Baugenehmigung für Edelstahlaußenkamin/Heizkamin in BW? Berechnung/Abnahme ausreichend?

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Baugenehmigung für Edelstahlaußenkamin/Heizkamin in BW? Berechnung/Abnahme ausreichend?

Edelstahlaußenkamin bzw. einen Heizkamin im Innenraum eine Baugenehmigung? Oder reicht es wenn der Schornsteinfeger davor die Berechnungen und danach eine Abnahme der Anlage macht? Gruß Sven
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine Baugenehmigung ist grundsätzlich erforderlich – die Abnahme durch den Schornsteinfeger ersetzt diese niemals.

    🔴 KRITISCH: Fehlende Baugenehmigung kann zu Rückbauverfügung, Versicherungsleistungsverweigerung bei Schäden und Haftungsrisiken führen.

    ⚠️ WICHTIG: Der Schornsteinfeger muss bereits vor Baubeginn die Abgasanlage berechnen und die Planung prüfen – nicht erst nach Fertigstellung.

    ⚠️ WICHTIG: Edelstahlaußenkamine gelten regelmäßig als bauliche Anbauten mit brandschutz- und statikrechtlicher Relevanz – eine Einzelfallprüfung durch die Bauaufsichtsbehörde ist zwingend.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ob Sie für einen Edelstahlaußenkamin oder einen Heizkamin im Innenraum in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

    Grundsätzlich gilt: Kamine sind genehmigungspflichtig, aber es gibt Ausnahmen.

    • Genehmigungspflicht: Neue Feuerstätten, wesentliche Änderungen an bestehenden Anlagen oder die Errichtung eines neuen Schornsteins sind in der Regel genehmigungspflichtig.
    • Ausnahmen: Kleine, mobile Öfen oder Kamine mit geringer Leistung können unter Umständen von der Genehmigungspflicht befreit sein.

    Schornsteinfeger: Die Berechnung und Abnahme durch den Schornsteinfeger sind in jedem Fall erforderlich, unabhängig von einer Baugenehmigung. Der Schornsteinfeger prüft die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen und die sichere Ableitung der Abgase.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich vorab bei der zuständigen Baubehörde (Gemeinde- oder Stadtverwaltung) in Baden-Württemberg zu erkundigen, ob für Ihr konkretes Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist. Klären Sie dies, bevor Sie mit dem Bau beginnen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt betrifft die Genehmigungspflicht eines Edelstahlaußenkamins oder Heizkamins in Baden-Württemberg. Grundsätzlich unterliegen Feuerstätten und deren Abgasanlagen den Vorschriften der Landesbauordnung (LBOAbk.) sowie der Feuerungsverordnung (FeuVO). Eine alleinige Berechnung und Abnahme durch den Schornsteinfeger reicht in vielen Fällen nicht aus, da baurechtliche Genehmigungen unabhängig von der technischen Abnahme sind.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, dass eine Schornsteinfeger-Abnahme eine Baugenehmigung ersetzt, ist rechtlich riskant. Bei fehlender Genehmigung drohen Bußgelder, Nutzungsuntersagung oder Rückbauverfügungen.

    ➕ Ergänzung: In Baden-Württemberg ist ein Kamin als Gebäudeteil oder wesentliche Änderung der Gebäudehülle genehmigungspflichtig, wenn er die äußere Gestaltung verändert oder brandschutztechnische Relevanz hat. Ausnahmen gelten nur für verfahrensfreie Vorhaben nach § 50 LBO, z.B. bei bestimmten Fertigkaminen mit geringer Leistung.

    ⚠️ Korrektur: Der Schornsteinfeger prüft lediglich die fachgerechte Ausführung und Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, nicht aber die baurechtliche Zulässigkeit. Die Baugenehmigung ist ein separater Verwaltungsakt, der vor Baubeginn vorliegen muss.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor der Installation ist zwingend die untere Baurechtsbehörde zu kontaktieren, um die Genehmigungspflicht zu klären. Parallel sollte ein Schornsteinfeger die Planung prüfen. Bei Unsicherheit ist ein Fachanwalt für Baurecht oder ein Bauingenieur zu konsultieren.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage betrifft die baurechtliche Zulässigkeit eines Edelstahlaußenkamins oder eines Heizkamins in Baden-Württemberg und klärt, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob die alleinige Berechnung und Abnahme durch den Schornsteinfeger ausreichend ist.

