Was bedeutet das genau?
Was bedeutet ein unbesetzter Kehrbezirk mit vorübergehender Vertretung?
BAU-Forum: Sonstige Themen
Was bedeutet ein unbesetzter Kehrbezirk mit vorübergehender Vertretung?
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Vorübergehende Vertretung im unbesetzten Kehrbezirk: Rechte, Pflichten und Ablauf
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Vorübergehende Vertretung im unbesetzten Kehrbezirk: Rechte, Pflichten und Ablauf
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1) Kurzfazit vorweg (in einem Satz)
Ein unbesetzter Kehrbezirk mit vorübergehender Vertretung bedeutet: Die regulär für den Bezirk zuständige, offiziell bestellte Person fehlt (vakant) — bis zur Neubesetzung übernimmt zeitlich begrenzt eine andere bevollmächtigte Person oder Firma die hoheitlichen und vertraglichen Aufgaben für diesen Bezirk.
2) Wer macht was? (Akteure und Rollen)
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Bezirksschornsteinfeger / bevollmächtigter Schornsteinfeger (BSF) → normalerweise die dauerhaft zuständige, amtlich bestellte Person für einen Kehrbezirk.
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Unbesetzter Kehrbezirk → die Stelle ist vakant (z. B. Ruhestand, Krankheit, Entzug, Personalwechsel, Ausschreibung).
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Vorübergehende Vertretung → eine andere Schornsteinfeger-Person oder -Firma wird ausdrücklich von der zuständigen Behörde (z. B. Kreis, Gemeinde oder übergeordnete Behörde) mit der Ausübung der Aufgaben beauftragt — zeitlich befristet.
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Zuständige Behörde → ernennt die Vertreterin/den Vertreter und überwacht die Fortführung der Pflichten; sie ist auch Ansprechpartner für Beschwerden oder Fragen.
3) Was genau umfasst die (vorübergehende) Vertretung? (umfangreich)
Die Vertretung übernimmt — im Regelfall vollständig — die hoheitlichen und service-bezogenen Aufgaben, darunter mindestens:
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Kehr- und Reinigungsarbeiten (gemäß den örtlichen Kehrplänen)
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Mess-, Prüf- und Überwachungsaufgaben (z. B. Abgasmessungen, Dichtheitsprüfungen, Kontrolle von Feuerrstätten)
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Feuerstättenbescheide und Prüfberichte (Ausstellung/Unterzeichnung)
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Durchführung von Feuerstättenschauen (zugangspflichtige Prüfungen bei Anlass)
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Kontrolle der Fristen und Durchsetzung (Termine überwachen, ggf. Anordnungen erlassen)
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Dokumentation (Protokolle, Bescheide, Rechnungen)
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Einhaltung hoheitlicher Pflichten (z. B. Anordnung zur Stilllegung bei akuter Gefahr — sofern die Vertretung diese Befugnis übertragen bekam)
Wichtig: Die konkrete Befugnisbreite der Vertretung (z. B. ob sie auch Ersatzvornahmen / Zwangsmaßnahmen anordnen darf) hängt von der schriftlichen Bevollmächtigung durch die Behörde ab. Nicht jede Vertretung hat alle Zwangs-/Hoheitsrechte automatisch — das muss explizit geregelt sein.
4) Warum wird vertreten? (typische Ursachen)
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Ruhestand oder Ausscheiden des bisherigen BSF.
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Krankheit oder längere Abwesenheit.
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Verzögerung bei der Neubesetzung (Ausschreibungsverfahren, Berufungsverfahren, Rechtsprüfung).
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Entzug der Bestellung / disziplinarische Maßnahmen.
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Kapazitätsengpässe kurzfristig (z. B. plötzliche Mehrarbeit in Nachbarbezirken).
5) Für Haus-/Immobilieneigentümer: Was ändert sich praktisch?
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Termine laufen grundsätzlich weiter — kehren/prüfen wird weiterhin durchgeführt.
