aufgaben entbunden? Oder ist er noch solange im Dienst bis der neue seinen Dienst antritt?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine Unterbrechung der Feuerstättenschau oder Abgaswegprüfung ab 01.08.2025 birgt unmittelbare Lebensgefahr durch Kohlenmonoxidvergiftung und Brand.

    🔴 KRITISCH: Die Fortführungspflicht des bisherigen Bezirksschornsteinfegers nach § 8 Abs. 2 SchfHwG ist zwingend – kein Handlungsspielraum für Behörde oder Amtsinhaber.

    ⚠️ WICHTIG: Die zuständige untere Immissionsschutzbehörde muss unverzüglich die Bestellung eines Nachfolgers oder kommissarischen Bezirksschornsteinfegers anordnen – bei Verzögerung haftet die Behörde.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage betrifft den Übergang von Zuständigkeiten im Bezirksschornsteinfegerwesen. Grundsätzlich gilt, dass die Aufgaben eines Bezirksschornsteinfegers mit dem Ende seiner Amtszeit enden, es sei denn, es gibt eine klare Regelung zur Übergangsphase.

    Die gesetzlichen Regelungen sehen in der Regel vor, dass die Aufgaben bis zur offiziellen Amtsübernahme durch den Nachfolger wahrgenommen werden müssen, um die Kontinuität der hoheitlichen Aufgaben sicherzustellen. Dies dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Brandschutzes und der Immissionsschutz.

    Es ist wichtig zu prüfen, ob eine kommissarische Weiterführung der Geschäfte durch den bisherigen Amtsinhaber vorgesehen ist, bis ein neuer Bezirksschornsteinfeger bestellt und vereidigt wurde.

    🔴 Gefahr: Eine unklare Übergangsphase kann zu Lücken in der hoheitlichen Überwachung führen, was potenziell die Brandsicherheit beeinträchtigen könnte.

    👉 Handlungsempfehlung: Die zuständige Aufsichtsbehörde (z.B. Landratsamt oder Kreisverwaltung) sollte kontaktiert werden, um die genauen Regelungen für den Aufgabenübergang und die Übergangszeit zu erfahren.

    KI-Analyse (ChatGPT)

    Der Sachverhalt betrifft den Aufgabenübergang bei Ablauf der Bezirksschornsteinfeger-Besetzung zum 31.07.2025 und die Frage, ob der bisherige Bezirksschornsteinfeger ab dem 1.8.2025 von seinen Aufgaben entbunden ist oder bis zum Dienstantritt des Nachfolgers weiterhin im Amt bleibt.

    🔴 Gefahr: Ein lückenloser Übergang ist aus sicherheitstechnischen Gründen zwingend erforderlich, da die Aufgaben des Bezirksschornsteinfegers unter anderem die Überprüfung von Feuerstätten, Schornsteinen und Abgasanlagen umfassen. Ein Ausfall oder eine Unterbrechung kann zu erheblichen Gefahren wie Kohlenmonoxidvergiftungen, Bränden oder anderen sicherheitsrelevanten Mängeln führen.

    ➕ Ergänzung: In der Regel endet das Amt des Bezirksschornsteinfegers erst mit der offiziellen Übernahme durch den Nachfolger. Dies bedeutet, dass der bisherige Bezirksschornsteinfeger bis zum Dienstantritt des neuen Bezirksschornsteinfegers weiterhin verantwortlich bleibt, um eine nahtlose Fortführung der Aufgaben sicherzustellen.

    ⚠️ Korrektur: Es ist nicht korrekt anzunehmen, dass der bisherige Bezirksschornsteinfeger automatisch zum 1.8.2025 von seinen Aufgaben entbunden ist, wenn der Nachfolger noch nicht offiziell eingesetzt wurde.

    👉 Handlungsempfehlung: Es sollte unbedingt eine schriftliche und formelle Übergabe zwischen dem bisherigen und dem neuen Bezirksschornsteinfeger erfolgen. Bei Unsicherheiten oder Unklarheiten ist die Rücksprache mit der zuständigen Bezirks- oder Landesbehörde sowie die Konsultation eines Fachanwalts oder zertifizierten Sachverständigen dringend zu empfehlen, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.

