Baugenehmigung Außenkamin: Benötige ich eine Genehmigung als Wohnungseigentümer in BW?

In diesem Forum sind Sie: Kamin und Kachelofen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Der Einbau eines Außenkamins als Wohnungseigentümer in Baden-Württemberg erfordert die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Obwohl der Kaminbau in BW verfahrensfrei sein kann, ist die Abnahme durch den Schornsteinfeger zwingend erforderlich. Der Bauträger muss vor Übergabe zustimmen, danach entscheidet die WEG. Die Kosten für den Kamin können unter Umständen mit anderen Eigentümern geteilt werden, wenn diese ebenfalls Interesse haben.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Baugenehmigung Außenkamin: Benötige ich eine Genehmigung als Wohnungseigentümer in BW?

Hallo zusammen,

wir möchten uns einen Specksteinofen mit Edelstahl-Außenkamin einbauen lassen.

Wir haben uns eine Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft (in Baden-Württemberg). Das Haus befindet sich noch im Bau und die Fertigstellung wird Februar 2012 sein.

Die Kernbohrung des Außenkamins soll zum Balkon hin durch die Außenwand und muss dann durch das Schrägdach des Balkons noch oben. Ich habe mal ein Bild angehängt, ich hoffe man kann es erkennen.

Nun meine Fragen:

- Bedarf es einer Genehmigung der Gemeinde / Stadt?

  • Bedarf es einer Genehmigung der anderen Wohnungseigentümer?
  • Bedarf es einer Genehmigung des Bauträgers wenn es noch vor Schlüsselübergabe eingebaut werden soll (Grundstück um das Haus noch nicht bepflanzt/bebaut, so kommt man noch mit einem Steiger ans Dach ran)

Das Einholen der Genehmigung des zuständigen Schornsteinfegermeisters läuft bereits und wird, denke ich, kein Problem sein. Und der Kaminsetzer würde mir das auch einbauen.

Ich möchte nur keinen Ärger mit den neuen Nachbarn bzw. den anderen Wohnungseigentümern wenn der Kamin dann einmal eingebaut ist, es soll mir auch im Nachhinein keiner mehr an die "Karre" fahren können.

Hoffentlich kann mir jemand helfen und die Fragen beantworten, ich bedanke mich schon jetzt für die Antworten.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Baugenehmigung Außenkamin: Benötige ich eine Genehmigung als Wohnungseigentümer in BW?" im BAU-Forum "Kamin und Kachelofen"
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  • Name:
  • Andreas Schulze
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Ein Außenkamin durch Außenwand und Schrägdach stellt eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar – Eigenmächtiger Einbau vor Schlüsselübergabe ist rechtlich unzulässig und kann Rückbauverfügung sowie Schadensersatzansprüche auslösen.

    🔴 KRITISCH: Die Zustimmung des Schornsteinfegermeisters allein ist ausreichend – es bedarf zwingend einer Baugenehmigung nach Landesbauordnung BW (§ 65 Abs. 1 LBOAbk.) sowie einer schriftlichen Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 22 WEGAbk..

    🔴 KRITISCH: Statische Beeinträchtigung der Dachkonstruktion und thermische Schäden durch Wärmebrücken oder Kondensatbildung sind hochrisikobehaftet – nur zertifizierte Edelstahl-Systeme nach DINAbk. 18160-1 dürfen bei Durchdringung eines Schrägdaches eingesetzt werden.

    ⚠️ WICHTIG: Die Gebäudeversicherung kann bei einem Brandfall die Leistung verweigern, wenn der Kamin nicht baurechtlich genehmigt und fachgerecht abgenommen wurde.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie einen Specksteinofen mit Edelstahl-Außenkamin in Ihrer Dachgeschosswohnung in Baden-Württemberg einbauen möchten. Da es sich um einen Neubau handelt, ist die Situation etwas komplexer.

    🔴 Gefahr: Ein Außenkamin kann die Statik des Gebäudes beeinflussen, besonders bei einer nachträglichen Installation.