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Du kannst auch Termine von einer anderen Person/firma bekommen.
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Rechnungen kommen vom Vertreter; Zahlungs- und Reklamationswege meist gleich (Beleg, Rechnung prüfen).
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Unterschiede möglich: andere Arbeitsweise, abweichende Termine, ggf. andere Preise (aber Hoheitliche Gebühren können gesetzlich geregelt sein).
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Behördliche Bescheide / Anordnungen stammen in der Übergangszeit vom Vertreter — diese sind gültig, wenn die Vertretung ordnungsgemäß ernannt ist.
6) Rechte und Pflichten des Eigentümers / Betroffenen (konkret)
Du als Eigentümer solltest/kanst:
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Termin wahrnehmen oder rechtzeitig absagen.
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Nachweisen verlangen, dass die vertretene Person/ Firma berechtigt ist (siehe Punkt 7).
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Quittungen / Rechnungen verlangen und auf Formalia prüfen (Leistungsbeschreibung, Datum, ggf. Amtliche Bescheide).
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Bei Sicherheitsproblemen sofort handeln (z. B. Stilllegen, Gas/Heizung abstellen) und notfalls Feuerwehr/Behörde informieren.
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Beschwerden oder Unstimmigkeiten der zuständigen Behörde melden (z. B. wenn Arbeiten ausbleiben oder Mängel bestehen).
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Nachweise aufbewahren: Prüfprotokolle, Schornsteinfeger-Bescheinigungen, Messwerte — wichtig für Versicherung und Nachweis gegenüber Ämtern.
7) Was du prüfen solltest: Nachweise der Vertretung (Checkliste)
Wenn du Zweifel hast, fordere die Vertreterin/den Vertreter auf, folgende Unterlagen zu zeigen oder vorlegen zu lassen:
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Amtliche Bevollmächtigung / Ernennungsurkunde der zuständigen Behörde (Datum, Befristung).
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Dienstsiegel oder Schreiben der Behörde, das die Vertretung bestätigt.
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Firmen- oder Gewerbeanmeldung ggf. Meisterbrief / Nachweis fachlicher Qualifikation.
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Telefonnummer / Ansprechpartner bei der zuständigen Behörde zur schnellen Überprüfung.
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Schriftlicher Leistungsumfang (was genau durchgeführt wird, ggf. Formular/Protokoll).
Wenn diese Unterlagen fehlen oder unklar sind: direkt bei der Behörde nachfragen.
8) Haftung & Verantwortung — wer haftet wofür?
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Vertretung haftet für die von ihr erbrachten Leistungen nach den üblichen zivilrechtlichen Regeln (Mängelhaftung, Schadenersatz bei Fehlern).
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Behörde haftet nicht für Leistungsmängel — ihre Aufgabe ist die Anordnung der Vertretung und Aufsicht.
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Versicherungsfragen (z. B. Brandschäden) verlangen oft formelle Prüfberichte; sorge dafür, dass Prüf-/Messprotokolle formal korrekt sind.
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Konkrete Hoheitsakte (z. B. Anordnung zur Abschaltung) sind rechtlich wirksam, wenn sie von einer ordnungsgemäß beauftragten Vertretung stammen.
9) Eingeschränkte Fälle — was darf eine Übergangsvertretung nicht zwingend?
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Eine Vertretung kann zeitlich begrenzt und in ihren Rechten beschränkt sein. Beispiele von Einschränkungen:
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darf nur prüfen, aber keine Zwangsmaßnahmen durchführen;
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darf nur Berichte erstellen, nicht aber Bescheide mit Rechtsfolgen erlassen;
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ist nur für konkrete Aufgaben (z. B. Kehrung) bestellt, nicht aber für übergeordnete Überwachungsfunktionen.
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Diese Einschränkungen müssen schriftlich vorliegen — fordern!
10) Formale Fehler / Missstände — was tun?
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Fehlerhafte/fehlende Vertretungsnachweise → sofort Behörde kontaktieren.