    🔴 Gefahr: Ein Edelstahlaußenkamin stellt grundsätzlich eine bauliche Anlage dar, die in die Gebäudehülle eingreift und statische, brandschutztechnische sowie witterungsbedingte Anforderungen erfüllen muss – eine reine Schornsteinfegerabnahme ersetzt niemals die baurechtliche Genehmigungspflicht, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben ist.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Berechnung und Abnahme durch den Schornsteinfeger ausreichend seien, ist rechtlich falsch: Der Schornsteinfeger ist für die Feuerstätten- und Abgasanlagen-Überwachung zuständig, nicht für die baurechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben – diese fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde.

    ➕ Ergänzung: In Baden-Württemberg gilt gemäß § 61 der Landesbauordnung (LBO) die sogenannte "Genehmigungsfreistellung" nur für bestimmte, klar umschriebene Anlagen – Außenkamine fallen regelmäßig nicht darunter, da sie als "Anbauten" oder "Außenanlagen" gelten und die Baugenehmigungspflicht auslösen können, insbesondere bei Überschreiten bestimmter Abmessungen oder bei Standorten in geschützten Bereichen.

    ✅ Zustimmung: Die Beteiligung des Schornsteinfegers ist fachlich unverzichtbar – seine Berechnung der Abgasanlage (z. B. nach DINAbk. 18891) und die spätere Abnahme nach § 14 der 1. BImSchV sind zwingend, aber ergänzend zur Baugenehmigung, nicht stattdessen.

    🔴 Gefahr: Fehlende Baugenehmigung führt zu einem nicht genehmigten Bauvorhaben mit erheblichen Risiken: Rückbauanordnung, Versicherungsprobleme bei Schäden, Haftungsrisiken bei Bränden oder Schadensfällen sowie mögliche Verstöße gegen den Denkmalschutz oder Nachbarrecht.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Baubeginn unverzüglich einen zertifizierten Energieberater oder einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Schornstein- und Feuerstättenwesen, um die konkrete Genehmigungspflicht zu prüfen – und reichen Sie gegebenenfalls einen vollständigen Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ein.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass Kamine in Baden-Württemberg grundsätzlich genehmigungspflichtig sind, die Schornsteinfeger-Abnahme allein keine Baugenehmigung ersetzt und die vorherige Klärung mit der Bauaufsichtsbehörde zwingend erforderlich ist.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI betont Ausnahmen für „kleine, mobile Öfen“ stärker und formuliert die Genehmigungspflicht etwas weniger strikt; DeepSeek und Qwen betonen hingegen die hohe Wahrscheinlichkeit der Genehmigungspflicht für Außenkamine und verweisen explizit auf § 50 bzw. § 61 LBO.

    ➕ Ergänzung: DeepSeek ergänzt die Risiken einer fehlenden Genehmigung mit konkreten Folgen (Bußgelder, Nutzungsuntersagung); Qwen ergänzt den Verweis auf den Denkmalschutz und Nachbarrecht sowie die Notwendigkeit einer statisch-brandschutztechnischen Einzelfallprüfung.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI suggeriert, dass eine Anfrage bei der Baubehörde „vorab“ ausreichend sei – DeepSeek und Qwen betonen hingegen, dass die Genehmigung *vor Baubeginn* vorliegen muss und dass bei Unsicherheit ein Fachanwalt oder Sachverständiger einzuschalten ist. Die sicherere Einschätzung (Vorsichtsprinzip) lautet: Kein Bau ohne vorliegende Genehmigung.

    👉 Empfehlung: Die Einschätzung von DeepSeek und Qwen ist vorzuziehen: Genehmigungspflicht ist die Regel, Ausnahmen eng begrenzt; eine verbindliche Klärung erfolgt nur im förmlichen Bauantrag oder durch schriftliche Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde – nicht durch mündliche Auskunft.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    BaugenehmigungspflichtGrundsätzlich ja – gilt für neue Feuerstätten, Schornsteine und Außenkamine als bauliche Anbauten; Ausnahmen sind eng und selten.
    Rolle des SchornsteinfegersTechnische Berechnung und Abnahme nach 1. BImSchV sind zwingend, aber baurechtlich nicht ausreichend – keine Genehmigungserstattung.
    Rechtliche Risiken bei fehlender GenehmigungRückbau, Bußgelder, Versicherungsverweigerung, Haftung bei Schäden – übereinstimmend als hoch eingeschätzt.
    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung als erste Anlaufstelle⚠️Alle Modelle empfehlen Kontaktaufnahme – allerdings weisen DeepSeek und Qwen darauf hin, dass eine mündliche Auskunft nicht rechtsverbindlich ist; schriftliche Bestätigung oder förmlicher Bauantrag sind sicherer.
    Fachliche Vorprüfung durch Sachverständigen⚠️GoogleAI erwähnt diese nicht; DeepSeek und Qwen empfehlen ausdrücklich Energieberater oder Schornsteinfachmann *vor* Antragstellung – als praxisnahe Sicherheitsmaßnahme.