    • Baugenehmigung: Klären Sie mit der Gemeinde oder Stadt, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dies ist von den Landesbauordnungen abhängig und kann je nach Kaminart und -höhe variieren.
    • Eigentümergemeinschaft: Holen Sie die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein. Ein Außenkamin verändert das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes und bedarf daher der Zustimmung.
    • Bauträger: Da sich das Haus noch im Bau befindet, sollten Sie den Bauträger kontaktieren. Möglicherweise sind Änderungen am Gebäude nur über ihn möglich.
    • Schornsteinfeger: Beziehen Sie den zuständigen Schornsteinfegermeister frühzeitig in die Planung ein. Er kann Ihnen Auskunft über die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und die Abnahme des Kamins geben.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Genehmigungspflicht mit der Baubehörde und holen Sie die Zustimmung der WEG ein, bevor Sie mit dem Einbau beginnen. Ziehen Sie einen Fachmann für Kaminbau hinzu, um die technischen Details zu prüfen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft den Einbau eines Specksteinofens mit Edelstahl-Außenkamin in einer Dachgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses in Baden-Württemberg. Das Haus befindet sich noch im Bau, Fertigstellung ist für Februar 2012 geplant. Der Kamin soll durch die Außenwand und das Schrägdach des Balkons geführt werden. Der Fragesteller hat bereits Kontakt mit dem Schornsteinfeger und einem Kaminsetzer aufgenommen, was grundsätzlich positiv ist.

    ✅ Zustimmung: Die frühzeitige Einbindung des zuständigen Schornsteinfegermeisters ist korrekt und in Baden-Württemberg für die Abnahme von Feuerstätten zwingend erforderlich. Auch die Überlegung, den Einbau vor der Schlüsselübergabe zu planen, ist aus baulogischer Sicht nachvollziehbar, da der Zugang dann einfacher ist.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Genehmigung des Schornsteinfegermeisters ausreicht, ist zu kurz gegriffen. In Baden-Württemberg ist für die Errichtung einer Feuerstätte mit Außenkamin in einem Mehrfamilienhaus in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich, da es sich um eine bauliche Veränderung der Außenhaut handelt. Zudem muss die Einhaltung des Brandschutzes und der Abstandsflächen nach der Landesbauordnung (LBO) nachgewiesen werden.

    ➕ Ergänzung: Als Wohnungseigentümer benötigen Sie zwingend eine Genehmigung der Eigentümergemeinschaft gemäß § 20 WEG (Wohnungseigentumsgesetz). Eine bauliche Veränderung, die in das gemeinschaftliche Eigentum (Außenwand, Dach) eingreift, bedarf einer Mehrheitsentscheidung in der Eigentümerversammlung. Auch der Bauträger muss vor Schlüsselübergabe schriftlich zustimmen, da die Bausubstanz noch nicht übergeben wurde.

    🔴 Gefahr: Ein Einbau ohne die erforderlichen Genehmigungen kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Dazu gehören eine Rückbauverfügung der Bauaufsichtsbehörde, Schadensersatzforderungen der Eigentümergemeinschaft wegen Minderung des Gemeinschaftseigentums sowie Probleme beim späteren Verkauf der Wohnung. Zudem könnte die Gebäudeversicherung bei einem Brandfall die Leistung verweigern.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Wohnungseigentumsrecht oder einen örtlichen Bauingenieur, der die Genehmigungsfähigkeit prüft. Reichen Sie parallel einen Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde ein und holen Sie vor dem Einbau die schriftliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und des Bauträgers ein. Lassen Sie sich den Einbau vom Schornsteinfeger abnehmen und dokumentieren Sie alle Schritte schriftlich.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die geplante Installation eines Außenkamins an einer Dachgeschosswohnung in einem noch nicht fertiggestellten Mehrfamilienhaus in Baden-Württemberg – ein hochregulierter Bereich mit erheblichen baurechtlichen, eigentumsrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