    KI-Analyse (xAI)

    Der Sachverhalt betrifft die nahtlose Fortführung hoheitlicher Aufgaben im Bereich der Feuerstättenschau und Abgaswegprüfung nach Ablauf einer Bezirksschornsteinfeger-Besetzung zum 31.07.2025.

    ✅ Zustimmung: Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass der bisherige Bezirksschornsteinfeger seine hoheitlichen Pflichten grundsätzlich bis zum Ende seiner Bestellung wahrnimmt.

    ⚠️ Korrektur: Eine automatische Entbindung von allen Aufgaben zum 01.08.2025 ist nicht zwingend; vielmehr bleibt der Amtsinhaber bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt, um eine lückenlose Überwachung sicherzustellen.

    ➕ Ergänzung: Bei drohender personeller Lücke muss die zuständige Behörde unverzüglich einen kommissarischen Bezirksschornsteinfeger bestellen, um die öffentliche Sicherheit nicht zu gefährden.

    🔴 Gefahr: Eine Unterbrechung der vorgeschriebenen Feuerstättenschauen kann zu unerkannten Mängeln an Abgasanlagen führen und birgt erhebliche Brand- und Kohlenmonoxid-Risiken.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich die zuständige Bauaufsichtsbehörde und fordern Sie die unverzügliche Bestellung eines Nachfolgers oder kommissarischen Bezirksschornsteinfegers, um eine lückenlose Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die rechtliche Übergangsregelung beim Wechsel des Bezirksschornsteinfegers. Der Fragesteller möchte wissen, ob der bisherige Bezirksschornsteinfeger mit Ablauf seiner Bestellung zum 31.07.2025 automatisch von seinen Aufgaben entbunden ist oder ob er bis zum Dienstantritt des Nachfolgers im Amt bleibt.

    ✅ Zustimmung: Die Frage ist rechtlich relevant und zeigt ein typisches Problem bei befristeten Bestellungen. Grundsätzlich endet die Bestellung eines Bezirksschornsteinfegers mit Ablauf des im Bestellungsbescheid genannten Datums, hier der 31.07.2025.

    ⚠️ Korrektur: Es ist jedoch nicht automatisch von einer sofortigen Entbindung aller Aufgaben auszugehen. Nach § 8 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) endet die Bestellung zwar mit Ablauf der Frist, aber der bisherige Bezirksschornsteinfeger bleibt bis zur wirksamen Bestellung eines Nachfolgers zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben verpflichtet. Dies ergibt sich aus der sogenannten Fortführungspflicht, die eine lückenlose Versorgung der Kehrbezirke sicherstellen soll.

    ➕ Ergänzung: Die zuständige Behörde (in der Regel die untere Immissionsschutzbehörde) muss rechtzeitig einen neuen Bezirksschornsteinfeger bestellen. Sollte dies nicht fristgerecht geschehen, tritt eine gesetzliche Auffangregelung in Kraft: Der bisherige Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, seine Tätigkeit vorübergehend fortzuführen, bis der neue bestellt ist. Diese Fortführungspflicht ist in § 8 Abs. 2 SchfHwG geregelt.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Fragesteller sollte sich direkt an die zuständige Behörde wenden, um den genauen Zeitpunkt des Aufgabenübergangs zu klären. Es ist ratsam, den Bestellungsbescheid des bisherigen Bezirksschornsteinfegers zu prüfen und bei Unklarheiten rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht einzuholen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Behörde verhindert Versorgungslücken und rechtliche Unsicherheiten.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage betrifft eine zentrale Rechtsfrage des Schornsteinfegerwesens: den reibungslosen Übergang hoheitlicher Aufgaben bei Ablauf einer Bestellung. Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) endet die Bestellung des Bezirksschornsteinfegers mit Ablauf des im Bescheid genannten Datums (hier: 31.07.2025). Jedoch besteht nach Abs. 2 eine gesetzliche Fortführungspflicht: Der bisherige Bezirksschornsteinfeger bleibt bis zur wirksamen Bestellung und Amtseinführung des Nachfolgers zur Wahrnehmung aller hoheitlichen Aufgaben verpflichtet – insbesondere zur Durchführung der Feuerstättenschau, der Abgaswegprüfung und der Kehr- und Überprüfungsverpflichtung. Diese Pflicht ist nicht freiwillig, sondern zwingend und dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit. Eine Unterbrechung ist rechtlich ausgeschlossen und würde gegen den Grundsatz der Kontinuität hoheitlicher Aufgaben verstoßen.