    👉 Handlungsempfehlung: Kein Bauvorhaben starten, bevor die Baugenehmigung vorliegt oder eine schriftliche Genehmigungsfreiheit durch die Bauaufsichtsbehörde vorliegt. Die schornsteinfegerische Vorprüfung ist obligatorisch, aber kein Ersatz für das baurechtliche Verfahren.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoKeine Baugenehmigung vor BaubeginnRechtswidriges Bauvorhaben mit Rückbauverfügung, Bußgeld bis 50.000 € (§ 79 LBO BW)
    🔴 RisikoFehlende statische oder brandschutztechnische PrüfungBrandgefahr, Einsturzrisiko, Haftung bei Personenschäden
    🔴 RisikoFehlende Abstimmung mit Schornsteinfeger vor MontageFehlerhafte Abgasführung → Kohlenmonoxidaustritt, unzulässige Emissionen
    🔴 RisikoVerstoß gegen Denkmalschutz oder NachbarrechtUntersagungsverfügung, gerichtliche Klage durch Nachbarn oder Denkmalschutzbehörde
    🔴 RisikoVersicherungsprobleme bei SchadensfallKeine Regulierung durch Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei fehlender Genehmigung
    ✅ ChanceEnergieeffiziente Ergänzung der HeizungReduzierung der Heizkosten um bis zu 20 % bei fachgerechtem Betrieb
    ✅ ChanceSteigerung des ImmobilienwertsAufwertung durch hochwertige, genehmigte Außenkaminlösung – besonders bei Einfamilienhäusern
    ✅ ChanceErhöhte Wohnqualität & Nutzung des AußenraumsJahreszeitenübergreifende Nutzung von Terrasse/Garten, gesteigerte Aufenthaltsqualität
    ✅ ChanceModerner Edelstahlkamin als architektonisches GestaltungselementIndividuelle Gestaltungsmöglichkeiten, hohe Planungssicherheit bei genehmigtem Vorhaben
    ✅ ChanceFachliche Begleitung durch Schornsteinfeger & Behörde als QualitätskontrolleFehlervermeidung bereits in Planungsphase, langfristig sichere und zertifizierte Anlage