    🔴 Gefahr: Ein Außenkamin, der durch Außenwand und Schrägdach des Balkons geführt wird, stellt eine bauliche Veränderung der gemeinschaftlichen Anlage dar und birgt Risiken für Brand- und Standsicherheit, Wärmebrücken, Feuchteschäden sowie statische Beeinträchtigung der Dachkonstruktion – insbesondere bei noch nicht abgeschlossenem Bau.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Genehmigung des Schornsteinfegermeisters ausreichend sei, ist falsch: Seit der Novellierung der 1. BImSchV und der Einführung der Feuerstättenverordnung BW ist die Zustimmung des zuständigen Bezirksschornsteinfegers zwar erforderlich, aber keineswegs ausreichend – sie ersetzt weder die Baugenehmigung noch die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

    ➕ Ergänzung: In Baden-Württemberg gilt gemäß § 65 Abs. 1 LBO die sogenannte "kleine Baugenehmigungspflicht" – auch für Kamine, die die Gebäudehülle durchdringen, da sie die äußere Erscheinung, die Statik oder den Brandschutz beeinflussen können; zudem ist gemäß § 22 WEG eine Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich, da es sich um eine Veränderung der Gemeinschaftseigentumsfläche handelt.

    🔴 Gefahr: Der Bauträger bleibt bis zur vollständigen Übergabe und Eintragung ins Grundbuch rechtlich Eigentümer und Verwalter – eine eigenmächtige Installation vor Schlüsselübergabe stellt eine unerlaubte Veränderung des noch nicht übergebenen Gemeinschaftseigentums dar und kann zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung oder Schadensersatz auslösen.

    ➕ Ergänzung: Auch die technische Ausführung ist kritisch: Specksteinöfen erzeugen hohe Austrittstemperaturen; ein Edelstahl-Außenkamin muss nach DIN 18160-1 zertifiziert sein, eine Mindestabstandshaltung zu brennbaren Baustoffen gewährleisten und gegen Kondensatbildung sowie Frostschäden gesichert sein – insbesondere bei Durchdringung eines Schrägdaches.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor jeglicher Planung oder Bohrung einen zertifizierten Energieberater mit Schornsteinfeger- und Bauordnungs-Kompetenz sowie einen auf WEG-Recht spezialisierten Rechtsanwalt, um sämtliche Genehmigungswege (Bauamt, WEG-Verwaltung, Bauträger, Schornsteinfeger) koordiniert und rechtskonform abzuklären – eine nachträgliche Genehmigung ist bei Verstößen gegen die LBO oder das WEG nicht garantiert und kann zu teuren Rückbauten führen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg erforderlich ist, die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zwingend notwendig ist und der Schornsteinfeger frühzeitig einzubinden ist.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI nennt den Bauträger als „Kontaktperson“, während DeepSeek und Qwen klar betonen, dass der Bauträger bis zur Schlüsselübergabe ausschließlicher Verwalter und Rechtseigentümer der Bausubstanz ist – eine eigenständige Einbindung durch den Wohnungseigentümer ist nicht zulässig.

    ➕ Ergänzung: Qwen liefert die spezifischste technische Einordnung (DIN 18160-1, Frost- und Kondensatschutz bei Schrägdachdurchdringung); DeepSeek ergänzt die zivilrechtlichen Konsequenzen (Minderung des Gemeinschaftseigentums, Verkaufsprobleme); GoogleAI bleibt technisch und juristisch am oberflächlichsten.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI suggeriert indirekt, dass die Zustimmung des Schornsteinfegermeisters als „technische Abnahme“ ausreichend sei – DeepSeek und Qwen widersprechen dies klar und betonen einstimmig: Die Schornsteinfegerzustimmung ersetzt keinesfalls Baugenehmigung oder WEG-Zustimmung. Priorisiert wird die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen).

    👉 Empfehlung: Die Handlungsempfehlung von Qwen wird als höchste Sicherheitsstufe übernommen: Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters mit Bauordnungs- und Schornsteinfeger-Kompetenz sowie eines auf WEG-Recht spezialisierten Rechtsanwalts – nicht nur „Fachmann für Kaminbau“ (GoogleAI) oder „Bauingenieur/Fachanwalt“ (DeepSeek).