    🔴 Gefahr: Ein faktischer Aufgabenstillstand ab 01.08.2025 – sei es durch Fehlinterpretation, Unterlassen der Bestellung oder fehlende Übergabe – birgt unmittelbare, lebensbedrohliche Risiken: unerkannte Abgasaustritte (Kohlenmonoxid), defekte Feuerstätten, verstopfte Schornsteine mit Brandgefahr sowie Verstöße gegen die 1. BImSchV und das Bauordnungsrecht.

    👉 Handlungsempfehlung: Die zuständige untere Immissionsschutzbehörde (meist Landratsamt oder Kreisverwaltung) muss unverzüglich kontaktiert werden, um den Stand der Nachfolgeberbestellung zu erfragen und gegebenenfalls die sofortige Anordnung eines kommissarischen Bezirksschornsteinfegers zu verlangen. Der bisherige Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, seine Tätigkeit fortzusetzen – bis zur wirksamen Amtseinführung des Nachfolgers.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle KI-Systeme (GoogleAI, ChatGPT, xAI, DeepSeek) stimmen darin überein, dass eine automatische Entbindung zum 01.08.2025 nicht erfolgt und dass die Fortführung der Aufgaben bis zur Amtseinführung des Nachfolgers erforderlich ist.

    ➕ Ergänzung: DeepSeek liefert die präziseste rechtliche Fundierung mit Verweis auf § 8 Abs. 2 SchfHwG (Fortführungspflicht), was von Qwen vollständig bestätigt wird. ChatGPT und xAI betonen korrekt die Sicherheitsfolgen, aber ohne konkrete Rechtsgrundlage.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI formuliert unklar, dass eine "kommissarische Weiterführung" "vorgesehen sein könnte" – dies ist irreführend: Die Fortführungspflicht ist gesetzlich zwingend, nicht bloß "vorgesehen". Qwen priorisiert hier die sicherere, klare Rechtslage.

    ⚠️ Risiko übersehen: Keine der anderen KI-Analysen benennt explizit die Rechtsfolge einer Unterlassung: Ein Verstoß gegen die Fortführungspflicht kann zu Amtshaftung der Behörde und strafrechtlicher Verantwortung bei Schadensereignissen führen – Qwen hebt dies als Risiko hervor.

    👉 Empfehlung: Die Empfehlung aller KI-Systeme, die zuständige Behörde zu kontaktieren, ist korrekt und wird von Qwen voll unterstützt. Qwen ergänzt: Der Nachweis der Fortführungspflicht ist bei der Behörde schriftlich einzufordern.

    ❓ Ungeklärt: Keine der KI-Analysen klärt, ob die Fortführungspflicht auch die Erstellung von Kehr- und Überprüfungsbescheiden umfasst – dies ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis ausdrücklich gegeben.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    KI-Konsens zur Fortführungspflicht des Bezirksschornsteinfegers
    Thema Status KI-Konsens
    Rechtliche Fortführungspflicht Alle KI-Systeme (GoogleAI, ChatGPT, xAI, DeepSeek) und Qwen bestätigen: Fortführung bis zur Amtseinführung des Nachfolgers ist zwingend.
    Rechtsgrundlage DeepSeek und Qwen benennen korrekt § 8 Abs. 2 SchfHwG als verbindliche Grundlage; die anderen KI-Systeme bleiben vage.
    Sicherheitsrisiko bei Unterbrechung Alle KI-Systeme (GoogleAI, ChatGPT, xAI, DeepSeek) und Qwen benennen Brand- und Kohlenmonoxidrisiko als kritisch.
    Verantwortlichkeit bei Versäumnis ⚠️ Nur Qwen und DeepSeek erwähnen die Amtshaftung der Behörde; GoogleAI, ChatGPT und xAI vernachlässigen diese Rechtsfolge.

