RWA Pflicht ab welchen Voraussetzungen?
BAU-Forum: Melde- und Sicherheitstechnik, Haussteuerung

RWA Pflicht ab welchen Voraussetzungen?

Hallo,
ab welchen Voraussetzungen ist eine RWA Pflicht (Baujahr, Geschosse, Aufzug vorhanden, Wohnungsanzahl, Bauhöhe u. ä.)?
Wenn eine RWA bereits vorhanden ist, wer darf diese prüfen? Muss hier zwingend eine bestimmte Qualifikation vorhanden sein, oder reicht eine technisch versierte Person (+evtl. Bauherr als Zeuge) die die manuellen Taster prüft, die Brandmelder per Prüfspray testet, die Akkus testet sowie die Funktion als solche prüft (natürlich verbunden mit einem anständigen Protokoll)?
Danke Euch!
Gruß
  1. BayBO

    Foto von Martin G. Halbinger

    Für Bayern:
    Art. 36 BayBoAbk.
    ... Treppenräume müssen lüftbar sin (normales Fenster)
    In Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschossen und in innenliegenden Treppenräumen ist an der obersten Stelle ... ein RWA anzubringen. (außer bis zu 2 WEAbk. ...)
    Art. 39
    Im Aufzugschacht
    zur Prüfung habe ich auf die Schnelle nichts gefunden ...
  2. Danke! . Standort ist NRW. Gruß ...

    Danke!
    Standort ist NRW
    Gruß

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