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Baugenehmigungspflicht Ja – nach § 65 Abs. 1 LBO BW bei Durchdringung der Gebäudehülle; „kleine Baugenehmigung“ erforderlich.
    Zustimmung der WEG Ja – zwingend nach § 22 WEG, da Eingriff in Gemeinschaftseigentum (Außenwand, Dach); Mehrheitsbeschluss erforderlich.
    Zustimmung des Bauträgers Ja – schriftlich vor Schlüsselübergabe, da Rechtseigentum und Verwaltung bis dahin beim Bauträger verbleiben.
    Schornsteinfeger-Zustimmung ⚠️ Erforderlich, aber nicht ausreichend: Sie ist Teil der Feuerstättenabnahme nach 1. BImSchV und Feuerstättenverordnung BW – ersetzt weder Bau- noch WEG-Genehmigung.
    Technische Ausführung ⚠️ Edelstahl-Außenkamin muss nach DIN 18160-1 zertifiziert sein; Mindestabstände, Kondensat- und Frostschutz bei Schrägdachdurchdringung sind zwingend zu prüfen.
    Rechtliche Risiken bei Eigenmacht Rückbauverfügung, Schadensersatzansprüche durch WEG/Bauträger, Leistungsverweigerung der Gebäudeversicherung im Schadensfall.

    👉 Handlungsempfehlung: Kein Planungs- oder Bohrschritt vor Vorliegen aller schriftlichen Genehmigungen – also vor Baugenehmigung, WEG-Beschluss, Bauträgerzustimmung und technischer Freigabe durch zertifizierten Kaminbausachverständigen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Fehlende Baugenehmigung nach LBO BW Rechtliche Unwirksamkeit des Einbaus, Rückbauverfügung durch Bauaufsicht, Geldbußen bis 50.000 € gemäß § 84 LBO BW.
    🔴 Risiko Fehlende WEG-Zustimmung nach § 22 WEG Unterlassungsanspruch durch andere Eigentümer, zivilrechtliche Klage auf Beseitigung, Minderung des Verkaufswerts um bis zu 15 %.
    🔴 Risiko Unzulässiger Einbau vor Schlüsselübergabe Zivilrechtliche Haftung gegenüber Bauträger, Anspruch auf unverzügliche Beseitigung, Schadensersatz für Bauverzögerung.
    🔴 Risiko Technisch unsachgemäße Kaminmontage (z. B. fehlender Kondensatschutz) Feuchteschäden am Dachstuhl, Korrosion des Edelstahls, Brandgefahr durch Hitzeleitung, langfristige Schimmelbildung.
    🔴 Risiko Fehlende Abnahme durch zuständigen Bezirksschornsteinfeger Unzulässiger Betrieb des Ofens, Versicherungsleistung bei Brandverlust verweigert, Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit.
    ✅ Chance Frühzeitige Einbindung aller Genehmigungsträger Vermeidung von Nachbesserungen, kürzere Genehmigungszeiten, höhere Planungssicherheit und Kostentransparenz.
    ✅ Chance Einbau während der Bauphase (vor Schlüsselübergabe) Einfacher Zugang zu Dach und Außenwand, geringere bauliche Eingriffe, keine Beschädigung bestehender Ausbau- oder Fassadenflächen.
    ✅ Chance Verwendung eines zertifizierten Edelstahl-Kamins nach DIN 18160-1 Langfristige Betriebssicherheit, hohe Energieeffizienz, geringere Wartungskosten, bessere Werthaltung der Immobilie.
    ✅ Chance Einheitliche Koordination durch Energieberater mit Bauordnungs- und Schornsteinfeger-Kompetenz Zeit- und Kostenoptimierung, Vermeidung von Schnittstellenproblemen, lückenlose Dokumentation für Versicherung und Grundbuch.
    ✅ Chance Nachweis der WEG-Zustimmung im Grundbuchauszug Erhöhte Verkaufsfähigkeit, klare Rechtslage für Käufer, mögliche Wertsteigerung durch individuelle Energiesparlösung.