    Orientierungshilfen

    1. Baugenehmigung klären: Reichen Sie vor Baubeginn einen förmlichen Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung in Baden-Württemberg ein – oder beantragen Sie schriftlich die Bestätigung einer Genehmigungsfreiheit nach § 50 oder § 61 LBO BW.
    2. Schornsteinfeger früh einbinden: Kontaktieren Sie den zuständigen Bezirksschornsteinfeger bereits in der Planungsphase zur Vorprüfung der Abgasanlage (nach DIN 18891) und zur Berechnung der Zugverhältnisse.
    3. Statik & Brandschutz prüfen lassen: Beauftragen Sie einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Schornstein- und Feuerstättenwesen oder einen Bauingenieur mit der Bewertung der statischen Einbindung und der brandschutztechnischen Abstände zum Gebäude.
    4. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle technischen Daten des Kamins (Zulassungsunterlagen, Leistungsdaten, Montageanleitung), den Grundriss und die Fassadenansicht des Gebäudes sowie ggf. den Denkmalschutzstatus für den Bauantrag.
    5. Keine Montage ohne Vorab-Zustimmung: Beginnen Sie weder mit Montage noch mit Fundamentarbeiten, bevor Sie entweder die Genehmigung oder die schriftliche Bestätigung der Genehmigungsfreiheit erhalten haben.
    6. Nachbar informieren: Sprechen Sie bereits vor Antragstellung mit betroffenen Nachbarn über Lärm, Rauchentwicklung und Sichtbehinderung – dokumentieren Sie Einverständnisse schriftlich, um späteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dazu, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht.
    Schornsteinfeger
    Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Schornsteinen und Feuerungsanlagen zuständig ist. Er stellt sicher, dass die Anlagen sicher und effizient betrieben werden können.
    Verwandte Begriffe: Feuerstättenschau, Abgaswerte, Brandschutz.
    Edelstahlaußenkamin
    Ein Edelstahlaußenkamin ist ein Schornstein, der außerhalb des Gebäudes an der Fassade montiert wird. Er besteht aus Edelstahl und ist witterungsbeständig.
    Verwandte Begriffe: Schornstein, Abgasleitung, Fassadenkamin.
    Heizkamin
    Ein Heizkamin ist eine Feuerstätte, die zur Beheizung von Räumen dient. Er ist in der Regel mit einer Glasscheibe versehen und ermöglicht eine kontrollierte Verbrennung.
    Verwandte Begriffe: Kaminofen, Kachelofen, Feuerstätte.
    Brandschutz
    Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und die Auswirkungen von Bränden zu minimieren. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Baurechts.
    Verwandte Begriffe: Feuerwiderstand, Rauchmelder, Löschmittel.
    Feuerstätte
    Eine Feuerstätte ist eine Anlage, in der durch Verbrennung Wärme erzeugt wird. Dazu gehören Kamine, Öfen, Heizkessel und andere Heizgeräte.
    Verwandte Begriffe: Verbrennung, Heizung, Abgasanlage.
    Abnahme
    Die Abnahme ist die förmliche Bestätigung, dass eine Leistung (z.B. Bauleistung) vertragsgemäß erbracht wurde. Im Zusammenhang mit Kaminen bedeutet dies die Prüfung durch den Schornsteinfeger.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Prüfung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Brauche ich immer eine Baugenehmigung für einen Kamin?
      Nein, nicht immer. Es hängt von den landesspezifischen Bauordnungen, der Art des Kamins und seiner Leistung ab. Kleine, mobile Öfen sind oft ausgenommen, während fest installierte Kamine in der Regel genehmigungspflichtig sind.
    2. Was prüft der Schornsteinfeger bei der Abnahme?
      Der Schornsteinfeger prüft, ob der Kamin den Brandschutzbestimmungen entspricht, die Abgase sicher abgeleitet werden und die Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Er stellt sicher, dass keine Gefahr für die Bewohner oder die Umwelt besteht.
    3. Wo erhalte ich Auskunft über die Baugenehmigungspflicht in Baden-Württemberg?
      Die zuständige Baubehörde ist in der Regel die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Dort erhalten Sie Auskunft über die spezifischen Bestimmungen und erforderlichen Unterlagen für Ihr Bauvorhaben.
    4. Welche Unterlagen benötige ich für einen Bauantrag für einen Kamin?
      In der Regel benötigen Sie Bauzeichnungen, eine Baubeschreibung, den Lageplan, Berechnungen des Schornsteins und der Feuerstätte sowie die Zustimmung des Schornsteinfegers. Die genauen Anforderungen können je nach Kommune variieren.
    5. Was passiert, wenn ich einen Kamin ohne Baugenehmigung errichte?
      Der Bau eines Kamins ohne Baugenehmigung kann zu Bußgeldern, einer Nutzungsuntersagung und im schlimmsten Fall zum Rückbau der Anlage führen. Es ist daher ratsam, sich vorab zu informieren und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
    6. Gibt es Unterschiede bei der Baugenehmigungspflicht für Innen- und Außenkamine?
      Ja, es kann Unterschiede geben. Außenkamine können zusätzliche Anforderungen hinsichtlich der Statik und des Brandschutzes der Fassade haben. Innenkamine müssen die Anforderungen an den Brandschutz im Gebäude erfüllen.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Heizkamin und einem offenen Kamin?
      Ein Heizkamin ist eine geschlossene Feuerstätte mit einer Glasscheibe, die eine kontrollierte Verbrennung ermöglicht und Wärme speichert. Ein offener Kamin hat keine Glasscheibe und gibt die Wärme direkt ab, ist aber weniger effizient und kann mehr Schadstoffe freisetzen.
    8. Kann ich einen alten Kamin einfach wieder in Betrieb nehmen?
      Nein, nicht ohne Prüfung. Ein alter Kamin muss vor der Wiederinbetriebnahme von einem Schornsteinfeger auf seine Sicherheit und Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Gegebenenfalls sind Reparaturen oder Sanierungen erforderlich.

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