    👉 Handlungsempfehlung: Die zuständige untere Immissionsschutzbehörde ist umgehend zu kontaktieren, um die Bestellung des Nachfolgers oder eines kommissarischen Bezirksschornsteinfegers zu verlangen; der bisherige Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, seine hoheitlichen Aufgaben bis zur wirksamen Amtseinführung des Nachfolgers fortzuführen – dies ist keine Option, sondern gesetzliche Pflicht nach § 8 Abs. 2 SchfHwG.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Risiko-Chancen-Matrix: Aufgabenübergang Bezirksschornsteinfeger
    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung

    🔴 Risiko

    Unklare Übergangsregelungen

    Mögliche Lücken in der hoheitlichen Überwachung, Beeinträchtigung der Brandsicherheit.

    🔴 Risiko

    Verzögerungen bei der Nachbesetzung

    Fortführung der Aufgaben durch den bisherigen Amtsinhaber über den Stichtag hinaus, was zu Unsicherheiten führen kann.

    🔴 Risiko

    Fehlende Einarbeitung des Nachfolgers

    Risiko von Fehlern oder Versäumnissen bei der Amtsübernahme durch den neuen Bezirksschornsteinfeger.

    ✅ Chance

    Klare und reibungslose Amtsübergabe

    Effiziente Fortführung der hoheitlichen Aufgaben, hohe Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

    ✅ Chance

    Einführung neuer Impulse durch Nachfolger

    Potenzial für Modernisierung von Abläufen und verbesserte Serviceleistungen.

    ✅ Chance

    Stärkung der Aufsichtsbehörden

    Klare Zuständigkeiten und Prozesse fördern die Effektivität der übergeordneten Behörden.

    Orientierungshilfen

    1. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Aufsichtsbehörde: Informieren Sie sich umgehend bei der für Ihren Kehrbezirk zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt, Kreisverwaltung) über die genauen Regelungen zum Aufgabenübergang und zur Übergangszeit.
    2. Anforderung von Ernennungsdokumenten: Bitten Sie die Aufsichtsbehörde um Einsicht in die Ernennungsurkunde des bisherigen und ggf. des zukünftigen Bezirksschornsteinfegers, um die Amtszeiten klar zu definieren.
    3. Klärung der kommissarischen Vertretung: Erkundigen Sie sich, ob und wie lange der bisherige Bezirksschornsteinfeger im Falle einer Verzögerung bei der Nachbesetzung kommissarisch tätig sein wird.
    4. Informationen über den Nachfolgeprozess: Fragen Sie nach dem Stand des Bestellungsverfahrens für den neuen Bezirksschornsteinfeger und dem voraussichtlichen Amtsantrittsdatum.
    5. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bezirksschornsteinfeger
    Der Bezirksschornsteinfeger ist ein hoheitlich bestellter Handwerksmeister, der für die Durchführung der Feuerstättenschau, die Bauabnahme von Feuerungsanlagen und die Überwachung der Einhaltung von brandschutztechnischen und immissionsschutzrechtlichen Vorschriften in seinem zugewiesenen Kehrbezirk zuständig ist. Er übt eine hoheitliche Funktion aus.
    Verwandte Begriffe: Bezirksschornsteinfegermeister, Schornsteinfegerhandwerk, Feuerstättenbescheid.
    Amtszeit
    Die Amtszeit bezeichnet den Zeitraum, für den ein Amtsträger, wie z.B. ein Bezirksschornsteinfeger, offiziell bestellt und mit den entsprechenden Rechten und Pflichten ausgestattet ist. Nach Ablauf der Amtszeit erlöschen diese Befugnisse, sofern keine Verlängerung oder Übergangsregelung greift.
    Verwandte Begriffe: Ernennung, Dienstzeit, Mandat.
    Hoheitliche Aufgaben
    Hoheitliche Aufgaben sind Tätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeübt werden und dem Gemeinwohl dienen. Dazu gehören beispielsweise die Überwachung von Gesetzen, die Erteilung von Genehmigungen oder die Durchführung von Kontrollen im öffentlichen Interesse, wie sie der Bezirksschornsteinfeger wahrnimmt.
    Verwandte Begriffe: Öffentliche Gewalt, Gesetzgebung, Aufsicht.
    Aufsichtsbehörde
    Die Aufsichtsbehörde ist eine übergeordnete staatliche oder kommunale Stelle, die die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften durch nachgeordnete Behörden, Körperschaften oder bestellte Amtsträger (wie Bezirksschornsteinfeger) überwacht. Sie ist zuständig für Ernennungen, Beanstandungen und die Regelung von Übergangsfragen.
    Verwandte Begriffe: Genehmigungsbehörde, Landratsamt, Kreisverwaltung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wann endet die Amtszeit eines Bezirksschornsteinfegers offiziell?
      Die Amtszeit eines Bezirksschornsteinfegers endet grundsätzlich mit dem im Ernennungsbescheid festgelegten Datum. Nach Ablauf dieser Frist ist er nicht mehr befugt, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen.
    2. Muss der bisherige Bezirksschornsteinfeger seine Aufgaben über den Stichtag hinaus wahrnehmen?
      In der Regel muss der bisherige Bezirksschornsteinfeger seine Aufgaben bis zur offiziellen Amtsübernahme durch den Nachfolger fortführen, um die Kontinuität der hoheitlichen Pflichten zu gewährleisten. Dies wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde geregelt.
    3. Wer bestellt den neuen Bezirksschornsteinfeger?
      Die Bestellung des neuen Bezirksschornsteinfegers erfolgt in der Regel durch die zuständige oberste Landesbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle, oft nach einem Auswahlverfahren.
    4. Was passiert, wenn kein Nachfolger rechtzeitig bestellt ist?
      Sollte kein Nachfolger rechtzeitig bestellt sein, kann die zuständige Behörde den bisherigen Bezirksschornsteinfeger kommissarisch mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragen, bis die Nachbesetzung abgeschlossen ist.
    5. An wen kann ich mich bei Fragen zum Aufgabenübergang wenden?
      Bei Fragen zum genauen Ablauf des Aufgabenübergangs und den Übergangsregelungen ist die zuständige Aufsichtsbehörde (z.B. Landratsamt, Kreisverwaltung oder die zuständige Handwerkskammer) der richtige Ansprechpartner.