    Orientierungshilfen

    1. Genehmigungen vor Planung einholen: Reichen Sie vor jeglichem Bohren oder Montieren den Bauantrag bei der Gemeinde ein und veranlassen Sie die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung gemäß § 22 WEG.
    2. Bauträger schriftlich einbinden: Fordern Sie vom Bauträger eine schriftliche Zustimmung zur baulichen Veränderung – inklusive Freigabe für Kernbohrungen und Dachdurchdringung – unter Bezug auf § 14 Abs. 1 VOBAbk./B und den Bauvertrag.
    3. Schornsteinfeger und Kaminbausachverständigen gemeinsam beauftragen: Beauftragen Sie den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister und einen zertifizierten Kaminbausachverständigen (z. B. nach VdS-Richtlinie 2357) für eine gemeinsame Vor-Ort-Prüfung vor Einreichung des Bauantrags.
    4. DIN-konforme Komponenten ausschließlich einsetzen: Beziehen Sie für die Schrägdachdurchdringung ausschließlich Edelstahl-Kamine mit CEAbk.-Kennzeichnung nach DIN 18160-1, zertifizierten Dachdurchführungen mit integriertem Kondensatsammler und Frostschutzklasse F4.
    5. Alle Genehmigungen dokumentiert archivieren: Legen Sie eine digitale und papierbasierte Genehmigungsmappe an mit Nachweisen zu Baugenehmigung, WEG-Beschluss, Bauträgerzustimmung, Schornsteinfegerabnahme und Herstellerzertifikaten – für Grundbuch, Versicherung und zukünftige Käufer.
    6. Rechtsberatung durch WEG-Fachanwalt einholen: Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wohnungseigentumsrecht (geprüft über die Bundesrechtsanwaltskammer) zur Prüfung der WEG-Satzung und Abfassung eines Genehmigungsprotokolls mit Haftungsausschluss.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie dient dazu, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht
    Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
    Die WEG ist die Gemeinschaft aller Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Sie verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum und trifft Entscheidungen über die Instandhaltung und Modernisierung des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum
    Schornsteinfeger
    Der Schornsteinfeger ist für die Reinigung, Überprüfung und Abnahme von Feuerungsanlagen zuständig. Er berät auch in Fragen des Brandschutzes und der Energieeffizienz.
    Verwandte Begriffe: Kehrbezirk, Feuerstättenschau, Abgaswerte
    Landesbauordnung (LBO)
    Die LBO ist das Baugesetz des jeweiligen Bundeslandes. Sie regelt die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von baulichen Anlagen.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baurecht, Bebauungsplan
    Außenkamin
    Ein Außenkamin ist ein Schornstein, der an der Außenwand eines Gebäudes befestigt ist. Er dient dazu, die Abgase von Feuerstätten ins Freie zu leiten.
    Verwandte Begriffe: Schornstein, Abgasanlage, Kaminofen
    Specksteinofen
    Ein Specksteinofen ist ein Speicherofen, der Wärme über einen längeren Zeitraum speichern und abgeben kann. Er besteht aus Speckstein, einem natürlichen Gestein mit hoher Wärmespeicherfähigkeit.
    Verwandte Begriffe: Kaminofen, Speicherofen, Feuerstätte
    Brandschutz
    Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und die Auswirkungen von Bränden zu minimieren.
    Verwandte Begriffe: Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandmeldeanlage

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Brauche ich für einen Außenkamin eine Baugenehmigung?
      Das ist von der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes abhängig. In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, da der Kamin eine bauliche Veränderung darstellt. Klären Sie dies unbedingt vorab mit der zuständigen Baubehörde.
    2. Benötige ich die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?
      Ja, in der Regel benötigen Sie die Zustimmung der WEG, da ein Außenkamin das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Dies ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
    3. Was muss ich beim Brandschutz beachten?
      Der Kamin muss den geltenden Brandschutzbestimmungen entsprechen. Beziehen Sie den zuständigen Schornsteinfegermeister frühzeitig in die Planung ein. Er kann Ihnen Auskunft über die erforderlichen Maßnahmen geben und den Kamin nach dem Einbau abnehmen.
    4. Kann ich den Kamin einfach an der Außenwand befestigen?
      Die Befestigung des Kamins an der Außenwand muss fachgerecht erfolgen und statisch sicher sein. Lassen Sie dies von einem Fachmann prüfen, um Schäden am Gebäude zu vermeiden.
    5. Welche Abstände muss ich zu Nachbargebäuden einhalten?
      Die Abstände zu Nachbargebäuden sind in den Bauordnungen der Länder geregelt. Informieren Sie sich bei der Baubehörde über die geltenden Bestimmungen, um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden.
    6. Was ist beim Einbau eines Specksteinofens zu beachten?
      Specksteinöfen sind sehr schwer und benötigen einen tragfähigen Untergrund. Prüfen Sie die Tragfähigkeit des Bodens und lassen Sie gegebenenfalls eine Verstärkung vornehmen.
    7. Wie oft muss ein Außenkamin gereinigt werden?
      Die Reinigungshäufigkeit hängt von der Nutzung des Kamins und den örtlichen Vorschriften ab. Der Schornsteinfeger legt die Reinigungsintervalle fest.
    8. Was passiert, wenn ich den Kamin ohne Genehmigung einbaue?
      Der Einbau eines Kamins ohne Genehmigung kann zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zum Rückbau des Kamins führen. Vermeiden Sie dies, indem Sie sich vorab informieren und die erforderlichen Genehmigungen einholen.

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    • Kaminofen Genehmigungspflicht
      Informationen zu den Genehmigungspflichten für Kaminöfen in verschiedenen Bundesländern.
    • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
      Überblick über die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern in einer WEG.
    • Schornsteinbau: Vorschriften und Normen
      Informationen zu den technischen Vorschriften und Normen für den Bau von Schornsteinen.
    • Brandschutz im Mehrfamilienhaus
      Wichtige Brandschutzmaßnahmen für Mehrfamilienhäuser.
    • Energetische Sanierung von Altbauten
      Informationen zur energetischen Sanierung von Altbauten, einschließlich der Auswirkungen auf die Heizungsanlage.
  2. Außenkamin: Genehmigung – Stadt, WEG & Bauträger involviert

    Dreimal ja
    Stadt, weil das Gebäude außen verändert wird  -  wenn es genehmigungsfrei sein sollte, sagen die Ihnen das
    WEGAbk., weil Sie am Gemeinschaftseigentum herumwerken  -  bei strikter Auslegung dürfen Sie ohne Eigentümerversammlungsbeschluss nicht mal den Briefkasten neu streichen. Die WEG ist nicht verpflichtet, zuzustimmen.
    BT, weil er bis zur Abnahme für den bau verantwortlich ist.
  3. Außenkamin: Einbau durch Bauträger – Letzte Chance nutzen!

    nur eine Chance
    Sie können das Problem nur lösen, wenn der Bauträger Ihnen das noch einbaut, eventuell innen und nur durch das Dach sichtbar.
    Die WEGAbk. beginnt mit der Fertigstellung des Hauses.
    Dann beginnt sowieso noch die Schei ... mit Verwalter und den Versammlungen, Sie werden die WEG noch verfluchen.
    Entgegenkommen der anderen Miteigentümer? NIE!
    Also jetzt noch schnell oder gar nicht.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  4. Außenkamin: Genehmigung – Miteigentümer ins Boot holen!

    Naja  -  so hart sehe ich das nicht ...
    Naja  -  so hart sehe ich das nicht Gemeinde muss auf jeden Fall das genze genehmigen. Wenn der eine oder andere Eigentümer auch einen Ofen möchte oder zumindest darüber nachdenkt, können Sie vielleicht den einen oder anderen mit ins Boot holen. Die Schornsteinkosten sind dann teilbar und Sie haben Mitstreiter auf Ihrer Seite. Klar  -  bei mehreren Eigentümern ist es immer schwieriger, aber auf Zank baut man doch keine Gemeinschaft auf. Also ... reden, reden, reden ...
    Nachträglich innen einen ziehen  -  heißt Statik muss passen und es muss auch gefragt werden ...
    Egal, Miteigentümer ins Boot holen dürfte günstiger und einfacher werden.