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Arbeiten bleiben aus / Termine werden nicht wahrgenommen → Beschwerde bei der Behörde Frist setzen.
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Akute Gefährdung (z. B. starker Brandgeruch, Rauchgasaustritt) → Notfallmaßnahmen einleiten (Heizung aus, Lüften) und Feuerwehr/Behörde informieren.
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Streit über Rechnung/Leistung → Leistung dokumentieren, ggf. Sachverständigenprüfbericht fordern, rechtliche Schritte prüfen.
11) Typische Fristen / Dauer (orientierend)
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Kurzfristige Vertretung: Tage bis wenige Wochen (z. B. Krankheit)
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Mittelfristige Übergabe: Wochen bis mehrere Monate (z. B. bei Ausschreibung/Neubesetzung)
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Längerfristige Vertretung: mehrere Monate bis >1 Jahr möglich, falls Verfahren verzögert sind.
Hinweis: genaue Dauer hängt von Behördenverfahren, Ausschreibungen und Fachkräfteverfügbarkeit ab.
12) Praktische Checkliste für den Tag der Kontrolle / Kehrung
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Terminbestätigung prüfen (Datum, Uhrzeit).
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Identifikation der Person: Name Auftragsschreiben zeigen lassen.
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Nachfragen, ob die Person Vollmacht der Behörde hat (Dokument vorzeigen lassen).
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Vor Beginn: kurz besprechen, welche Arbeiten gemacht werden (Scope).
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Protokoll verlangen (Messwerte, Prüfbericht, Bescheid).
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Rechnung auf Plausibilität prüfen (Leistungsbeschreibung).
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Dokumente ablegen (für Versicherung / Eigentümerakte).
13) Muster-Anfrage an die Behörde (wenn du prüfen willst, ob Vertretung korrekt ist)
Betreff: Anfrage zur vorübergehenden Vertretung im Kehrbezirk [Bezirksname / Adresse]Sehr geehrte Damen und Herren,
für das Objekt [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort] wurde mir mitgeteilt, dass der Kehrbezirk aktuell unbesetzt und vorübergehend vertreten wird. Bitte teilen Sie mir schriftlich mit:
1. Name und Kontakt der vorübergehenden Vertreterin / des vorübergehenden Vertreters. 2. Ausstellende Behörde und Datum der Bevollmächtigung (Kopie des Ernennungs-/Bevollmächtigungs-Schreibens). 3. Geltungszeitraum (von – bis) und Umfang der übertragenen Befugnisse. 4. Ansprechpartner für Rückfragen / Beschwerden.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen [Dein Name, Adresse, Telefonnummer]
14) Muster-Fragen, die du dem Vertreter direkt stellen solltest
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„Können Sie mir bitte Ihre amtliche Bevollmächtigung zeigen?“
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„Welche konkreten Befugnisse wurden Ihnen übertragen (z. B. Anordnung zur Stilllegung)?“
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„Wie lange gilt Ihre Vertretung?“
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„Wer ist Ansprechpartner bei der Behörde?“
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„Kann ich das Prüfprotokoll/die Bescheinigung heute erhalten?“
15) Häufige Missverständnisse (klar und knapp)
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„Vertretung = dauerhafte Änderung“ → Nein, vertretung ist immer vorübergehend, bis zur offiziellen Neubesetzung.
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„Vertretung ist nicht autorisiert“ → Falsch — viele Vertreter sind voll autorisiert; aber überprüf den Nachweis.
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„Rechnungen sind ungültig“ → Falsch — Rechnungen der Vertretung sind normal gültig, falls die Vertretung ordnungsgemäß bestellt wurde.
16) Sonstiges — praktische Tipps
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Bewahre alle Belege und Protokolle auf (mind. 5 Jahre).
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Lege dir eine Kopie der letzten Kehrungs-/Messberichte ab (nützlich bei Versicherungsfällen).