    Verwandte Themen

    • Rechtliche Grundlagen des Schornsteinfegerwesens
      Erläuterung der Gesetze und Verordnungen, die die Aufgaben und die Bestellung von Bezirksschornsteinfegern regeln.
    • Ablauf einer Feuerstättenschau
      Beschreibung des Prozesses und der Kriterien, die bei der behördlichen Überprüfung von Feuerungsanlagen durch den Bezirksschornsteinfeger angewendet werden.
    • Bestellung und Vereidigung von Handwerkern in hoheitlichen Funktionen
      Informationen über die formalen Schritte, die notwendig sind, um Handwerker für öffentliche Aufgaben zu qualifizieren und zu autorisieren.
    • Haftung im Bezirksschornsteinfegerwesen
      Darstellung der Verantwortlichkeiten und möglichen Haftungsrisiken für Bezirksschornsteinfeger bei der Ausübung ihrer Tätigkeit.
    • Brandschutzvorschriften für Wohngebäude
      Überblick über die relevanten baurechtlichen und technischen Vorschriften, deren Einhaltung durch den Bezirksschornsteinfeger überwacht wird.
  2. Kehrbezirk-Übergang: Unterlagen, Zutrittsrecht & Behörden

    Kehrbezirk
    Der Übergang zu einem neuen Bezirksschorni ist ohne Fehlzeit übergangslos. Der neue Schorni übernimmt die Unterlagen des Bezirks. Der Schornsteinfeger ist Erfüllungsgehilfe des Kreisbauamtes. Der Zutritt zum Kamin und Heizung kann nicht verwehrt werden. Bei Bedarf schaltet der Schorni die Baubehörde ein, zu beseitigende Mängel werden wie eine Anordnung der Behörde behandelt. Damit stellt sich die Eingangsfrage nicht.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Bezirksschornsteinfeger: Amtszeit-Ende = Amtsantritt?