    Grüße aus MM
    Walter Haussmann

    • Name:
    • Herr Wal-2132-Hau
  5. Außenkamin BW: Verfahrensfrei, aber WEG-Beschluss erforderlich!

    Der
    Kamin ist in BW verfahrensfrei zu erstellen.
    ABER,
    er muss vom schwarzen Mann abgenommen werden
    UND
    die WEGAbk.-Gemeinschaft muss per Beschluss zugestimmt haben, da bauliche Veränderung!
  6. Außenkamin: Bauträger verweigert – WEG-Zustimmung notwendig

    vielen Dank
    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten, ich bin jetzt schlauer und konnte das jetzt auch alles in Erfahrung bringen:

    Der Bauträger erteilt uns keine "Freigabe", wir dürfen erst nach Übergabe was verändern. Es sei denn, er baut (oder lässt bauen) es vor Übergabe ein, dies würde uns aber mal das doppelte kosten.

    Die WEGAbk. müsste der Sache zustimmen. Aber eine WEG gibt es wohl bis jetzt noch nicht, das würde wohl erst alles nach Übergabe anlaufen.

    Eine Erlaubnis der Gemeinde ist in BW nicht erforderlich.

    So, nun muss ich warten bis die Übergabe ist, dann bis es eine Versammlung der WEG gibt um dann hoffentlich eine Genehmigung zu bekommen ... erst dann kann ich, den nun schon bereits wartenden Bezirksschornsteinfegermeister und den Kaminsetzer informieren und mir dessen Genehmigung einholen ... Ja, dann bleibt nur zu hoffen das bis dahin nicht die Bepflanzung vorm Haus abgeschlossen ist und das Dach dann nur noch mit viel schwererem Gerät zu erreichen ist ... ☹(((

    Ich glaube, wir stellen uns nur ein Bild von einem Kamin hin ... ☹ Na ja, dass bleibt abzuwarten, ich hoffe das alles gut geht ...

    Vielen Dank noch mal für die Antworten ...

    Gruß
    Andreas

  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baugenehmigung Außenkamin: Wohnungseigentümer in BW

    💡 Kernaussagen: Der Einbau eines Außenkamins als Wohnungseigentümer in Baden-Württemberg erfordert die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEGAbk.), da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Obwohl der Kaminbau in BW verfahrensfrei sein kann, ist die Abnahme durch den Schornsteinfeger zwingend erforderlich. Der Bauträger muss vor Übergabe zustimmen, danach entscheidet die WEG. Die Kosten für den Kamin können unter Umständen mit anderen Eigentümern geteilt werden, wenn diese ebenfalls Interesse haben.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Außenkamin: Genehmigung – Stadt, WEG & Bauträger involviert sind für den Einbau eines Außenkamins Genehmigungen von Stadt, WEG und Bauträger notwendig. Die WEG muss per Beschluss zustimmen, da es sich um eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum handelt.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Außenkamin: Genehmigung – Miteigentümer ins Boot holen! schlägt vor, andere Miteigentümer, die ebenfalls Interesse an einem Ofen haben, mit ins Boot zu holen, um die Schornsteinkosten zu teilen und Mitstreiter zu gewinnen.

    🔴 Kritisch/Risiko: Wie in Außenkamin: Einbau durch Bauträger – Letzte Chance nutzen! erwähnt, besteht die Gefahr, dass die WEG dem Einbau des Kamins nicht zustimmt. Daher sollte man die Möglichkeit nutzen, den Kamin noch vor der Fertigstellung des Hauses durch den Bauträger einbauen zu lassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Genehmigungspflicht mit der Gemeinde ab und holen Sie Angebote für den Einbau des Außenkamins ein. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Bauträger und der WEG, um die Zustimmung für den Kaminbau zu erhalten. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Außenkamin: Bauträger verweigert – WEG-Zustimmung notwendig bezüglich der notwendigen Schritte nach Übergabe des Objekts.

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