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Wenn du vermutest, dass Aufgaben unterlassen werden, notiere Datum/Uhrzeit und dokumentiere telefonische / schriftliche Kontakte mit der Behörde.
17) Zusammenfassung — die wichtigsten Punkte auf einen Blick
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Der Bezirk ist vakant → es gibt trotzdem eine Person/Firma, die die Aufgaben übernimmt.
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Die Vertretung ist zeitlich begrenzt und in ihrer Befugnis schriftlich zu belegen.
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Für Eigentümer: Termine, Rechnungen und Bescheide sind weiterhin verbindlich — du darfst aber Nachweise über die Vertretung verlangen.
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Bei Unklarheiten: sofort bei der zuständigen Behörde nachfragen und alle Dokumente sichern.
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Der bisher kam kommt nicht mehr.
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Unbesetzt
Sicher? das der alte nicht wieder kommt? Aus welchen Fakten schließt du das? -
Bei der Art Fragestellung empfehle ich die KI
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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- … Aufgabenübergang bei Ablauf der Bezirksschornsteinfeger-Besetzung: Wie …
- … Wenn die Bezirksschornsteinfeger Besetzung zum 31.07.2025 ausläuft ist dann der Bezirksschornsteinfeger zum 1.8.2025 von seinen Aufgaben entbunden? Oder ist er noch …
- … Kehrbezirk …
- … Der Übergang zu einem neuen Bezirksschorni ist ohne Fehlzeit übergangslos. Der neue Schorni übernimmt die Unterlagen des Bezirks. Der Schornsteinfeger ist Erfüllungsgehilfe des Kreisbauamtes. …
- … ist der neue ab 01.08.2025 im Amt und der neue Bezirksschornsteinfeger. …
- … Schornsteinfeger …
- … Die Bestellung des Schornsteinfegers ist am 31.07.2025 abgelaufen. Wenn ich jetzt auf der bafa Seite …
- … gucke ist der Bezirksschornsteinfeger am 18.08.2025 als Bezirksschornsteinfeger für seinen bisherigen Bezirk eingetragen. …
- BAU-Forum - Kamin und Kachelofen - Luftzufuhr des Kaminofens bei einer Lüftungsanlage
- … Wir waren gerade bei unserem zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Wir wollten ihn wegen unserer geplanten Lüftungsanlage in Verbindung mit einem …
- … m, geplanter Luftauslass bei ca. 3 m. Nun sagte uns der Schornsteinfeger, dass das nicht funktionieren wird, da sich die Luft im Luftschacht …
- … PS: Der Schornsteinfeger hat kaum Erfahrung mit Lüftungsanlagen (eine in seinem Bezirk) …
- … ich gebe Ihnen mal die Aussagen unseres Schornsteinfegermeisters und eines ansässigen Kamin- / Ofenbauer bekannt: Die Dinger funktionieren aus Erfahrung NICHT! …
- … Der Tipp mit dem Fensteröffnen war hoffentlich nicht ernst gemeint von ihrem Schornsteinfeger. …
- … Das ist übrigens der Nachteil der festen Kehrbezirke, …
- … wenn der zuständige Schornsteinfeger eine Niete ist kann man nicht zu einem richtigem Fachmann wechseln. …
- … Wir wollten auch erst einen Schonstein mit Zuluft einbauen und haben uns dann für die Lösung nach dem Gespräch mit dem Schornsteinfeger entschieden. Der meinte beides würde gehen. …
- BAU-Forum - Kamin und Kachelofen - Kaminofen: Zuluft im Estrich - Womit?
- … Nix ohne Schornsteinfeger! …
- … Hersteller. Die Durchmesser decken sich oftmals nicht mit den Vorstellungen des Schornsteinfegers, da dieser die Abnahme macht, hat er das letzte Wort. …
- … KG-Rohr unter die Bodenplatte. In der Regel spielt da auch der Schornsteinfeger mit - den Sie aber IMMER vorher konsultieren sollten. Dessen Beratung …
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