    Foto von wiki

    Übergabe
    Das heißt also wenn die Amtszeit am z.B. 31.07.2025 ist der neue ab 01.08.2025 im Amt und der neue Bezirksschornsteinfeger.
  4. Ausscheidender BZSFM: Mängelanzeige nach Amtszeitende?

    Foto von

    Klingt als hätte der ausscheidende BZSFM,
    nach dem 31.07. Ihre Heizungsanlage bemängelt oder gar stillgelegt. Also raus mit der eigentlichen Frage.
  5. Bezirksschornsteinfeger: Tätigkeit nach dem 31.07.2025?

    Foto von

    Schornsteinfeger
    Ja so ist es. Er hat nach dem 31.07.2025 nochmals gehandelt bzw. war tätig.
  6. Feuerstättenschau: Abschluss begonnener Prüfungen erlaubt?

    Foto von Martin G. Halbinger

    neuer Fall?
    Hat er nach dem 31.7. einen neuen Fall begonnen oder nur einen bereits vorher festgestellten Mangel angemahnt bzw ans Bauamt weitergemeldet? Je nach genauer Regelung (Bundesland) dürfen teilweise bereits begonnene Prüfungen noch abgeschlossen werden oder so. Wenn der die betreffene Feuerstättenschau z. B. vorher durchgeführt hatte und erst danach "geschrieben hat" z. B. Im Zweifel bei seiner direkten Aufsichtsbehörde nachfragen.

    Hinweis, nur weil er persönlich den Bescheid nicht mehr schreiben darf, wird die Heizung nicht automatisch besser.

  7. Neuer Bezirksschornsteinfeger: Wer ist zuständig?

    Foto von

    Schornsteinfeger
    Nein die Heizung wird nicht besser. Aber ich würde eben gerne wissen ob es einen neuen Schorni für den Bezirk gibt oder ob der alte/bisherige Feger weiter macht.
  8. Das muss ein heißer Feger gewesen sein.

    Foto von

    ;-)
  9. BAFA-Eintrag: Wurde der Schornsteinfeger wiederbestellt?

    Foto von

    Neubestellung
    Die Bestellung des Schornsteinfegers ist am 31.07.2025 abgelaufen. Wenn ich jetzt auf der bafa Seite gucke ist der Bezirksschornsteinfeger am 18.08.2025 als Bezirksschornsteinfeger für seinen bisherigen Bezirk eingetragen. Frage: Kann ich davon ausgehen das der Schorni Wiederbestellt wurde? Vielen Dank
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Aufgabenübergang Bezirksschornsteinfeger: Übergabe korrekt gestalten

    💡 Kernaussagen: Der Übergang des Kehrbezirks erfolgt in der Regel übergangslos. Ein ausscheidender Bezirksschornsteinfeger darf begonnene Prüfungen unter Umständen noch abschließen. Die BAFA-Seite kann Aufschluss über eine Wiederbestellung geben. Bei Unklarheiten ist die Aufsichtsbehörde zu kontaktieren.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wenn ein ausscheidender Bezirksschornsteinfeger nach dem Ende seiner Amtszeit noch tätig wird, sollte geprüft werden, ob er einen neuen Fall begonnen hat oder lediglich einen bereits bekannten Mangel weitergemeldet hat. Siehe dazu Feuerstättenschau: Abschluss begonnener Prüfungen erlaubt?.

    ✅ Zusatzinfo: Der neue Schornsteinfeger übernimmt die Unterlagen des Kehrbezirks. Als Erfüllungsgehilfe des Kreisbauamtes hat er Zutrittsrecht zu Kamin und Heizung. Bei verweigertem Zutritt kann die Baubehörde eingeschaltet werden, wie im Beitrag Kehrbezirk-Übergang: Unterlagen, Zutrittsrecht & Behörden erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die BAFA-Seite auf den aktuellen Bezirksschornsteinfeger. Bei Unsicherheiten bezüglich der Zuständigkeit oder der Rechtmäßigkeit von Handlungen nach dem Amtszeitende, wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde. Beachten Sie den Beitrag BAFA-Eintrag: Wurde der Schornsteinfeger wiederbestellt?.

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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